Strittige Gleichberechtigung. Studentinnen an deutschen Universitäten seit Herbst 1945.

I.S., Medizinstudentin im sechsten Studien- und zweiten klinischen Semester hatte im Zorn zur Feder gegriffen, um publik zu machen, dass die mit einem strikten Numerus Clausus wieder eröffneten Universitäten bei der Auswahl der Studierenden Frauen offen diskriminierten. Für die Geschlechter- und Hochschulpolitik der unmittelbaren Nachkriegszeit ist diese Zuschrift in der Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 1946 trotz ihres geringen Echos interessant.[...]

Strittige Gleichberechtigung. Studentinnen an deutschen Universitäten seit Herbst 1945 [1]

Von Karin Hausen

I.S., Medizinstudentin im sechsten Studien- und zweiten klinischen Semester hatte im Zorn zur Feder gegriffen, um publik zu machen, dass die mit einem strikten Numerus Clausus wieder eröffneten Universitäten bei der Auswahl der Studierenden Frauen offen diskriminierten. Für die Geschlechter- und Hochschulpolitik der unmittelbaren Nachkriegszeit ist diese Zuschrift in der Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 1946 trotz ihres geringen Echos interessant.

Die Autorin hatte ihren Text wohlüberlegt komponiert. Sie stellte sich zunächst als strebsame, am Abschluss ihres Studiums interessierte Studentin und zugleich als eine Person vor, die sich selbst ebenso wie ihre Eltern niemals mit der NSDAP eingelassen hatte. „Leider jedoch“ seien trotzdem ihre Immatrikulationsbemühungen erfolglos geblieben. Die Frage nach der Gerechtigkeit ist damit vorbereitet, wird aber zunächst zurückgestellt zugunsten des Berichts über die ihr widerfahrenen Zurückweisungen. Es beeindruckt, dass I.S. im Winter 1945/46 überhaupt in Heidelberg, Marburg, Düsseldorf, Bonn und Münster ihre Immatrikulation beantragen und sich mit den vor Ort vorgebrachten Gründen der Ablehnung auseinandersetzen konnte. Denkbar ist, dass sie mit „vielen anderen Medizinstudentinnen“ in Verbindung stand und deren Erfahrungen in ihren Bericht integrierte. Wie dem auch sei, der Bericht schildert zutreffend die bei der Zulassung zum Studium an den wieder eröffneten Universitäten nicht nur in der Medizin übliche Zurückstellung von Frauen. Bewerberinnen durften zwar „sehr umfangreiche Fragebogen“ ausfüllen, doch über ihre Immatrikulationschancen entschieden letztlich weder die NS-Überprüfung per Fragebogen, noch die im Studium bereits erbrachten Leistungen, sondern die drastische Quotierung der Studienplätze zugunsten männlicher Bewerber, sei es, dass Frauen überhaupt nicht, erst in dritter Linie oder nur zu zehn Prozent zugelassen wurden.

Die bereits im Erfahrungsbericht mitgelieferten Begründungen für den praktizierten Ausschluss von Frauen wurden schließlich in Form offener Fragen auf die seit Mai 1945 wieder geltenden politischen Normen bezogen und so indirekt kritisiert. Die Zurücksetzung von Menschen, nur weil sie Frauen sind, sei ein Verstoß gegen Gleichberechtigung und Demokratie. Es widerspreche zudem politischer Gerechtigkeit, wenn Ex-Nazis oder Söhne früherer NS-Profiteure den „nazistisch unbelasteten Medizinstudentinnen“ vorgezogen werden. Der Frauen aufgenötigte Verzicht auf einen Studienplatz sei angesichts des kriegsbedingt akuten Männermangels, I.S. benutzte das gängigere Wort „Frauenüberschuss“, nicht akzeptabel. Da Frauen weniger denn je auf Ehe nebst Mann als Ernährer rechnen könnten, müssten sie eigene Erwerbstätigkeit anstreben. Ohne ausdrücklich zu erwähnen, dass nach dem Krieg die Privilegierung von Männern bei der Vergabe der extrem knappen Studienplätze stets mit Soldat sein, Gefangenschaft, Opfer und Leiden für das Vaterland sowie den „verlorenen Jahren“ gerechtfertigt wurde, stellte I.S. für die große Gruppe der Medizinstudenten zutreffend klar: diese hätten während des Krieges fern der Front unter Sonderbedingungen studieren können, und beim totalen Kriegseinsatz seien im Fach Medizin Studentinnen ebenso wie Studenten dienstverpflichtet worden. Der appellativ auf ein „Wir“ ausgerichtete Schlusssatz benannte offen – und das ist in der Nachkriegszeit eine Rarität – die Konkurrenz der Geschlechter. Wiederum in Form der Frage zurückgewiesen wird die Zumutung, als nazistisch unbelastete Medizinstudentin zugunsten eines ehemaligen Offiziers auf die weitere Ausbildung für den aus Berufung gewählten und „liebgewonnenen“ Beruf verzichten zu sollen.

Die Zuschrift von I.S. wurde am 1. Februar 1946 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht, die mit amerikanischer Lizenz seit dem 1. August 1945 zweimal wöchentlich mit jeweils 4-8 Seiten wieder erscheinen konnte. Der mit I.S. gezeichnete Protestbrief erschien in der Rubrik „Die Stimme der Frau“, die am 24. Dezember 1945 mit folgendem ersten Satz eines programmatischen Editorials eröffnet worden war: „Die Frau ist in unserem neuen demokratischen Staat wieder freie, gleichberechtigte Staatsbürgerin geworden.“ Mit der speziellen Rubrik wurde offenbar das Ziel verfolgt, die direkte Ansprache „der Frau“ zu intensivieren. Bereits in der ersten Ausgabe der Zeitung hatte Emily Kaus-Nover unter der Überschrift „... und ein Wort an die Frau“ dazu aufgerufen, dass „wir deutschen Frauen ... inmitten der Trümmer einer Welt“ ein Gespräch beginnen über die „sittlichen Werte“ in Vergangenheit und Gegenwart. Auf diesen umstrittenen Artikel folgten bis Ende Dezember weitere, von Frau zu Frau adressierte Beiträge zur politischen Aufgabe der Frau. Die Frauen-Rubrik selbst – den Schriftzug „Die Stimme der Frau“ flankierten seit dem 22. Februar 1946 links eine Frau mit einem Kleinkind auf dem Arm und rechts eine Frau vor Aktenordnern an der Schreibmaschine – existierte nur bis zum 19. Juli 1946.

Auf den Protestbrief von I.S. gab es in der Frankfurter Rundschau nur zwei Reak­tionen. Am 8. Februar 1946 wurde leicht gekürzt eine von der Katholikin cand. med. Johanna Pappenheimer an die Pax Romana gerichtete Zuschrift abgedruckt. Nach Pappenheimer hätten Studentinnen die Aufgabe, den nach Krieg und Gefangenschaft „oft rat- und hilflosen Kameraden“ in praktischer Nächstenliebe als die Helfende, geistig als die „Dienend-Fördernde“ und insgesamt als „Halt“, „Heimstätte“ und „Geborgenheit“ zur Seite zu stehen. Eine redaktionelle Vorbemerkung stellte klar, dass es zwar nicht angehe, bei der Zulassung zum Studium Frauen generell hinter Kriegsheimkehrern zurückzustellen, aber Frauen sollten ihrerseits in Notzeiten nicht ihre Rechte verfechten, sondern „edles Frauentum“ in der „Erfüllung sittlicher Pflichten“ beweisen. In der zweiten, am 15. Februar 1946 unter der Überschrift „Die Frau als Aerztin“ veröffentlichten Zuschrift verteidigte cand. med. Inge Stahl den Beruf der Ärztin. Es stehe außer Frage, dass dieser Beruf, was Liebe zum Mitmenschen, Bereitschaft zum Helfen, Einfühlungsvermögen, Zuverlässigkeit etc. anbelangt, „der Wesensart der Frau in vielem entspricht“ und für sie „nicht Broterwerb, sondern Berufung ist“.

Die drei Zuschriften machen eines überdeutlich: Auf dem schwierigen Weg gesellschaftlicher und politischer Rekonstruktion nach dem Ende des NS-Staates wurde an den deutschen Universitäten der alte Kampf um „Frauenstudium“ und akademische Berufe für Frauen mit aller Schärfe und unter Einsatz alter Argumente wiederbelebt. Frauen hatten in den deutschen Staaten überhaupt erst zwischen 1900 und 1910 das Recht erlangt, an Universitäten zu studieren. Die Zahl der im Deutschen Reich an Universitäten immatrikulierten Frauen erreichte im Wintersemester 1931/32 mit 17.955 Studentinnen und einem Anteil von 18,9 Prozent aller dort Studierenden einen ersten Höchststand. Während der Weltwirtschaftskrise zogen sich Frauen etwas stärker als Männer aus der Universität zurück. Diesen Trend verstärkten die Nationalsozialisten mit ihrem „Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Hochschulen und Schulen“ vom 25. April 1933. Wirksam wurde es vor allem als erster Schritt des Ausschlusses aller „Nichtarier“ vom Hochschulstudium. Ansonsten griff das Gesetz einzig 1934, als maximal 15.000 Abiturienten, darunter nur 10 Prozent Frauen, zum Hochschulstudium zugelassen werden sollten. Nach 1935 wurde der weitere Rückgang der Studierendenzahl eher als Gefahr denn als anzustrebendes Ziel erkannt. Der zur Immatrikulation seit 1935 generell – von Frauen mangels Einsatzmöglichkeiten allerdings erst 1937 im vollen Umfang – eingeforderte obligatorische Arbeitsdienst von 26 Wochen sowie der für Männer seit 1935 verpflichtende Wehrdienst von zunächst einem, ab 1937 zwei Jahren beeinträchtigte für Männer und Frauen unterschiedlich den Zugang zum Studium. Hatten sich im Sommer 1931 an deutschen Universitäten insgesamt 103.912 Studierende immatrikuliert, waren dieses unmittelbar vor Beginn des Krieges im Sommersemester 1939 nur noch 66.085. Die Zahl der Immatrikulationen entwickelte sich wegen des Wehrdienstes bis Ende 1941 weiter rückläufig. Die Vorkriegszahl von 57.918 an Universitäten immatrikulierten Männern im Sommer 1939 wurde im Krieg nicht wieder erreicht. Den tiefsten Stand gab es im Sommer 1942 mit nur noch 37.596 immatrikulierten Männern. Gegenläufig entwickelte sich während des Krieges die Zahl der Universitäts-Studentinnen. Die Zahl schnellte von 8.167 im Sommersemester 1939 bis Ende 1940 auf 15.856 hoch, entwickelte sich dann von Semester zu Semester wechselnd auf und ab und stieg schließlich auf 35.831 Studentinnen im Wintersemester 1943/44 und 41.210 im Sommersemester 1944. Damit waren 43 Prozent bzw. 48 Prozent aller Studierenden Frauen. An den Universitäten kam es dementsprechend in sämtlichen Fächergruppen zu gravierenden Verschiebungen im Geschlechterverhältnis. Vergleicht man als Extreme die Werte für Sommer 1939 und 1943, dann stieg der prozentuale Anteil der Frauen unter den Studierenden in den Kulturwissenschaften von 33 auf 83,9, in den Naturwissenschaften von 17,6 auf 69,1, in der Medizin von 15,0 auf 35,0 und in Jura von 1,0 auf 16,4 Prozent.

Frauen wählten für ihr Studium stets in erster Linie die für den Lehrberuf an höheren Schulen relevanten kultur- und naturwissenschaftlichen Fächer. Aber als einzelnes Fach studierten sie am häufigsten Medizin. Im Sommer 1933 studierten 5.123 Frauen Medizin, das waren 31,6 Prozent aller an Universitäten studierenden Frauen und 20,3 Prozent aller im Fach Medizin Immatrikulierten. Zur selben Zeit waren 20.141 Männer für Medizin immatrikuliert, das waren 27,7 Prozent aller Männer im Universitätsstudium. Als Reaktion auf Wirtschaftskrise und NS-Politik war im Sommer 1939 die Zahl der Medizinstudentinnen wieder auf 2.623 und die der Medizinstudenten auf 14.853 zurückgegangen, aber es studierten nun 45,4 Prozent aller an Universitäten eingeschriebenen Frauen und 42,5 Prozent aller Männer Medizin. Während des Krieges erhöhte sich die Zahl der Medizinstudentinnen auf schließlich 10.293 im Jahr 1943. Unter hundert Studierenden im Fach Medizin gab es 1939 nur 15.1941 bereits 26 und 1943 schließlich 35 Frauen. Auf Seiten der Männer war demgegenüber die Zahl der Medizinstudenten zwar 1941 weiter auf 13.821 abgesunken und erst 1943 wieder auf 19.123 angestiegen, von den Universitätsstudenten insgesamt aber studierten 1941 immerhin 54,2 und 1943 sogar 70,2 Prozent Medizin. Die auffallende Bevorzugung des Medizinstudiums war politisch gewollt. Da der Bedarf an Ärzten wuchs, je länger der Krieg dauerte, wurden im Krieg Medizinstudenten nicht wie andere Abiturienten zur Front geschickt, sondern vom Fronteinsatz befreit und ab 1941 als Wehrmachtsangehörige in Studentenkompanien, bei Bezahlung von Studium und Lebensunterhalt, zum Studium abkommandiert. Um den dringenden Nachschub an Ärzten bereitzustellen, wurden 1944/45 ohne oder mit eingeschränkten Prüfungen Notapprobationen vorgenommen.

Bei der Wiedereröffnung der Universitäten wurde 1945/46 erfolgreich darauf hingearbeitet, die Präsenz von Frauen an den Universitäten absolut und prozentual wieder drastisch zu Gunsten von Männern zu korrigieren. Es stand von Anfang an außer Frage, dass es kriegsbedingt viel zu viele Studierende weiblichen Geschlechts gab und dass dieses möglichst zügig korrigiert werden müsse. Der Numerus Clausus erleichterte die Realisierung dieses Vorhabens. Zählt man die Technischen Universitäten und Hochschulen nicht mit, dann stellten die 1951 an den Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik gezählten 16.593 Frauen 27 Prozent aller Immatrikulierten. Nur zögernd erhöhten sich diese Zahlen bis 1961 auf 47.130 bzw. 40,7 Prozent. Auch in der SBZ/DDR verlief die Entwicklung, aller Gleichberechtigungs- und Frauenförderungsrhetorik zum Trotz, während der ersten Nachkriegsjahre sehr ähnlich.

Trotzdem ist es erstaunlich, dass seit 1945/46 die Universitäten ohne größere Konflikte als Männerdomäne wieder restauriert werden konnten. Man startete an den deutschen Universitäten mit altgewohnten Sprach- und Denkmustern in die Nachkriegs- und Nach-NS-Zeit. In der unmittelbaren Nachkriegszeit war der gleichberechtigte Anspruch von Frauen auf einen Studienplatz ebenso wenig ein Thema wie die von I.S. attackierte Diskriminierung von Frauen durch die von den alliierten Universitätsoffizieren weitgehend unabhängig arbeitenden Zulassungskommissionen der Universitäten. Wenn überhaupt öffentlich diskutiert wurde, dann ging es um das „Frauenstudium“ und häufig genug darum, dieses wieder grundsätzlich in Frage zu stellen. Was im Hinblick auf das Studium bei Studenten als Anspruch, Leistungsvermögen, berufliche Verwertung etc. als selbstverständlich vorausgesetzt wurde, wurde bei Studentinnen bestritten. Die attackierten Frauen selbst argumentierten kaum mit ihrer Gleichberechtigung, sondern glaubten sich rechtfertigen zu müssen, dass sie einen der raren Studienplätze besetzten.

Doch anders als I.S. suggerierte, hätten Frauen allerdings ebenso wie Männer in Maßnahmen der Entnazifizierung, aber auch der Begünstigung von NS-Verfolgten einbezogen werden müssen. Auch war es ein Unding, die Privilegierung der Kriegsteilnehmer zur obersten Maxime der Zuteilung knapper Studienplätze zu machen und dabei, als hätte es keinen totalen Krieg gegeben, nur an Soldaten zu denken. Die Kriegsheimkehrer, die sich bisweilen als Kriegsversehrte vom Lazarett aus oder als Kriegsgefangene in den Lager-Universitäten wieder mit Studieninhalten befasst hatten, forderten und erhielten – sofern sie nicht als Nazis identifiziert wurden – einen Studienplatz als Gegenleistung für militärischen Einsatz und „verlorene Zeit“. Frauen fielen nicht in die Kategorie der Kriegsteilnehmer. Allenfalls für Kriegerwitwen war eine prioritäre Zulassung zum Studium angedacht. Eine solche fürsorgende Sonderstellung speziell für die Witwen und Waisen gefallener Kameraden wirkt angesichts von Kriegstrauungen und Kriegsbräuten höchst irritierend. Sie war um so problematischer, als gleichzeitig kein Gedanke verschwendet wurde an Kriegsverletzungen, die Menschen am Wohnort oder bei Flucht und Vertreibung erlitten hatten, oder an die große Zahl heiratswilliger, für die Ehe ausgebildeter junger Frauen, die nun konfrontiert wurden mit einem gravierenden, dem soldatischem ‚Heldentod’ geschuldeten Mangel an Heiratskandidaten.

Insgesamt überwog in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei Frauen und Männern die Hoffnung auf die Rückkehr zur ‚Normalität’. Dazu gehörte, an den Universitäten wieder Klarheit zu schaffen, dass einzig dem männlichen Geschlecht die zahlenmäßige und hierarchische Überlegenheit zukomme. Kriegs- und Krisenzeiten sind schlechte Zeiten für grundlegende Neuerungen in den Geschlechterverhältnissen. I.S. war in diesem Punkt durchaus hellsichtig. Anfang 1946 aber hatte die Resignation noch nicht vermocht, ihr den Mut des kämpferischen Aufbruchs zu lähmen.

 



[1] Essay zur Quelle Nr. 1.11, Leserbrief einer Medizinstudentin in der Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 1946. Ich danke Ulrike Weckel für ihren Hinweis auf die Quelle und Stefan Grob für seine kompetente Zuarbeit.

 


Literaturhinweise:

  • Budde, Gunilla-Friederike, Frauen der Intelligenz. Akademikerinnen in der DDR 1945 bis 1975, Göttingen 2003
  • Huerkamp, Claudia, Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900-1945, Göttingen 1996
  • Kleinen, Karin, „Frauenstudium“ in der Nachkriegszeit (1945-1950). Die Diskussion in der britischen Besatzungszone, in: Jahrbuch für Historische Bildungsforschung 2 (1995), S. 281-300
  • Krönig, Waldemar; Müller, Klaus-Dieter, Nachkriegs-Semester. Studium in Kriegs- und Nachkriegszeit, Stuttgart 1990
  • Langguth, Annette, Debatten um das Frauenstudium im Nachkriegsdeutschland (1945-1949). Eine Untersuchung anhand ausgewählter Frauen-, Studenten- und Hochschulzeitschriften, unveröffentlichte Staatsexamensarbeit, Berlin 2000

"Was eine Studentin an deutschen Universitäten erlebte". Leserbrief einer Medizinstudentin (Frankfurter Rundschau, 1. Februar 1946)[1]

Als Medizinstudentin im sechsten Semester – davon im zweiten klinischen – habe ich in den vergangenen Monaten versucht, an einer der wiedereröffneten Universitäten zur Weiterführung und Beendigung meines Studiums aufgenommen zu werden. Leider jedoch waren meine Bemühungen bisher vergeblich, obwohl ich weder Parteimitglied noch Mitglied des NS.-Studentenbundes noch BDM-Führerin war und auch meine Eltern der NSDAP. und einer ihrer Gliederungen niemals angehörten oder sich je aktiv im Sinne Hitlers betätigten.

Hier meine Erfahrungen von fünf verschiedenen Universitäten, an denen ich mich um Zulassung bewarb. Zuerst wandte ich mich an die Universität Heidelberg und mußte – wie überall – sehr umfangreiche Fragebogen ausfüllen. Nach einigen Wochen aber sagte man mir, daß für Medizinstudentinnen nur sehr wenig Aussicht zur Zulassung sei, da höchstens 10 Prozent weibliche Studierende aufgenommen würden. Ich traf Kinder von ehemaligen Pg, ja sogar von Aktivisten, die es verstanden hatten, eine Zulassung in Heidelberg zu bekommen, während eine Anzahl völlig unbelasteter Studentinnen zurückstehen mußte.

Die Universität Marburg verlangte – ebenso die Medizinische Akademie Düsseldorf – zur Aufnahme von weiblichen Medizinstudierenden höherer Semester den Nachweis der mit „sehr gut“ bestandenen ärztlichen Vorprüfung. Bei Medizinstudenten hingegen fiel die Physikumnote gar nicht ins Gewicht; auch die, welche nur das Prädikat „genügend“ besaßen oder Wiederholungsprüfungen in den verschiedensten Fächern hatten ablegen müssen, wurden aufgenommen.

Auch an der Universität Bonn erklärte man mir – wie überall –, daß Frauen bei der Zulassung zum Weiterstudium zugunsten der männlichen Studierenden erst in dritter Linie berücksichtigt werden könnten, allenfalls kämen vielleicht Kriegerwitwen zur Aufnahme in Frage. Die Sekretärin des Professors der Medizinischen Klinik erklärte mir überdies auf meine Einwendungen, daß nun erst einmal all denen der Zugang zum Universitätsstudium ermöglicht werden solle, die sechs bis sieben Jahre Soldat gewesen seien; ich solle nur an die vielen ehemaligen Offiziere denken, die sich nun eine neue Existenz gründen müßten.

In Münster durften zwar auch Medizinstudentinnen, die ihr Physikum nicht mit „sehr gut“ bestanden hatten, einen Fragebogen ausfüllen, doch erfuhr ich einige Wochen später, daß die Hochschule Münster wegen der eingeengten Aufnahmemöglichkeiten nur Medizinstudenten zum Weiterstudium zugelassen habe.

Auf Grund dieser meiner Erlebnisse, die ich mit vielen anderen Medizinstudentinnen teile, frage ich: Warum ist die Studentin, insbesondere die Medizinerin, heute in einem Deutschland, das demokratisch sein will, weniger gleichberechtigt denn je? Warum wird an allen deutschen Hochschulen nur ein ganz geringer Prozentsatz Frauen aufgenommen? Müssen wir denn nicht heutzutage genau so gut wie die Männer unseren Lebensunterhalt bestreiten, denn bei dem großen Frauen­überschuß kann ja wohl diese Frage nicht mit einer Handbewegung und der üblichen Bemerkung: „Aber Sie heiraten doch mal!“ abgetan werden.

Ich frage ferner: Ist es recht und billig und sollen wir in jeder Weise nazistisch unbelasteten Medizinstudentinnen weiterhin stillschweigend zusehen, daß Söhne von Pg und Söhne von Aktivisten bereits wieder studieren können, während wir, deren Eltern im „Dritten Reich“ nicht die Vorteile der NSDAP.-Mitgliedschaft hatten, nur weil wir Frauen sind, nicht aufgenommen werden? Ich bin zwar nicht der Ansicht, daß Kindern von Pg oder auch von Aktivisten, die ja nichts für die Einstellung ihrer Eltern können oder gar für sie verantwortlich zu machen sind, keine Möglichkeit mehr zu einem Hochschulstudium gegeben werden soll, aber wenn eine begrenzte Zulassung zum Weiterstudium eingeführt wird, sie doch zunächst einmal die treffen muß, die selbst oder deren Eltern eine größere Schuld an den augenblicklichen harten Notwendigkeiten tragen als wir. Die Zurücksetzung der Frauen ist um so unberechtigter, als es keinen Medizinstudenten gibt, der während des Krieges nicht als Angehöriger der Studentenkompanien studiert hätte. Als die Studentenkompanien im Wintersemester 1944/1945 zum Fronteinsatz kamen, mußten auch alle Studentinnen ihr Studium unterbrechen, da sie zwangsweise zum totalen Kriegseinsatz dienstverpflichtet wurden.

Kann man endlich von uns verlangen, daß wir zugunsten ehemaliger Offiziere, die, um sich eine neue Existenz zu gründen, nun ein Hochschulstudium beginnen wollen, unsere halbbeendete Berufsausbildung abbrechen oder unseren liebgewonnenen Beruf, den wir ja nicht aus irgendeiner Laune heraus gewählt haben, sondern weil wir uns zu ihm berufen fühlen, sogar aufgeben?       



[1] „Was eine Studentin an deutschen Universitäten erlebte“. Zuschrift von cand. med. I.S,  in: Frankfurter Rundschau vom 1. Februar 1946.

 


Die Druckversion des Essays findet sich in Hohls, Rüdiger; Schröder, Iris; Siegrist, Hannes (Hg.), Europa und die Europäer. Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2005.
Für das Themenportal verfasst von

Karin Hausen

( 2006 )
Zitation
Karin Hausen, Strittige Gleichberechtigung. Studentinnen an deutschen Universitäten seit Herbst 1945, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2006, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1326>.
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