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Provisorische Regierung der Republik Frankreich: Direktiven für das Handeln in Deutschland (20. Juli 1945) [1]

[Grundsätze. Umfang: ca. 2 Schreibmaschinenseiten]

[…]

I. Politik der Viermächtekontrolle

1.   Die Erhaltung der Einheit der alliierten Front ist eine Notwendigkeit. Die deutsche Hoffnung auf ein Wiedererstarken und eine Revanche klammert sich vor allem an den Gedanken, dass die Koalition bald zerbrechen wird. Den deutschen Spekulationen, die sich auf ein Zerwürfnis unter den Alliierten gründen, muss schnell ein Ende bereitet werden.

2.   Die Politik der Vier-Mächte-Kontrolle muss aus folgenden Gründen versucht werden:

a)   Wir haben kein Interesse daran, unseren Alliierten den Eindruck zu geben, dass wir uns der gemeinsamen Politik als Erste entziehen wollen.

b)  Die Gesamtheit des deutschen Territoriums bildet ein gemeinsames Pfand [gage]. Insoweit es von den vier Besatzungsmächten genutzt werden kann, haben wir ein Interesse daran, dass keine von ihnen zu ihrem alleinigen Nutzen einen Teil der gemeinsamen Aktiva entzieht. (Die Saarfrage bleibt allerdings vorbehalten.)

c)   Die uns zugeteilte Zone kann ihre Existenz nicht aus eigenen Mitteln sichern. Wenn wir verhindern wollen, dass diese Zone dem französischen Steuerzahler zur Last fällt ohne politische Gegenleistungen, die erst in Zukunft ins Auge gefasst werden können, dann darf sie nicht von den Lebensmittellieferungen und Absatzmöglichkeiten abgeschnitten werden, welche die anderen deutschen Regionen ihr bisher geboten haben.

3.   Die gemeinsame Kontrolle darf nicht in die Wiederherstellung einer zentralen deutschen Autorität in Deutschland [autorité centrale allemande en Allemagne] abgleiten. Der Fehler von 1919 darf nicht wiederholt werden: keine Erwägung wirtschaftlicher Interessen und keine Erleichterung der Kontrolle dürfen Priorität erhalten gegenüber dem übergeordneten Interesse einer politischen Dezentralisierung Deutschlands.

4.   Es wäre ein Fehler, im Hinblick auf diese Dezentralisierung jede Macht in ihrer Zone einfach unabhängig vorgehen zu lassen. Natürlich kann Frankreich Vorteile aus einer Unterstützung dezentralisierender Tendenzen in seiner eigenen Zone ziehen. Doch kann es an den Vorgängen in den anderen Zonen nicht desinteressiert sein.

[... Es folgt ca. 1 Schreibmaschinenseite zu den territorialen und politischen Strukturen der drei anderen Besatzungszonen.]

II.  Zonenpolitik

[...] Noch immer stellen die Territorien, die uns zugeteilt sind, keinerlei politische, administrative und ökonomische Einheit dar. Zu ihr gehören Gebiete, die wir nicht auf Dauer besetzen [occuper] wollen. Dagegen gehören bestimmte Regionen nicht dazu, die wir gefordert haben und deren endgültige Besetzung [occupation définitive] durch Frankreich für unsere Sicherheit essentiell ist. [... Folgt weitere Betonung der Unklarheit der Situation.]

Daher ist derzeit, bis zu einer Revision und dem Erhalt einer kohärenteren und kompakteren Zone, folgendes erforderlich:

A   Administrative und wirtschaftliche Ebene:

1.   Bestrafung der für den Krieg Verantwortlichen.

2.   Ausmerzung [Extirper] des Nationalsozialismus, mindestens im Hinblick auf Gestapo-Beamte, SS und Parteifunktionäre, die sich versteckt oder mit falschen Papieren getarnt haben.

3.   Aufbau einer ehrlichen, gerechten, schnellen und effizienten Verwaltung, welche durch die Kontrolle nicht gelähmt wird, in allen Bereichen (einschließlich des Justizwesens). [... Folgt vorläufige Verwaltungsgliederung der Zone.]

4.   Wiederaufbau eines Pressekerns; Orientierung [orienter] dieser Presse; nach Möglichkeit Aufbau einer großen Zeitung nach dem Vorbild der „Frankfurter Zeitung“, die aufgrund ihrer Haltung über die Grenzen unserer Zone hinaus wirken und ein Mittel des französischen Einflusses in Deutschland werden kann; Wiederaufbau eines Rundfunksenders.

5.   Rasche Wiedereröffnung der Grundschulen und Gymnasien und ihre Ausrüstung mit neuen oder vor 1933 verfassten Schulbüchern. Sorgfältige Auswahl der Volksschullehrer. Versuch der Einflussnahme auf die Universitäten Freiburg und Tübingen (leider recht unbedeutend und zu stark konfessionell geprägt).

6.   Sicherung der materiellen Existenzmöglichkeiten unserer Zone.

B   Allgemeinere Politik:

1.   Um zu verhindern, dass die Rheinprovinzen erneut als Ausgangspunkt für einen Angriffskrieg dienen können, müssen sie endgültig vom Rest Deutschlands getrennt [détachées] werden in militärischer, politischer, administrativer und wirtschaftlicher Hinsicht. Auf dem linken Rheinufer müssen wir die preußische Verwaltung zerstören und das allmähliche Wiederentstehen der französischen Institutionen begünstigen, von denen noch Spuren existieren und die von der Bevölkerung positiv aufgenommen werden könnten.

2.   An der Saar hat Frankreich besondere Wirtschaftsinteressen [des intérêts spéciaux d’ordre économique]. Die Saar muss daher von Anfang an Gegenstand besonderer Bemühungen sein, um sie später dem französischen System anzugliedern [efforts particuliers pour être rattachée, ultérieurement, au système français]. Insbesondere müssen die preußischen Führungskräfte im Bergbau rasch ausgeschaltet werden.

Um zu einem Erfolg zu führen, darf diese Dezentralisierungspolitik nicht als eine Politik des Auslandes erscheinen. [...] Sie muss das Werk der Deutschen selbst sein, die Besatzungsmacht hat im Wesentlichen die Voraussetzungen für sie zu schaffen, ihre Entfaltung zu unterstützen und ihre Entwicklung zu schützen. Mit diesem Ziel muss man die früheren demokratischen, aus der Zentrumspartei kommenden, gewerkschaftlichen, sozialdemokratischen Kräfte wiederzuerwecken, zu finden und zu nutzen versuchen, um aus ihnen Bürgermeister, Landräte, Kreisvorsitzende, Gymnasialdirektoren, Schulrektoren zu gewinnen und auf die Probe zu stellen. Die Berufsverbände und die in diesen Regionen mächtigen katholischen Kräfte sollten genutzt werden. Vor allem sollten die Geister in ihrer Entwicklung in einem Sinn gefördert werden, welcher die Abtrennung [détachement] begünstigt; die Deutschen sollten überzeugt werden, dass ihr ehrliches Bemühen um politische und administrative Dezentralisierung die Härten der Besatzung nur vermindern kann. Ein „geleiteter Autonomismus“ [autonomisme dirigé] könnte den Deutschen als ein Fluchtort im Unglück erscheinen, als ein Mittel, sich dem Zugriff Preußens und der Militärkaste zu entziehen, wenn ihnen das zum Nutzen gereicht. (Weimar hat nicht überlebt, weil es die erwarteten Vorteile nicht erbracht hat.)

Eine zentrale Bedingung für den Erfolg der französischen Besatzungspolitik ist die einwandfreie Haltung unserer Truppen in Disziplin und Gerechtigkeitssinn gegenüber einer Bevölkerung, welche Kraft nicht ohne strikteste Ordnung kennt. Dieser Erfolg hängt ebenso von dem Geschick unserer Offiziere und Beamten in der ihnen anvertrauten Aufgabe der Leitung wie der vorsichtigen und durchdachten Beobachtung ab.



[1] Gouvernement provisoire de la République Française. Présidence du Gouvernement. Secrétariat Général du Comité Interministériel des Affaires Allemandes et Autrichiennes. 19 Juillet 1945. Document Nr. 1: Directives pour notre action en Allemagne, unter Vorsitz von de Gaulle im interministeriellen Ausschuss beschlossen am 20.7.1945; Übersetzung aus dem Französischen von Rainer Hudemann. Der Text umfasst sechseinhalb Schreibmaschinenseiten einzeilig und eine ebenso lange Anlage "Vermerk über das deutsche Problem" mit programmatischen Begründungen. Er findet sich in verschiedenen Archivbeständen, u.a. dem Präsidialbestand in den Archives Nationales F60/3034/2. Rainer Hudemann hat die vollständigen Fassungen seinerzeit publiziert in: Ménudier, Henri (Hg.), L'Allemagne occupée 1945-1949, Paris 1989, S. 169-182, (Taschenbuchausgabe Brüssel 1990). Übersetzungen solcher Kerntexte, wie die Vorgaben für das vorliegende Buch sie erfordern, sind schwierig, da sie Gefahr laufen, sowohl Interpretationen vorwegzunehmen als auch politisch relevante Unklarheiten der Texte vorschnell aufzulösen. Grundsätzlich sollte für eine Interpretation das Original herangezogen werden; einige Formulierungen werden daher französisch beigefügt.

 


 

Die Druckversion des Essays findet sich in Hohls, Rüdiger; Schröder, Iris; Siegrist, Hannes (Hg.), Europa und die Europäer. Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2005.

Zitationsempfehlung:
Provisorische Regierung der Republik Frankreich: Direktiven für das Handeln in Deutschland. 20. Juli 1945. In: Themenportal Europäische Geschichte (2006),  URL: http://www.europa.clio-online.de/2006/Article=68.

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