Der späte italienische Faschismus und die Juden Hintergründe und Folgen einer rassenpolitischen Wende

Der vorliegende Text will den Stellenwert der antijüdischen Rassenpolitik im italienischen Faschismus und gegenüber dem Nationalsozialismus herausheben, ohne dass gleichgesetzt werden soll, was nicht gleichgesetzt werden kann. Noch weniger geht es um eine Relativierung der vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen; es soll lediglich einer ihrerseits unstatthaften Verharmlosung des italienischen Faschismus entgegen gewirkt werden.[...]

Der späte italienische Faschismus und die Juden. Hintergründe und Folgen einer rassenpolitischen Wende[1]

Von Carlo Moos

Der vorliegende Text will den Stellenwert der antijüdischen Rassenpolitik im italienischen Faschismus und gegenüber dem Nationalsozialismus herausheben, ohne dass gleichgesetzt werden soll, was nicht gleichgesetzt werden kann. Noch weniger geht es um eine Relativierung der vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen; es soll lediglich einer ihrerseits unstatthaften Verharmlosung des italienischen Faschismus entgegen gewirkt werden.

Am 1. September 1938 beschloss der italienische Ministerrat in den „Provvedimenti nei confronti degli ebrei stranieri“ (Maßnahmen gegen die ausländischen Juden), dass ausländischen Juden der Wohnsitz in Italien, Libyen und den ägäischen Besitzungen verboten sei und sie diese Gebiete binnen sechs Monaten zu verlassen hätten sowie dass alle nach dem 1. Januar 1919 eingebürgerten Juden die italienische Staatsbürgerschaft verlieren sollten.[2] Nach den am 13. September 1938 in der „Gazzetta Ufficiale“ publizierten „Provvedimenti per la difesa della razza nella scuola fascista“ (Maßnahmen zur Verteidigung der Rasse in der faschistischen Schule), worin alle Juden aus den staatlichen und halbstaatlichen Schulen Italiens ausgeschlossen wurden, waren die am Tag zuvor (12.9.38) veröffentlichten Bestimmungen über die ausländischen Juden die ersten antijüdischen Ausgrenzungsdekrete des faschistischen Italien. Darin wurde als Jude definiert, wer von zwei jüdischen Eltern abstammte, auch wenn er sich zu einer anderen Religion bekannte.[3] Das ‚eigentliche‘ Rassendekret vom 17. November 1938 („Provvedimenti per la difesa della razza italiana“: Maßnahmen zur Verteidigung der italienischen Rasse) fügte diesem simplen biologischen Kriterium drei weitere hinzu, nämlich dass auch als Jude zu gelten habe, wer von einem jüdischen und einem ausländischen Elternteil abstammte, wer von einer jüdischen Mutter und einem unbekannten Vater abstammte und schließlich wer sich mit nur einem jüdischen Elternteil zur jüdischen Religion bekannte, zu einer jüdischen Gemeinde gehörte oder irgendwelche „manifestazioni di ebraismo“ (Bekundungen von Judentum) gezeigt habe. Nicht als jüdisch galt, wer bei italienischen Eltern nur einen jüdischen Elternteil hatte und am 1. Oktober 1938 zu einer andern als der jüdischen Religion gehörte.[4]

Das Gesetzesdekret vom 17. November 1938 verbot die Eheschließung eines „arischen“ Italieners mit einer Person anderer Rasse („con persona appartenente ad altra razza“); schon geschlossene Ehen dieser Art wurden annulliert (Art. 1). Weiter wurde den Angehörigen der „jüdischen Rasse“ („appartenenti alla razza ebraica“) untersagt, Militärdienst zu leisten sowie Besitzer oder Verwalter von Betrieben, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung waren oder mehr als hundert Personen beschäftigten, von Grundstücken, die den Wert von 5.000 Lire überstiegen, und von Immobilien mit einem Steuerwert von über 20.000 Lire zu sein (Art. 10). Angehörige der „jüdischen Rasse“ durften des weiteren keine italienischen oder „arischen“ Hausangestellte haben (Art. 12) und ihrerseits weder von staatlichen Verwaltungsbehörden noch von der Partei, den Provinzen, Gemeinden, parastaatlichen Institutionen und Organisationen usw., aber auch nicht von Banken und Versicherungen beschäftigt werden (Art. 13). Gemäß Artikel 14 konnten verschiedene Kategorien von Betroffenen (Familienangehörige von Gefallenen, Invalide, Frühfaschisten, Fiume-Legionäre usw.) nach Entscheid des Innenministers von diesen Bestimmungen ausgenommen werden.[5] In paradoxer Umkehrung der gängigen Wortbedeutung wurden die Ausgenommenen in der Folge als „diskriminiert“ („discriminato“) gekennzeichnet.

Unschwer lässt sich erkennen, dass hier in wenigen Wochen zwischen Anfang September und Mitte November 1938 auf einen Schlag – zumindest auf dem Papier – ein Anschluss an die Rassenpolitik des „Dritten Reichs“ gefunden worden war. Nicht nur wurden analoge Bestimmungen zu denjenigen des Reichsbürgergesetzes und des Gesetzes „zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 erlassen, sondern es wurde das meiste übernommen, was der Nationalsozialismus vor und nach den „Nürnberger Gesetzen“ an antijüdischen Maßnahmen eingeführt hatte, so die Entziehung der Staatsbürgerschaft im Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen vom 14. Juli 1933, während anderes teilweise sogar vorweggenommen wurde, indem der endgültige Ausschluss jüdischer Kinder aus den deutschen Schulen erst Mitte November 1938 erfolgte, einige Wochen später als in Italien, allerdings nach Jahren erfolgreich praktizierter Verdrängungsversuche. Nur wenige Tage voraus ging das „Dritte Reich“ mit seinen von Göring nach der „Reichskristallnacht“ am 12. November 1938 zur „Sühne“ dekretierten wirtschaftlichen Ausgrenzungsmaßnahmen, so insbesondere mit der Verordnung „zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“. Spezifisch italienisch war demgegenüber der breite Bereich der Ausnahmen[6]; außerdem unterschied der Faschismus nicht zwischen Juden und „Mischlingen“, sondern – zumindest intentionell in mehrmals revidierten Bestimmungen – ‚nur‘ zwischen Juden und Nichtjuden bzw. Ariern. So sollte gemäß Vorgabe der zuständigen Behörde bei den Erhebungen zwischen Juden („di razza ebraica“), Zweifelsfällen („da accertare“) und Nichtjuden („di razza non ebraica“) unterschieden werden. Bei der „razza ebraica“ war weiter zu differenzieren zwischen „pura“ (rein), „mista“ (gemischt) und „imprecisata“ (unbestimmt), wobei die Qualifizierung als „gemischt“ unabhängig vom Grad der Mischung gelten sollte (“la razza ebraica si considera ‚mista‘ qualunque sia il grado di commistione“), weswegen Halb-, Viertels-, Achtels-, Sechzehntelsjuden usw. dieser Kategorie zugehören sollten („sono perciò attribuiti a questa categoria gli ebrei misti per metà, un quarto, un ottavo, un sedicesimo, ecc. ecc.“).[7] Im Klartext bedeutete dies, dass es keine Kategorie für „Mischlinge“ gab, sondern dass man grundsätzlich entweder „di razza ebraica“ oder „di razza ariana“ war.[8] Dreivierteljuden galten als reine Juden („di razza ebraica pura“), alle andern ‚Mischungen’ als „di razza ebraica mista“ (gemischtjüdisch). Zur „razza ebraica imprecisata“, der unbestimmt jüdischen Rasse, gehörten alle jene, bei denen die Religions- oder Rassenzugehörigkeit eines oder beider Elternteile unbekannt war.[9] Dass die Praxis komplizierter war, lag in der Natur der Materie begründet und wird noch zu erläutern sein.

Im Folgenden soll auf einige relevante Entwicklungen eingegangen werden, die den vermeintlich überraschenden, in Wahrheit seit Jahren mit periodisch inszenierten antisemitischen Pressekampagnen vorbereiteten Ausgrenzungsentscheid von 1938 erklären können.

Im März 1923, kein halbes Jahr nach der Machtergreifung, hatte Mussolini im Parlament mit dem ihm eigenen Zynismus verkündet, Konsens könne auch mit Gewalt geschaffen werden, und wenn ersterer fehle, bleibe letztere („può darsi per avventura che la forza faccia ritrovare il consenso e in ogni caso, quando mancasse il consenso, c’è la forza“).[10] Die Äußerung war insofern programmatisch, als sie die Entschlossenheit zum Einsatz von Gewalt neben die Suche nach Konsens stellte. In der Tat machten sowohl die Umstände der Machtergreifung 1922 als auch die Matteottikrise 1924 den Gewaltcharakter des Faschismus sofort deutlich. Doch die Komplementarität von Gewalt und Konsens war nicht nur in den Anfängen ein Charakteristikum, sondern blieb es bis zuletzt. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen „revolutionären“ Wellen: die Phase des frühen Faschismus vor der Machtergreifung, jene des Regime-Aufbaus von der Matteottikrise über den „brumaio fascista“ 1926 zur unsymmetrischen Dyarchie von 1929, jene der Umsetzung des Raum- und Rassenprogramms in der Kolonialpolitik 1935/36 und in der antisemitischen Wende 1938, schließlich die Endphase der Repubblica sociale italiana (RSI) mit ihrer beispiellosen Gewaltorgie.

Dass es in Italien keine Judenfeindschaft gegeben habe, wie oft behauptet wird, ist eine unangemessene Beschönigung. Eine erste Wurzel, den christlichen Judenhass, gab es lange vor dem Faschismus.[11] Von da zieht sich eine Linie zu antisemitischen Vordenkern des Faschismus wie dem ehemaligen Priester Giovanni Preziosi oder dem Priester und Kirchenhistoriker Umberto Benigni[12], aber auch zu den Hetzartikeln eines Roberto Farinacci anlässlich des faschistischen Engagements im spanischen Bürgerkrieg, der als Kampf gegen den Kommunismus und für die Verteidigung der katholischen Kultur interpretiert und mit der Aufforderung an faschistisch gesinnte Juden verknüpft wurde „la prova matematica di essere prima fascisti, poi ebrei“ zu liefern.[13] Allerdings finden sich trotz dem wegen der Verzögerungsmanöver der Kurie und dem Ableben Pius XI. im Februar 1939 endgültigen Ausbleibens einer Enzyklika gegen Rassismus und Antisemitismus[14] auch deutliche Worte der Verurteilung der antisemitischen Welle durch diesen Papst, so als zu belgischen Pilgern im September 1938 gesagt wurde, der Antisemitismus sei „unannehmbar“, denn „spirituell sind wir Semiten“.[15] In den letzten Lebenswochen scheint sich bei Pius XI. in der Tat eine Art Quantensprung abgezeichnet zu haben, der den Nationalsozialismus anstelle des Kommunismus zum gefährlichsten Feind der Kirche gemacht hätte.[16] Daraus wurde nichts, und es ist unsicher, ob ‚nur‘ der Tod des Papstes und nicht das Ambiente der Kurie, dem sein Nachfolger entstammte, den Paradigmenwechsel verhinderte. Neben wenigen päpstlichen gibt es um so zahlreichere Stellungnahmen von Bischöfen, die klar auf der Linie eines weitergeführten katholischen „antiebraismo“ liegen, so eine von Monsignor Cazzani, Bischof von Cremona, wonach die Kirche das Zusammenleben mit den Juden jederzeit für gefährlich gehalten und ihr Streben immer auf die Verteidigung des Christentums vor den „malefiche influenze giudaiche“ gerichtet gewesen sei. Gleichzeitig wurde allerdings eine klare Trennung zwischen dem „materialismo razzista, che fa dipendere l’anima e lo spirito dal sangue“ und dem „razzismo esagerato germanico“ postuliert, womit in einer bezeichnenden Wendung insinuiert wurde, dass es gewissermaßen einen ‚normalen‘ faschistischen und einen ‚übertriebenen‘ nationalsozialistischen Rassismus gebe.[17] Der intransigente Faschist Farinacci konnte demgegenüber in einer Rede vom 7. November 1938 nicht zu Unrecht darauf hinweisen, dass wenn er und alle katholischen Faschisten Antisemiten geworden seien, dies dem zweitausendjährigen Bemühen der Kirche zu verdanken sei („lo dobbiamo agli insegnamenti che ci furono dati dalla Chiesa durante venti secoli“).[18]

Was die Wendung des faschistischen Regimes gegen die Juden direkt anbelangt, lässt sich seit den Arbeiten von Meir Michaelis[19] und Renzo De Felice[20] nicht mehr ernsthaft behaupten, sie sei von deutscher Seite gefordert oder gar erzwungen worden. Vielmehr stellt sich die Frage nach ‚inneren‘ Gründen. Der Verfasser des vorliegenden Essays geht davon aus, und dies ist in seiner Optik die zweite ‚Wurzel’ der rassenpolitischen Wende von 1938, dass der Faschismus von Anfang an rassistisch war, und zwar im Sinne neuerer Definitionen von Rassismus als biologisch unterfütterten Formen der Diskriminierung.[21] Gemäß Alberto Burgio ist auch im italienischen Rassismus seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine Entwicklung von einer allgemeinen zu einer spezifisch rassistischen Position anzunehmen, als deren Folge bestimmte Subjekte vom Rest der Bevölkerung unterschieden und diskriminiert wurden.[22]

Eine frühe Rassismus-Variante zeigte sich in der Behandlung der ethnischen Minderheiten, die nach dem 1. Weltkrieg nach Italien gekommen waren und dort einen ausgesprochen schlechten Start hatten, obwohl eine der Hauptzielsetzungen der „ultima guerra d’indipendenza“ neben der Zerstörung des Habsburgerreiches die Befreiung der von ihm geknechteten Völker war. In der Praxis lief dies auf eine Forcierung der irredentistischen Dimension hinaus, das heißt auf die Bevorzugung der Italiener auf Kosten der Angehörigen anderer „Nationalitäten“, der deutschsprachigen Südtiroler und der Südslawen (Slowenen und Kroaten) in der Venezia Giulia.[23] Ihre Sprachen wurden diskriminiert, die Namen italianisiert und die Bildungsinstitutionen ebenso wie die lokalen kirchlichen Strukturen und deren Träger in der Entfaltung stark behindert.[24] Neben der erzwungenen Assimilierung und der gesteuerten Zuwanderung von Angehörigen der „razza italica“ in die Wohngebiete der verächtlich „allogeni“[25] (Fremdstämmige) genannten nationalen Minderheiten zeigte sich - vor allem gegenüber den Slawen - eine rassistisch geprägte Unterwerfungsstrategie, deren Ziel die Beseitigung der „mistura etnica“ war.[26] Capogreco spricht von ihnen gegenüber praktiziertem „genocidio culturale“, worin sich die im April 1941 durchgeführte militärische Besetzung des Balkans vorbereitet habe.[27] Einen Teil seiner Stoßkraft bezog der faschistische Antislawismus aus dem Umstand, dass mit Jugoslawien ein starker Südslawenstaat entstanden war, der u.a. das „italienische“ Dalmatien an sich gerissen hatte.[28] Deshalb war die Zerstörung dieses Staates nicht ein beliebiges machtpolitisches Ziel, sondern – als Voraussetzung zur Beherrschung der Adria – ein zentrales Element von Mussolinis Raumpolitik. Dass die Slawen in den mit deutscher Hilfe besetzten Gebieten als ‚Untermenschen‘ eingestuft wurden, führte alte Kontinuitätslinien weiter und hatte System. In Bezug auf die Bekämpfung slawischer „Banditen“ (Partisanen) schrieb ein Hauptvertreter der faschistischen Intransigenz, Farinacci, in seiner Zeitung „Il regime fascista“, das Leben eines italienischen Soldaten sei heilig und sein Blut zähle mehr als die dreckigen Leichen („le carogne immonde“) von hundert „Banditen“.[29]

Ein vergleichbares Verhalten, verschärft durch eine ausgeprägtere Herren-Untertanen-Dichotomie, zeigte sich in den Kolonien, wo eine während der 1920er Jahre in Libyen sich vorbereitende, 1932 konkret sich ankündigende, 1933 in Eritrea und Somalia umgesetzte und nach der Eroberung Äthiopiens 1936 sukzessive radikalisierte Apartheid-Politik betrieben wurde.[30] Ganz abgesehen vom „rassistischen“ Charakter jeder Form von Kolonialismus[31] führt vom Gesetzesentwurf vom 9. Januar 1937, worin das Zusammenleben von Italienern und Angehörigen der Kolonialbevölkerung in der AOI (Africa Orientale Italiana) explizit wegen der Notwendigkeit der „difesa della razza“ verboten wurde, eine direkte Linie zum Verbot der Eheschließung zwischen einem „italienischen Staatsangehörigen arischer Rasse“ und einer „einer andern Rasse angehörenden Person“ im Gesetzesdekret vom 17. November 1938. Damit waren nicht allein Juden, sondern die Bevölkerung der afrikanischen Kolonien und allgemein Nichteuropäer gemeint.[32]

Hier zeigt sich eine interessante (und für die Betroffenen äußerst folgenreiche) Verknüpfung verschiedener ideologischer Stränge, indem sich die unerwünschte Vermischung von Einheimischen mit weißen Eroberern und Besetzern sowohl als Folge eines kraftlos-bürgerlichen (statt hart-faschistischen) moralischen „laissez-faire“ wie als Vorverweis auf ein zwar verbotenes aber nie abschließend sanktioniertes „rassenschänderisches“ Verhalten des Zusammenlebens von arischen und jüdischen Italienern erwies.[33] Über die Apartheid hinaus wurden schon bei der Durchdringung Libyens, das 1912 italienisch geworden war, und insbesondere vor und nach der Annexion Äthiopiens 1936 mit Gasangriffen[34] und der praktizierten Repressions- und Retorsionspolitik eigentliche Massaker an den Kolonialbevölkerungen verübt, von denen man in Europa wenig Kenntnis nahm. Im Kontext der 1935 vom Völkerbund gegen den Aggressor Italien verhängten Sanktionen zeigten sich vielmehr alle Elemente späterer Verharmlosungstendenzen gegenüber Mussolini, dessen Wohlwollen Frankreich und Großbritannien angesichts des schon jetzt als gefährlicher empfundenen Hitler nicht verspielen wollten.

Was die rassistische Komponente des Faschismus weiter anbelangt, ist auch an die Implikationen der von Mussolini propagierten Virilität, die sexistisch im Sinne der Ausgrenzung der Frau aus der Öffentlichkeit wirkte, sowie an den forcierten Jugendkult und allgemein an die demographischen Bemühungen des Regimes zu erinnern und ein Zusammenhang herzustellen zwischen der antisemitischen Wende von 1938 und zentralen Bereichen der faschistischen Ideologie und der aus ihr abgeleiteten Geburtenpolitik, die bis Mitte des Jahrhunderts aus Italien ein 60-Millionen-Land hätte machen wollen. Mussolini begann schon in den frühen 1920er Jahren in einer Reihe großer Reden ein eigentliches Rassenprogramm zu skizzieren, als er immer drängender den faschistischen „neuen“ Menschen propagierte, von dem er einmal sagte, am liebsten würde er ihn in der Retorte züchten.[35] In der Folge verdichteten sich die demographischen Zielvorstellungen in Richtung des Konstrukts einer italienischen Rasse, der „razza italiana“ oder „razza italica“, von der in den Rassenmanifesten der ausgehenden 1930er und frühen 1940er Jahre behauptet wurde, sie sei rein („pura“), weil sie seit dem im sechsten Jahrhundert erfolgten Langobardeneinfall von keinen äußeren Einflüssen durchsetzt worden sei.[36] Dagegen war einige Jahre früher (1934) in einer ironischen Notiz Mussolinis im „Popolo d’Italia“ die Einheit der „razza germanica“ negiert worden.[37]

Konstrukte wie dasjenige eines reinen Rassencharakters setzen voraus, dass andere – „Unreine“ oder als Verunreiniger empfundene – ausgegrenzt werden. Hierzu findet sich ein interessanter Vorschlag der 1871 gegründeten „Società Italiana di Antropologia ed Etnologia“ vom 5. Dezember 1937 an das wenige Monate zuvor im Innenministerium geschaffene „Ufficio Centrale Demografico“, eine „Zählung der farbigen Rassen angehörenden Individuen“ durchzuführen. Präfekt Le Pera, der Chef des Demographiebüros, leitete den Vorschlag am 11. Dezember 1937 an seinen Vorgesetzten, Unterstaatssekretär Buffarini Guidi, mit der Bemerkung weiter, er sei von der Absicht diktiert, Kreuzungen verschiedener Rassen zuvorzukommen, die eine „decadenza della stirpe“ (Dekadenz der Rasse) bewirken würden.[38] Von einer solchen Dekadenzbefürchtung durch Rassenmischung, die man in Bezug auf die Kolonien seit je empfand, war der Schritt nicht mehr weit, die wenigen zehntausend Juden Italiens als Elemente brandmarken zu wollen, die nicht ‚dazu‘ gehörten, weil sie im Reinrassenkontext als Fremdkörper galten. Laut Rassenmanifest vom 14. Juli 1938 waren sie „der einzige Bevölkerungsteil, der sich in Italien nie assimiliert hat“, weshalb sie gemäß der lapidaren Schlussfolgerung nicht zur „razza italiana“ gehörten.[39]

Aus den bis hierher skizzierten Überlegungen ergibt sich, dass 1938 nicht ein latenter, sondern ein seit langem vorhandener und vom Regime sukzessive aktivierter Antisemitismus auf ein allgemein-faschistisches Rassenkonzept aufgepfropft werden konnte.

Sehr direkt zeigte sich dies über drei Monate vor dem zentralen Gesetzesdekret vom 17. November 1938 im Kontext der demographischen Zielsetzungen des Regimes am Zirkular des Innenministeriums (Unterstaatssekretär Buffarini Guidi) vom 8. August 1938 an alle involvierten Amtsstellen, worin verlangt wurde, dass vor Gewährung von Geburtenprämien („premi demografici“) die Rasse der Gesuchsteller geklärt werden müsse.[40] Auch Erziehungsminister Bruno Bottai nahm spätere Direktiven voraus, als er am 20. Juli 1938 der zuständigen Generaldirektion im Innenministerium mitteilte, er wolle in seinem Verantwortungsbereich, das heißt im gesamten Schulwesen, eine „Zählung des Personals jüdischer Herkunft“ durchführen.[41] Noch deutlicher das Schreiben des unter Marineminister Mussolini für dieses Ressort zuständigen Unterstaatssekretärs und Admirals Domenico Cavagnari an Buffarini Guidi vom 23. August 1938, wonach die „Regia Accademia Navale“ schon zwei Jahre zuvor angewiesen worden sei, keine Juden mehr aufzunehmen und die Beförderung jüdischer Offiziere seither verhinderte.[42]

In einem Zirkular vom 6. August 1938, mit dem er die neue Zeitschrift „La difesa della razza“ von Telesio Interlandi, dem rabiat antisemitischen Direktor der seit 1924 existierenden Römer Tageszeitung „Il Tevere“, propagierte, schrieb Erziehungsminister Bottai, das Rassenproblem sei im Geist des „Duce“ immer präsent gewesen; deshalb sei es nicht nur natürlich, sondern notwendig, dass sich seine Politik, nachdem sie sich in der „battaglia demografica“ der quantitativen Dimension des Problems angenommen habe, nunmehr, nach Schaffung des „Impero“, dem qualitativen Aspekt zuwende. Beschönigend wurde weiter gesagt, der italienische Rassismus sei, obwohl von „dati biologici“ ausgehend, in der Substanz spirituell („di sostanza squisitamente spirituale“), weil er vor allem dazu diene, die intellektuelle und moralische Erbschaft Roms zu sichern.[43] Der Pressebericht des Ministero della Cultura popolare (Minculpop) für die Woche vom 24. zum 30. September 1939 zitierte demgegenüber den „Periodico Sindacale Corporativo“ mit der Feststellung, die „dottrina razzista“ des Faschismus habe das Nation-Konzept weiter entwickelt, indem sie es von der „imprecisione spiritualistica“ befreit und mit dem präzisen „dato razziale“ angereichert habe.[44]

Besonders deutlich wird diese ‚Biologisierung‘ in der im Februar 1940 ausgearbeiteten „Relazione al bilancio 1940-41“ der „Divisione Razza“, einer Abteilung der Generaldirektion „Demografia e Razza“ im Innenministerium, worin festgestellt wurde, die vom „Duce“ gewollte „politica di difesa della razza italiana“ habe Zustimmung gefunden, weil die Notwendigkeit überall erkannt worden sei, die „pura antichissima stirpe italica“ vor Verunreinigung durch andere Rassen und vor allem durch die jüdische zu bewahren. Weiter hielt die „Relazione“ fest, das italienische Rassenkonzept sei „essenzialmente biologico“, weshalb der Sohn jüdischer Eltern immer jüdisch sei, auch wenn er einer anderen Religion als der jüdischen angehöre; immerhin wurde eingeräumt, dass man im Falle von Kindern aus Mischehen nicht umhin komme, das religiöse Element zu berücksichtigen.[45]

Giorgio Almirante (späterer Gründer und langjähriger Chef des neofaschistischen Movimento Sociale Italiano) veröffentlichte am 20. September 1941 im Genueser „Lavoro“ unter dem Titel „Abramo va alla guerra“ einen langen Artikel, worin er behauptete, die Juden hätten ein einziges Mal Krieg geführt, als es darum ging, den Bolschewismus mit Waffengewalt auszubreiten.[46] Von einem gewissen Piero Pellicano schließlich erschien im November 1941 ein Artikel „Ebrei e solo ebrei“ gleich mehrmals in verschiedenen Provinzblättern, wonach Hitler in luzider Synthese die Juden als Kreatoren des Bolschewismus und Adressaten des Kriegs bezeichnet und damit aufgegriffen habe, was Mussolini schon früher denunzierte, nämlich die Komplizenschaft von Bolschewismus und Judentum; damit habe sich Hitler dem italienischen Kreuzzug gegen den „ebraismo distruttore“ angeschlossen.[47] So konnte Mussolini sogar in Sachen Antisemitismus zum Lehrmeister seines deutschen Schülers hochstilisiert werden.

Den faschistischen Antisemitismus als religiös oder kulturell („spirituell“) und nicht als biologisch bestimmt anzunehmen, wäre reduktiv. Freilich war der katholische Judenhass in Italien besonders stark ausgeprägt, weswegen die Bereitschaft zu einer antijüdischen Rassenpolitik durch die Lateranverträge von 1929 gefördert worden sein könnte. Das faschistische Rassenkonzept, das 1938 als letzten Schritt die Juden ausgrenzte, ruhte indessen nur bedingt auf diesem (katholischen) Fundament, auch wenn es diese Komponente problemlos einbeziehen konnte.[48] Der dem vorliegenden Essay als Quelle beigelegte undatierte Entwurf zu einem mit „Definizione di ebreo“ überschriebenen Promemoria, der im Herbst 1938 entstanden sein muss und eine ziemlich elaborierte Ausarbeitung des Themas bietet, präsentiert als Schlussfolgerung einen bezeichnenden Mix, worin die biologischen Kriterien durch die rassische Überlegenheit des italienischen Blutes und die ethischen, religiösen und politischen Äußerungen der Betroffenen ergänzt werden.[49]

Mussolinis 1938 dekretierte Wendung gegen die Juden muss mithin als inhärente und kohärente Weiterentwicklung gesehen werden, die nicht nur der Logik eines (noch) funktionierenden Machtkompromisses mit dem „Dritten Reich“ entsprang, sondern dem Wesen des italienischen Faschismus entsprach. Dass kein deutscher Druck nötig war, heißt freilich nicht, dass der Nationalsozialismus diesbezüglich keine Rolle gespielt hätte. Für das auf eine Mittelmeer-Suprematie zielende Raumprogramm bedurfte Mussolini der Unterstützung, und es mit einer Rassendimension anzureichern musste als fast ‚natürliche’ Ergänzung des Anspruchs auf einen italienischen „Lebensraum“ erscheinen. Mit der Konkretisierung des Raumprogramms nach dem Überfall auf Äthiopien 1935 scheint sich bei Mussolini die Überzeugung verstärkt zu haben, dass eine rassenpolitische Wende unumgänglich geworden war. Der nordischen Herrenrasse, die ausersehen war, den Osten Europas zu dominieren, musste im Mittelmeer eine italienische Herrenrasse an die Seite gestellt werden. In der Tat war immer mehr die Rede davon, dass die „razza italiana“ ihrerseits „ariana“ sei. So äußerte der „Duce“ am 25. Oktober 1938 vor dem Consiglio nazionale der faschistischen Partei, man müsse dessen eingedenk sein, dass man weder zu den Hamiten noch den Semiten noch den Mongolen gehöre, sondern zu den Ariern eines mediterranen Typs, die von Norden gekommen seien.[50]

In diesem Sinne nicht durch Zwang, sondern durch seine rassenpolitische ‚Vorbildlichkeit‘, die man aus faschistischer Sicht als Konsonanz zu interpretieren liebte, hatte der Nationalsozialismus bei der italienischen Wendung gegen die Juden durchaus eine Bedeutung und erklärt sich Mussolinis Bemühen, das faschistische System auch in rassenpolitischer Hinsicht auf einen Parallelkurs zum Achsenpartner zu führen. Nicht zufällig gehörten die überzeugtesten Antisemiten wie Telesio Interlandi[51], Guido Landra[52], Giovanni Preziosi[53] und natürlich Roberto Farinacci zu jenen intransigenten Faschisten, die seit dem verstärkten Zusammengehen mit Deutschland Aufwind verspürten, aber schon vorher vom „Duce“ nie desavouiert worden waren.

Dem Kerndokument der antisemitischen Gesetzgebung vom 17. November 1938 folgten in den nächsten Monaten und Jahren zahlreiche weitere Dekrete und Gesetze samt Ausführungsbestimmungen in Form administrativer Verfügungen, die oft über die Gesetze hinausgingen. So kam es zu zusätzlichen Einschränkungen und Verboten im Wirtschaftsleben, bei der Berufsausübung, bei der Erbfolge, bei der Namengebung, in Kultur, Film, Theater usw. mit dem Resultat der vollständigen Ausgrenzung der Juden aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Italiens.

In Umsetzung der Bestimmungen vom 17. November 1938 wurde bei den ausländischen Juden zunächst die von vielen bürokratischen Schikanen begleitete und deswegen in den meisten Fällen verzögerte Ausreise betrieben, nach dem Kriegseintritt 1940 dann die recht konsequent durchgesetzte Internierung im bis 1943 auf über ein halbes hundert Lager angewachsenen Internierungssystem für Zivilinternierte, zu welchen neben den ausländischen Juden insbesondere die zivilen Angehörigen der Feindstaaten zählten. Über die ‚normale’ Inhaftierung von politischen Gegnern auf Inseln oder in abgelegenen Gemeinden Süditaliens[54] hinaus wurde die Internierung mit Telegramm von Polizeichef Arturo Bocchini an die Präfekten vom 27. Mai 1940 auch auf jene italienischen Juden ausgedehnt, die einen „effettivo pericolo“ für die öffentliche Ordnung darstellten.[55] Bis Juli 1943 waren es – gemäß Sarfatti – mehr als 400 und damit über zehn Prozent aller Italiener, die als „pericolosi per l’ordine pubblico“ interniert worden waren.[56]

Für die arbeitsfähigen italienischen Juden kam es nach der Ausgrenzung aus dem öffentlichen Leben als Sonderform der Internierung im Sommer 1942 zur Einführung des obligatorischen Arbeitsdienstes, der auch für Frauen und für „Diskriminierte“ zu gelten hatte.[57] Das Resultat war in Bezug auf die Zahl der zur Zwangsarbeit Aufgebotenen allerdings bescheiden und verhielt sich umgekehrt proportional zum entfesselten Papierkrieg. Deswegen wurde im Juli 1943, in den letzten Wochen vor dem Sturz des Regimes, die „mobilitazione totale degli ebrei al servizio di lavoro“ für alle Juden und Jüdinnen der Jahrgänge 1907 bis 1925, die physisch tauglich waren, dekretiert; für sie waren jetzt Arbeitslager vorgesehen, die freilich noch hätten errichtet werden müssen.[58] Dieser klar erkennbaren weiteren Radikalisierung kam am 25. Juli 1943 Mussolinis Sturz in die Quere.

Der im Herbst 1943 in der RSI wiederbelebte nunmehr republikanische Faschismus konnte sich den radikalisierenden Bemühungen der letzten Wochen vor Mussolinis Sturz nahtlos anschließen und sie mit Buffarini Guidis „ordinanza di polizia“ vom 30. November 1943 noch verschärfen, indem jetzt ausnahmslos alle Juden, ausländische und inländische einschließlich der „Diskriminierten“, in eigene Lager („appositi campi di concentramento“) zu verschicken waren, nach Sequestrierung ihrer Güter in Erwartung ihrer Konfiskation.[59] Sofort nach Erlass der „ordinanza“ begannen die Provinzchefs die vorgeschriebenen Provinzlager zu errichten. Gemäß Sarfatti wurden solche Lager in Kasernen, Schulen, Hotels, jüdischen Institutionen usw. von mindestens 20 Provinzen eingerichtet, während die Juden der übrigen in Gefängnisse eingeliefert oder in Lager anderer Provinzen transferiert wurden.[60]

Jenseits des mit den Ereignissen vom 25. Juli und 8. September 1943 und insbesondere mit der Besetzung des Landes eingetretenen Bruchs bildete das Lagersystem für Zivilinternierte unzweifelhaft ein Element der Kontinuität. Zwischen den beiden Daten wurden verschiedene Kategorien von Internierten etappenweise entlassen, nicht aber die ausländischen Juden, die sich im Gegenteil zum Zeitpunkt der Besetzung durch die Deutschen immer noch in ihren Lagern befanden und entsprechend – sofern sie nicht sofort von den vorrückenden Alliierten befreit wurden – den Besatzern in die Hände fielen. Im besetzten Teil des Landes wurden die Lager unter der RSI weitergeführt und ins entstehende deutsche Deportationssystem einbezogen, das unter aktiver italienischer Mithilfe betrieben wurde. So lässt sich in Bezug auf die den Juden reservierte Behandlung von geteilten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten reden. Dies gilt, auch wenn die Rolle der Besatzer mit der verstärkten Okkupation des Landes zunahm. Liliana Picciotto dokumentiert, dass die überraschend effizienten Deportationen ohne logistische und operative Hilfe der Italiener auf keinen Fall möglich gewesen wären. Aus ihrem „Libro della memoria“ geht hervor, dass von ungefähr 6.800 deportierten Juden rund 2.000 von Italienern verhaftet wurden, gegenüber 2.500, von Deutschen und 320 von Italienern und Deutschen gemeinsam; für rund 2.000 Verhaftungen lassen sich keine näheren Angaben finden.[61] In den Äusserungen von Überlebenden ist in diesem Zusammenhang jeweils von „fascisti“, „agenti fascisti“, „funzionari fascisti“, „agenti italiani“, „repubblichini“ in Zivil oder in Uniform und von der SS und der Gestapo die Rede. Dabei fällt auf, dass von den Betroffenen selten explizit zwischen italienischen und deutschen Verfolgern unterschieden wurde. Oft wird unpräzis einfach von „nazi-fascisti“ gesprochen.

Insgesamt geht Picciotto – unter Einbezug von rund 900 bis 1.000 Verschollenen – von mindestens 8.529 Shoa-Opfern unter den Juden Italiens aus. Nach ihren Berechnungen bewirkte die antijüdische Politik mit Emigration, Flucht, Deportierungen und Tötungen gegenüber 1938 einen Rückgang der jüdischen Bevölkerung um 48 Prozent, während die Tötungsrate vom Beginn der deutschen Besetzung bzw. der Gründung der RSI bis zum Ende des Kriegs – einschließlich der Verschollenen – 22,5 Prozent beträgt.[62] Damit liegt die RSI in der Nähe von Frankreich, wo von rund 25 Prozent deportierten Juden ausgegangen werden muss.[63] Indessen hinkt der Vergleich, weil die frühe Befreiung vieler in Süditalien internierter Juden durch die Alliierten und das allgemeine Chaos der Übergangszeit im Sommer/Herbst 1943 zur Folge hatten, dass sich zahlreiche potentielle Opfer dem Zugriff der italienischen und deutschen Häscher entziehen konnten. So betrachtet muss die Deportationsmaschinerie aus Italien, nachdem sie im Herbst/Winter 1943 ‚endlich‘ zum Laufen gekommen war, in der Tat als „effizient“ beurteilt werden.

Dies alles ändert nichts daran, dass das Rassenproblem in Italien einen andern Stellenwert hatte als in Deutschland, was mit ein Grund dafür gewesen sein mag, dass die antisemitische Wende von 1938 zu jenen Faktoren zählt, derentwegen der Konsens, welchen sich das Regime in den mittleren 1930er Jahren zu schaffen gewusst hatte, zu zerbrechen begann. Ein wesentlicher Unterschied zum Nationalsozialismus ist darin zu sehen, dass der faschistische Antisemitismus jedenfalls in Bezug auf seine Breitenwirkung ein ideologisierendes Konstrukt blieb und – zu seinem Glück – keine eliminatorische Dimension kannte. In Bezug auf die rassenpolitischen Differenzen zum Nationalsozialismus ist denn auch festzuhalten, dass zwar auf dem Papier vieles sehr ähnlich aussah, der Nationalsozialismus in der Umsetzungspraxis aber von Anfang an ungleich gewalttätiger war, während beim Faschismus eine lange Vorlaufzeit bis 1938 festzustellen ist, auf die erst jetzt eine rasche Radikalisierung folgte, die dann gewissermaßen ‚vorzeitig‘ abbrach, indem der Massenmord – trotz allen vorbereitenden Maßnahmen, die die Italiener beisteuerten – nicht von ihnen begangen wurde. Weiter einschränkend ist zu bedenken, dass der antisemitische Sockel im „Altreich“ und vor allem in der „Ostmark“ erheblich breiter war, während in Italien, jedenfalls im laizistischen Teil der Bevölkerung, der sich an den emanzipatorischen Werten des Risorgimento orientierte, die Gegenkräfte stärker gewesen sein dürften. Eine weitgestreute Vernichtungsentschlossenheit hätte erst aufgebaut werden müssen, anders als im „Dritten Reich“, wo sie sich in der Ferne des „verjudeten“ Ostens fast von selber einstellte. „Entjudung“ und „Ausmerzung“ waren jedenfalls Vokabeln, die das Italienische nicht kannte oder denen eine exterminatorische Konnotation fehlte.



[1] Essay zur Quelle: Die Definition des Juden - Definizione di ebreo (Herbst 1938), vmtl. Referenzpapier der Sachbearbeiter der Generaldirektion „Demografia e Razza“; [italienische Faksimile und deutsche Übersetzung].

[2] Gazzetta Ufficiale del Regno d’Italia, N. 208, 12.IX.1938, S. 3871. Dieses und alle folgenden Zitate aus der Gazzetta Ufficiale finden sich in 1938. Le leggi contro gli ebrei. Numero speciale in occasione del cinquantennale della legislazione antiebraica fascista. Volume edito in collaborazione con il Centro di Documentazione Ebraica Contemporanea, a cura di Michele Sarfatti, La Rassegna mensile di Israel, LIV/1-2, 1988; darin insbesondere Michele Sarfatti, Documenti della legislazione antiebraica (I testi delle leggi, Le circolari, Il commento delle riviste razziste), S. 49-218.

[3] Art. 2. Gazzetta Ufficiale del Regno d’Italia, N. 208, 12.IX.1938, S. 3871.

[4] Art. 8. Gazzetta Ufficiale del Regno d’Italia, N. 264, 19.XI.1938, S. 4794/4795. Eine Erläuterung dieser Kriterien liefert die dem vorliegenden Essay beigegebene Quelle.

[5] Gazzetta Ufficiale del Regno d’Italia, N. 264, 19.XI.1938, S. 4794/4795.

[6] Vgl. Moos, Carlo, Ausgrenzung, Internierung, Deportation. Antisemitismus und Gewalt im späten italienischen Faschismus (1938-1945), Zürich 2004, v.a. S. 56-64.

[7] Nach einem wahrscheinlich im Kontext der am 20. August 1938 (drei Monate vor Erlass des grundlegenden Rassengesetzes) angeordneten „Judenzählung“ entstandenen undatierten Papier betitelt „Criteri per la determinazione della razza“; Archivio Centrale dello Stato (ACS), Min.(istero) Int.(erni), Dir.(ezione) gen.(erale) DemoRazza, busta 13, fasc.(icolo) 44 (Relazioni e resoconti dell’Ufficio di Statistica).

[8] Vgl. Sarfatti, Michele, Gli ebrei nell’Italia fascista. Vicende, identità, persecuzione, Torino 2000, S. 155.

[9] Wie Anm. 6.

[10] Zit. in Schieder, Wolfgang, Das Deutschland Hitlers und das Italien Mussolinis. Zum Problem faschistischer Regimebildung, in: Schulz, Gerhard (Hg.), Die Grosse Krise der dreißiger Jahre: Vom Niedergang der Weltwirtschaft zum Zweiten Weltkrieg, Göttingen 1985, S. 44-71, hier S. 69.

[11] Vgl. Moos, Carlo, Das Italien der Einigungs- und Nacheinigungszeit und die Juden, in: Blaschke, Olof, Aram Mattioli (Hg.), Katholischer Antisemitismus im 19. Jahrhundert. Ursachen und Traditionen im internationalen Vergleich, Zürich 2000, S. 229-238.

[12] Vgl. Maiocchi, Roberto, Scienza italiana e razzismo fascista, Firenze 1999, S. 189f.

[13] Farinacci, Roberto, Una tremenda requisitoria, Il regime fascista, 12 settembre 1936, zit. In De Felice, Renzo, Storia degli ebrei italiani sotto il fascismo, Torino 1961; vierte Auflage: Torino 1988, S. 206f.

[14] Vgl. Miccoli, Giovanni, Santa Sede, questione ebraica e antisemitismo fra Otto e Novecento, in: Storia d'Italia. Annali 11: Gli ebrei in Italia, II. Dall' emancipazione a oggi, Torino 1997, S. 1369- 1574, hier S. 1568-1574.

[15] Miccoli, Santa Sede, S. 1570.

[16] Miccoli, Santa Sede, S. 1571.

[17] L'Osservatore Romano, 16-17 gennaio 1939, zit. in Cavaglion, Alberto, Gian Paolo Romagnani, Le interdizioni del Duce. A cinquant'anni dalle leggi razziali in Italia (1938-1988), Torino 1988, S. 139ff.

[18] Farinacci, Roberto, La Chiesa e gli ebrei. Conferenza d'inaugurazione tenuta all'Istituto di Cultura Fascista di Milano il 7 novembre 1938, zit. in Cavaglion-Romagnani, S. 148.

[19] Michaelis, Meir, Mussolini and the Jews. German-Italian Relations and the Jewish Question in Italy 1922-1945, Oxford 1978.

[20] De Felice, Storia degli ebrei italiani.

[21] Vgl. Wippermann, Wolfgang, War der italienische Faschismus rassistisch? Anmerkungen zur Kritik an der Verwendung eines allgemeinen Faschismusbegriffes, in: Röhr, Werner (Hg.), Faschismus und Rassismus. Kontroversen um Ideologie und Opfer, Berlin 1992, S. 108-122.

[22] Burgio, Alberto, Per la storia del razzismo italiano, in: Burgio, Alberto (a cura di), Nel nome della razza. Il razzismo nella storia d’Italia 1870-1945, Bologna 1999, S. 9-29, hier S. 15f.

[23] Vgl. Collotti, Enzo, Sul razzismo antislavo, in: Burgio, Nel nome della razza, S. 33-61, hier S. 34f.

[24] Vgl. u.a. Kolb, Susanne, Sprachpolitik unter dem italienischen Faschismus. Der Wortschatz des Faschismus und seine Darstellung in den Wörterbüchern des Ventennio (1922-1943), München 1990, sowie Framke, Gisela, Im Kampf um Südtirol. Ettore Tolomei (1865-1952) und das ‚Archivio per l’Alto Adige‘, Tübingen 1987. In Bezug auf die Südslawen ist neben Collotti, Sul razzismo antislavo, u.a. auch Capogreco, Carlo Spartaco , Internamento e deportazione dei civili jugoslavi (1941-’43), in: I campi di concentramento in Italia. Dall’internamento alla deportazione (1940-1945), Milano 2001, S. 134-161, zu beachten.

[25] Vgl. zum Begriff Collotti, Sul razzismo antislavo, S. 53.

[26] Collotti, Sul razzismo antislavo, S. 55ff.

[27] Capogreco, Internamento e deportazione, S. 137.

[28] Vgl. Collotti, Sul razzismo antislavo, S. 47ff.

[29] Il Regime Fascista, 6. Juni 1942, zit. in Collotti, Sul razzismo antislavo, S. 58f.

[30] Vgl. Sarfatti, Gli ebrei nell’Italia fascista, S. 96f. Mit der Ausrufung des Impero am 9. Mai 1936 war – gemäß Sarfatti, ebd. S. 108 – der Übergang von einer „politica razzistica ‚coloniale‘“ zu einer „politica razzistica ‚pura‘“ abgeschlossen.

[31] Vgl. Labanca, Nicola, Il razzismo coloniale italiano, in: Burgio, Nel nome della razza, S. 145-163, hier S. 159.

[32] Vgl. Sarfatti, Michele, I caratteri principali della legislazione antiebraica in Italia (1938-1943), in: Capelli, Anna; Broggini, Renata (Hgg.), Antisemitismo in Europa negli anni trenta. Legislazioni a confronto, Milano 2001, S. 192-211, hier S. 204ff.

[33] Laut Sarfatti, I caratteri principali della legislazione antiebraica in Italia, S. 206, scheint im Oktober 1942 ein Lösungsversuch des Problems der „Rassenschande“ im Sinne der Ergreifung von nicht näher bestimmten „provvedimenti di polizia“ unternommen worden zu sein.

[34] Vgl. Del Boca, Angelo, I gas di Mussolini. Il fascismo e la guerra d'Etiopia, Roma 1996, sowie Mattioli, Aram, Entgrenzte Kriegsgewalt. Der italienische Giftgaseinsatz in Abessinien 1935-1936, Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Heft 51/3, 2003, S. 311-337.

[35] „A volte mi sorride l’idea delle generazioni di laboratorio [...].“ Rede vom 22. Juni 1925 („Intransigenza assoluta“), Opera omnia di Benito Mussolini, vol. 21, Firenze 1956, S. 363.

[36] Vgl. den „Manifesto degli scienziati fascisti“ bzw. „Manifesto della razza“ vom 14. Juli 1938 und den Neufassungsentwurf vom 25. April 1942; De Felice, Renzo, Mussolini il duce, II. Lo Stato totalitario 1936-1940, Torino 1981, S. 867 u. 875f.

[37] 29. August 1934, Opera omnia, vol. 26, S. 310.

[38] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 13, fasc. 43 (Censimento e situazione ebraica).

[39] De Felice, Mussolini il duce, II, S. 867f.

[40] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 13, fasc. 46 (Premi per l’incremento demografico).

[41] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 4, fasc. 15, sottofasc. „Direttive dei Ministri in materia di razza“.

[42] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 4, fasc. 15, sottofasc. „Direttive dei Ministri in materia di razza“.

[43] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 4, fasc. 15, sottofasc. „Direttive dei Ministri in materia di razza“.

[44] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza 1915-1944, busta 1, fasc. 1 (Rapporto Settimanale del Ministero Cultura Popolare).

[45] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 13, fasc. 44 (Relazioni e resoconti dell’Ufficio di Statistica).

[46] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 12, fasc, 42 (Articoli di giornali, Bollettino razziale, Stampa estera).

[47] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 12, fasc, 42 (Articoli di giornali, Bollettino razziale, Stampa estera).

[48] Kertzer zeigt, dass auch der katholische Antijudaismus nicht nur religiös, sondern durchaus rassisch begründet sein konnte; Kertzer, David I., Unholy War. The Vatican’s Role in the Rise of Modern Anti-Semitism, London 2002, S. 205-212 und passim.

[49] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 3, fasc. 13 (Commenti alle questioni sulla razza).

[50] „Bisogna mettersi in mente che noi non siamo camiti, che non siamo semiti, che non siamo mongoli. E, allora, se non siamo nessuna di queste razze, siamo evidentemente ariani e siamo venuti dalle Alpi, dal nord. Quindi siamo ariani di tipo mediterraneo, puri.“ Opera omnia, vol. 29, S. 190.

[51] Telesio Interlandi, 1894-1965, Journalist, Direktor verschiedener Zeitungen, u.a. der 1924-1943 in Rom erscheinenden Tageszeitung „Il Tevere“ und der 1938-1943 erscheinenden Zeitschrift „La difesa della razza“.

[52] Guido Landra, 1913-1980, Anthropologe, Verfasser des „Manifesto degli scienziati razzisti“, der sich strikt an die Vorgaben Mussolinis zu halten hatte (vgl. Maiocchi, Scienza italiana e razzismo fascista, S. 226ff.), erster Chef des im August 1938 geschaffenen Ufficio Studi del problema della razza (Ufficio razza) im Ministero della Cultura popolare (vgl. Giorgio Israel, Pietro Nastasi, Scienza e razza nell’Italia fascista, Bologna 1998, S. 222f.).

[53] Giovanni Preziosi, 1881-1945, ehemaliger Priester, Direktor der antisemitischen Monatszeitschrift „La vita italiana“, in der Salò-Zeit Chef des Ispettorato generale per la razza, welches Mussolini direkt unterstand; vgl. Sarfatti, Gli ebrei nell’Italia fascista, S. 146 u. 251f.

[54] Vgl. die eindrückliche Verarbeitung einer Internierungserfahrung bei Levi, Carlo, Cristo si è fermato a Eboli, Torino 1945.

[55] ACS, Min. Int., Dir. gen. P.(ubblica) S.(icurezza), Div. AA.GG.RR., Massime, busta 99, sottofasc. 1 (Affari generali).

[56] Sarfatti, Gli ebrei nell’Italia fascista, S. 182.

[57] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 9, fasc. 38 (precettazione civile degli ebrei a scopo di lavoro).

[58] ACS, Min. Int., Dir. gen. DemoRazza, busta 11, fasc. 41 (Mobilitazione totale degli ebrei al servizio del lavoro).

[59] Vgl. Sarfatti, Documenti della legislazione antiebraica, S. 198.

[60] Sarfatti, Gli ebrei nell’Italia fascista, S. 254.

[61] Picciotto, Liliana, Il libro della memoria. Gli Ebrei deportati dall’Italia (1943-1945), Milano 2002 (1. Aufl. 1991), S. 29.

[62] Picciotto, Il libro della memoria, S. 27. Sarfatti nimmt als Summe der Opfer 7'700 bis 7'900 an, weshalb die Vernichtungsrate bei ihm 18% derjenigen beträgt, die nach dem 8. September 1943 in Mittel- und Norditalien anwesend und als Angehörige der „razza ebraica“ klassifiziert waren; Sarfatti, Gli ebrei nell’Italia fascista, S. 271.

[63] Vgl. Wolfgang Seibel, Staatsstruktur und Massenmord. Was kann eine historisch-vergleichende Institutionenanalyse zur Erforschung des Holocaust beitragen?, Geschichte und Gesellschaft, Heft 24/4, 1998, S. 539-569.



Literaturhinweise

  • Burgio, Alberto (Hg.), Nel nome della razza. Il razzismo nella storia d’Italia 1870-1945, Bologna 1999.
  • De Felice, Renzo, Storia degli ebrei italiani sotto il fascismo, Torino 1988 (vierte Auflage, 1. Aufl. 1961).
  • Moos, Carlo, Ausgrenzung, Internierung, Deportation. Antisemitismus und Gewalt im späten italienischen Faschismus (1938-1945), Zürich 2004.
  • Picciotto, Liliana, Il libro della memoria.
  • Sarfatti, Michele, Gli ebrei nell’Italia fascista.
  • Zuccotti, Susan, The Italians and the Holocaust. Persecution, Rescue and Survival, New York 1987.

Die Definition des Juden - Definizione di ebreo (Herbst 1938), vmtl. Referenzpapier der Sachbearbeiter der Generaldirektion „Demografia e Razza“; [italienische Faksimile und deutsche Übersetzung]

[Früherer Titel der Quelle: Die Definition des Juden - Definizione di ebreo (1938)]

Italienischer Text[1]


Deutsche Übersetzung

[Seite 1] Definition des Juden:

Die Anwesenheit von Elementen jüdischer Rasse im Königreich seit alters her und aus jüngerer Zeit, das Fehlen von gesetzlichen Vorschriften betreffend die Rasse und die Unklarheit der Regelungen von kirchlicher Seite für Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Religionen haben in der italienischen und in der jüdischen Bevölkerung zu folgenden faktisch bestehenden Situationen geführt:

a) Paare bestehend aus beiden Gatten als Kinder jüdischer Eltern: die Kinder (vier jüdische Großeltern) sind rein jüdischen Blutes.

b) Paare bestehend aus einem jüdischen Gatten von rein jüdischer Abstammung und einem Gatten geboren von einem jüdischen und einem italienischen Elternteil: die Kinder (drei jüdische Großeltern und ein italienischer Großelternteil) haben mehrheitlich jüdisches Blut (75%) und können deshalb als reine Juden angesehen werden.

Paare von Eltern verschiedener oder gemischter Rasse können zwei Fälle präsentieren:

c1) Ein Gatte ist Kind zweier Juden und ein Gatte Kind zweier Italiener: das ergibt eine gemischte Ehe und Kinder (zwei jüdische Großeltern) mit 50% italienischem Blut;

c2) Beide Gatten entstammen gemischten Ehen: die Kinder (zwei jüdische Großeltern) erben von beiden Eltern 50% italienisches Blut.

d) Paare gebildet von einem italienischen Gatten mit zwei italienischen Eltern und einem Gatten mit einem jüdischen und einem italienischen Elternteil: die Kinder hätten 25% jüdisches und 75% italienisches Blut und können daher als reine Italiener angesehen werden.

(x) Gemäß der deutschen Theorie ist der Fall c1) zu 50% jüdisch (Mischling) und der Fall c2) rein jüdisch als Folge des Überwiegens des jüdischen Plasmas über das deutsche. Gemäß jüdischer Sicht entscheidet das Geschlecht: die jüdische Frau gebiert Juden auch von nichtjüdischen Vätern, während der jüdische Vater Nichtjuden zeugt, sofern die Mutter von anderer Rasse ist.

[Seite 2]

Wenn allein das biologische Kriterium beachtet wird, ist unzweifelhaft, dass die Kinder der Paare unter a) und b) als rein jüdisch angesehen werden können; die Kinder der Paare unter c1 und c2 gemischtrassig wären; die Kinder der Paare unter d) als von italienischer Rasse angesehen werden können.

Wenn dagegen die biologischen Kriterien mit dem Kriterium der rassischen Überlegenheit des italienischen Blutes und mit den individuellen ethischen, religiösen und politischen Bekundungen kombiniert werden, könnte man definieren:

1) die Kinder unter a) und b) als von jüdischer Rasse;

2) die Kinder unter c1), c2) und d) als von italienischer Rasse (mit Ausnahme jener, die im folgenden Punkt 3 erwähnt werden).

3) die Kinder unter c1), c2) und d),

a) die am 1. Januar 1938 oder später in einer jüdischen Gemeinde eingeschrieben waren;

b) die sich am 21/4/1931 oder später zur jüdischen Religion bekannten;

c) die nach dem 1. Oktober 1938 eine reine Jüdin geheiratet haben;

d) die jüdisch erzogene und die jüdische Religion am 1.Oktober 1938 ausübende Kinder haben;

e) die offensichtlich jüdische Aktivitäten unter Beweis stellen;

können als der jüdischen Rasse zugehörig angesehen werden.


[1] Archivio Centrale dello Stato, Rom. Min.(istero) Int.(erni), Dir.(ezione) gen.(erale) DemoRazza (Demografia e Razza), busta 3, fascicolo 13 (Commenti alle questioni sulla razza). Undatiert, aber Herbst 1938. Der Text, der vermutlich als internes Referenzpapier diente, muss im Umkreis der Arbeiten zum zentralen antijüdischen Gesetzesdekret vom 17. November 1938 entstanden sein und dokumentiert den von den Sachbearbeitern in der Generaldirektion „Demografia e Razza“ des Innenministeriums eingesetzten Mix von „spirituellen“ (kulturellen) und „biologischen“ Formen der Argumentation.


Für das Themenportal verfasst von

Carlo Moos

( 2008 )
Zitation
Carlo Moos, Der späte italienische Faschismus und die Juden Hintergründe und Folgen einer rassenpolitischen Wende, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2008, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1453>.
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