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Nach den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz wird das ehemalige Groß-Berlin in vier Sektoren aufgeteilt, die von den Alliierten Mächten (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion) gemeinsam verwaltet werden. Die Karte zeigt diese Sektoreneinteilung, die formal bis 1990 bestand hatte, allerdings seit dem Bau der Mauer 1961 zunehmend eine reine Westsektoren-Ostsektor-Teilung war. Innerhalb West-Berlins bestanden kaum Trennungen zwischen den von den Westalliierten verwalteten Sektoren. Wie die Karte zeigt, existierten 1949 in Gesamtberlin auch noch einheitliche Verkehrswege, insbesondere Eisenbahnen und S-Bahnen. Dies sollte sich erst nach dem Mauerbau 1961 durchgreifend ändern. (A. Kunz)
In dieser Karte ist als zusätzliche Information zu den Ländergründungen noch die Ausdehnung der drei Besatzungszonen farblich umgesetzt. Es wird deutlich, dass die Schwierigkeiten bei Ländergründungen auch mit den bestehenden Besatzungsgebieten zu tun hatte. Dies galt insbesondere im Südwesten, wo französische und amerikanische Konzeptionen und Interessen kollidierten. Aber auch die Grenzen des auf dem Gebiet der französischen Besatzungszone neugeschaffenen Landes „Rheinland-Pfalz“ folgten, wie man deutlich erkennt, im Norden und Osten den „zonalen“ Grenzen. Gleiches gilt von den Landesgrenzen der neuen Länder in Nord- und Mitteldeutschland, die von der Grenze zwischen der britischen (bzw. amerikanischen) und der sowjetischen Besatzungszone markiert wurden. (A. Kunz)
1952 werden in der DDR die 1946/47 gegründeten 5 Länder abgeschafft und durch 13 Bezirke ersetzt, die nach ihren jeweiligen Verwaltungssitzen benannt werden: Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Magdeburg, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Leipzig, Halle, Erfurt, Suhl, Gera, Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Dresden. Die Bezirke besaßen - im Gegensatz zu den alten Ländern - keinerlei politische Eigenständigkeit, sondern waren „Behörden“, die der direkten Kontrolle durch Partei und Staatsführung der DDR unterlagen. Die Grenzen der neuen Verwaltungsgebiete waren bewußt so gezogen worden, daß sie mit denen der vormaligen Länder nicht kongruent waren. (Ost-) Berlin gehörte zu keinem der Bezirke, sondern galt als Sondergebiet, dessen Stadtgrenze nicht nur nach West-Berlin, sondern auch zu den DDR-Bezirken Potsdam bzw. Frankfurt/Oder hin bis zum Mauerbau am 13. August 1961 scharf bewacht wurde. Die Bezirke bestanden bis zur Neugründung von Ländern im Oktober 1990. (A. Kunz)
Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung vom Januar 1933 verloren die Länder zunehmend an Bedeutung. Im Zuge der sog. "Gleichschaltung" wurden sie zu Mittelbehörden eines zunehmend zentralistisch strukturierten Einheitsstaats. Die Karte trägt dem Rechnung, indem sie die Ländergrenzen nur noch konturenhaft abbildet. In der Gebietsverteilung der Länder sind zwei Änderungen zu vermerken: Durch das Groß-Hamburg-Gesetz vom 1. April 1937 wurde das Gebiet des Stadtstaats erweitert, während Lübeck sein Selbständigkeit verlor und der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zugeschlagen wurde. Auch Birkenfeld gelangte zu Preußen. Das Saargebiet hatte sich durch Volksabstimmung bereits 1935 zur Rückkehr an das Deutsche Reich entschieden und war im selben Jahr als "Saarland" wieder eingegliedert worden. (A. Kunz)
Die Karte Der Deutsche Bund nach dem Frankfurter Territorialrezeß um 1820 veranschaulicht den Gebietsstand der deutschen Staaten nach den Korrekturen auf dem Wiener Kongreß, dem Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815 und den nachfolgenden Austauschverhandlungen. Veranschaulicht werden in der Karte das Hineinwachsen Preußens in den im Juni 1815 gegründeten Deutschen Bund, der ein Zusammenschluß 41 souveräner deutscher (und ausländischer) Fürsten und freier Städte war. Seine Außengrenzen sind in der Karte graphisch durch eine stärkere rote Grenzlinie hervorgehoben. Außerdem werden die Teilung Preußens in ein östliches Haupt- und ein westliches Nebenstaatsgebiet, die geographische Randlage Österreichs im Deutschen Bund, die Verlagerung Bayerns, die Verkleinerung Sachsens und einige der die mindermächtigen deutschen Staaten betreffenden Verschiebungen, hauptsächlich im Raum Westfalen und Hessen, in der Karte dargestellt. (M. Hundt)
Die Karte Der Rheinbund 1812 ist eine Ausschnittskarte von Karte 1, in der dieser Staatenbund bereits mit enthalten ist. Er wird hier nochmals separat dargestellt. Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 hatten sich ursprünglich 16 Reichstände vom Deutschen Reich losgesagt und in einer Konföderation zusammengeschlossen, als deren "Protektor" Napoleon fungierte. In den Folgejahren schlossen sich dem Bund noch weitere Territorien an, dessen Mitgliedstaaten trotzdem nicht von französischen Annexionen verschont blieben. Die Karte zeigt den vor allem im Norden geminderten Gebietsstand von 1812. Ein Jahr später, 1813, brach der Rheinbund nach der Niederlage Napoleons in der Völkerschlacht bei Leipzig auseinander. (A. Kunz)
Die Karte vermittelt einen Eindruck der tief greifenden territorialen Veränderungen, die Weltkrieg und Revolution in Deutschland hervorgerufen hatten. Im Rahmen von Karte 38 sollen die Veränderungen der Außengrenzen erläutert werden. Die Veränderungen der inneren Grenzen werden im Zusammenhang mit der nachfolgenden Karte 39 besprochen. Durch die territorialen Regelungen der Pariser Friedenskonferenz, die im Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 (sowie in den Verträgen von St. Germain und Trianon) ihren Niederschlag fanden, verlor Deutschland durch Gebietsabtretungen ca. 15 Prozent seines Staatsgebiets und 10 Prozent seiner Bevölkerung. Die abgetretenen Gebiete sind in Karte 38 durch Schraffur gekennzeichnet. Von Osten nach Westen gehend waren dies: das Memelgebiet (französisch besetzt bis 1923, dann als autonomes Gebiet an Litauen); Danzig ( Freie Stadt unter dem Protektorat des Völkerbunds); große Teile Westpreußens und Posens, der sog. Korridor (fällt an das ne gegründete Polen); östliches Oberschlesien (durch Volksabstimmung 1921 an Polen); das Hultschiner Ländchen (ohne Abstimmung 1920 an die neu gegründete Tschechoslowakei); Nordschleswig (durch Volksabstimmung 1920 an Dänemark); Eupen-Malmédy und Moresnet (durch "Abstimmung" - Eintrag in offene Listen - 1920 an Belgien); Elsaß-Lothringen (bereits 1918 zurück an Frankreich). Eine Sonderstatus hatte das Saargebiet, das 1919 für 15 Jahre ein Mandat des Völkerbundes geworden war, völkerrechtlich aber bei Reich verblieb. Die Karte zeigt letztlich noch die von alliierten Streitkräften besetzten Gebiete im Westen Deutschlands sowie die Ostgrenze der entmilitarisierten Zone, in denen keine deutschen Truppen stationiert werden durften. ( A. Kunz )
Die Karte zeigt die Gebietsverluste Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Aufteilung des verkleinerten Staatsgebiets in Besatzungszonen. Nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 wurde Deutschland von alliierten Truppen besetzt. Verbindliche Besatzungs- und Verwaltungsgrenzen wurden allerdings erst nach der Potsdamer Konferenz vom August 1945 hergestellt. Sie sind in der abgebildeten Karte, die den Stand des 1. September 1945 wiedergibt, dargestellt. Deutschland verliert alle Gebiete östlich der Oder-Neisse-Linie, die unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt werden. Weiterhin verliert es im Westen das Saargebiet, das vorübergehend an Frankreich fällt. Die Insel Helgoland wird unter britische, die Stadt Kehl unter französische Militärverwaltung gestellt. Das restliche Deutschland wird in vier Besatzungszonen aufgeteilt, die Stadt Berlin in vier Sektoren (dazu die Karte Berlin 1.9.1945). Das in der britischen Zone gelegene Bremen (mit Bremerhaven) wurde von den US-Streitkräften als Hafen genutzt und fiel deshalb unter US-amerikanische Verwaltung. (A. Kunz)
Die Karte zeigt die territoriale Struktur Deutschlands am Vorabend des Ersten Weltkriegs. Im Vergleich zu 1871 (s. Karte 7) hat sich nur wenig verändert: Vom Herzogtum Braunschweig wurde der Goslarer Stadtwald an Preußen abgegeben, so dass hier eine weitere Zersplitterung des Staatsgebiets erfolgte. Helgoland, vormals britisch, war 1890 dem Deutschen Reich einverleibt worden, und zwar im Austausch mit Sansibar, das als ehemalige deutsche Kolonie an Großbritannien fiel. Schließlich wurden seit 1909 die bis dahin voneinander unabhängigen Herzogtümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion geführt. (A. Kunz)
Das Bild eines sich in einem umfassenden territorialen Veränderungsprozeß befindlichen Staatensystems bietet die Karte Die deutschen Staaten nach dem Ersten Pariser Frieden Mitte 1814. Die Niederlage Napoleons im Befreiungskrieg 1813/14 und der Frieden vom 30. Mai 1814 mit den Bourbonen führten zur Beschränkung des Königreichs Frankreich auf im Vergleich zum Jahr 1792 nur wenig vergrößerte linksrheinische Besitzungen und zur Auflösung der von Napoleoniden regierten oder von Napoleon geschaffenen Staaten. Demgegenüber trat die Restitution alter deutscher Staaten, wie der Freien Städte, Hannovers, Braunschweigs und Holstein-Oldenburgs. Daneben wird die Wiedergewinnung wenigstens eines Teils ihrer alten Besitzungen durch Preußen und Österreich erkennbar, ebenso wie die Westexpansion Russlands (Verwaltung in Warschau und Sachsen) und die Ungewißheit über die politische Zugehörigkeit weiterer Gebiete in Westdeutschland unter preußischer, österreichischer und hannoverscher Verwaltung. (M. Hundt)
Die Karte zeigt das von Napoleon seit 1797 geschaffene mitteleuropäische Staatensystem in seiner vollständigen Ausdehnung vor der Niederlage der Grande Armee in Russland. Die Dominanz Frankreichs wird deutlich durch die Ausdehnung des Kaiserreichs selbst, die territoriale Beschränkung Preußens und Österreichs, die Existenz der Vasallenstaaten Schweiz und Warschau sowie durch die Zusammenfassung der verbliebenen kleineren deutschen Staaten im Rheinbund - dessen Außengrenzen graphisch durch eine stärkere rote Grenzlinie hervorgehoben sind - , mit Napoleon als Protektor, Frankfurt und Würzburg als von ihm geschaffenen sowie Berg und Westfalen als von Napoleoniden regierten Staaten. (M. Hundt)
Am Anfang des politischen Neuaufbaus in Deutschland stand die Gründung von Ländern, die von den alliierten Besatzungsmächten in ihren jeweiligen Zonen mit unterschiedlichem Tempo betrieben wurde. 1947 ist dieser Prozeß abgeschlossen. Die Karte zeigt die im Zeitraum 1946 bis 1947 gegründeten 17 Länder. Das Datum der jeweiligen Verabschiedung von Landesverfassungen ist in der Karte vermerkt; im Stadtstaat Hamburg erfolgte die Annahme der Verfassung allerdings erst 1952. Das Saarland hatte einen Sonderstatus und blieb an Frankreich gebunden. Berlin hatte ebenfalls einen Sonderstatus und galt nicht als Land, die Insel Helgoland verblieb britisches Militärgebiet. Bei den Ländergründungen kann man unterscheiden zwischen Neugründungen und Ländern, die an vormalige Landesgrenzen anknüpfen konnten. Zu den Letztgenannten zählen Bayern (allerdings bei Verlust der bayerischen Pfalz), Sachsen, Thüringen, Mecklenburg sowie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Die Neugründungen waren vor allem durch die Zerschlagung Preußens erforderlich geworden und umfaßten die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Besonders schwierig gestaltete sich die Ländergründung im Südwesten Deutschlands, wo zunächst drei separate Länder - Baden, Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden – entstanden (s. dazu die Karte „Besatzungszonen und Länder“. (A. Kunz)
Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949, deren Hauptstadt das am Rhein gelegene Bonn wird, werden die 11 vormaligen Länder in der britischen und amerikanischen Zone zu Bundesländern in einem bewußt föderal strukturierten Staatswesen. Berlin behält seinen Sonderstatus: West-Berlin verbleibt unter Kontrolle der Westalliierten (USA, Großbritannien, Frankreich), wird aber zunehmend wie ein Bundesland behandelt, und entsendet Abgeordnete in den Bundestag sowie in den Bundesrat, die dort allerdings kein Stimmrecht haben. (A. Kunz)
Mit der Gründung des neuen Bundeslandes „Baden-Württemberg“ ist im Südwesten der Bundesrepublik eine Konsolidierung der föderalen Strukturen erreicht. Die Bundesrepublik Deutschland besteht nunmehr aus neun (statt elf) Bundesländern. Helgoland war am 1. März 1952 wieder einer deutschen Verwaltung unterstellt und dem Land Schleswig-Holstein angegliedert worden. (A. Kunz)
Gegenüber 1952 besteht der einzige Unterschied darin, daß 1955 der Landkreis Lindau zu Bayern kommt, das dadurch wieder über einen Zugang zum Bodensee verfügt. (A. Kunz)
Mit der Wiedereingliederung des Saargebiets als Bundesland „Saarland“ ist die föderale Entwicklung der Bundesrepublik 1957 zunächst abgeschlossen. Bis 1990 besteht die Bundesrepublik aus nunmehr zehn Bundesländern sowie dem Land Berlin, das als „West-Berlin“ unter alliierter Oberhoheit steht und weiterhin seinen Sonderstatus behält. (A. Kunz)
Die Karte zeigt die Aufteilung der „alten“ Bundesrepublik im letzten Jahr vor der Wiedervereinigung mit der DDR.
Die Karte zeigt die föderale Struktur der „neuen“ Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung im Oktober 1990. Zu den in der „alten“ Bundesrepublik bestehenden elf Ländern haben sich fünf neue dazugesellt, die am 3. Oktober auf dem Territorium der ehemaligen DDR gegründet worden waren und am selben Tag formal dem Grundgesetz beigetreten, sich also der Bundesrepublik angeschlossen hatten: Mecklenburg-Vorpommern (Hauptstadt: Schwerin), Brandenburg (Potsdam), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Thüringen (Erfurt) und Sachsen (Dresden). Auf den ersten Blick knüpften die „neuen“ Bundesländer Ostdeutschlands an die Länderstruktur der DDR von 1949 an (vgl. dazu Karte 364). Ausnahmen davon waren, daß als Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt nicht Halle, sondern Magdeburg gewählt wurde. Auch die Fortdauer der Existenz des wiedervereinten Berlin als eigenes Bundesland stellt eine Abweichung dar, da 1949 das damals geteilte Berlin unter alliierter Verwaltung stand und nicht als eigenes Land galt. (A. Kunz)
Nach dem Anschluß der neuen Länder an die Bundesrepublik kam es noch zu einigen kleineren, mit dem Auge in der Karte kam wahrnehmbaren Grenzkorrekturen zwischen diesen Ländern, so beispielsweise zwischen Sachen und Thüringen sowie zwischen Sachsen und Brandenburg. Diese Änderungen sind in der vorliegenden Karte berücksichtigt. (A. Kunz)
Die Karte zeigt den aktuellen Stand und damit die derzeitige Ausdehnung der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. (A. Kunz)
Auch auf dem Gebiet der Sowjetischen Zone findet 1949 eine Staatsgründung statt, in deren Folge als zweiter deutscher Staat die Deutsche Demokratische Republik (DDR) entsteht. Ihre Hauptstadt wird Ost-Berlin, was wegen alliierter Vorbehalte allerdings umstritten war und blieb. Die Aufteilung in fünf Länder, Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen, blieb zunächst davon unbeeinflußt (s. dazu die Karte „Bezirke der DDR 1952“). (A. Kunz)
Die Karte zeigt die neuen Länder, die am 3. Oktober auf dem Territorium der DDR gegründet wurden und am selben Tag formal dem Grundgesetz beitraten, sich also der Bundesrepublik Deutschland anschlossen. Es sind dies: Mecklenburg-Vorpommern (Hauptstadt: Schwerin), Brandenburg (Potsdam), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Thüringen (Erfurt) und Sachsen (Dresden). Auf den ersten Blick knüpften diese „neuen“ Länder an die föderale Struktur der DDR von 1949 an (vgl. dazu Karte 364). Ausnahmen davon waren, daß als Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt nicht wie 1949 Halle, sondern Magdeburg gewählt wurde. Auch die Fortdauer der Existenz des wiedervereinten Berlin als eigenes Bundesland stellt eine Abweichung dar, da 1949 das damals geteilte Berlin unter alliierter Verwaltung stand und nicht als eigenes Land galt. Die in der Karte gezeigten „Länder der DDR“ hatten letztlich nur einige Stunden bestand, da der Beitritt zur Bundesrepublik unmittelbar nach der Gründung erfolgte. Dies hatte auch zur Folge, daß in den Folgejahren Grenzkorrekturen notwendig wurden, die in den Karten 362-363 behandelt werden. (A. Kunz)
Im Zuge der Revolution von 1918/19 hatten die Dynastien in den ehemaligen Bundesstaaten des Kaiserreiches abgedankt. Das Deutsche Reich war eine demokratische Republik - die sog. Weimarer Republik - in der alle Staatsgewalt vom Volk ausging. In ähnlicher Weise mußten sich die aus den ehemaligen Bundesstaaten hervorgegangenen Länder eine freiheitlich demokratische Verfassung geben. Der Plan einer Neugliederung des Reichsgebiets in 7 bis 8 etwa gleich große Länder scheiterte am Widerstand der betroffenen Länder. Die Weimarer Republik bestand daher - wie bereits das Kaiserreich - aus 18 Ländern, den Freistaaten Anhalt, Baden, Bayern, Braunschweig, Lippe (Detmold), Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Preußen, Sachsen, Schaumburg-Lippe, Thüringen und Waldeck sowie den Stadtrepubliken Bremen, Hamburg und Lübeck. Bis 1924 gab es nur wenige Veränderungen in der innerdeutschen Landkarte: Die 7 Thüringischen Staaten hatten sich 1920 zum Land Thüringen zusammengeschlossen, wobei Coburg für Bayern optiert hatte, und Pyrmont war 1922 durch Vertrag von Waldeck an Preußen gelangt. (A. Kunz)
Die Karte beinhaltet im Vergleich zu Karte 39 nur eine einzige Veränderung: Waldeck ist vom Kartenbild verschwunden. Der vormalige Freistaat war 1929 in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert worden. (A. Kunz)
In der Karte Staaten im Deutschen Bund 1848 sind die territorialen Verhältnisse im Deutschen Bund am Vorabend der Revolution von 1848 dargestellt. Im Vergleich zu 1820 (s. Karte 4) haben sich vor allem an der Westgrenze des Bundes (Grenzverlauf: März 1848) ergeben, wo in der Folge der Revolution von 1830 das Königreich Belgien entstanden war. Das Großherzogtum Luxemburg - ein Mitglied des Deutschen Bundes - hat Gebietsverluste hinnehmen müssen, während der niederländische Teil der Provinz Limburg, die 1839 zwischen Belgien und den Niederlanden geteilt worden war, sich dem Bund angeschlossen hat. Im Verlauf der revolutionären Ereignisse von 1848/49 verschoben sich auch die Grenzen des Deutschen Bundes im Osten. Bis 1851 gehören die preußischen Ostprovinzen Posen, West- und Ostpreußen vorübergehend zum Deutschen Bund. Diese - zeitlich begrenzten - Veränderungen sind in der vorliegenden Karte nicht dargestellt. (A. Kunz)
Mit der Ausrufung des preußischen Königs Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser wurde am 18. Januar 1871 das Deutsche Reich gegründet. Es war ein konstitutionell monarchischer Bundesstaat, dessen Mitgliedstaaten (4 Königreiche, 6 Großherzogtümer, 5 Herzogtümer, 6 Fürstentümer, 3 freie Städte) in der Karte Staaten im Deutschen Reich 1871 im Einzelnen ausgewiesen sind. Dazu kam noch als sog. "Reichsland" das 1871 von Frankreich annektierte Elsaß-Lothringen. Abgesehen von Elsaß-Lothringen folgen die Außengrenzen denen von 1867 (s. Karte 6). Luxemburg, Limburg sowie vor allem Österreich verlassen in der von Bismarck angestrebten "kleindeutschen Lösung" den noch im Deutschen Bund von 1815 (s. Karte 3) verwirklichten großdeutschen Staatsverband. Hauptstadt des neu gegründeten Bundesstaats wird Berlin. Auch sonst ist die preußische Dominanz augenfällig: Von einer Gesamtfläche von ca. 541.000 km² fielen nahezu 65% auf Preußen, dessen Bevölkerung gleichzeitig etwa 60% der Gesamtbevölkerung ausmachte, und das damit ein starkes Übergewicht hatte. In den hier abgebildeten Außengrenzen hatte das Deutsche Reich bis 1919, völkerrechtlich bis 1945 Bestand.
Die Karte Staaten im Norddeutschen Bund 1867 zeigt die territorialen Veränderungen Deutschlands nach dem sog. "Deutschen Krieg" von 1866. Der Krieg zwischen Preußen und Österreich führte zur Auflösung des Deutschen Bundes (s. Karte 3) und zur Gründung eines neuen Bundesstaates von zunächst 17, später (1867) 21 nord- und mitteldeutsche Staaten unter der Führung Preußens, dem Norddeutschen Bund. Seine Südgrenze ist in der Karte graphisch durch eine verstärkte gestrichelte rote Grenzlinie hervorgehoben. Weitere territoriale Veränderungen betreffen vor allem die von Preußen 1866 vorgenommenen Annexionen: das Königreich Hannover (jetzt: preußische Provinz Hannover), die Herzogtümer Schleswig und Holstein (jetzt: preußische Provinz Schleswig-Holstein) sowie die Reichsstadt Frankfurt (jetzt: Bestandteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau). An der Westgrenze haben Luxemburg und Limburg den deutschen Staatsverband verlassen, an der Ostgrenze sind die preußischen Ostprovinzen nunmehr Bestandteil des neu geschaffenen Bundes. Außerhalb des Territoriums des Norddeutschen Bundes liegen im Süden als Exklaven die ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern Hechingen und Sigmaringen, die seit 1850 den zur preußischen Rheinprovinz zählenden Regierungsbezirk Sigmaringen bilden. (A. Kunz)
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