Beschluss der UN-Generalversammlung zum Holocaust-Gedenken (1. November 2005)

60/7. Gedenken an den Holocaust Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand, unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat, sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [...]

Beschluss der UN-Generalversammlung zum Holocaust-Gedenken (1. November 2005)[1]

RESOLUTION 60/7

Verabschiedet auf der 42. Plenarsitzung am 1. November 2005, ohne Abstimmung, auf der Grundlage des Resolutionsentwurfs A/60/L.12 und Add.1, eingebracht von: Albanien, Andorra, Äquatorialguinea, Argentinien, Aserbaidschan, Äthiopien, Australien, Belarus, Belgien, Benin, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Dominikanische Republik, Ecuador, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Lettland, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Mali, Malta, Marshallinseln, Mikronesien (Föderierte Staaten von), Monaco, Mongolei, Mosambik, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Republik Moldau, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Zentralafrikanische Republik, Zypern.

60/7. Gedenken an den Holocaust

Die Generalversammlung,

in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand,

unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat,

sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

hat,

eingedenk dessen, dass das Gründungsprinzip der Charta der Vereinten Nationen, „die kommenden Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren“, die unauflösliche Verbindung bezeugt, die zwischen den Vereinten Nationen und der beispiellosen Tragödie des Zweiten Weltkriegs besteht,

unter Hinweis auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die verabschiedet wurde, um zu verhindern, dass es je wieder zu Völkermorden kommt, wie sie vom Nazi-Regime begangen wurden,

sowie unter Hinweis auf die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt, dass die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen,

davon Kenntnis nehmend, dass die sechzigste Tagung der Generalversammlung im sechzigsten Jahr nach der Niederlage des Nazi-Regimes stattfindet,

erinnernd an die achtundzwanzigste Sondertagung der Generalversammlung, ein einzigartiges Ereignis, mit dem des sechzigsten Jahrestags der Befreiung der Nazi-Konzentrationslager gedacht wurde,

in Würdigung des Mutes und der Einsatzbereitschaft der Soldaten, die die Konzentrationslager befreiten,

erneut erklärend, dass der Holocaust, bei dem ein Drittel des jüdischen Volkes sowie zahllose Angehörige anderer Minderheiten ermordet wurden, auf alle Zeiten allen Menschen als Warnung vor den Gefahren von Hass, Intoleranz, Rassismus und Vorurteil dienen wird,

1. beschließt, dass die Vereinten Nationen den 27. Januar eines jeden Jahres zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklären werden;

2. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Erziehungsprogramme zu erarbeiten, die die Lehren des Holocaust im Bewusstsein künftiger Generationen verankern werden, um verhindern zu helfen, dass es in der Zukunft wieder zu Völkermordhandlungen kommt, und spricht in diesem Zusammenhang der Arbeitsgruppe für Internationale Zusammenarbeit bei der Holocausterziehung, dem Holocaustgedenken und der Holocaustforschung ihre Anerkennung aus;

3. weist jede vollständige oder teilweise Leugnung des Holocaust als eines geschichtlichen Ereignisses zurück;

4. lobt die Staaten, die sich aktiv um die Erhaltung der von den Nazis während des Holocaust als Todeslager, Konzentrationslager, Zwangsarbeitslager und Gefängnisse genutzten Stätten bemüht haben;

5. verurteilt vorbehaltlos alle Manifestationen von religiöser Intoleranz, Verhetzung, Belästigung oder Gewalt gegenüber Personen oder Gemeinschaften auf Grund ihrer ethnischen Herkunft oder religiösen Überzeugung, gleichviel wo sie sich ereignen;

6. ersucht den Generalsekretär, als Beitrag zur Verhinderung künftiger Völkermordhandlungen ein Informationsprogramm zum Thema „Der Holocaust und die Vereinten Nationen“ aufzustellen und Maßnahmen zur Mobilisierung der Zivilgesellschaft für das Gedenken an den Holocaust und die Holocausterziehung zu ergreifen, der Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten nach der Verabschiedung dieser Resolution über die Aufstellung dieses Programms Bericht zu erstatten und sie auf ihrer dreiundsechzigsten Tagung über die Durchführung des Programms zu unterrichten.


[1] Vereinte Nationen, Resolutionen und Beschlüsse der sechzigsten Tagung der Generalversammlung, Band I: Resolutionen 13. September–23. Dezember 2005. Offizielles Protokoll, Sechzigste Tagung, Beilage 49 (A/60/49), URL: (31.05.2012) S. 34f.


Die Globalisierung des Holocaust-Gedenkens. Die UN-Resolution 60/7 (2005)[1]

Von Angelika Schoder

Am 3. Januar 1996 wurde in Deutschland der 27. Januar als nationaler Holocaust-Gedenktag von Bundespräsident Roman Herzog proklamiert, nachdem sich die Bundestagsfraktionen bereits im Juni 1995 ohne öffentliche Diskussion und getragen von parteiübergreifender Zustimmung auf den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ verständigt hatten.[2] Zurückzuführen ist die Etablierung des Gedenktags in Deutschland auf die Initiative deutsch-jüdischer Vertreter, so hatte sich seit 1994 vor allem Ignatz Bubis, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, für einen Gedenktag an diesem Datum eingesetzt.[3] Der Holocaust-Gedenktag in Deutschland kann damit zwar als national motiviert betrachtet werden, zielt aber auch auf ein transnationales Erinnern ab, verdeutlicht durch die europäische Bedeutung des dem Tag zu Grunde liegenden historischen Ereignisses.[4] Ab dem Ende der 1990er-Jahre wurde durch verschiedene internationale Konferenzen und institutionelle Beschlüsse schließlich tatsächlich die Etablierung des 27. Januar als nationenübergreifendem Gedenktag vorbereitet. Eine zentrale Bedeutung kommt hierbei der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research (ITF) zu, welche im Rahmen des Stockholm Meeting on the Holocaust am 7. Mai 1998 von Schweden, den USA und Großbritannien ins Leben gerufen wurde. Die ITF sollte dazu beitragen, in den beteiligten Ländern eine Holocaust-bezogene Erinnerungskultur im politischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Bereich zu etablieren (oder im Fall der USA diese zu stützen) und so auch auf zeitgenössische gesellschaftliche Probleme zu verweisen, wie Fremdenfeindlichkeit, neofaschistische Bewegungen und Menschenrechtsverbrechen in Afrika oder Südost-Europa.[5] Vorbereitet durch die ITF fand vom 26. bis 28. Januar 2000 das Stockholm International Forum on the Holocaust statt, an dem Staatsvertreter/innen aus 46 Ländern sowie Diplomaten/innen, religiöse Repräsentanten/innen, Vertreter/innen internationaler Organisationen, Akademiker/innen, Journalisten/innen und Überlebende des Holocaust teilnahmen. Das Ziel dieser Konferenz war es nicht, eine homogene europäische Erinnerungskultur zu entwerfen, vielmehr sollte den teilnehmenden Ländern die Möglichkeit geboten werden, ihre eigenen Geschichtsdiskurse und spezifischen historischen Erfahrungen vorzustellen und sich im Gegenzug über die Positionen anderer Staaten zu informieren. Das Ergebnis der Konferenz war die Verabschiedung der Stockholm Declaration[6], durch welche sich die Mitgliedsländer der ITF darauf verständigten, einen jährlichen Gedenktag am 27. Januar einzuführen, dem Datum der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im Jahr 1945.[7] Bis zum Jahr 2008 führten schließlich 34 der zu diesem Zeitpunkt 55 Mitglieder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) einen Gedenktag zum Holocaust ein, wobei 21 Länder sich für den 27. Januar entschieden, während die übrigen 13 Länder ein anderes Datum wählten, welches im Bezug zum jeweiligen nationalen Holocaust-Gedächtnis stand. Sechs Länder entschieden sich dafür, das Gedenken an die Opfer des Holocaust in einen bereits bestehenden nationalen Gedenktag zu integrieren, welcher keinen exklusiven Holocaust-Bezug aufwies.[8] Am 27. Januar 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, verabschiedete auch das Parlament der Europäischen Union (EU) einen Beschluss zum Gedenken an den Holocaust. Durch die „Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus“ sollten alle Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert werden, „jegliche Form von Intoleranz und Aufwiegelung zum Rassenhass sowie alle Belästigungen und rassistischen Gewalttaten zu verurteilen […] insbesondere alle Gewalttaten, die aus Hass oder Intoleranz gegenüber anderen Religionen oder Rassen begangen werden“.[9] Gedenken und Aufklärung, so das EU-Parlament, seien wesentliche Elemente, um gegen Intoleranz, Diskriminierung und Rassismus vorzugehen, daher sollten insbesondere junge Menschen zur Auseinandersetzung mit der Geschichte des Holocaust angeregt werden. Als wichtiger Beitrag hierzu wurde, neben der Errichtung von Gedenk- und Bildungsorten und der Thematisierung des Holocaust in schulischen Lehrplänen, die Begehung des 27. Januar als „europäischem Holocaustgedenktag“ gesehen.

Die UN-Resolution 60/7 zum Holocaust-Gedenken[10]

Am 1. November 2005 erhielt der Gedenktag des 27. Januar eine weltpolitische Dimension, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations – UN) mit der Verabschiedung der Resolution 60/7 diesen zum International Day of Commemoration in Memory of the Victims of the Holocaust erklärte. Neben der Proklamation des weltweiten Gedenktags war die Resolution darüber hinaus darauf ausgerichtet, in den UN-Mitgliedsstaaten die Entwicklung pädagogischer Programme anzuregen, welche die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus für folgende Generation wach halten und die Gesellschaft für das Thema sensibilisieren sollten. In diesem Zusammenhang wurde sowohl anerkennend auf die bisherigen Aktivitäten der ITF verwiesen, als auch auf die Bemühungen der Staaten, welche es sich zur Aufgabe gemacht hatten, die Orte der nationalsozialistischen Verbrechen in Form von Gedenkstätten und Dokumentationszentren zu erhalten. Darüber hinaus sprach sich die UN in der Resolution ausdrücklich gegen die Leugnung des Holocaust sowie gegen jede Form von Intoleranz, Volksverhetzung und Bedrohung oder Gewalt gegenüber Personen oder ethnischen bzw. religiösen Gruppen aus.[11] Abschließend wurde mit der Resolution ein Antrag an den Generalsekretär der UN-Generalversammlung verbunden, ein Bildungs- und Informationsprogramm zum Thema Der Holocaust und die Vereinten Nationen zu implementieren.

Die Verabschiedung der Resolution[12]

Der Resolutionsentwurf, welcher durch den israelischen Repräsentanten Dan Gillerman vorgebracht worden war, wurde von 104 Mitgliedsstaaten der UN, vom Generalsekretär, vom Unter-Generalsekretär für Kommunikation und Öffentliche Information sowie vom Präsidenten der Generalversammlung unterstützt. Gillerman hatte erklärt, dass er als Delegierter des Staates Israel für die sechs Millionen Opfer sowie für die Überlebenden des Holocaust sprechen würde und betonte zudem, „[that] it was imperative for the sanctity of life and for the preservation of humanity for all States to learn the lessons of the Holocaust, and to prevent such atrocities in the future.“ Das weit über die europäischen Grenzen hinaus reichende Interesse an der Thematik zeigte sich darin, dass Repräsentanten aus allen fünf Kontinenten zu den Unterstützern des Resolutionsentwurfs zählten – unter ihnen auch Länder, die selbst unter den Folgen von Bürgerkriegen oder Völkermord leiden oder sich bis heute mit Vorwürfen zur Verletzung von Menschenrechten auseinandersetzen müssen, wie Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, Chile, Kongo, Liberia, Sierra Leone oder Uganda.

Im Vorfeld der Verabschiedung der Resolution wurden im Rahmen der Generalversammlung verschiedene Fürsprecher angehört, so unter anderem der chinesische Delegierte Liu Zhongxin, der auf die „bitter lessons“ verwies, die aus den nationalsozialistischen Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen abzuleiten seien und die auf die unbestreitbare Bedeutung von Werten wie Demokratie, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit verweisen würden. Liu betonte die Unterstützung des Resolutionsentwurfs durch die chinesische Delegation, da es Aufgabe der UN sei, zukünftigen Generationen die „tiefgreifenden Lektionen“ des Holocaust zu vermitteln, um die Wiederholung ähnlicher Menschenrechtsverbrechen zu verhindern. Der Vertreter Jordaniens, Zeid Ra’ad Zeid Al-Hussein, schloss sich diesem Standpunkt an und betonte ebenfalls die weitreichende Bedeutung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen als „astonishing and terrifying period of human experience“. Al-Hussein stellte in seinen Ausführungen die Einzigartigkeit des Holocaust heraus, zum einen aufgrund der bürokratischen Organisation des Völkermords, zum anderen aufgrund der umfangreichen Dimension der Verbrechen. Er betonte, dass es bis heute für viele Mitgliedsstaaten der UN nach wie vor schwierig sei, sich mit ihrer nationalen Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen und negative Entwicklungen oder begangene Verbrechen anzuerkennen. Es sei jedoch von essentieller Notwendigkeit, sich mit den Erinnerungen des eigenen Landes, aber auch mit denen anderer Länder auseinanderzusetzen, um sich vor Augen zu führen, zu welchen Folgen Nationalismus führen könne. Erst wenn sich die Länder der Generalversammlung auch mit ihren gegenwärtigen gesellschaftlichen Strukturen kritisch auseinandersetzen und gemeinschaftlich den Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) unterstützen würden, könne Völkermord in Zukunft verhindert werden. Auch der Vertreter Guatemalas, Jorge Skinner-Klée, verwies auf die weltweite Bedeutung des Holocaust und bezeichnete diesen als „most appalling horror suffered by humanity in the twentieth century [that will] forever burden the conscience of humanity and all nations.“­ Er verwies gleichzeitig auf die gesellschaftlichen und politischen Probleme in der Geschichte Guatemalas und begründete damit die Bereitschaft der Delegation, die im Resolutionsentwurf festgehaltenen Maßnahmen zu unterstützen, welche weltweit dazu beitragen sollten, zukünftige Akte der Grausamkeit und der Menschenrechtsverletzung zu verhindern. Im Anschluss sprach der Vertreter der Republik Korea, Shin Kak-Soo, vor der Generalversammlung und verwies auf gegenwärtige Völkermorde und Menschenrechtsverbrechen, um zu betonen, dass die internationale Gemeinschaft ihre Anstrengungen verstärken müsse, ein effektives Kontrollsystem umzusetzen, welches Völkermord, Kriegsverbrechen und ethnische Säuberungen verhindern sollte. Er ergänzte, dass jeder Versuch den Holocaust zu leugnen abzulehnen sei und betonte Parallelen zu den koreanischen Opfern des Zweiten Weltkrieges. Sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und Lehren daraus zu ziehen sei von größter Wichtigkeit, daher unterstütze Korea die im Resolutionsentwurf vorgeschlagene Entwicklung von Bildungsprogrammen, welche jenseits einer „ritualized litany of horrors“ die Hintergründe des Holocaust an folgende Generationen vermitteln sollten. Der Repräsentant Weißrusslands, Andrei Dapkiunas, betonte im Anschluss, dass es nur gemeinschaftlich möglich sei, die Geschichte des Holocaust aufzuarbeiten, da das Ausmaß der Verbrechen zu groß sei, als dass sich ein Land alleine damit befassen könne. Valeriy Kuchinsky aus der Ukraine schloss sich der Aussage an, dass der Holocaust von Bedeutung für alle Nationen sei: „[T]he Holocaust was not only the pain of the Jewish people but of the entire world.“ Er verwies auf die Bestrebungen seines Landes, die Geschichte der ukrainischen Opfer des Nationalsozialismus, aber auch die der Opfer des Holodomor, der Hungerkatastrophe, die vom sowjetischen Regime 1931–1932 ausgelöst wurde, aufzuarbeiten und darauf, dass sich die Ukraine dafür einsetze, „to protect and ensure harmony between all of its ethnic groups“. Letztendlich betonte er, dass die „lessons of the Holocaust” auch heute noch von größter Relevanz seien und daher die gezielte Aufmerksamkeit der UN erforderten – insbesondere im Hinblick auf gegenwärtig andauernde Völkermorde. Auch der brasilianische Repräsentant, Ronaldo Mota Sardenberg, stimmte dem zu und stellte die Schlüsselfunktion heraus, die der Holocaust für die Ahndung von weltweiten Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einnahm, auch mit Verweis auf die Anerkennung der Verbrechen, die an der indigenen Bevölkerung Amerikas in der Kolonialzeit begangen wurden, oder im Hinblick auf die im Rahmen der Sklaverei begangenen Menschenrechtsverletzungen. Abschließend betonte er, dass Völkermorde erst verhindert werden könnten, wenn alle Staaten, sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene, Institutionen implementieren würden, welche die Wahrung der Menschenrechte garantierten.

Nachdem die Resolution von der UN-Generalversammlung ohne vorherige Abstimmung verabschiedet worden war, kamen Vertreter weiterer Länder zu Wort, die eine Erweiterung des Gedenkens forderten. So verwies beispielsweise die Vertreterin aus Venezuela, Imeria Núnez de Odremán, in ihrer Rede auf Verbrechen, die sich während des Zweiten Weltkrieges oder danach ereignet hatten und von UN-Gründerstaaten begangen worden waren: „Since 1945, the United States and other nations had participated in systematic genocides against the peoples of Asia, Africa and Latin America, which must be collectively remembered“, so Núnez. Auch Maged Abdelfattah Abdelaziz, der ägyptische Vertreter, schloss sich der Forderung an, dass nicht nur der Opfer des Holocaust sondern auch den Opfern anti-christlicher und anti-muslimischer Verfolgung gedacht werden müsse, z.B. im Kosovo oder in Srebrenica. Die Resolution sollte daher erweitert werden, um die Opfer anderer Völkermorde einzuschließen, „without discrimination by ethnic group or religion“. Dem stimmte die Vertreterin Malaysias, Hayati Ismail, zu: „The resolution should be broadened to incorporate not only the lessons of the Holocaust but also other acts of genocide, ethnic cleansing and war crimes.” Der indonesische Vertreter, Muhammad Anshor, ergänzte: „It would be preferable if the intention to institute Holocaust remembrance within the United Nations system also gave simultaneous attention to other tragedies.” Der Präsident der Generalversammlung, der Schwede Jan Eliasson, fasste abschließend die Debatten zusammen und betonte, dass der Holocaust als „Wendepunkt der Geschichte“ gesehen werden müsse. Er erklärte zudem, dass die Bedeutung der verabschiedeten Resolution darin bestünde, dass sie auf die Erinnerung vergangener Verbrechen ausgelegt sei, um eine Wiederholung in der Zukunft zu verhindern.

Kontext

Wie dieser Prozess der Implementierungsbestrebungen einer zunächst europäischen und schließlich globalen Holocaust-orientierten Erinnerungskultur zeigt, werden die nationalsozialistischen Verbrechen nicht mehr nur von den „Tätern“ und „Opfern“ erinnert, sondern zunehmend auch von Nationen, welche nicht direkt von den Ereignissen betroffen waren. Hierbei spielt der Diskurs um die Universalisierbarkeit des Holocaust eine wichtige Rolle, insbesondere in Anbetracht dessen, dass die nationalsozialistischen Verbrechen, die an den europäischen Juden begangen wurden, zunehmend im Kontext einer Gesamtheit von Genoziden verortet werden, die im 20. Jahrhundert begangen wurden und teilweise auch in der Gegenwart noch begangen werden.[13] Die Unterstützung der Resolution 60/7 durch Länder wie Brasilien, Guatemala, Japan oder Malaysia – und die damit verbundene Betonung der Parallelen der eigenen Geschichte zu den Verbrechen des Holocaust – markiert einen gewissen Endpunkt in der universalisierenden Position, welche die UN den nationalsozialistischen Verbrechen gegenüber einnimmt. Den Ausgangspunkt für diesen Prozess bildet die Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (Resolution 260 A [III]), welche am 9. Dezember 1948 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden war und in ihrem Verständnis bereits weit über die nationalsozialistischen Verbrechen an den europäischen Juden hinausging.[14] Der hier verwendete Begriff „Genozid“ wurde von dem polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin (1900–1959) geprägt, der auch den Gesetzesentwurf für die United Nations Organization (UNO) angefertigt hatte, und bezog sich auf jede Art von Völkermord.[15] Diese allgemeine Gültigkeit kam letztendlich auch in Artikel II der Konvention zum Ausdruck, hier wurde Genozid als Akt bezeichnet, der begangen wurde oder wird „with intent to destroy, in whole or in part, a national, ethnical, racial or religious group“.[16] Nur einen Tag später verabschiedete die UNO zudem die Universal Declaration of Human Rights (Resolution 217 A [III]), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in der auch indirekt auf den wenige Jahre zurück liegenden Holocaust und die nationalsozialistischen Verbrechen Bezug genommen wurde. In der Erklärung heißt es: „[D]a die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt […] verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“.[17]

Resümee

Auch wenn mit der Verabschiedung der Resolution 60/7 durch die UN-Generalversammlung im Jahr 2005 zunächst die globale Diskussion um das Gedenken der Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Zeit des Nationalsozialismus in gewisser Weise abgeschlossen wurde, setzten sich die Debatten innerhalb der EU weiterhin fort. So schlug im Zuge der EU-Osterweiterung das Europäische Parlament am 23. September 2008 vor, einen Gedenktag am 23. August zu etablieren. An dem Datum, an dem im Jahr 1939 der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt geschlossen wurde, der sogenannte Hitler-Stalin-Pakt, sollte den Opfern der stalinistischen und nazistischen Verbrechen gedacht werden, um in Europa die Erinnerung an die Opfer von Deportationen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufrecht zu erhalten „und somit Demokratie zu stärken sowie Frieden und Stabilität auf unserem Kontinent zu fördern“.[18] In der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus vom 30. März 2009 wurde die Bedeutung dieses Gedenktags „für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime“ erneut betont.[19] Der Gedenktag solle europaweit „in Würde und unparteiisch“ begangen werden, mit dem Zweck, eine gemeinsame Sicht der europäischen Geschichte in den Mitgliedsländern der EU zu implementieren und die totalitären Regimes des Kommunismus, Nazismus und Faschismus als „gemeinsames Vermächtnis“ anzuerkennen.[20] Was die Gedenkpraxis in Deutschland angeht, steht der von ostmitteleuropäischen Initiativen als europäischer Gedenktag angestrebte 23. August jedoch weit hinter dem „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ am 27. Januar zurück, der zumindest seit einigen Jahren zunehmend mediale Aufmerksamkeit erfährt und somit langsam im Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit anzukommen scheint.[21] Auch die negativen Reaktionen auf die Bestrebungen paralleler Gedenktage zu den beiden totalitaristischen Regimes in Europa seitens einiger Historiker und Intellektueller[22] verdeutlicht, dass der Holocaust in der westeuropäischen Erinnerungskultur eine nicht anfechtbare Position einnimmt. Der Holocaust ist über seine (west-)europäische Bedeutung hinaus im Zuge seiner Aufarbeitung schließlich zu einem „global gültigen Wert“ avanciert.[23] Natan Sznaider hierzu: „Der Begriff des ‚Holocaust‘ bezeichnet nicht nur das historische Ereignis der europäischen Judenvernichtung, sondern er ist zu einem Code für das Äußerste geworden, was Menschen sich antun können, für das politisch Böse schlechthin.“[24] Der Holocaust wurde somit aus seinen spezifischen zeitlichen und lokalen Bezügen herausgelöst und in seiner Symbolik von unterschiedlichen Gruppen aufgegriffen, die von Verfolgung und Genozid betroffen waren oder nach wie vor darunter leiden. Diese Form der Erinnerung wird von Sznaider als „kosmopolitisch“ bezeichnet, ihre Einflüsse zeigen sich unter anderem in der Menschenrechtspolitik oder in der juristischen Ahndung von Menschenrechtsverbrechen. Sichtbar wird eine Transformation der kollektiven Erinnerungen, der Holocaust wurde zum Gegenstand eines globalen Gedächtnisses – Kriterien, die für das kollektive Gedächtnis als integraler Bestandteil eines geschlossenen nationalen oder gruppenbezogenen Verständnisses gelten, treffen in diesem Fall nicht mehr zu.

Wie die Debatten in der UN-Generalversammlung zur Verabschiedung der Resolution 60/7 gezeigt haben, wurden Holocaust und Genozid in vielen Staaten zum moralischen Maßstab, wodurch eine Gemeinschaft gebildet wird, welche nationale historische Erinnerungen hinter sich lässt, um gemeinsame transnationale Bezüge herzustellen. Der Holocaust wird so zu einem Maßstab für moralische Urteile, wobei die nationalen Narrativen ihren alleinigen Geltungsanspruch verlieren und einer kosmopolitischen Orientierung weichen. Unter diesem Einfluss wurde eine zukunftsorientierte und globalisierte Politik ins Leben gerufen, die es sich zur Aufgabe macht, die Rechte jedes Menschen zu schützen und gegen jede Art von Völkermord rechtlich vorzugehen. Der Holocaust, der Mord an den europäischen Juden, wurde zum Paradigma, an dem alle anderen Massenverbrechen gemessen werden.[25] Insofern lässt sich, zusätzlich zu einer nicht bestreitbaren Singularität, von einer Universalisierung sprechen.[26] Der Holocaust wird somit zum „Sinnbild für die Opfererfahrung schlechthin“ und erfährt darüber hinaus eine politische Funktionalisierung, da mit dem Verweis darauf eine Politik im Namen von Demokratie und Menschenrechten legitimiert wird. Im Zuge der Human Rights Education verbindet sich die Proklamation universell gültiger Menschenrechte letztendlich mit der Aufarbeitung der Vergangenheit im Rahmen von Bildungsprozessen. Die Verbindung beider Aspekte wirkt so einerseits einem mangelnden Gegenwartsbezug transnationaler Erinnerungskulturen entgegen und verhindert andererseits, dass sich Menschenrechtsbildung ausschließlich auf gegenwärtige gesellschaftliche Probleme beschränkt.[27] In Bezug auf den Umgang mit der Geschichte des Holocaust lässt sich insofern zunehmend feststellen, dass kaum noch nationale Deutungsmonopole vorherrschen, da länderspezifische Gedenkmechanismen und transnationale Interpretationsschemata zusammenwirken. Die UN-Resolution 60/7 zum Holocaust-Gedenken kann in diesem Kontext als Beispiel dafür gesehen werden, wie einerseits nationale Erinnerungskulturen globale Werte beeinflussen und verweist andererseits darauf, wie durch die institutionelle Vorgabe globaler Werte versucht wird, nationalspezifische Gedenk- und Bildungsmechanismen zu modifizieren.[28]



[1] Essay zur Quelle: Beschluss der UN-Generalversammlung zum Holocaust-Gedenken (1. November 2005).

[2] Siehe: Schmid, Harald, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? Zum Aufstieg des 27. Januar 1945 als „Holocaustgedenktag“ in Europa, in: Eckel, Jan; Moisel, Claudia (Hgg.), Universalisierung des Holocaust? Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in internationaler Perspektive, Göttingen 2008, S. 185; siehe: Proklamation des Bundespräsidenten vom 3. Januar 1996, in: Bundesgesetzblatt, Teil I, 16.1.1996, S. 17.

[3] Dazu: Schmid, Harald, Deutungsmacht und kalendarisches Gedächtnis – die politischen Gedenktage, in: ders.; Reichel, Peter; Steinbach, Peter (Hgg.), Der Nationalsozialismus – Die zweite Geschichte. Überwindung, Deutung, Erinnerung, Bonn 2009, S. 175–216, hier S. 206f; siehe dazu auch: Schmid, Harald, Novemberpogrom und Befreiung von Auschwitz. Die politische Bedeutung zweier Gedenktage im Vergleich, in: Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte, 5/2003-04, S. 341–350.

[4] Siehe: Schmid, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? S. 184; Verweis auf: Bubis, Ignatz, in: die tageszeitung, 10.11.1994 und 9.5.1995; auch: Seipp, Bettina, Parteien unterstützen Gedenktag für NS-Opfer, in: Die Welt, 12.5.1995.

[5] Siehe: Kroh, Jens, Erinnerungskultureller Akteur und geschichtspolitisches Netzwerk. Die “Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research”, in: Eckel, Jan; Moisel, Claudia (Hgg.), Universalisierung des Holocaust? Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in internationaler Perspektive, Göttingen 2008, S. 156–173, hier S. 158f; darüber hinaus: Kroh, Jens, Transnationale Erinnerung. Der Holocaust im Fokus geschichtspolitischer Initiativen, Frankfurt am Main 2008, S. 202–212.

[6] Siehe: ITF, Erklärung des Stockholmer Internationalen Forums über den Holocaust, URL: <http://www.holocausttaskforce.org/about-the-itf/stockholm-declaration.html?lang=de> (31.05.2012)

[7] Dazu: Kroh, Jens, Europäische Innenpolitik? Die Stockholmer „Holocaust-Konferenz“ und die diplomatischen Maßnahmen der „EU der 14“ gegen Österreich?, in: Hammerstein, Katrin et al. (Hgg.), Aufarbeitung der Diktatur/ Diktat der Aufarbeitung? Normierungsprozesse beim Umgang mit diktatorischer Vergangenheit, Göttingen 2009, S. 204–214, hier S. 205; darüber hinaus: Kroh, Transnationale Erinnerung, S. 159–163.

[8] Siehe: Schmid, Harald, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? Zum Aufstieg des 27. Januar 1945 als „Holocaustgedenktag“ in Europa, in: Eckel, Jan; Moisel, Claudia (Hgg.), Universalisierung des Holocaust? Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in internationaler Perspektive, Göttingen 2008, S. 174–202, hier S. 191; Zur Gedenkpraxis in den OSZE-Ländern: The Organization for Security and Co-operation in Europe, Holocaust Memorial Days in the OSCE Region. An Overview of Good Governmental Practices, URL: <http://www.osce.org/odihr/30445> (31.05.2012).

[9] Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gedenken an den Holocaust sowie zu Antisemitismus und Rassismus (P6_TA[2005]0018), 27. Januar 2005, Abschnitt F.2, URL: <http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2005-0018&language=DE> (11.2.2012).

[10] Vereinte Nationen, Resolutionen und Beschlüsse der sechzigsten Tagung der Generalversammlung, Band I: Resolutionen 13. September – 23. Dezember 2005. Offizielles Protokoll, Sechzigste Tagung, Beilage 49 (A/60/49), URL: <http://www.un.org/Depts/german/gv-60/band1/ar60007.pdf> (31.05.2012) S. 34f; siehe auch: United Nations, Resolution Adopted by the General Assembly, 60/7, Holocaust Remembrance, 42nd Plenary Meeting, 1 November 2005, URL: <http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/60/7> (31.05.2012).

[11] Ergänzend verabschiedete die UN-Generalversammlung am 26. Januar 2007 die Resolution 61/255 gegen die Leugnung des Holocaust: United Nations, Resolution Adopted by the General Assembly, 61/255, Holocaust Denial, 85th Plenary Meeting, 26 January 2007, URL: <http://daccess-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N06/509/67/PDF/N0650967.pdf?OpenElement> (31.05.2012).

[12] United Nations General Assembly (GA/10413), Sixtieth General Assembly Plenary 42nd Meeting, 1.11.2005, General Assembly Decides To Designate 27 January As Annual International Day Of Commemoration To Honour Holocaust Victims, URL: <http://www.un.org/News/Press/docs/2005/ga10413.doc.htm> (31.05.2011).

[13] Siehe: Stone, Dan, Recent Trends in Holocaust Historiography, in: The Journal of Holocaust Education 10/3 (2001), S. 1–24, hier S. 1f.

[14] Dazu: Mounajed, René, Menschenrechtserziehung als Upgrade? Fragen zum Lernpotential in KZ-Gedenkstätten, in: Lenarczyk, Wojciech et al. (Hgg.), KZ-Verbrechen. Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager und ihrer Erinnerung, Berlin 2007, S. 205–212, hier S. 209.

[15] Siehe: Stone, Dan, Raphael Lemkin on the Holocaust, in: Journal of Genocide Research, Vol. 7/4 (2005), Raphael Lemkin: the “Founder of the United Nation's Genocide Convention” as a Historian of Mass Violence, S. 539–550; auch: Kraft, Claudia, Völkermorde im 20. Jahrhundert. Rafal Lemkin und die Ahndung des Genozids durch das internationale Strafrecht, in: Hösler, Joachim; Kessler, Wolfgang (Hgg.), Finis mundi. Endzeiten und Weltenden im östlichen Europa, Stuttgart 1998, S. 91–110.

[16] Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, Adopted by Resolution 260 A (III) of the United Nations General Assembly on 9 December 1948, URL: <http://www.hrweb.org/legal/genocide.html> (31.05.2012).

[17] United Nations Human Rights Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, URL:  (31.05.2012).

[18] Europäisches Parlament, Erklärung des Europäischen Parlaments zur Ausrufung des 23. August zum Europäischen Gedenktag an die Opfer von Stalinismus und Nazismus (P6_TA(2008)0439), 23.9.2008, Punkt 1 URL: <http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bTA%2bP6-TA-2008-0439%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE> (31.05.2012).

[19] Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus (RC-B6-0165/2009), 30. März 2009, Punkt 15 URL: <http://www.europarl.europa.eu/ sides/getDoc.do?type=MOTION&reference=P6-RC-2009-0165&language=DE> (31.05.2012).

[20] Europäisches Parlament, Pressemitteilung, 23. August zum Gedenktag für Opfer totalitärer und autoritärer Regime machen, 2.4.2009, URL: <http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+IM-PRESS+20090401IPR53245+0+DOC+XML+V0//DE> (31.05.2012), siehe dazu: Troebst, Stefan, Der 23. August als euroatlantischer Gedenktag? Eine analytische Dokumentation, in: ders. et al. (Hgg.), Der Hitler-Stalin-Pakt 1939 in den Erinnerungskulturen der Europäer, Göttingen 2011, S. 431–467.

[21] Siehe: Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance, and Research: Country Report on Holocaust Education in Task Force Member Countries – Germany, URL: <http://www.holocausttaskforce.org/education/holocaust-education-reports/germany-holocaust-education-report.html> (31.05.2012); vgl. dazu.: Aly, Götz, Auschwitz – Eine Katastrophe in Europa, in: Frankfurter Rundschau, 27.1.2005, S. 1; auch: Schmid, Harald, Kommodes Gedenken. Die Erinnerungskultur des vereinten Deutschlands, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 53/2008, S. 91–102; und: Schmid, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? S. 187.

[22] Dazu: Morsch, Günter, Schlachtfeld EU. Wie der Jahrestag des Hitler-Stalin-Pakts für einen erinnerungspolitischen Deutungskampf missbraucht wird, in: Jüdische Allgemeine, 20.8.2009, URL: <http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/1280> (31.05.2011); Uhl, Heidemarie, Neuer EU-Gedenktag: Verfälschung der Geschichte? 21.8.2009, URL: <http://sciencev1.orf.at/sciencev1.orf.at/science/uhl/156602.html> (31.05.2012).

[23] Brumlik, Micha, Weltbürgerliche Tugend im Zeitalter der Globalisierung. Menschenrechtliche Bildung und globales Gedächtnis, in: Nickolai, Werner; Brumlik, Micha (Hgg.), Erinnern, Lernen, Gedenken. Perspektiven der Gedenkstättenpädagogik, Freiburg 2007, S. 119–139, hier S. 125.

[24] Sznaider, Natan, „Nie Wieder“. Globalisierung und die Erinnerung an den Holocaust, in: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Hgg.), Ein NS-Dokumentationszentrum für München. Ein Symposium in zwei Teilen 5. bis 7.12.2002, 16. bis 17.1.2003, Tagungsband, München 2003, S. 21.

[25] Siehe: Brumlik, Micha, Generationen und Geschichtsvermittlung der NS-Erfahrung. Einleitende Überlegungen zu einer künftigen Didaktik der Menschenrechte am Beispiel ihrer Verletzung, in: Zeitschrift für Genozidforschung. Strukturen, Folgen, Gegenwart kollektiver Gewalt 4/1 (2003), S. 64–81, hier S. 69.

[26] Dazu: Levy, Daniel; Sznaider, Nathan, Memory Unbound. The Holocaust and the Formation of Cosmopolitan Memory, in: European Journal of Social Theory 5/1 (2002), S. 87–106.

[27] Vgl.: Zimmer, Hasko, Erinnerung im Horizont der Menschenrechte. Perspektiven der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Globalisierung, in: Gamm, Hans-Jochen; Keim, Wolfgang (Hgg.), Jahrbuch für Pädagogik 2003. Erinnern – Bildung – Identität, Frankfurt am Main 2003, S. 247–269, hier S. 261f.

[28] Vgl.: Sznaider: „Nie Wieder“, S. 23.



Literatur

  • Françoise, Etienne, Meistererzählungen und Dammbrüche. Die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg zwischen Nationalisierung und Universalisierung, in: Flacke, Monika (Hg.), Mythen der Nationen. 1945 – Arena der Erinnerungen. Katalog zur Ausstellung im Deutschen Historischen Museum Berlin, Mainz 2004, S. 13–28.
  • Kroh, Jens, Transnationale Erinnerung. Der Holocaust im Fokus geschichtspolitischer Initiativen, Frankfurt am Main 2008.
  • Schmid, Harald, Europäisierung des Auschwitzgedenkens? Zum Aufstieg des 27. Januar 1945 als „Holocaustgedenktag“ in Europa, in: Eckel, Jan; Moisel, Claudia (Hgg.), Universalisierung des Holocaust? Erinnerungskultur und Geschichtspolitik in internationaler Perspektive, Göttingen 2008, S. 174–202.
  • Levy, Daniel; Sznaider, Natan (Hgg.), Erinnerung im globalen Zeitalter. Der Holocaust, Frankfurt am Main 2001.
  • Levy, Daniel; Sznaider, Nathan, Memory Unbound. The Holocaust and the Formation of Cosmopolitan Memory, in: European Journal of Social Theory 5/1 (2002), S. 87–106.

Quelle zum Essay
Die Globalisierung des Holocaust-Gedenkens. Die UN-Resolution 60/7 (2005)
( 2012 )
Zitation
Beschluss der UN-Generalversammlung zum Holocaust-Gedenken (1. November 2005), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2012, <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-28444>.
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