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Engels, Friedrich: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats (1884)[1]

IX. Kapitel: „Barbarei und Civilisation“

[…] Hervorgewachsen auf der Mittelstufe, weitergebildet auf der Oberstufe der Wildheit, erreicht die Gens, soweit unsre Quellen dies beurtheilen lassen, ihre Blütezeit auf der Unterstufe der Barbarei. Mit dieser Entwicklungsstufe also beginnen wir.

Wir finden hier, wo uns die amerikanischen Rothhäute als Beispiel dienen müssen, die Gentilverfassung vollkommen ausgebildet. […] Diese einfache Organisation genügt vollkommen den gesellschaftlichen Zuständen, denen sie entsprungen ist. Sie ist weiter nichts als deren eigne, naturwüchsige Gruppirung, sie ist im Stande, alle Konflikte auszugleichen, die innerhalb der so organisirten Gesellschaft entspringen können. Nach Außen gleicht der Krieg aus; er kann mit Vernichtung des Stamms endigen, nie aber mit seiner Unterjochung. Es ist das Großartige, aber auch das Beschränkte der Gentilverfassung, daß sie für Herrschaft und Knechtung keinen Raum hat. […] Ebensowenig kann eine Spaltung des Stammes und der Gens in verschiedene Klassen stattfinden. Und dies führt uns auf Untersuchung der ökonomischen Basis des Zustandes.

Die Bevölkerung ist äußerst dünn; verdichtet nur am Wohnort des Stamms, um den in weitem Kreise zunächst das Jagdgebiet liegt, dann der neutrale Schutzwald, der ihn von ändern Stämmen trennt. Die Theilung der Arbeit ist rein naturwüchsig; sie besteht nur zwischen den beiden Geschlechtern. Der Mann führt den Krieg, geht jagen und fischen, beschafft den Rohstoff der Nahrung und die dazu nöthigen Werkzeuge. Die Frau besorgt das Haus und die Zubereitung der Nahrung und Kleidung, kocht, webt, näht. Jedes von Beiden ist Herr auf seinem Gebiet: der Mann im Walde, die Frau im Hause. Jedes ist Eigenthümer der von ihm verfertigten und gebrauchten Werkzeuge: der Mann der Waffen, des Jagd- und Fischzeugs, die Frau des Hausraths. Die Haushaltung ist kommunistisch für mehrere, oft viele Familien.[2] Was gemeinsam gemacht und genutzt wird, ist gemeinsames Eigenthum: das Haus, der Garten, das Langboot. […]

Aber die Menschen blieben nicht überall auf dieser Stufe stehn. In Asien fanden sie Thiere vor, die sich zähmen und gezähmt weiter züchten ließen. […] Hirtenstämme sonderten sich aus von der übrigen Masse der Barbaren: erste große gesellschaftliche Theilung der Arbeit. Die Hirtenstämme producirten nicht nur mehr, sondern auch andre Lebensmittel als die übrigen Barbaren. Sie hatten nicht nur Milch, Milchprodukte und Fleisch in größeren Massen vor diesen voraus, sondern auch Häute, Wolle, Ziegenhaare und die mit der Masse des Rohstoffs sich vermehrenden Gespinnste und Gewebe. Damit wurde ein regelmäßiger Austausch zum ersten Male möglich. […] nach der Ausscheidung der Hirtenstämme […] finden wir alle Bedingungen fertig zum Austausch zwischen den Gliedern ver-schiedner Stämme, zu seiner Ausbildung und Befestigung als regelmäßige Institution. Ursprünglich tauschte Stamm mit Stamm, durch die gegenseitigen Gentilvorsteher; als aber die Heerden anfingen in Privateigenthum überzugehen, überwog der Einzelaustausch mehr und mehr, und wurde endlich einzige Form. […]

Der Gartenbau, den asiatischen Barbaren der Unterstufe wahrscheinlich fremd, kam spätestens in der Mittelstufe bei ihnen auf, als Vorläufer des Feldbaus. […] Das bebaute Land blieb noch Stammeseigenthum, anfänglich der Gens, später von dieser den Einzelnen zur Benutzung überwiesen; sie mochten gewisse Besitzrechte daran haben, mehr aber auch nicht. Von den industriellen Errungenschaften dieser Stufe sind zwei besonders wichtig. Die erste ist der Webstuhl, die zweite die Schmelzung von Metallerzen und die Verarbeitung der Metalle. Kupfer und Zinn und die aus beiden zusammengesetzte Bronze waren weitaus die wichtigsten; die Bronze lieferte brauchbare Werkzeuge und Waffen, konnte aber die Steinwerkzeuge nicht verdrängen; dies war nur dem Eisen möglich, und Eisen zu gewinnen, verstand man noch nicht. […]

Die Steigerung der Produktion in allen Zweigen – Viehzucht, Ackerbau, häusliches Handwerk – gab der menschlichen Arbeitskraft die Fähigkeit, ein größeres Produkt zu erzeugen, als zu ihrem Unterhalt erforderlich war. Sie steigerte gleichzeitig die tägliche Arbeitsmenge, die jedem Mitglied der Gens, der Hausgemeinde oder der Einzelfamilie zufiel. Die Einschaltung neuer Arbeitskräfte wurde wünschenswerth. Der Krieg lieferte sie: die Kriegsgefangnen wurden in Sklaven verwandelt. Die erste große gesellschaftliche Theilung der Arbeit zog mit ihrer Steigerung der Produktivität der Arbeit, also des Reichthums, und mit ihrer Erweiterung des Produktionsfeldes, unter den gegebnen geschichtlichen Gesammtbedingurgen, die Sklaverei mit Nothwendigkeit nach sich. Aus der ersten großen gesellschaftlichen Arbeitstheilung entsprang die erste große Spaltung der Gesellschaft in zwei Klassen: Herren und Sklaven, Ausbeuter und Ausgebeutete.

[…] Mit den Heerden nun, und den übrigen neuen Reichthümern kam eine Revolution über die Familie. Der Erwerb war immer Sache des Mannes gewesen, die Mittel zum Erwerb von ihm produzirt und sein Eigenthum. […] All' der Ueberschuß, den der Erwerb jetzt lieferte, fiel dem Manne zu; die Frau genoß mit davon, aber sie hatte kein Theil am Eigenthum. Der „wilde" Krieger und Jäger war im Hause zufrieden gewesen mit der zweiten Stelle, nach der Frau; der „sanftere“ Hirt, auf seinen Reichthum pochend, drängte sich vor an die erste Stelle und die Frau zurück an die zweite. Und sie konnte sich nicht beklagen. Die Arbeitstheilung in der Familie hatte die Eigenthumsvertheilung zwischen Mann und Frau geregelt; sie war dieselbe geblieben; und doch stellte sie jetzt das bisherige häusliche Verhältniß auf den Kopf, lediglich weil die Arbeitstheilung außerhalb der Familie eine andre geworden war. Dieselbe Ursache, die der Frau ihre frühere Herrschaft im Hause gesichert: ihre Beschränkung auf die Hausarbeit, dieselbe Ursache sicherte jetzt die Herrschaft des Mannes im Hause: die Hausarbeit der Frau verschwand jetzt neben der Erwerbsarbeit des Mannes; diese war Alles, jene eine unbedeutende Beigabe. Hier zeigt sich schon, daß die Befreiung der Frau, ihre Gleichstellung mit dem Manne, eine Unmöglichkeit ist und bleibt, so lange die Frau von der gesellschaftlichen produktiven Arbeit ausgeschlossen und auf die häusliche Privatarbeit beschränkt bleibt. […]

Mit der faktischen Herrschaft des Mannes im Hause war die letzte Schranke seiner Alleinherrschaft gefallen. Diese Alleinherrschaft wurde bestätigt und verewigt durch Sturz des Mutterrechts, Einführung des Vaterrechts, allmäligen Uebergang der Paarungsehe in die Monogamie. Damit aber kam ein Riß in die alte Gentilordnung: die Einzelfamilie wurde eine Macht und erhob sich drohend gegenüber der Gens.

Der nächste Schritt führt uns auf die Oberstufe der Barbarei, die Periode, in der alle Kulturvölker ihre Heroenzeit durchmachen: die. Zeit des eisernen Schwerts, aber auch der eisernen Pflugschar und Axt. […] Die mit steinernen Mauern, Thürmen und Zinnen steinerne oder Ziegel-Häuser umschließende Stadt wurde Centralsitz des Stamms oder Stämmebundes; ein gewaltiger Fortschritt in der Baukunst, aber auch ein Zeichen vermehrter Gefahr und Schutzbedürftigkeit. […] So mannigfache Thätigkeit konnte nicht mehr von demselben Einzelnen ausgeübt werden; die zweite große Theilung der Arbeit trat ein: das Handwerk sonderte sich vom Ackerbau. […] Mit der Spaltung der Produktion in die zwei großen Hauptzweige, Ackerbau und Handwerk, entsteht die Produktion direkt für den Austausch, die Waarenproduktion; mit ihr der Handel, nicht nur im Innern und an den Stammesgrenzen, sondern auch schon über See. […]

Der Unterschied von Reichen und Aermeren tritt neben den von Freien und Sklaven – mit der neuen Arbeitstheilung eine neue Spaltung der Gesellschaft in Klassen. Die Besitzunterschiede der einzelnen Familienhäupter sprengen die alte kommunistische Hausgemeinde überall, wo sie sich bis dahin erhalten; mit ihr die gemeinsame Bebauung des Bodens für Rechnung dieser Gemeinde. Das Ackerland wird den einzelnen Familien zunächst auf Zeit, später ein für alle Mal zur Nutzung überwiesen, der Uebergang in volles Privateigenthum vollzieht sich allmälig und parallel mit dem Uebergang der Paarungsehe in Monogamie. Die Einzelfamilie fängt an, die wirtschaftliche Einheit in der Gesellschaft zu werden.

Die dichtere Bevölkerung nöthigt zu engerem Zusammenschließen nach Innen wie nach Außen. […] Die Volksversammlung kommt auf, wo sie nicht schon bestand. Heerführer, Rath, Volksversammlung bilden die Organe der zu einer militärischen Demokratie fortentwickelten Gentilgesellschaft. Militärisch – denn der Krieg und die Organisation zum Krieg sind jetzt regelmäßige Funktionen des Volkslebens geworden. Die Reichthümer der Nachbarn reizen die Habgier von Völkern, bei denen Reichthumserwerb schon als einer der ersten Lebenszwecke erscheint. Sie sind Barbaren: Rauben gilt ihnen für leichter und selbst für ehrenvoller als Erarbeiten. Der Krieg, früher nur geführt zur Rache für Uebergriffe oder zur Ausdehnung des unzureichend gewordenen Gebiets, wird jetzt des bloßen Raubs wegen geführt, wird stehender Erwerbszweig. Nicht umsonst starren die dräuenden Mauern um die neuen befestigten Städte: in ihren Gräben gähnt das Grab der Gentilverfassung, und ihre Thürme ragen bereits hinein in die Civilisation. Und ebenso geht es im Innern. Die Raubkriege erhöhen die Macht des obersten Heerführers wie die der Unterführer; die gewohnheitsmäßige Wahl der Nachfolger in denselben Familien geht, namentlich seit Einführung des Vaterrechts, allmälig über in erst geduldete, dann beanspruchte, endlich usurpirte Erblichkeit; die Grundlage des Erbkönigthums und des Erbadels ist gelegt. So reißen sich die Organe der Gentilverfassung allmälig los von ihrer Wurzel im Volk, in Gens, Phratrie, Stamm, und die ganze Gentilverfassung verkehrt sich in ihr Gegentheil: aus einer Organisation von Stämmen zur freien Ordnung ihrer eignen Angelegenheiten wird sie eine Organisation zur Plünderung und Bedrückung der Nachbarn, und dem entsprechend werden ihre Organe aus Werkzeugen des Volkswillens zu selbständigen Organen der Herrschaft und Bedrückung gegenüber dem eignen Volk. […]


[1] Auszüge aus: Engels, Friedrich, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats. Im Anschluss an Lewis H. Morgan’s Forschungen, 1. Aufl., Hottingen-Zürich 1884, in: Karl Marx / Friedrich Engels Gesamtausgabe (MEGA), Berlin 1990, Band I/29, S. 96-102.

[2] Besonders an der Nordwestküste Amerikas, siehe Bancroft. Bei den Haidahs auf Königin Charlotte's Insel kommen Haushaltungen bis zu 700 Personen unter einem Dache vor. Bei den Nootkas lebten ganze Stämme unter einem Dache.


Zugehöriger Essay: Marx, Christoph: Barbarei und Zivilisation. Europa und die staatenlosen Gesellschaften


Zitationsempfehlung:
Engels, Friedrich: Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats (1884). In: Themenportal Europäische Geschichte (2008),  URL: http://www.europa.clio-online.de/2008/Article=281.

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