Die Vereinbarungen von Danzig am 31. August 1980 zwischen dem Überbetrieblichen Streikkomitee und der Regierungsdelegation

Die polnische Partei- und Staatsführung unter Edward Gierek (im Amt von 1970 bis 1980) wollte im Juni 1976 durch notwendige, aber überfallartig versuchte Preiserhöhungen für subventionierte Konsumgüter die Staatsausgaben wieder in den Griff bekommen. Preiserhöhungen waren in Polen eine politisch hoch sensible Angelegenheit, seit die politische Führung unter Wladyslaw Gomulka 1970 kurz vor Weihnachten die Preise für Lebensmittel drastisch erhöhte. Sie löste damit Streiks und Proteste in mehreren Städten, vor allem an der Küste aus, die blutig niedergeschlagen wurden. Dutzende von Toten waren hauptsächlich in Danzig (Gdansk) und Gdingen (Gdynia) zu beklagen, was in den offiziellen Medien tabuisiert wurde. Gomulka wurde durch Gierek abgelöst. [...]

Die Vereinbarungen von Danzig vom 31. August 1980 zwischen dem Überbetrieblichen Streikkomitee und der Regierungsdelegation[1]

Von Klaus Ziemer

Die polnische Partei- und Staatsführung unter Edward Gierek (im Amt von 1970 bis 1980) wollte im Juni 1976 durch notwendige, aber überfallartig versuchte Preiserhöhungen für subventionierte Konsumgüter die Staatsausgaben wieder in den Griff bekommen. Preiserhöhungen waren in Polen eine politisch hoch sensible Angelegenheit, seit die politische Führung unter Wladyslaw Gomulka 1970 kurz vor Weihnachten die Preise für Lebensmittel drastisch erhöhte. Sie löste damit Streiks und Proteste in mehreren Städten, vor allem an der Küste aus, die blutig niedergeschlagen wurden. Dutzende von Toten waren hauptsächlich in Danzig (Gdansk) und Gdingen (Gdynia) zu beklagen, was in den offiziellen Medien tabuisiert wurde. Gomulka wurde durch Gierek abgelöst. 1976 führte nicht nur die Art der Einführung der Preiserhöhungen, sondern auch die Struktur der geplanten „Kompensationen“ – Besserverdienende sollten zwar prozentual weniger, aber in absoluten Beträgen höhere Ausgleichszahlungen erhalten – zu landesweit heftigen Protesten. In Radom und ausgehend vom Traktorenwerk Ursus im gleichnamigen Warschauer Vorort kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. Die politische Führung verzichtete daraufhin zwar auf die Preiserhöhungen, ging jedoch in großem Umfang mit Repressionen gegen Arbeiter vor. Da davon nicht nur Personen betroffen waren, die gestreikt hatten, rief dies in breiteren Kreisen der Gesellschaft Empörung hervor.

Anfang 1976 waren bei der Diskussion über eine Verfassungsänderung, die unter anderem die Führungsrolle der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) festschrieb, zahlreiche Intellektuelle gegen die Partei mobilisiert worden. Bei früheren schweren Krisen in Polen waren entweder die Arbeiter (1956, 1970/71) oder die Intellektuellen (1968) allein gegen die Partei aufgetreten und unterlegen. Im Juli 1976 gründeten Intellektuelle ein „Komitee zur Verteidigung der Arbeiter“ (KOR), das für Verhaftete Rechtsschutz und materielle Hilfe organisierte. Das war der Beginn einer Zusammenarbeit zwischen Intellektuellen und Arbeitern, die im damaligen Ostblock einmalig war und die besondere Stärke der entstehenden Oppositionsbewegung in Polen ausmachte.

Bis 1977 wurden alle im Zusammenhang mit den Ereignissen von 1976 Verhafteten frei gelassen, und das KOR, das einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hatte, bildete sich zum „Komitee für gesellschaftliche Selbstverteidigung“ (KSS-KOR) um. Ziel war es, zunächst eine eigene Öffentlichkeit zu schaffen und durch politischen und organisatorischen Druck „von unten“ auf eine Einschränkung des Machtmonopols der Partei hinzuarbeiten. Schrittweise sollte Rechtssicherheit in dem Sinne hergestellt werden, dass die zuständigen Organe von Partei und Staat gezwungen wurden, die von ihnen selbst initiierten und erlassenen Gesetze einzuhalten. Die staatsbürgerlichen Rechte sollten ausgebaut werden und die Gesellschaft sollte von der Partei besetzte Bereiche etwa in der Kultur zurückgewinnen und so allmählich ihre autonomen Räume ausweiten.

Ab September 1977 erschien ein- bis zweimal im Monat im Untergrund die Flugschrift „Robotnik“ (Der Arbeiter), die bewusst den Namen einer Zeitschrift der Polnischen Sozialistischen Partei aus der Vorkriegszeit wieder aufnahm und Informationen über Missstände in Betrieben gab, aber auch Beiträge zur Schulung und politischen Bildung der Arbeiter veröffentlichte. 1978 entstanden zunächst in Schlesien, dann auch an der Küste (illegale) Freie Gewerkschaften, die im August 1979 mit der Veröffentlichung einer „Charta der Arbeiterrechte“ einen Durchbruch erzielten.[2] Darin wurde darauf verwiesen, dass die Volksrepublik Polen internationale Vereinbarungen ratifiziert hatte, die zum Beispiel die Bildung von Gewerkschaften gestatten und das Streikrecht einräumten. Mit dieser „Charta“ konnten sich Arbeiter identifizieren, da darin Forderungen enthalten waren, die die Streikenden 1970 an der Küste erhoben hatten, etwa eine Verbesserung der konkreten Arbeitsbedingungen, aber auch Hinweise, wie Arbeiter sich bei künftigen Konflikten mit der Regierung organisieren sollten.

Als die Regierung im Juli 1980 die Preise für Fleisch- und Wurstwaren erhöhte, wurde zunächst in Swidnik bei Lublin und in Lublin selbst gestreikt. Die Regierung lenkte sofort ein und bewilligte die geforderten Ausgleichszahlungen. Wie ein Flächenbrand zogen sich analoge Streiks durch das ganze Land und wurden jeweils nach dem Lubliner Muster beigelegt. Auf der Lenin-Werft in Danzig, wo die Erinnerung an den Dezember 1970 besonders lebendig war, riefen am 14. August 1980 Mitglieder der Freien Gewerkschaften der Küste einen Streik mit folgenden Zielsetzungen aus: Wiedereinstellung der gerade entlassenen, kurz vor ihrer Pensionierung stehenden Kranführerin Anna Walentynowicz sowie des bereits 1976 entlassenen Elektrikers Lech Walesa, die Beide zu den Gründungsmitgliedern der Freien Gewerkschaften zählten; die Errichtung eines Denkmals für die Opfer des Dezember 1970; Straffreiheit für die Streikenden; Erhöhung der Monatsgehälter, die damals rund 6.000 Zloty[3] betrugen, um 2.000 Zloty; Angleichung der Teuerungszuschläge und der Familienzulagen an die Sätze für die Mitarbeiter der Bürgermiliz (Polizei) und des Geheimdienstes. Nachdem der Streik an der Lenin-Werft nach dem Einlenken der Werksleitung in fast allen Punkten am 16. August schon beendet schien, weitete er sich zu einem Solidaritätsstreik für die Betriebe aus, die die Forderungen der Lenin-Werft unterstützt hatten. Am Ende dieses Streiks unterstützten das überbetriebliche Streikkomitee (MKS) mit Sitz in der Lenin-Werft in Danzig fast 400 Betriebe an der Ostsee von Stolp (Slupsk) im Westen bis Elbing (Elblag) im Osten.

Das MKS formulierte zum Teil in Anlehnung an die „Charta der Arbeiterrechte“ 21 Forderungen, die durch die Mischung konfliktträchtiger politischer und sozioökonomischer Fragen eine breite Resonanz sowohl unter den Arbeitern als auch in großen Teilen der Gesellschaft fanden. Einige dieser Forderungen betrafen das Schicksal namentlich benannter Personen, die nach den Streiks von 1970 und 1976 ihren Arbeitsplatz verloren hatten bzw. von Hochschulen relegiert worden waren, sowie von Personen, die als politische Gefangene bezeichnet wurden. Ferner wurde eine Reihe von sozioökonomischen Forderungen erhoben wie automatischer Inflationsausgleich bei den Löhnen, Export von Lebensmitteln nur, wenn die Versorgung in Polen selbst gewährleistet ist (gemeint waren hier in erster Linie die in der Bevölkerung heftig kritisierten Fleischexporte in die Sowjetunion), Einführung von Bezugskarten für den Verkauf von Fleisch und Fleischprodukten bis zur Stabilisierung des Marktes oder kürzere Wartezeiten bei der Suche nach einer Wohnung (die Wartezeiten betrugen damals rund 20 Jahre). Ferner wurden zutreffende Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Situation im Lande gefordert (erst während der Streiks wurde von der Regierung bekannt gegeben, dass die Auslandsverschuldung Polens sich auf die damals fast astronomische Summe von 23 Milliarden US-Dollar belief).

Einzelne sozioökonomische Postulate waren unrealistisch, etwa die Absenkung des Rentenalters auf 55 Jahre für Frauen und 60 Jahre für Männer[4] (oder Antritt der Rente unabhängig vom Lebensalter nach 30 Jahren Berufsleben für Frauen und 35 Jahren für Männer) oder ein Mutterschaftsurlaub mit voller Lohnfortzahlung für drei Jahre. Wesentlich brisanter waren jedoch Forderungen, die weit über wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Fragen hinausgingen. Sie mobilisierten eine Unterstützung für die Streikenden nicht nur in den Betrieben. Die gesamte Großregion Danzig solidarisierte sich in beispielloser Weise mit den streikenden Werftarbeitern. Es kam zu einem Generalstreik. Die Regierung unterbrach sämtliche Telefon- und Verkehrsverbindungen mit der Region Danzig.

Aus den Niederlagen der Proteste von 1970 und 1976 zogen die Freien Gewerkschaften die Schlussfolgerung, nicht auf der Straße zu demonstrieren. Sie wählten stattdessen die Form des Besetzungsstreiks. Auf das Gelände der Werft gab es Zutritt nur mit der Zustimmung des Streikkomitees. Ausgeschlossen waren Vertreter der staatlichen Medien, denen die Streikenden misstrauten. Zugelassen waren dagegen ARD und ZDF, die fast ein weltweites Monopol der Berichterstattung von der Werft besaßen. Über die 21 Forderungen verhandelte das MKS, beraten von aus Warschau angereisten Intellektuellen, in einer höchst gespannten Atmosphäre tagelang mit einer Regierungsdelegation. Die ganze Welt schaute auf Danzig. Polen erlebte seine schwerste politische Krise seit 1956. Ende August 1980 schlossen sich im ganzen Land fast täglich neue Betriebe den Streiks an. Parteichef Gierek und mehrere Mitglieder des Politbüros, also des wichtigsten Machtzentrums, wurden gestürzt, der Regierungschef und mehrere Minister ausgewechselt. Die neue politische Führung[5] akzeptierte in der im Quellenteil in Auszügen wiedergegebenen Übereinkunft die wichtigsten Forderungen der streikenden Arbeiter, die teilweise das Grundverständnis des bestehenden realsozialistischen Systems in Frage stellten.

Alleine die Feststellung des ersten Artikels der Übereinkunft, „Die Tätigkeit der Gewerkschaften in der Volksrepublik Polen erfüllt die Hoffnungen und Erwartungen der Werktätigen nicht“ und die daraus abgeleitete Schlussfolgerung, es sollten „neue, unabhängige und sich selbst verwaltende Gewerkschaften geschaffen werden“, bedeuteten eine Bankrotterklärung für das seit mehr als 30 Jahren bestehende kommunistische System. Die Kommunistische Partei legitimierte ihre Herrschaft damit, dass sie die Partei der Arbeiterklasse sei, in deren Interesse die Macht ausübe und so deren im Marxismus-Leninismus formulierte „historische Mission“ erfülle. Die bisherigen Gewerkschaften waren mit der Partei eng verbunden. Ihr Vorsitzender Jan Szydlak war seit Dezember 1970 Mitglied des Politbüros der PVAP. Wenn nun festgestellt wurde, dass die bisherigen Gewerkschaften „die Hoffnungen und Erwartungen der Werktätigen“ nicht erfüllten, bedeutete das für die „Partei der Arbeiterklasse“ ein Urteil, das vernichtender kaum ausfallen konnte und die Legitimität der Herrschaftsausübung der Partei nachhaltig in Frage stellte.

Mit der Gründung einer parteiunabhängigen und, wie sie sich selbst bezeichnete (und damit an lange zurückreichende polnische Traditionen anknüpfte), „sich selbst verwaltenden“ Gewerkschaft wurde das Organisationsmonopol der Partei durchbrochen, das eine der wichtigsten Grundlagen der Herrschaft regierender kommunistischer Parteien sowjetischen Typs war. Jede Organisation, selbst jeder Verein für eine Hobbytätigkeit, bedurfte der Genehmigung (nicht nur der Registrierung) durch staatliche Stellen. Die Partei verfügte auf diese Weise über die Kontrolle über sämtliche Organisationen im Staat (abgesehen von der wichtigen Ausnahme der Katholischen Kirche). Im Bedarfsfall konnte eine Organisation leicht aufgelöst werden. Durch die in der Übereinkunft von Danzig vereinbarte Gründung einer von der Partei unabhängigen Gewerkschaft verlor die PVAP die personelle und inhaltliche Kontrolle über die Tätigkeit einer Organisation, von der absehbar war, dass sie das Machtmonopol der Partei an einer empfindlichen Stelle beschränken würde.

Gestützt wurde die Gründung von der Partei unabhängiger Gewerkschaften in der Übereinkunft auch noch auf internationale Konventionen. Bereits die „Charta der Arbeiterrechte“ von 1979 hatte sich auf die angeführten Konventionen berufen. Implizit wurde so die Geltung internationalen Rechts, das die Volksrepublik Polen anerkannt hatte, für die polnische Rechtsordnung bekräftigt. Dies bedeutete zugleich eine empfindliche Einschränkung der faktischen Verfügungsgewalt der Partei über das Recht, die ebenfalls zu den zwar in keinem offiziellen Dokument fixierten, in der Praxis aber zentralen Herrschaftsinstrumenten der Partei zählte. Gleichzeitig wurde diesen Gewerkschaften die Möglichkeit eingeräumt, öffentlich Schlüsselentscheidungen für die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu begutachten. Hier sollte zumindest eine bisher nicht übliche Transparenz in Entscheidungsprozesse gebracht werden.

Implizit wurde die Handhabung zweier weiterer zentraler Elemente kommunistischer Herrschaftssicherung in Frage gestellt. In Punkt drei wurde ein neues Zensurgesetz angekündigt, für das einige Kriterien benannt wurden, die die Willkür der Zensurbehörden einschränken sollten. Zwar sollte die Zensur Interessen des Staates schützen. Die Medien sollten aber auch den Pluralismus an Meinungen in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen, was implizit andere Meinungen als die der Partei legitimierte, und Entscheidungen der Zensurbehörde sollten vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden können. Das Zensurgesetz trat nach langen Auseinandersetzungen zum 1. Oktober 1981 in Kraft und wurde mit der Verhängung des Kriegsrechts am 13. Dezember 1981 wieder suspendiert. Mit der Aufhebung des Kriegsrechts im Juli 1983 wurde es wieder verschärft, doch blieben einige „liberale“ Bestimmungen erhalten. So konnte etwa ein Text nicht mehr nur deswegen zurückgewiesen werden, weil er von einem bestimmten Autor/in stammte. Vielmehr musste eine inhaltliche Begründung gegeben werden. Die angekündigte sonntägliche Gottesdienstübertragung im polnischen Rundfunk wurde tatsächlich eingeführt, blieb auch während des Kriegsrechts erhalten und findet bis heute statt. Die Kirche, die seit Ende des Zweiten Weltkriegs die eigentliche Gegenmacht zur Partei gebildet hatte, sich bis 1956 einer massiven Verfolgung ausgesetzt sah und seither mit einer massiven Atheisierungsstrategie der Partei konfrontiert war, erhielt auf diese Weise zumindest jeden Sonntagmorgen für eine Stunde Zugang zum staatlichen Rundfunk. Die Verbundenheit einer großen Zahl der streikenden Arbeiter mit der Kirche war unübersehbar. Geistliche hielten sich auf dem Werftgelände auf, feierten Messen und nahmen Streikenden die Beichte ab. Am Eingang der Werft waren keine roten Fahnen angebracht, sondern Bilder der Schwarzen Madonna aus dem Nationalheiligtum in Tschenstochau (Czestochowa).

In Punkt 13 wurde das Nomenklatursystem angesprochen. Die Partei beanspruchte für sich die Verfügungsgewalt über die Besetzung aller Posten von Bedeutung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei wurde in der Praxis in aller Regel nicht so sehr auf die fachliche Qualifikation von Kandidaten als auf ihre Parteizugehörigkeit geachtet. Klagen über die oft „negative Auslese“ bei der Besetzung von Führungspositionen wurden vor allem während politischer Systemkrisen wie 1980/81 in aller Öffentlichkeit geführt, als die Zensur gelockert war und die Frustration über die bisherige negative Elitenrekrutierung auch in der Öffentlichkeit geäußert werden konnte.

Das in Punkt 2 garantierte Streikrecht stellte eine Grundannahme der marxistisch-leninistischen Ideologie in Frage. In der Sichtweise der Führung derjenigen Staaten, die nach sowjetischem Modell organisiert waren, war der Besitz an den Produktionsmitteln nach der Revolution vergesellschaftet worden. Die Arbeiter waren danach Mitbesitzer ihrer Betriebe, und Streiks zur Durchsetzung von Forderungen der Arbeiter eigentlich grundsätzlich ausgeschlossen, da die Arbeiter gegen sich selbst gestreikt hätten. Vor allem linke Kritiker hatten dieser Argumentation schon sehr früh entgegengehalten, dass die Betriebe nicht vergesellschaftet, sondern verstaatlicht worden seien. Geändert hätten sich lediglich die Besitzer (statt privater Unternehmer nun der Staat), nicht aber die Herrschaftsverhältnisse in den Betrieben. Die Werktätigen leisteten weiter im Sinne von Karl Marx „entfremdete Arbeit“.

Eine der Hauptparolen der polnischen Parteiführung der 1970er Jahre verkündete eine „wachsende moralisch-politische Einheit der Nation“. Während in einer marktwirtschaftlich organisierten pluralistischen Gesellschaft Konflikte etwas Normales sind und – einschließlich Streiks – nach festgelegten Spielregeln ausgetragen werden, beanspruchten die nach sowjetsozialistischem Muster organisierten Staaten, dass in ihnen mit der Beseitigung des Privatbesitzes an Produktionsmitteln die Hauptquelle gesellschaftlicher Konflikte verschwunden sei. Wenn noch Spannungen aufträten, seien sie untergeordneter Natur und könnten durch eine gute Führungsarbeit der Partei behoben werden. Wenn nun in der Übereinkunft von Danzig die Regierung grundsätzlich ein Streikrecht anerkannte, gestand sie ein, dass es in Polen keine „moralisch-politische Einheit der Nation“ gab. Implizit gab sie mit der Anerkennung des Streikrechts auch zu, dass in der Gesellschaft Konfliktlagen denkbar waren, die einen Streik als berechtigt erscheinen lassen konnten. Insofern bedeutete die Anerkennung des Streikrechts eine weitere Schwächung der Legitimationsgrundlagen der Herrschaft der Partei.

Für die Arbeiter war von großer symbolischer Bedeutung, dass ihre bei den Streiks 1970 getöteten Kollegen ein Denkmal erhielten. Die Forderung nach dem Denkmal war Ausdruck einer tief empfundenen Solidarität mit den Getöteten. Mit seiner Errichtung wurde das Tabu über die Vorgänge von 1970 gebrochen und den Opfern ihre Würde wiedergegeben. Das Danziger Beispiel strahlte so stark aus, dass 1981 auch in Posen (Poznan) ein Denkmal für die auch nach Dutzenden zählenden Personen errichtet wurde, die bei den ebenfalls lange tabuisierten Unruhen von Ende Juni 1956 ums Leben gekommen waren.

Die Partei-/ Regierungsseite erhielt vom Überbetrieblichen Streikkomitee in der Übereinkunft in Abschnitt 2 zur ersten Forderung die Anerkennung von Punkten, die für sie zentral für die Legitimation ihrer eigenen Herrschaft sowie zur Verteidigung der Übereinkunft gegen Kritik aus den eigenen Reihen sowie aus dem realsozialistischen Ausland waren. Zunächst wurden die in der Verfassung der Volksrepublik verankerten Prinzipien anerkannt. Das bedeutete, dass durch die Übereinkunft die bestehenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse nicht in Frage gestellt wurden. Im Einzelnen wurde erwähnt, dass die Produktionsmittel „gesellschaftliches Eigentum“ seien, dass die PVAP die „führende Rolle im Staat“ ausübe (in der Verfassung hieß es nicht „im Staat“, sondern „in der Gesellschaft“, so dass diese ‚Bekräftigung’ der Führungsrolle der Partei eigentlich eine Einschränkung darstellte) und dass die internationalen Bündnisse Polens nicht in Frage gestellt würden, das heißt, dass sich an der Unterordnung des Landes unter die Sowjetunion nichts ändern werde. Angesichts der faktischen Preisgabe des Organisationsmonopols der PVAP legte die Regierungsseite besonderes Gewicht auf die Feststellung, dass die neuen Gewerkschaften nicht die Rolle einer politischen Partei übernehmen würden, sondern ihre Aufgabe im Schutz der sozialen und materiellen Interessen der Arbeiter sähen. Tatsächlich akzeptierte die Regierungsseite, deren Aktivitäten keineswegs immer koordiniert waren, nach hinhaltendem Widerstand schließlich die Bildung einer gesamtpolnischen Gewerkschaftsorganisation mit dem Namen „Solidarnosc“ (Solidarität), die am 10. November 1980 vom Obersten Gericht des Landes registriert wurde.

Die Danziger Übereinkunft vom 31. August 1980 entfaltete landesweit eine ungeheure Dynamik. Zwar wurden bereits am 30. August in Stettin (Szczecin) und danach am 3. September im oberschlesischen Jastrzebie für den Bergbau vergleichbare Abkommen zwischen Komitees streikender Arbeiter und der Regierungsseite geschlossen. Die Danziger Übereinkunft ging in den politischen Zugeständnissen der Regierungsseite jedoch am weitesten. Sie wurde angesichts ihrer Bedeutung in der politischen Umgangssprache sehr rasch als „gesellschaftliche Übereinkunft“ oder als „Gesellschaftsvertrag“ bezeichnet. Allerdings war dies kein Vertrag zwischen Gleichen. Vielmehr machten die Regierenden Konzessionen an die Regierten, so dass in Polen dieses Dokument teilweise in die Tradition der politischen Emanzipationsbewegung in Europa gestellt wurde, die 1215 mit der „Magna Charta“ begonnen habe.[6] Für die Partei ihrerseits bedeutete dieses Dokument einen schriftlichen Rechtstitel, in dem die Gesellschaft den Führungsanspruch der PVAP und die bestehende sozialistische Ordnung anerkannte (auch wenn dabei grundlegende Maximen marxistisch-leninistischer Lehren preisgegeben wurden). Sie hielt daher selbst nach der Verhängung des Kriegsrechts (s.u.) an der Vereinbarung fest, allerdings mit der zentralen Ausnahme der unabhängigen Gewerkschaften.

Geradezu Entsetzen löste die Übereinkunft von Danzig und das Entstehen der „Solidarnosc“ bei konservativ-orthodoxen Parteiführungen im sowjetsozialistischen Lager aus, insbesondere bei der SED-Führung. Ihr war bewusst, dass die Desavouierung eines realsozialistischen Systems, wie sie in der Übereinkunft von Danzig zum Ausdruck kam, auch die Legitimation der anderen realsozialistischen Staaten beeinträchtigte. Entsprechend forderte sie die neue polnische Parteiführung auf, die Übereinkunft umgehend zu annullieren. Als dies unterblieb, grenzte die SED die DDR von Polen weitestgehend ab. Ende Oktober 1980 hob sie den seit 1972 bestehenden visafreien Grenzverkehr zwischen beiden Staaten auf. Unter den Staaten des Warschauer Vertrags zählte die DDR zu denjenigen, die am deutlichsten auch eine militärische Intervention in Polen in Erwägung zogen.[7] Das bereits seit 1956 bestehende Misstrauen der SED-Führung gegenüber der vom sowjetischen Modell teilweise abweichenden polnischen Parteiführung wurde bestärkt und konnte auch durch die Einführung des Kriegsrechts in Polen und das faktische Verbot der „Solidarnosc“ nicht beseitigt werden.[8]

Da die „Solidarnosc“ (neben der Katholischen Kirche) die einzige landesweit legal bestehende Organisation war, die nicht der Kontrolle der Partei unterstand, artikulierte sich alle gegen die Partei gerichtete Unzufriedenheit zwangsläufig über sie. In der Praxis nahm sie sehr rasch die Rolle einer sozialen Bewegung an, die die Aufgaben einer Gewerkschaft weit überschritt. Bis zum Herbst 1981 traten ihr bei 38 Millionen Einwohnern rund 9,5 Millionen Mitglieder bei, darunter auch rund eine Million Parteimitglieder. Bei einer so breiten Massenbasis musste die Mitgliedschaft extrem heterogen sein. Die „Solidarnosc“ repräsentierte für unterschiedliche politische Strömungen der polnischen Gesellschaft von National-Klerikalen bis zu demokratischen Sozialisten jeweils ihr eigenes ideales Gegenbild zur von der PVAP bestimmten Wirklichkeit. Die PVAP durchlief eine schwere Krise und verlor rund ein Drittel ihrer im August 1980 rund drei Millionen Mitglieder, kontrollierte aber weiter den Staatsapparat. Der Gesetzgebungsprozess verlief zwar nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien, aber teilweise völlig anders als vor dem August 1980, da Vertreter der „Solidarnosc“ in die Ausarbeitung insbesondere der in Danzig vereinbarten Gesetze einbezogen wurden. Die Grenzen der Umsetzung des Gesellschaftsvertrags waren jedoch dort erreicht, wo das Machtmonopol der PVAP tangiert war. Gegen Ende 1981 ähnelte die politische Lage zunehmend einer Pattsituation zwischen Partei und Gewerkschaft, in der keiner der beiden Konfliktpartner den anderen entscheidend besiegen konnte, aber beide mit der bestehenden Situation unzufrieden waren. Am 13. Dezember 1981 ließ Ministerpräsident General Wojciech Jaruzelski, seit Oktober 1981 auch Parteichef, das Kriegsrecht verhängen, dessen einzelne Bestimmungen wie die Internierung Tausender Aktivisten der „Solidarnosc“ unter Bruch der kommunistischen Verfassung eingeführt wurden, und beendete damit auf gewaltsame Weise die Tätigkeit der so genannten „ersten Solidarnosc“.

Deren legale Existenz während 15 Monaten hatte jedoch die polnische Gesellschaft in entscheidender Weise verändert. Mit der Übereinkunft von Danzig und dem Entstehen der „Solidarnosc“ wurden wichtige Ziele erfüllt, die sich die ab 1976 entstehende Oppositionsbewegung gestellt hatte. Wichtige Gruppen innerhalb der Gesellschaft konnten in den Monaten nach dem August 1980 ihre Autonomie in vielen Bereichen zurückgewinnen, die zuvor von der Partei besetzt worden waren. Die Erfahrung der relativen Freiheit in der Zeit vom 31. August 1980 bis zum 13. Dezember 1981 blieb in der Gesellschaft lebendig und stärkte nachhaltig ihr Selbstvertrauen. Sie bildete ein wichtiges Kapital, als sich nach etlichen Fehlschlägen der kommunistischen Führung, die ruinierte Wirtschaft des Landes zu sanieren, 1988/89 die Chance zu den Gesprächen am Runden Tisch vom Februar bis April 1989 ergab. Mit der Übereinkunft des Runden Tisches, den „halbfreien“ Wahlen vom Juni 1989 und der Bildung der ersten nichtkommunistischen Regierung seit Kriegsende unter Tadeusz Mazowiecki leistete Polen einen entscheidenden Beitrag zum Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Mittel- und Südosteuropa (und zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten).

Die Übereinkunft von Danzig vom 31. August 1980 und das Entstehen der „Solidarnosc“ leiteten weltweit eine Renaissance des Begriffs „Zivilgesellschaft“ ein. Heute wird für westliche Demokratien eher unterstellt, dass die Zivilgesellschaft den Staat zwar einerseits kontrolliert, ihn andererseits aber auch stützt. Im Fall der polnischen Oppositionsbewegung, die im August 1980 einen so spektakulären Erfolg erzielte, galt jedoch eher das Gegenteil. Hier hat sich die Gesellschaft – entsprechend den von der entstehenden Oppositionsbewegung seit 1976 formulierten Postulaten – gegen den diktatorischen Staat durchgesetzt. Andrew Aratos im Winter 1981 publizierter Artikel brachte dies auf den Begriff und setzte damit das Signal für die Rückkehr des Begriffs „Zivilgesellschaft“ in die internationale Diskussion über das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft.[9]


[1] Essay zur Quelle: Auszüge aus dem Danziger Abkommen (31. August 1980).

[2] Die „Charta der Arbeiterrechte“ ist abgedruckt bei Mackenbach, Werner (Hg.), Das KOR und der „polnische Sommer“. Analysen, Dokumente, Artikel und Interviews 1976–1981, Hamburg 1982, S. 110-115.

[3] Ein US-Dollar kostete nach dem offiziellen Umtauschkurs etwa 45 Zloty, nach dem Schwarzmarktkurs das Drei- bis Vierfache.

[4] Die für die Auszüge aus dem Original angegebene Quelle gibt hier irrtümlich 50 und 55 Jahre statt 55 und 60 Jahren an.

[5] Gierek übertrug das Amt des Parteichefs noch während der Streiks „aus Krankheitsgründen“ an Stanislaw Kania. Dieser wurde formell am 6. September 1980 vom VI. Plenum des Zentralkomitees der PVAP zu Giereks Nachfolger gewählt.

[6] So Skórzynski, Jan, Rodowód umowy spolecznej (Die Genealogie der gesellschaftlichen Übereinkunft), in: Przeglad Katolicki (Warschau) 26, 16.12.1984, S. 1 und 4.

[7] Vgl. die bei Kubina, Michael; Wilke, Manfred (Hgg.), Hart und kompromißlos durchgreifen. Die SED contra Polen 1980/81. Geheimakten der SED-Führung über die Unterdrückung der polnischen Demokratiebewegung, Berlin 1995, abgedruckten Dokumente.

[8] Vgl. Ziemer, Klaus, Die Volksrepublik Polen in den Augen der SED-Führung in den achtziger Jahren, in: Instytut Studiów Politycznych PAN (Hg.), Polska – Niemcy – Europa. Ksiega Jubileuszowa z okazji siedemdziesiatej rocznicy urodzin Profesora Jerzego Holzera, Warszawa 2000, S. 593–626.

[9] Vgl. Arato, Andrew, Civil Society Against the State: Poland 1980–81, in: Telos 47 (1981), S. 23–47; deutsche Version in Fenchel, Reinhard; Pietsch, Anna-Jutta (Hgg.), Polen 1980–82. Gesellschaft gegen den Staat, Hannover 1982, S. 42–97. In der polnischen Oppositionsbewegung selbst wurde der Begriff „Zivilgesellschaft“ erst gegen Ende der 1980er-Jahre häufiger verwendet.



Literaturhinweise

  • Arndt, Agnes, Intellektuelle in der Opposition. Diskurse zur Zivilgesellschaft in der Volksrepublik Polen, Frankfurt am Main 2007.
  • Bernhard, Michael H., The Origins of Democratization in Poland. Workers, Intellectuals, and Oppositional Politics, 1976–1980, New York 1993.
  • Hirsch, Helga, Politische Opposition und unabhängige gesellschaftliche Bewegungen in Polen, Mainz 1985.
  • Ziemer, Klaus, Polens Weg in die Krise. Eine politische Soziologie der „Ära Gierek“, Frankfurt am Main 1987.

Protokoll der Vereinbarung zwischen dem Regierungsausschuss und dem Überbetrieblichen Streikkomitee vom 31. August 1980 in Danzig (Auszüge)[1]

Der Regierungsausschuss und das Überbetriebliche Streikkomitee haben nach Behandlung der 21 Forderungen der streikenden Belegschaften im Küstenraum folgendes miteinander vereinbart:

Zum Punkt eins:

[…]

1. Die Tätigkeit der Gewerkschaften in der VRP[2] erfüllt die Hoffnungen und Erwartungen der Werktätigen nicht.

Für sinnvoll erachtet wird die Schaffung von neuen, sich selbst verwaltenden Gewerkschaften, die echte Repräsentanten der arbeitenden Klasse darstellen. Nicht in Frage gestellt wird das Recht eines jeden, in den bisherigen Gewerkschaften zu verbleiben, und in Zukunft ließe ich die Möglichkeit erblicken, zwischen den Gewerkschaften eine Zusammenarbeit anzuknüpfen.

2. Das Überbetriebliche Streikkomitee MKS schafft neue, unabhängige und sich selbst verwaltende Gewerkschaften, und stellt fest, dass diese die in der Verfassung der VRP verankerten Prinzipien einhalten werden. Die neuen Gewerkschaften werden die sozialen und materiellen Interessen der Arbeiter schützen und beabsichtigen nicht, die Rolle einer politischen Partei zu spielen. Sie stehen auf dem Boden des Prinzips, wonach die Produktionsmittel gesellschaftliches Eigentum sind, was wiederum die Grundlage für die in Polen herrschende sozialistische Gesellschaftsordnung darstellt. In Anerkennung dessen, dass die PVAP[3] die führende Rolle im Staat ausübt, und ohne das festgelegte internationale Bündnissystem anzutasten, sind sie bestrebt, den Werktätigen entsprechende Kontrollmittel zu sichern, deren Meinung auszusprechen und deren Interessen zu verteidigen.

Der Regierungsausschuss stellt fest, dass die Regierung voll und ganz die Achtung der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der neuen Gewerkschaften sowohl hinsichtlich ihres organisatorischen Aufbaus als auch der Arbeitsweise auf allen Ebenen garantiert und sichert. […]

3. Die Schaffung und die Arbeit der unabhängigen, sich selbst verwaltenden Gewerkschaften entspricht der von Polen ratifizierten Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gewerkschaftsfreiheit und den Schutz der Gewerkschaftsrechte sowie der Konvention Nr. 98 über das Recht, sich zu organisieren und Kollektivverhandlungen zu führen. […]

5. Die neuen Gewerkschaften sollten die reale Möglichkeit besitzen, öffentlich die für die Lebens- und Arbeitsbedingungen ausschlaggebenden Schlüsselentscheidungen zu begutachten […]

Zum Punkt zwei: […]

Das Streikrecht wird im vorbereiteten Gesetz über die Gewerkschaften garantiert [...]

Zum Punkt drei: […]

1. Die Regierung legt innerhalb von drei Monaten dem Sejm einen Gesetzentwurf über die Kontrolle von Presse, Publikationen und öffentlichen Aufführungen auf der Grundlage der folgenden Prinzipien vor. Die Zensur sollte die Interessen des Staates schützen. […] Der Gesetzentwurf sollte ebenfalls das Recht enthalten, gegen Entscheidungen der Kontrollorgane […] beim obersten Verwaltungsgericht Klage zu erheben. […]

2. Die Nutzung der Massenmedien durch Glaubensgemeinschaften in ihrem religiösen Wirken wird […] verwirklicht. Die Regierung sichert eine sonntägliche Gottesdienstübertragung im Rundfunk im Rahmen einer Detailvereinbarung mit dem Episkopat.

3. Die Tätigkeit von Rundfunk und Fernsehen sowie von Presse und Publikationen sollte die Vielfalt der Gedanken, Anschauungen und Urteile zum Ausdruck bringen. Sie sollte einer gesellschaftlichen Kontrolle unterliegen. […]

Zu Punkt acht: […]

Eingeführt werden allmähliche Lohnaufstockungen für alle Berufsgruppen, insbesondere für die Mindestlohnempfänger. [...]

Zu Punkt 13:

Die Forderung nach einer konsequenten Anwendung der Auswahlkriterien für Leitungskader entsprechend ihren Qualifikationen und Kompetenzen, sowohl der Parteimitglieder, der Mitglieder der Blockparteien als auch der Parteilosen, wird erfüllt. […]

Zu Punkt 19:

[…] Bis zum 31.12.1980 wird von den Wojewodschaftsbehörden ein Programm zur Verbesserung der Wohnungslage vorgelegt. Es soll die Wartezeit auf Wohnungen verkürzen. […]

Zu Punkt 21:

[…] Bis zum 31. Dezember 1980 werden die Prinzipien und die Art und Weise zur Verwirklichung der Programme für die Einführung von bezahlten arbeitsfreien Samstagen oder einem anderen Modus zur Arbeitszeitverkürzung ausgearbeitet und vorgelegt. […]

Die Regierung verpflichtet sich, unverzüglich in den Massenmedien für das gesamte Land (Presse, Rundfunk und Fernsehen) den vollen Wortlaut des Protokolls der vorliegenden Vereinbarung zu veröffentlichen. […]

Das Überbetriebliche Streikkomitee verpflichtet sich, den Streik am 31. August 1980 um 17 Uhr zu beenden“

Anlage zu Punkt 21 […]

4. Wir verlangen, dass alle Samstage im Monat arbeitsfrei sind, so wie das in anderen sozialistischen Ländern der Fall ist. […]


[1] Zitiert nach: Volle, Hermann; Wagner, Wolfgang (Hgg.), Krise in Polen, Bonn 1982, S. 137-145, in: Herder Institut, Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul „Volksrepublik Polen“, URL: <http://www.herder-institut.de/startseite/dokumente-und-materialien/moduluebersicht/volksrepublik-polen/textquellen.html?tx_himmat_pi1[showUid]=714&cHash=36ccacd615eea01eb5ecbcc57c86aa81> (13.12.2012).

[2] Volksrepublik Polen.

[3] Polnische Vereinigte Arbeiterpartei.


Für das Themenportal verfasst von

Klaus Ziemer

( 2012 )
Zitation
Klaus Ziemer, Die Vereinbarungen von Danzig am 31. August 1980 zwischen dem Überbetrieblichen Streikkomitee und der Regierungsdelegation, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2012, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1587>.
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