Die Definition des Juden - Definizione di ebreo (1938)
Italienischer Text[1]


Deutsche Übersetzung
[Seite 1] Definition des Juden:
Die Anwesenheit von Elementen jüdischer Rasse im Königreich seit alters her und aus jüngerer Zeit, das Fehlen von gesetzlichen Vorschriften betreffend die Rasse und die Unklarheit der Regelungen von kirchlicher Seite für Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Religionen haben in der italienischen und in der jüdischen Bevölkerung zu folgenden faktisch bestehenden Situationen geführt:
a) Paare bestehend aus beiden Gatten als Kinder jüdischer Eltern: die Kinder (vier jüdische Großeltern) sind rein jüdischen Blutes.
b) Paare bestehend aus einem jüdischen Gatten von rein jüdischer Abstammung und einem Gatten geboren von einem jüdischen und einem italienischen Elternteil: die Kinder (drei jüdische Großeltern und ein italienischer Großelternteil) haben mehrheitlich jüdisches Blut (75%) und können deshalb als reine Juden angesehen werden.
Paare von Eltern verschiedener oder gemischter Rasse können zwei Fälle präsentieren:
c1) Ein Gatte ist Kind zweier Juden und ein Gatte Kind zweier Italiener: das ergibt eine gemischte Ehe und Kinder (zwei jüdische Großeltern) mit 50% italienischem Blut;
c2) Beide Gatten entstammen gemischten Ehen: die Kinder (zwei jüdische Großeltern) erben von beiden Eltern 50% italienisches Blut.
d) Paare gebildet von einem italienischen Gatten mit zwei italienischen Eltern und einem Gatten mit einem jüdischen und einem italienischen Elternteil: die Kinder hätten 25% jüdisches und 75% italienisches Blut und können daher als reine Italiener angesehen werden.
(x) Gemäß der deutschen Theorie ist der Fall c1) zu 50% jüdisch (Mischling) und der Fall c2) rein jüdisch als Folge des Überwiegens des jüdischen Plasmas über das deutsche. Gemäß jüdischer Sicht entscheidet das Geschlecht: die jüdische Frau gebiert Juden auch von nichtjüdischen Vätern, während der jüdische Vater Nichtjuden zeugt, sofern die Mutter von anderer Rasse ist.
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Wenn allein das biologische Kriterium beachtet wird, ist unzweifelhaft, dass die Kinder der Paare unter a) und b) als rein jüdisch angesehen werden können; die Kinder der Paare unter c1 und c2 gemischtrassig wären; die Kinder der Paare unter d) als von italienischer Rasse angesehen werden können.
Wenn dagegen die biologischen Kriterien mit dem Kriterium der rassischen Überlegenheit des italienischen Blutes und mit den individuellen ethischen, religiösen und politischen Bekundungen kombiniert werden, könnte man definieren:
1) die Kinder unter a) und b) als von jüdischer Rasse;
2) die Kinder unter c1), c2) und d) als von italienischer Rasse (mit Ausnahme jener, die im folgenden Punkt 3 erwähnt werden).
3) die Kinder unter c1), c2) und d),
a) die am 1. Januar 1938 oder später in einer jüdischen Gemeinde eingeschrieben waren;
b) die sich am 21/4/1931 oder später zur jüdischen Religion bekannten;
c) die nach dem 1. Oktober 1938 eine reine Jüdin geheiratet haben;
d) die jüdisch erzogene und die jüdische Religion am 1.Oktober 1938 ausübende Kinder haben;
e) die offensichtlich jüdische Aktivitäten unter Beweis stellen;
können als der jüdischen Rasse zugehörig angesehen werden.
[1] Archivio Centrale dello Stato, Rom. Min.(istero) Int.(erni), Dir.(ezione) gen.(erale) DemoRazza (Demografia e Razza), busta 3, fascicolo 13 (Commenti alle questioni sulla razza). Undatiert, aber Herbst 1938. Der Text, der vermutlich als internes Referenzpapier diente, muss im Umkreis der Arbeiten zum zentralen antijüdischen Gesetzesdekret vom 17. November 1938 entstanden sein und dokumentiert den von den Sachbearbeitern in der Generaldirektion „Demografia e Razza“ des Innenministeriums eingesetzten Mix von „spirituellen“ (kulturellen) und „biologischen“ Formen der Argumentation.