Reflexionen über das Thema „Militär und Machtstrukturen in Deutschland und Frankreich im 19. und 20. Jahrhundert“
Von Klaus-Jürgen Müller
In einem zwischen dem 18. und dem 21. Jahrhundert ablaufenden säkularen Prozess rückte das moderne Militär aus einer exklusiven Stellung im Zentrum staatlicher Machtstrukturen (dynastischer Fürstenstaaten, dann nationaler Machtstaaten) schließlich in eine Position, in der sie nur eine von zahlreichen anderen staatlichen Funktionsschichten war. Die Militärelite wurde von einer politisch-gesellschaftlichen Machtelite zu einer professionalisierten Funktionsschicht. Das Verschwinden des Ost-West-Antagonismus kann als Epocheneinschnitt in der Entwicklung des Militärs in beiden Ländern angesehen werden. Seit dem weltpolitischen Umbruch von 1989/90 traten Formen organisierter Gewalt in Erscheinung, die sich zwar bereits im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt hatten, nunmehr aber größeres Gewicht bekamen. Es entstanden neuartige Konflikt-Konfigurationen, die infolge der Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen und der aus den Möglichkeiten moderner Kommunikationstechnologie sich ergebenden globalen medialen Vernetzung eine neue Stufe der Modernität annehmen. Sie haben automatisch Auswirkungen auf die Veränderungen der Gewaltorganisation. Das ist Teil eines säkularen Transformationsprozesses kollektiver politischer Gewaltsamkeit, der einschneidende Konsequenzen für Struktur und Funktion des Militärs innerhalb bisheriger Machtstrukturen und für seine Legitimationsgrundlagen hat. Welche Auswirkungen diese Entwicklung für die Position des Militärs in den jeweiligen nationalen und bündnismäßigen Machtstrukturen haben wird, ist in Ausmaß und Art heute noch nicht deutlich zu erkennen. Dass sie tiefgreifend sein wird, steht zu vermuten.
Par un processus séculaire s’étendant du 18ème au 21ème siècle, l’armée est passée à l’époque moderne d’une position exclusive au cœur du pouvoir (dans les États dynastiques princiers d’abord, dans les États nationaux ensuite) à son statut actuel d’organe fonctionnel de l’État parmi tant d’autres. Autrefois élite politique et sociale, l’élite militaire s’est fonctionnalisée et professionnalisée. Dans ce processus, la disparition de l’antagonisme est-ouest a constitué une césure en France comme en Allemagne. Depuis les événements de 1989/90, on voit apparaître des formes de violence organisée qui se sont certes développées au 20ème siècle mais qui acquièrent désormais une importance nouvelle. Des conflits d’un genre nouveau voient le jour, tirant leur modernité de l’internationalisation de l’économie et de l’émergence d’un réseau global rendu possible par les nouvelles technologies de l’information. Ils se répercutent automatiquement sur l’organisation du pouvoir et ses transformations. Cette évolution s’inscrit dans le cadre plus large d’un long processus de transformation de la violence collective dont les conséquences sur l’armée, sur ses structures et sa fonction au sein des structures de pouvoir traditionnelles mais aussi sur sa légitimité sont considérables. Il est encore trop tôt pour évaluer l’impact exact de ces changements sur la position de l’armée dans les structures de pouvoir nationales et intégrées mais il y a fort à croire qu’il sera profond.
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Das Thema „Machtstrukturen“[1] in Bezug auf das Militär soll hier nicht – wie vielfach üblich – dadurch abgehandelt werden, dass die jeweilige verfassungsrechtliche Einbindung des Militärs in beiden Staaten zum Gegenstand eines Vergleiches gemacht werden, also die grundlegend verschiedenartige Einordnung des Militärs innerhalb der deutschen Verfassungssysteme seit der Zeit des preußisch-deutschen Konstitutionalismus im Gegensatz zu seiner Verortung innerhalb der verschiedenen Regime Frankreichs vom régime des assemblées der Dritten und Vierten bis zur präsidialen Fünften Republik untersucht werden. Es werden auch keine Detailerörterungen angestellt oder gar neue Forschungsergebnisse vorgelegt werden. Vielmehr möchte ich nur einige Reflexionen zur Thematik anstellen, in deren Mittelpunkt die Frage steht, ob und welche Entwicklungstrends man feststellen kann, wenn man die Thematik „Militär und Machtstrukturen“ gleichsam aus dem bird’s eye view betrachtet. Dabei sollen insbesondere die Legitimationsgrundlagen, die Loyalitätsbezüge und die Funktion des Militärs in ihrem Wandel über einen größeren Zeitraum zum Gegenstand einer punktuell vergleichenden Reflexion werden. Dazu muss die Thematik in einen größeren historischen Kontexthineingestelltwerden.
Diesem Ansatz liegt die Hypothese zugrunde, dass das Militär vom ausgehenden Absolutismus des 18. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts eine historische Entwicklungsphase durchlaufen hat, die offensichtlich zu Anfang des 21. Jahrhunderts ihrem Ende entgegen zu gehen scheint. Zu Beginn dieser Entwicklungsphase stellte sich das Militär als eine durch das absolutistische Fürstentum „verstaatlichte Kriegerkaste“ dar.[2] Das war das Ergebnis einer in beiden Ländern etwa zwischen dem 16. und 17. Jahrhundert vonstatten gegangenen Entwicklung[3], die als „Entwaffnung“ der kriegerischen Teile der Bevölkerung bzw. bewaffneter intermediärer Gewalten zugunsten eines souveränen Staates bezeichnet werden kann, der das Gewaltmonopol – und damit auch das Waffenmonopol – zentralisierte und somit „verstaatlicht“ hatte.[4] Am Ende dieser übergreifenden Entwicklungsphase, also im Übergang vom 20. zum 21. Jahrhundert, war deutlich geworden, dass sich das Militär in Deutschland wie in Frankreich – mutatis mutandis – aus einer „verstaatlichten Kriegerkaste“ über mehrere Zwischenstufen zu einer modernen staatlichen Funktionsschicht liberal-demokratisch verfasster republikanischer Staaten gewandelt hatte, die obendrein noch mehr oder weniger in transnationale Bündnisorganisationen (NATO, WEU) bzw. in neuartige regionale oder gar globale Assoziationen (EU, OSZE, UNO) eingebunden ist.
Diese über zwei Jahrhunderte andauernde Entwicklungsphase stellt sich als ein komplexer historischer Prozess dar, der – will man etwas schematisieren – in zwei Stufen ablief: In einer ersten Stufe kam es – grosso modo – etwa mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts zum Übergang von der „verstaatlichten Kriegerkaste“ des fürstlichen Absolutismus, deren Loyalität ausschließlich dem Monarchen, der Dynastie, als Verkörperung des Staates gehörte, zu einem zunehmend auf die Nation bezogenen, also nationalstaatlichen Offizierkorps. Daher begriff sich das vom Fürsten auf die Nation „umgepolte“ Offizierkorps, die korporative Elite des Militärssystems, als symbolische Verkörperung des nationalen Staates, gleichsam als eine Art „clergé national“ des Nationalstaates. Eine zweite Stufe, etwa ab dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, ist dadurch gekennzeichnet, dass diese nationalstaatliche Militärelite mehr und mehr zu einer staatlichen Funktionsschicht militärischer Professionals wurde und zwar in Streitkräften, deren Loyalitätsbindung während der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nicht mehr exklusiv dem nationalen Staat galt. Sie löste sich vielmehr allmählich und graduell davon und begann tendenziell auf politische Ideologien und auf transnationale Einbindungen überzugehen. In diesem Entwicklungsprozess konnten und können allerdings beide Loyalitätsbindungen in unterschiedlichem Mischungsverhältnis noch nebeneinander koexistieren.
Diese komplexe Entwicklung ging in Deutschland und Frankreich nicht nur chronologisch verschoben vonstatten, sondern sie erfolgte auch unter sehr unterschiedlichen nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen. Die für Deutschland und Frankreich charakteristischen zeitlichenVerschiebungen waren vornehmlich durch national jeweils unterschiedliche politische Brüche bestimmt: für Frankreich 1789, 1815, 1848/50, 1871, 1940, 1944/45, 1958/62; für Deutschland 1866, 1871, 1918, 1933, 1945, 1956, 1989/90. Damit einher gingen tiefgreifende sozio-ökonomische Veränderungen: industriewirtschaftliche und technologische Entwicklungsschübe, wirtschaftliche Konjunkturzyklen, gesellschaftliche Wandlungsprozesse. Die vorstehend skizzierte komplexe Entwicklung kann hier nur selektiv und exemplarisch, unter Verzicht auf Details in einigen Thesen beleuchtet werden.[5]
Erste These: Für die erste historische Phase sind in beiden Ländern unterschiedliche Übergänge von der fürstlich-dynastischen Loyalitätsbindung zu nationalstaatlichen Loyalitäten festzustellen. In Frankreich spaltete sich das monarchische, auf die Dynastie bezogene Offizierkorps zunächst mit dem Sturz der Monarchie um 1791–92. Es fand aber nach den beiden napoleonisch-bonapartistischen Herrschaftsphasen und den revolutionären Schüben des 19. Jahrhunderts hindurch mit mancherlei Erschütterungen schließlich den Übergang zu einer primär nationalstaatlichen Bindung. Die jahrhundertelang gewachsene staatlich-monarchische Einheit Frankreichs erleichterte diesen Prozess trotz aller politischen Wechselfälle und Regime-Wechsel zwischen 1789 und 1870. In der Revolutionsphase entstand eine Nationalarmee, die danach trotz des Wechselbades einander ablösender Regime stets im nationalstaatlichen Rahmen verblieb. Monarchische „Restbestände“ in der politischen Mentalität des Militärs verflüchtigten sich spätestens nach der Mac Mahon-Episode. Von nun an erhielt der republikanische Nationalstaat seine eindeutigen verfassungsmäßigen Konturen. In dessen Machtstrukturen war das Militär organisch integriert.
In Deutschland verlief die Entwicklung zur nationalstaatlichen Loyalitätsbindung des Militärs in zweifacher Weise anders als in Frankreich: Erstens erfolgte sie nicht innerhalb einer bereits vorhandenen staatlichen Einheit. Zweitens war der Prozess des Übergangs zur nationalstaatlichen Loyalitätsbindung nicht durch politisch-revolutionäre Umbrüche gekennzeichnet, sondern sukzessive durch Kriege: Die sogenannten Einigungskriege führten zunächst zu einer gewaltsamen (1866), danach zu vertraglich einvernehmlichen (ab 1867) und schließlich zu einer existentiell-erlebnismäßigen (Kriege 1870/71 und 1914–18) Integration des überkommenen Militärs der monarchischen Einzelstaaten Deutschlands in den Nationalstaat des Bismarck-Reiches. Der dominant fürstlich-bundesstaatliche Charakter dieses Nationalstaates führte zur partiellen Erhaltung des föderativ-dynastischen Charakters des Militärs (vier Armeen in einem Reich). Indessen: Jene Armeen, die 1866 noch gegeneinander gekämpft hatten, waren nach Verdrängung Österreichs aus Deutschland schließlich durch Militärkonventionen (ab 1867) verbunden und wuchsen in den Kriegen 1871 und 1914–18 auch mental unter nationalem, immer weniger einzelstaatlich-dynastischem Selbstverständnis zusammen.[6] In Deutschland brach dann die Spaltung innerhalb der Militärelite entlang der Trennlinie „monarchisch-einzelstaatliche Armee“ versus „Nationalarmee“ gleichsam in historischer „Verspätung“ während der militärisch-politischen Niederlage von 1918 noch einmal blitzartig auf: Signifikant dafür war die Auseinandersetzung am 9. November 1918 in Spa, als der Kaiser nach dem Rat altpreußischer Generäle seiner Entourage die Absicht äußerte, als Deutscher Kaiser, nicht aber als König von Preußen abdanken zu wollen. Diesem Ansinnen trat General Groener als Repräsentant des Feldheeres energisch entgegen.[7] Die Szene zeigt schlaglichtartig, dass das Feldheer im Laufe des Weltkrieges bewusstseinsmäßig bereits aus der Loyalitätsbindung an einzelstaatliche Dynastien herausgewachsen war. Aus einem Kontingentheer der Einzelstaaten war mental bereits eine deutsche Nationalarmee geworden. Der dem württembergischen Heer entstammende General Groener trat gleichsam als Sachwalter des „Reiches“ dem dynastisch-einzelstaatlich argumentierenden Kaiser und dessen Beratern entgegen im Bewusstsein, dass der beabsichtigte Schritt des Hohenzollern-Monarchen den deutschen Nationalstaat zerstören würde. Erst 1921 wurde schließlich mit der Reichswehr offiziell und organisatorisch die erste einheitliche Nationalarmee aus den Resten der Streitkräfte der deutschen Bundesstaaten geschaffen: „Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr“ – wie das Wehrgesetz der Republik von Weimar es formulierte.[8] Viele ihrer Soldaten – langdienende Berufssoldaten – verharrten jedoch zunächst mehr oder weniger stark in innerer Distanz zur konkreten Republik, gleichsam einem Waisenkind der verflossenen Monarchien, aber mit einem nationalstaatlichen Bewusstsein als Armee des Reiches, das stärker war als die Bindung an die vergangenen Fürstenstaaten des Bismarck-Reiches. Im Gegensatz zu Frankreich hatte die geschichtliche Entwicklung ihnen nicht die Chance einer langzeitlichen Einwurzelung in die republikanische Staatsform gewährt.
Es ist im Übrigen nicht zu übersehen, dass in beiden Ländern durch die Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht[9] die Streitkräfte bis Ende des 19. Jahrhunderts zu einem gewichtigen nationalstaatlichen Integrationsfaktor[10] wurden, und zwar in Deutschland im Verlauf der Nationalstaatsbildung ab 1871 und in Frankreich nach endgültiger Durchsetzung der Republik Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre.[11] Gewiss war das Militär kein „Geburtshelfer der inneren Nationsbildung“[12] aus sich heraus; denn es war auf mannigfache Weise stets in einen umfassenden gesellschaftlich-politischen und kulturellen Kontext eingeordnet.Doch der Staat schuf sich für den nationalstaatlichen Integrationsprozess Instrumente wie die allgemeine Wehrpflicht und die allgemeine Schulpflicht. Die gewichtige Rolle des „sekundären Systems Militär“ bei der nationalstaatlichen Integration war indessen nicht immer eindeutig oder gar eindimensional. Ihr stand die gelegentliche Instrumentalisierung des Militärs zugunsten der politisch-gesellschaftlichen Herrschaftssicherung gegenüber, etwa anlässlich sozio-ökonomischer Polarisierungen (Anti-Streikeinsatz zum Beispiel 1906 unter Clemenceau)[13]. Auch war es vielfach einbezogen in bestimmte Polarisierungen ideologischer (Kirche versus laizistischer Staat)[14], sozialer (Adel versus Bürgertum) sowie geo-kultureller (norddeutsch versus süddeutsch) Art. Insgesamt lagen in diesem Entwicklungsprozess des Militärs somit machtstrukturelle Faktoren der Schwäche und der Stärke dicht nebeneinander. Das war einer der Gründe dafür, dass die Militäreliten beider Länder letztlich keinen entscheidenden Einfluss auf den Gang der Entwicklung ausüben konnten. Das Militär war zu einem sekundären System geworden und nicht länger ein eigenständiger, die Gewalt eines absoluten Monarchen verkörpernder Machtfaktor.
Zweite These: Neben der Entwicklung von einer dynastischen zu einer nationalstaatlichen Loyalitätsbindung lief in beiden Ländern eine spezifische ideologische Entwicklungslinie einher: Sie war gekennzeichnet durch die Ablösung der Idee des monarchischen Gottesgnadentums durch die demokratisch-republikanische Idee der Volkssouveränität. Die politische Durchsetzung dieser Idee erfolgte in Frankreich bekanntlich in mehreren revolutionären Schüben von 1792–1799, von 1848–1850 und zwischen 1871 und 1878, in Deutschland dagegen 1918/1919 in einem einzigen durch eine politisch-militärische Niederlage ausgelösten revolutionären Schub; später unter dem NS-Regime wurde die Idee der Volkssouveränität zwar nicht offiziell aufgegeben, aber unter dem Begriff der rassistisch definierten „Volksgemeinschaft“ politisch manipuliert und zugunsten des „Führerstaates“ umgebogen. In diesem säkularen Prozess kam es zeitweilig zu einer erneuten Spaltung innerhalb der Militärelite in beiden Ländern; diese erfolgte entlang unterschiedlicher ideologischer Trennlinien:
In Frankreich geschah dies entlang einer monarchisch-republikanischen und einer klerikal-laizistischen Trennungslinie. Das führte zeitweilig zur Distanzierung kirchlich und traditionell gebundener Offiziere vom politischen Leben der Nation, in vielen Fällen gar bis zur Konsequenz eines Ausscheidens aus dem Dienst. Im Ersten Weltkrieg brachte jedoch der ralliement catholique et conservateur eine ausgleichende gegenläufige Tendenz zum Durchbruch. Der ralliement war letztlich Ausdruck der erreichten Dominanz nationalstaatlichen Denkens über klerikal-monarchische Mentalitäten. Dieses Phänomen könnte man als Analogie zur mentalen Entwicklung der deutschen Armeen von einem einzelstaatlich-dynastischen zu einem nationalstaatlichen Heer begreifen.
In Deutschland brach die Spaltung entlang einer doppelten Trennlinie auf: einmal entlang der monarchisch-republikanischen Trennlinie. Bezeichnend dafür war die Kritik, die General von Seeckt von Kameraden seines einstigen königlich-preußischen Garde-Regimentes entgegen gebracht wurde, als er sich der Republik zur Verfügung stellte: „Ein Offizier des Alexander-Regimentes schwört den Eid auf die schwarz-rot-gelbe Verfassung!“ Zweitens erfolgte sie an der Scheidelinie von parlamentarisch-demokratischem und autoritärem Regime. Viele der „Vernunftrepublikaner“ innerhalb der aus dem Kaiserreich stammenden Militärelite, die sich mit dem republikanischen System abfanden und sich ihm zur Verfügung stellten, brachten dem parlamentarischen System unverhohlene Ablehnung entgegen. Dem lag eine doppelte Motivation zugrunde: Einmal war dieses System ihren überkommenen autoritären Staats- und Politik-Vorstellungen fremd. Zweitens erschien ihnen eine Parlamentsherrschaft im Zeitalter des „gesamtgesellschaftlichen Krieges“ als politisches Organisationsmodell der Nation unbrauchbar. Hierin sind gewichtige Erklärungselemente dafür zu suchen, warum eine so konservative Elitengruppe wie das Offizierkorps 1933 der pragmatischen „Entente“ mit der NS-Massenbewegung in ihrer überwältigenden Mehrheit zustimmte. Die nationalsozialistische Staatsform, von ihnen als autoritäres und die Nation integrierendesRegime-Modell aufgefasst, schien ihnen als brauchbares „Ersatz“-System, nachdem imErsten Weltkrieg das monarchische Gottesgnadentum als Integrationsideologie versagt und sich obendrein zur effektiven Kriegbewältigung als unzureichend erwiesen hatte. Insgesamt wurde durch diese sich verschränkenden politisch-ideologischen Tendenzen die Stellung der Militäreliten innerhalb der gegebenen Machtstrukturen ihrer jeweiligen Staaten erneut geschwächt. Sie glitten zunehmend aus dem Zentrum der nationalen Machtstrukturen hinaus.
Dritte These: In nationalen Krisenlagen bzw. Konfliktsituationen hat die Militärelite mehrfach mit einem Rückgriff auf eine Art „Ursprungsmentalität“ reagiert. Unter den Rahmenbedingungen des monarchischen Absolutismus hat das Offizierkorps den Machtanspruch des Monarchen verkörpert, hat ihn gleichsam repräsentiert. In analoger Weise hat die nationalstaatliche Militärelite sich späterhin – gleichsam in einer Art Surrogat-Handlung – zu berufenen Sachwaltern der Nation stilisiert und damit die ausschließliche Repräsentanz des „nationalen Interesses“beansprucht. Nach der Auflösung der monarchischen Bindung ergab sich daraus eine Loyalitätsübertragung auf die Nation, nicht jedochauf das jeweilige politische Regime. Daher erfolgte in Krisenlagen bzw. in Konfliktsituationen gelegentlich eine Usurpation der Staatsidee durch das Militär. Eine staatlich-gesellschaftliche Partikularinstanz, das Militär, nahm die spezifische Repräsentation des Nationalinteresses in Anspruch. Das ist in historischer Perspektive als Versuch zu interpretieren, sich in einer staatlich-nationalen Übergangsphase bzw. Krisenlage eine neue Legitimationsbasis zu schaffen. Anders ausgedrückt: Nach Wegfall ihres personalen Bezuges auf den Monarchen und damit ihrer zentralen Legitimationsbasis, rettete sich die Militärelite in ein spezifisches Selbstverständnis mit dem Anspruch, ein heraus gehobener, qualitativ besonderer Stand zu sein, gleichsam eine Art elitär-korporative Verkörperung der Nation. Das drückte sich unter anderem aus in dem Anspruch auf eine Sonderstellung in Staat und Gesellschaft und auf eine Wächterfunktion über das Schicksal der Nation. Mit diesem Exklusivanspruch innerhalb der staatlich-gesellschaftlichen Machtstrukturenlag die Militäreliteallerdings zunehmend quer zu gewichtigen nationalen Entwicklungstrendsinnerhalb einer sich differenzierenden Gesellschaft und einer zunehmend pluralistisch strukturierten Politik. Das Ergebnis waren Machtproben mit anderen politischen oder gesellschaftlichen Kräften innerhalb der gegebenen Machtstrukturen, wie signifikante Ereignisse in Frankreich und in Deutschland zeigen.[15]
In Frankreich war dieDreyfus-Affäre (1894–1906) in dieser Hinsicht aufschlussreich:[16] Die Militärelite usurpierte die Funktion eines Sachwalters des höheren Nationalinteresses, indem sie ihr korporatives Partikularinteresse, nämlich das gegen Recht und Gesetz auch mit unlauteren Methoden zu bewahrende Prestige der Armee, mit dem Nationalinteresse gleichsetzte und den Interessen anderer Individuen und Gruppen unter Berufung auf eben dieses Nationalinteresse die Berechtigung absprach. Die „Affaire des Fiches“ (1905)[17] dagegen stellte das Komplementär-Symptom von der anderen Seite des politisch-ideologischen Spektrums dar: die Anwendung von rechtsstaatlich unzulässigen Kontroll- und Repressionsmitteln gegenüber einem Offizierkorps, dessen Mitglieder mangelnder Loyalität gegenüber dem konkreten Regime der nationalen Republik verdächtigt wurden.
Gleichermaßen bezeichnend für das Misstrauen republikanischer Instanzen gegenüber einem Berufsstand, der ein spezifisches Sonderbewusstsein kultivierte, das auf besagtem Anspruch beruhte, die Nation in besonderer Weise zu repräsentieren, waren in Frankreich die positive wie negative Diskriminierung von „Laizisten“ bzw. „Jesuitenschülern“ oder die peinlichen Umstände der Ernennung Weygands zum Generalstabschef der Streitkräfte
[18] bzw. in Deutschland die Debatte um die unausgewogene Offiziersauswahl in der Republik von Weimar. Dramatische Ereignisse in nationalen Krisenlagen ließen immer wieder die Neigung von Militärs zur Usurpierung der Staatsidee erkennbar werden. 1940 im Augenblick einer militärischen Niederlage erzwangen prominente Vertreter der Militärelite wie Pétain und Weygand
gegen einen unentschlossenen Regierungschef und angesichts eines uneinigen Kabinetts – also gegen die legitimen Repräsentanten der politischen Elite, die ihre Funktion in einer nationalen Krisensituation nicht hinreichend ausfüllten – faktisch die Kriegsbeendigung zur „Rettung der Nation“ mit dem Hintergedanken, das laizistische „régime des assemblées“ zu Nutz und Frommen der Nation zu zerstören und eine beherrschende Stellung des Militärs im Staat durchzusetzen. Dementsprechend versuchten sie in Vichy 1940–42 im Bunde mit Teilen der politischen Elite die Staatsgewalt zu usurpieren und die Republik nach ihren Vorstellungen umzumodeln. Dazu forderten sie, über die eigene fachlich-professionelle Sphäre hinausgehend, entsprechende exklusive Einflussmöglichkeiten: „[...] l’armée“, – so hieß es in einem Artikel der „Revue des Deux Mondes“ – „a son rôle à jouer, un rôle civique [...] incarnation de l’honneur et des vertus français.“ Oder wie es der Autor einer Veröffentlichung des Staatssekretariates der Armee formulierte: Die Armee sei ein „exemple vivant pour tous les autres groupements et pour la nation tout entière.“ Um solche Ideen zu realisieren, wurde vom Verteidigungsministerium ein
service social begründet
[19] – „officers turned into (national) schoolmasters“, wie eine einprägsame Formulierung lautete.
[20] Bezeichnend für diese Tendenz war auch General de Lattres Memorandum vom 15. September 1940, in dem es heißt, die Aufgabe des Offizierkorps sei es, „reconstruire les âmes et fortifier les corps pour faire de nos soldats des hommes et des bons Français dans toute l’acceptation du terme [...] L’Armée nouvelle [...] doit représenter notre patrie
[...]“.
[21] Über zwanzig Jahre später, 1962 in Algerien
haben sich wiederum Offiziere im
putsch des Généraux gegen die legitime Regierung der Republik aufgelehnt, einige sogar Attentate gegen den Präsidenten der Republik organisiert – und dies alles unter ausdrücklicher Berufung auf das höhere Interesse der Nation, das sie zu repräsentieren meinten und wahren zu müssen glaubten.
[22]In Deutschland war die Zabern-Affäre 1913
bezeichnend für den Anspruch einer sich als
clergé national verstehenden Militärelite auf eine extra-konstitutionelle Sonderstellung im Konflikt mit zivilen Instanzen bzw. mit Teilen der Nation.
[23] Ausgelöst wurde sie durch einen geringfügigen Zwischenfall: Nach einer als Beschimpfung aller Elsässer empfundenen Äußerung eines Leutnants kam es zu Protestdemonstrationen. Das Militär verhaftete daraufhin rechtswidrig mehrere Personen. Die Sache schlug in der Öffentlichkeit hohe Wogen. Die Reichstagsdebatte über das unrechtmäßige Vorgehen des Militärs gegen Zivilisten im Elsass deckte die Unausgeglichenheit der deutschen Verfassungszustände auf. Reichskanzler Bethmann-Hollweg versuchte vergebens, den zivilen Rechtsstandpunkt gegenüber der militärischen Umgebung des Kaisers durchzusetzen. Er sah sich am Ende gezwungen, das unrechtmäßige Vorgehen des Militärs öffentlich zu billigen. Etliche Jahre später im Kapp-Lüttwitz-Putsch hat General von Seeckt,
damals Chef des Truppenamtes, des geheimen Generalstabes der Reichswehr, sich geweigert, Truppenverbände gegen die putschenden Reichswehr-Einheiten einzusetzen.
[24] Sein bekanntes Wort „Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr!“ demonstrierte, dass ihm die Einheit der bewaffneten Macht in einem zugespitzten Konfliktfall wichtiger war als die Existenz der verfassungsmäßigen Regierung der Republik. Als Chef der Heeresleitung hat er dann mit der Formel „Reichswehr dient dem Staat, sie ist der Staat“ den Anspruch auf eine extra-republikanische und extra-konstitutionelle Sonderstellung gleichsam klassisch ausgedrückt. Nahezu zehn Jahre später akzeptierte unter radikal veränderten politischen Rahmenbedingungen die Militärelite in ihren berufenen Vertretern am 30. Juni 1934 eine politisch-staatliche Mordaktion des NS-Regimes, der sogar zwei Generale zum Opfer fielen. Sie tat es aus Eigeninteresse, nämlich um ihr Waffenmonopol gegenüber der SA und damit ihre angestrebte Sonderstellung im Staat als „zweite Säule“ im „Neuen Staat“ zu sichern. Auf einem völlig anderen politisch-moralischen Niveau haben am 20. Juli 1944 führende Offiziere der Anti-Hitler-Verschwörung wie etwa Beck, Stauffenberg oder Tresckow sich gegen das bestehende Regime erhoben, und zwar nicht allein aus abstrakten ethisch-moralischen Motiven heraus, sondern ausdrücklich auch mit dem Anspruch, als berufene Sachwalter des höheren Interesses der Nation in einer nationalen Ausnahmesituation zu handeln.
Dritte These: Im Laufe des 20. Jahrhunderts überlagerte eine zweite ideologische Spaltung die alten Trennlinien „monarchisch versus republikanisch“ bzw. „fürstenstaatlich versus nationalstaatlich.“ Während die ältere ideologische Trennlinie noch im Rahmen des Nationalstaates verblieb, transzendierte die neue ideologische Spaltung den Nationalstaat: Im Weltbürgerkrieg zwischen liberal-demokratischen, faschistisch-nationalsozialistischen und kommunistischen Konzeptionen kam es zur graduellen Auflösung nationalstaatlicher Loyalitäten zugunsten ideologischer Präferenzen. Das geschah in beiden Ländern, wenngleich mit unterschiedlicher Intensität. Zugespitzt formuliert kann man sagen, dass dies zur Erosion der bisherigen nationalstaatlichen Legitimationsbasis der Militärelite führte. In diesem Prozess kam es zeitweilig zu gegenläufigen Verzweigungen, deren gemeinsamer Nenner bei den Militäreliten in Deutschland wie in Frankreich ein markanter, wenngleich jeweils in unterschiedlicher Intensität und Form auftretender Anti-Kommunismus war:[25] In Deutschland lag 1933 der Akzeptanz des Nationalsozialismus durch die konservativen Machteliten nicht zuletzt ein solcher Antikommunismus zugrunde. Im Extremfall wechselten Mitglieder der militärischen Elite sogar zu den bewaffneten SS-Truppen; ein General der Reichswehr wie Paul Hausser und hohe Generalstabsoffiziere des Heeres wie Felix Steiner wären hier zu nennen.[26] Andere Offiziere fanden ihren Weg auch in die Reihen der SA. Im Übrigen ist die Aufstellung solcher Parteitruppen wie der SS und der SA in unserem Zusammenhang noch in zweierlei Hinsicht aufschlussreich: Einmal stellt sie eine ideologisch begründete und parteipolitisch organisierte „Re-Privatisierung“ der öffentlichen Gewalt dar. Damit traten nach den ephemeren Freikorps der Revolutionsphase nach 1918 erneut „private“, das heißt nicht-staatliche politische Gewaltorganisationen auf. Sie nahmen einerseits gegenwärtige Phänomene in spezifischer Weise vorweg und erinnerten anderseits an vor-absolutistische Phänomene; zweitens bedeutete die Akzeptanz solcher Truppen durch die traditionelle Militärelite den Verzicht auf das staatliche Gewaltmonopol in seiner massivsten Form und damit auch auf die umfassende und exklusive innen- wie außenpolitische Machtausübung.
Dieser Verzicht ist ein Indiz für die Tatsache, dass die Militärelite sich seit dem revolutionären Zusammenbruch der Monarchie im „Zeitalter der Massen“ und der gesellschaftlich-ideologischen Polarisierungen die Aufgabe notwendiger innenpolitischer Repression nicht mehr zutraute. Mit dem Verzicht auf solche Funktion aber entfiel ein wesentliches Element der Legitimierung der staatlichen Macht- und Gewaltausübung durch das Militär. Die Hitler-Bewegung schien der Militärelite die Repression der extremen Linken bei gleichzeitiger Integration des Volkes gewährleisten zu können – eine Aufgabe, an der die Monarchie 1918 gescheitert war. Unter dieser Perspektive war der militante NS-Antikommunismus für die Militär-Elite ein zentrales ideologisches Versatzstück nationaler Integration, aber auch ein wesentliches Element vermeintlicher Neufundierung der eigenen Machtstellung, deren damit gegebene Relativierung man in Kauf nahm.
In Frankreich standen viele Militärs seit der Revolte der französischen Schwarzmeerflotte im Sommer und Herbst 1919 unter dem Einfluss eines virulenten Antikommunismus, dessen historische Wurzeln indessen weiter in die Geschichte hineinragten. Das französische Offizierkorps – so formulierte es General Billotte – habe „[...] seit 1917 einen neuen Feind ganz anderer Qualität“ gefunden, nämlich die Sowjetunion und den Bolschewismus.[27] Bezeichnend dafür ist unter anderem eine Anweisung an die Militärattachés der französischen Botschaften aus den 20er Jahren mit dem Hinweis, zu den Aufgaben des mit den Services de Renseignement beauftragten Offiziers gehöre auch „[...] la surveillance du bolchévisme : évolution du mouvement et actions dirigées contre la France[...]“.[28] Bestätigung fand der Antikommunismus natürlich in den heftigen antimilitaristischen Kampagnen der kommunistischen Partei während des Rifkrieges. Extremen Ausdruck fand er in den anti-republikanischen Verschwörungen der dreißiger Jahre wie beispielsweise in der Cagoule-Konspiration[29], die innerhalb der Streitkräfte Anhänger sowie hohe Protektion fand.[30] Später im Kriege war für solche Tendenzen das Engagement etlicher französischer Militärs in der „Französischen Freiwilligen-Legion gegen den Kommunismus“ (LVF), später in der SS-Division Charlemagne, bezeichnend.[31] Innenpolitisch stellte sich dieses Phänomen in der ebenso antikommunistisch wie antigaullistisch motivierten und konditionierten Milice dar.[32]
In beiden Ländern gab es indessen auch das gegensätzliche Phänomen, den im Zeichen der ideologischen Spaltung im Weltbürgerkrieg erfolgenden Anschluss von Militärs an den Kommunismus. In Deutschland sind die bekanntesten Beispiele der Fall des einstigen königlich-preußischen Generalstabsoffiziers Arnold Vieth von Golßenau, als Schriftsteller unter dem Namen Ludwig Renn bekannt geworden, der bei den Internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg führende Positionen innehatte.[33] Oder jene Wehrmacht-Offiziere, die als Mitglieder des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ bzw. des „Bundes deutscher Offiziere“ zuerst in der UdSSR sich gegen Hitler wandten und dann nach Kriegsende in der DDR deren Streitkräfte (Kasernierte Volkspolizei, aus der die Nationale Volksarmee hervorging) mit aufbauten.[34] In Frankreichgab es ebenfalls, wenngleich in weit geringerem Maße, Überläufer zu den Vietminh[35] oder kommunistisches Engagement aus der Résistance.[36] Ab 1945 bis 1956 flossen der Antikommunismus französischer und deutscher Militärs unter dem Zeichen des Ost-West-Konfliktes in einem politisch-ideologischen Gleichklang zusammen: Ihr Antikommunismus erleichterte es französischen Militärs, die deutsche Wiederaufrüstung zu akzeptieren. Bezeichnend hierfür ist die Aussage des französischen Generals de Buretel de Chassy: „Die bolschewistische Gefahr: das war unser einziger Gedanke, […] der uns bewegte und unser Handeln bestimmte.“[37] Ebenso war der Antikommunismus für ehemalige Wehrmachtsoffiziere die Brücke, über welche sich ihnen der Weg in das Bündnis mit den einstigen westlichen Kriegsgegnern öffnete. Der ehemalige Generalstabschef des deutschen Heeres, Generaloberst Halder, stellte sich schon wenige Monate nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht mit einer Gruppe hoher Wehrmachtsoffiziere den Westalliierten zur Verfügung, um den Sachverstand deutscher Militärs den Westmächten im „Kampf gegen den Bolschewismus“ nützlich zu machen.[38] Als nach den Nürnberger Urteilen gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher etliche Offiziere ihre Arbeit für die Amerikaner wegen der Verurteilung höchster Wehrmachtoffiziere einstellten, erklärten sich Halder und andere Offiziere mit der Begründung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit bereit, „[…] den Kampf gegen den Bolschewismus fortzusetzen.“[39]
Vierte These: In den beiden Weltkriegen erwiesen sich die Militäreliten beider Länder als unfähig, innerhalb der vorgegebenen Machtstrukturen eine effektive Rolle in der Führung des „gesamtgesellschaftlichen“ Krieges zu spielen. Der Erste Weltkrieg stellte die politische und militärische Führungselite aller kriegführenden Staaten vor die völlig unerwartete Aufgabe, die Probleme eines kriegerischen Konfliktes unter Industriestaaten zu lösen.
[40] Dieser Krieg, der die Form eines gesamtgesellschaftlichen Krieges angenommen hatte
[41], stellte sie vor drei Herausforderungen: erstens die totale Mobilmachung der Nation zu gewährleisten, zweitens die nationale Integration unter dem zunehmenden Belastungsdruck des Krieges bewahren zu helfen und drittens die Grundlagen, insbesondere die Legitimation ihrer jeweiligen Machtposition im Staat, zu erhalten und zu festigen. Die Lösung dieser Aufgaben erfolgte aufgrund der verschiedenen politisch-gesellschaftlichen Systembedingungen in beiden Ländern natürlich in unterschiedlichen Modalitäten. In Deutschland nahm der Versuch der Problembewältigung unter den Bedingungen des preußisch-deutschen Konstitutionalismus des Kaiserreiches aufgrund der Unfähigkeit des Monarchen, die ihm darin zugewiesene Funktion effektiv auszuüben, schließlich die Form einer faktischen militärisch-politischen Diktatur der 3. Obersten Heeresleitung (OHL) unter Hindenburg und Ludendorff an. Diese Form der Machtausübung im Kriege scheiterte in der militärischen und politischen Katastrophe. Es gelang der 3. OHL nicht, die nationale Integration so zu gewährleisten, dass sie dem Anforderungsdruck eines modernen gesamtgesellschaftlichen Krieges gewachsen war. In Frankreich war die Entwicklung komplizierter: Die Kriegssituation führte zunächst zur informellen „Abdankung“ des
régime des assemblées. Regierung und Parlament ließen dem Generalissimus Joffre faktisch freie Hand. Diese simple Lösung erwies sich angesichts der Anforderungen eines zunehmend gesamtgesellschaftlichen Charakter annehmenden Krieges als unzureichend. Schließlich übernahmen die verfassungsmäßig legitimen politischen Gewalten wieder die Führung. Sie vermochten aufgrund der politisch-gesellschaftlichen Machtstrukturen der Dritten Republik gegen Ende des Krieges auch das außergewöhnliche Prestige und die beachtliche informelle Machtstellung des alliierten Generalissimus Foch zu neutralisieren.
[42] Nicht der Marschall, sondern der Kriegspremier Clemenceau wurde der „Père de la Victoire“ oder – wie André Malraux es formulierte – „Clemenceau est Clemenceau par la victoire [...]“.
[43] Das Scheitern des Militärs der beiden Länder bei dem Versuch, das Problem der Führung eines gesamtgesellschaftlichen Krieges zu bewältigen, hatte mindestens zwei Gründe: einmal die enorme Komplexität der völlig neuartigen Anforderungen, die ein solcher Krieg in allen staatlichen und gesellschaftliche Bereichen stellte, und zweitens die Unfähigkeit des Militärs, sich innerhalb der bestehenden Machtstrukturen eine die Massen (mindestens auf Kriegsdauer) integrierende Legitimität zu verschaffen, das heißt aus einem „sekundären System“ zu einem politisch primären Machtfaktor zu werden, der die Führung in einem solchen Krieg effektiv zu übernehmen in der Lage war.
Im Zweiten Weltkrieg wurde dagegen in allen kriegführenden Staaten[44] die Führung des gesamtgesellschaftlichen Krieges von politischen bzw. politisch-ideologischen Machtinstanzen bestimmt und eben nicht vom Militär. In Deutschland waren die Militärs seit 1938 zunehmend zu bloßen Ausführungsorganen der Führerdiktatur geworden. Sie stellten keinen politisch bedeutsamen oder gar eigenständigen Machtfaktor mehr dar.[45] In Frankreich war das Militär zunächst bis zum Sommer 1940 vollständig in die republikanisch-parlamentarischen Machtstrukturen eingebunden. Dann schied Vichy-Frankreich aus dem Krieg aus; de Gaulle aber setzte mit der France Libre den Kampf fort. Intern war die Bewegung des kämpfenden Frankreich durch die politisch-militärische Machtposition des Generals bestimmt. Er verstand es, die Militärs unter seinen Anhängern zunächst durch seine charismatische Führung unter Kontrolle zu halten und später seine militärischen Rivalen wie General Giraud im Nationalkomitee und der Provisorischen Regierung auszuschalten.[46] Aber das war eine bloß formale und interne Machtregelung. Letztlich waren die Forces Françaises Libres und die neuen, ab Ende 1942 wieder in den Krieg eingetretenen Streitkräfte mitsamt ihrer politischen Führung unausweichlich eingebunden in die alliierte Kriegsführung und Kriegspolitik. Ihre politischen wie militärischen Machtstrukturen waren in entscheidendem Maße fremdbestimmt, nämlich von den über alle notwendigen Ressourcen verfügenden angelsächsischen Mächten.
Versucht man vorstehende Reflexionen und Erwägungen zusammenzufassen, so könnte man zu folgender Gedankenskizze gelangen: Das moderne Militär, ursprünglich entstanden aus der von der Krone durchgesetzten Entwaffnung und „Verstaatlichung“ bewaffneter gesellschaftlicher Kräfte, hat in dem betrachteten über zweihundertjährigen Zeitraum entscheidende Veränderungen durchlaufen:[47] Ursprünglich war das dynastisch-monarchische Offizierskorps der zentrale politisch-staatliche Faktor innerhalb der Machtstrukturen des monarchischen Staatswesens; diese absolutistische Machtelite entwickelte sich dann zu einer in die politisch-gesellschaftlichen Machtstrukturen einbezogenen nationalen Militärelite von nunmehr relativem, abgeleitetem Machtgewicht; sie wandelte sich schließlich zu einer modernen staatlichen Funktionsschicht ohne politisches Eigengewicht in einem noch weitgehend nationalen, aber tendenziell doch bereits zunehmend multi- bzw. transnationalen Kontext.
Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde diese Entwicklung durch bestimmte Ereignisse und Entwicklungen tiefgreifend beeinflusst: erstens durch die beiden „gesamtgesellschaftlichen“ Großkriege des 20. Jahrhunderts und – was Frankreich anbetrifft – auch durch die beiden Dekolonisationskonflikte in Indochina und Algerien
[48]; zweitens durch den ideologisch bestimmten „Weltbürgerkrieg“ von 1917 bis 1990, der zunehmend ältere nationale Antagonismen überlagerte; schließlich spielte drittens die rasante und tiefgreifende Entwicklung in Technologie und Wirtschaft eine wichtige Rolle. Im Laufe dieses historischen Prozesses kam es generell und nicht nur in Frankreich und Deutschland zu einer grundlegenden Veränderung von Position und Gewicht des Militärs in den staatlichen Machtstrukturen: Machtpolitische Entscheidungen wurden immer weniger von dem aus einem besonderen Selbstverständnis resultierenden politischen Teilhabeanspruch der Militärelite bestimmt. Die Militärelite war von einer politisch-gesellschaftlichen Elite zu einer professionalisierten Funktionsschicht geworden. In einem zwischen dem 18. und dem 21. Jahrhundert ablaufenden säkularen Prozess rückte sie aus ihrer exklusiven Stellung im Zentrum der staatlichen Machtstrukturen in eine Position, in der sie nur eine von zahlreichen anderen staatlichen Funktionsschichten war.
Das Verschwinden des Ost-West-Antagonismus kann im Rahmen dieser skizzierten Entwicklung als Epocheneinschnitt auch in der Entwicklung und den Entwicklungsaussichten des Militärs in beiden Ländern angesehen werden.[49] Er geht allerdings weit über den Rahmen dieser beiden Länder hinaus. Seit dem weltpolitischen Umbruch von 1989/90 traten Formen organisierter Gewalt in Erscheinung, die sich zwar bereits im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt hatten, nunmehr aber größeres Gewicht bekamen. Es entstanden neuartige Konflikte und Konfliktsituationen[50], die nicht mehr in das Bild klassischer zwischenstaatlicher Kriege unter souveränen Staaten oder Staaten-Allianzen oder des gewohnten Block-Antagonismus passen, auch nicht in jenes von Bürgerkriegen im nationalen Kontext; vielmehr nehmen sie einerseits infolge der ökonomischen und kommunikationstechnischen Globalisierung eine neue Stufe der Modernität an.[51] Solche Veränderungen der Konflikt-Konfigurationen haben unvermeidlich Auswirkungen auf die Veränderungen der Gewaltorganisation. Es treten nicht nur mehr oder weniger gut organisierte Untergrund-„Armeen“ auf (wie zum Beispiel die kosovarische UCK, die irische IRA) oder terroristische Gruppen, die in hochmoderner Vernetzung international operieren und die eine andere Qualität annehmen als „traditionelle“ Unabhängigkeitsbewegungen.[52] Vielmehr haben sich bereits nicht-staatliche Gewaltorganisationen wie söldnerähnliche „Privat“-Organisationen etabliert[53], die ihre Dienste multinationalen oder individuellen Bedürfnisträgern anbieten, ja die Bürgerkriegsparteien dienen und sogar von konventionellen Streitkräften als Armeen für spezielle Aufgaben eingesetzt werden.[54] Gegenläufig zu diesem Prozess geht häufig der Aufbau moderner, flexibler Interventionsstreitkräfte von Staaten oder Staatengemeinschaften (EU, OSZE, UNO) einher. Ihre Struktur und ihre Einsatzbestimmung sind eher multi- oder transnationaler denn nationaler Natur. Die ihnen zugedachten Funktionen überschreiten in hohem Maße herkömmliche militärische Aufgabenstellungen.[55]
In größerem Zusammenhang lassen sich diese und andere analoge Phänomene durchaus als Teil eines säkularen Transformationsprozesses kollektiver politischer Gewaltsamkeit begreifen.[56] Daraus ergeben sich zunehmend erhebliche, unter Umständen einschneidende Konsequenzen für traditionelle Streitkräfte, wie wir sie hier betrachtet haben – Konsequenzen nicht nur für die Funktion des Militärs im staatlichen bzw. überstaatlichen Verbund, für seine Position innerhalb gegebener nationalstaatlicher Machtstrukturen und seine Legitimationsgrundlagen[57], sondern auch für die organisatorische und die mentale Struktur des Militärs.
[1] Hier sei sogleich darauf verwiesen, dass der thematisch vorgegebene Begriff „Machtstrukturen“ ziemlich vage ist, aber diese Problematik soll hier nicht problematisiert werden; hervorgehoben sei nur, dass es fraglich ist, ob man unter diesen Begriff z. B. auch Mentalitäten subsumieren darf.
[2] Die komplexe faktische Entwicklung wird in länderübergreifender Sicht ausführlich dargestellt von Papke, Gerhard, Von der Miliz zum Stehenden Heer. Wehrwesen im Absolutismus, in: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hg.), Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939, Bd. I, Abschnitt I, München 1979, S. 1–311.
[3] Hierzu vgl. den Forschungsüberblick von Kroener, Bernhard R., Vom ‚Extraordinären Kriegsvolk‘ zum ‚miles perpetuus‘. Zur Rolle der bewaffneten Macht in der europäischen Geschichte der Frühen Neuzeit. Ein Forschungs- und Literaturbericht, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 43 (1988), S. 141–188. Wichtig zum angeschnittenen Problemkomplex: Kroener, Bernhard R.; Pröve, Ralf (Hg.), Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der frühen Neuzeit, Paderborn 1996, sowie der gedankenreiche Aufsatz von Kroener, Bernhard R., Militär in der Gesellschaft. Aspekte einer neuen Militärgeschichte der Frühen Neuzeit, in: Kühne, Thomas; Ziemann, Benjamin (Hg.), Was ist Militärgeschichte? (Krieg in der Geschichte, Bd. 6), Paderborn 2000, S. 284–299, dort auch Verweise auf die ältere Literatur über die institutionellen Bezüge von Militär und Gesellschaft, Staats- und Heeresverfassung, sowie auf die Diskussion der mit dem Begriff der „Sozialdisziplinierung“ (Gerhard Oestreich) zusammenhängenden Probleme (S. 285).
[4] Auf den aufschlussreichen und interessanten Zusammenhang von Bildung der Souveränitätsidee und des zentralen staatlichen Gewaltmonopols soll hier nur verwiesen werden.
[5] Zum Problem „Militär, Politik und Gesellschaft“ im binationalen Vergleich u.a.: Müller, Klaus-Jürgen, Militärische Eliten in Deutschland und Frankreich. Probleme des Vergleichs, in: Hudemann, Rainer; Soutou, Georges-Henri (Hg.), Eliten in Deutschland und Frankreich im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 1: Struktur und Beziehungen, München 1994; vgl. auch die dort abgedruckten Beiträge von William Serman, Jean Delmas, Manfred Messerschmidt und Bernhard R. Kroener. Desweiteren: Müller, Klaus-Jürgen (Hg.), The Military in Politics and Society in France and Germany in the Twentieth Century, Oxford 1995.
[6] Zu diesem Prozess vgl. Becker, Frank, „Synthetischer Militarismus“. Die Einigungskriege und der Stellenwert des Militärischen in der deutschen Gesellschaft, in: Epkenhans, Michael; Groß, Gerhard P. (Hg., im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes), Das Militär und der Aufbruch in die Moderne 1860 bis 1890. Armeen, Marinen und der Wandel von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in Europa, den USA und Japan (Beiträge zur Militärgeschichte 60), München 2003, S. 125–141, sowie Weichlein, Siegfried, Nation und Region. Integrationsprozesse im Bismarck-Reich (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der Parteien, Bd 137), Düsseldorf 2004, vornehmlich am Beispiel Bayerns und Sachsens, dennoch sind die Analogien für die anderen Staaten im Reich aufschlussreich. Zum Militär in diesem Prozess vgl. Stoneman, Mark R., Particularist Traditions in a national profession. Reactions in the Wilhelmine Officer Corps, in: Arbeitskreis für Militärgeschichte, newsletter 11 (Februar 2000), S. 17: „[...] the existence of a professional military culture capable of transcending social, regional and regimental differences in the Kaiserreich: the officer corps was national [...]“. Für die bayerische und württembergische Armee, auch für die Sachsen, mag das wohl zunächst ein wenig anders gewesen sein.
[7] Über die Vorgänge in Spa vgl. Westarp, Kuno Graf, Das Ende der Monarchie am 9. November 1918, Stollhamm 1956, sowie die Analyse bei Malinowski, Stephan, Vom König zum Führer. Sozialer Niedergang und politische Radikalisierung im deutschen Adel zwischen Kaiserreich und NS-Staat (Elitenwandel in der Moderne, hg. von Heinz Reif, Bd. 4), Berlin 2003, S. 222ff.; 230 ff. Vgl. auch Rakenius, Gerhard W., Wilhelm Groener als Erster Generalquartiermeister. Die Politik der Obersten Heeresleitung 1918–19 (Militärgeschichtliche Studien 23), Boppard am Rhein 1977.
[8] §1 Satz 1 des Wehrgesetzes vom 23.03.1921, in: Reichsgesetzblatt 1921, S. 329.
[9] Vgl. Foerster, Roland G. (Hg.), Die Wehrpflicht, München 1994, darin vor allem Krumeich, Gerd, Zur Entwicklung der ‚nation armée‘ in Frankreich bis zum Ersten Weltkrieg, S. 133–145; Förster, Stig, Militär und staatsbürgerliche Partizipation. Die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Kaiserreich 1871–1914, S. 55–70.
[10] Vgl. Weber, Eugene, Peasants into Frenchmen. The Modernisation of Rural France,1870–1914, 2. Aufl., London 1979, sowie auch Vogel, Jakob, Nationen im Gleichschritt. Der Kult der „Nation in Waffen“ in Deutschland und Frankreich, 1871–1914, Göttingen 1997, darin u.a. Beispiele und Belege für die integrative Funktion „folkloristischer” militärischer Selbstdarstellung (Paraden, Revuen, Gedenktage); Ders., „En revenant de la revue“. Militärfolklore und Folkloremilitarismus in Deutschland und Frankreich 1871–1914, in: Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 9 (1998), S. 9–30, sowie François, Étienne; Sigrist, Hannes; Vogel, Jakob (Hg.), Nation und Emotion. Deutschland und Frankreich im Vergleich. 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 1995. Anregend und instruktiv: Frevert, Ute, Das jakobinische Modell. Allgemeine Wehrpflicht und Nationsbildung in Preußen-Deutschland, in: Dies. (Hg.), Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1997, S. 17–47; speziell der Abschnitt „Militär und innere Nationsbildung“, S. 39ff.
[11] Zum Problem der „Sozialen Militarisierung“, einem Begriffsinstrument, das am Beispiel Preußens Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt und auf das wilhelminische Deutschland angewandt wurde, für die Entwicklung in Frankreich noch kaum adaptiert worden ist, vgl. u.a. Messerschmidt, Manfred, Militär, Politik und Gesellschaft. Ein Vergleich, in: Hudemann; Soutou (Anm. 5), S. 294–261; Ders., Militär und Schule in der wilhelminischen Zeit, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 23 (1978), S. 51–76; John, Hartmut, Das Reserveoffizierkorps im Deutschen Kaiserreich. Ein Beitrag zur Untersuchung der gesellschaftlichen Militarisierung im wilhelminischen Deutschland, Frankfurt am Main 1981; Rohkämper, Thomas, Der Militarismus der kleinen Leute. Die Kriegervereine im Deutschen Kaiserreich 1871–1914, München 1990; sowie in größerem Rahmen Gillis, John R., The Militarization of the Western World, New Brunswick 1989. Interessante Argumente für die Grenzen der gesellschaftlichen Militarisierung bei Frevert (Anm. 10), S. 46f.
[12] So Funck, Markus, Militär, Krieg und Gesellschaft, in: Kühne; Ziemann (Anm. 3), S. 172.
[13] Juillard, Jacques, Clemenceau briseur de grèves, Paris 1965.
[14] Wenn Jaun, Rudolf, Vom Bürger-Militär zum Soldaten-Militär, in: Frevert (Anm. 10), S. 76, (auf die Schweiz bezogen) von der Schule und dem Militär „als Transformatoren der laizistischen Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft” spricht, so ist das für Frankreich und in gewisser Weise auch für Deutschland nur die eine Seite der Medaille, die andere zeigt das Militär als (mindestens zeitweiliges) Residuum religiös-kirchlicher Traditionskräfte.
[15] Vgl. dazu Müller, Klaus-Jürgen (Hg.), The Military in Politics and Society in France and Germany in the Twentieth Century, Oxford 1995, darin Ders., The Military in Politics and Society in France and Germany, und Krumeich, Gerd, The Military and Society in France and Germany between 1870 and 1914, S. 27–42, sowie Messerschmidt, Manfred, The Military Elites in Germany and France since 1870. Comparisons and Contrasts with the French Officer Corps, S. 43–72. Des Weiteren immer noch sehr anregend und informativ: Girardet, Raoul, La société militaire dans la France contemporaine (1815–1939), Paris 1952.
[16] Aus der umfangreichen Literatur vgl. Duclert, Vincent, Die Dreyfus-Affäre. Militärwahn, Republikfeindschaft, Judenhaß, Berlin 1994; Bredin, Jean-Denis, L’Affaire, Paris 1983; Lombarès, Michel de, L’Affaire Dreyfus, Paris 1985; Figueras, André, L’Affaire Dreyfus revue et corrigée, Paris 1989.
[17] Vgl. die Memoiren des dafür verantwortlichen Ministers General André: Cinq Ans de Ministère, Paris 1907.
[18] Bankwitz, Philip C. F., Maxime Weygand and Militar-Civil Relations in Modern France, Cambridge, Mass. 1967; Guelton, Frédéric (Hg.), Le ,Journal‘ du Général Weygand 1929–1935, Montpellier 1998.
[19] Zitate bei Bachelier, Christian, L’Armée, in: Azéma, Jean-Pierre; Bédarida, François (Hg.), Vichy et les Français, Paris 1992, S. 389–408, hier S. 396, ähnlich S. 405: „L’Armée de l’Air doit […] être un modèle d’ordre pour la Nation.“ Vgl. auch die Analysen bei Horne, Alistair, The French Army and Politics, 1870–1970, London 1984, S. 25ff., und Ralston, David B., The Army of the Republic. The Place of the Military in the Evolution of France, 1871–1914, London 1967, S. 267–272.
[20] Vgl. generell dazu Paxton, Robert O., Parades and Politics at Vichy. The French Officer Corps under Marshall Pétain, Princeton 1966, sowie Ders., Vichy France. Old Guard and New Order, 1940–1944, New York 1973, frz. Ausgabe u. d. T.: La France de Vichy 1940–1944, Paris 1973, Taschenbuchausgabe 1974; Halls, Winfried D., The Youth of Vichy, Oxford 1981.
[21] Marechal de Lattre, Jean, Ne pas subir. Écrits 1914–1952, Paris 1984, S. 218 (Hervorhebung vom Verf.), vgl. auch ebd. S. 217, über die Aufgabe der militärisch betriebenen Jugendlager: „[...] purifier et élever l’esprit des jeunes [...]“, weitere Zitate bei Paxton (Anm. 20), Taschenbuchausgabe 1974, S. 55ff., und Bachelier (Anm. 19), speziell Abschnitt „L’Armée Nouvelle et les Français“, S. 396–402.
[22] Vgl. Vaïsse, Maurice, Alger. Le Putsch, Bruxelles 1983, sowie Müller, Klaus-Jürgen; Müller-Blessing, Inge, Ehre und Gewissen. Zur Motivation eines katholischen Attentäters, in: Hierold, Alfred E.; Nagel, Ernst Josef (Hg.), Kirchlicher Auftrag und politische Friedensgestaltung. Festschrift für Ernst Niermann, Stuttgart 1995, S. 165–177; Müller, Klaus-Jürgen, Soldats Perdus. Zum Gewissenskonflikt französischer Soldaten im Algerienkrieg, in: Busch, Michael; Hillmann, Jörg (Hg.), Adel – Geistlichkeit – Militär. Festschrift für Eckardt Opitz zum 60. Geburtstag, Bochum 1999, S.135–157.
[23] Hierzu vgl. Wehler, Hans-Ulrich, Der Fall Zabern von 1913/14 als eine Verfassungskrise des Wilhelminischen Kaiserreiches, in: Ders., Krisenherde des Kaiserreiches 1871–1918, Göttingen 1970, S. 65–83.
[24] Er hat dabei zwar keinen Befehl des Ministers missachtet, ein solcher existierte nicht, aber er hat in einer nationalen Krisenlage den politischen Instanzen mit diesen Worten deutlich gemacht, dass die Armee nur ihren eigenen Interessen folgen würde; zur komplexen Problemlage vgl. Meier-Welcker, Hans, Seeckt, Frankfurt am Main 1967, Kap. 10, und Erger, Johannes, Der Kapp-Lüttwitz-Putsch, Düsseldorf 1967, S. 143ff.
[25] Vgl. dazu Becker, Jean-Jacques; Berstein, Serge, L’Anticommunisme en France, 2 Bde, Paris 1987; Müller, Klaus-Jürgen, L’Anticommunisme et les militaires en France et en Allemagne, 1920–1945, in: Forcade, Olivier; Duhamel, Eric; Vial, Philippe (Hg.), Militaires en République 1870–1962. Les officiers, le pouvoir et la vie publique en France, Paris 1999, S. 443–448.
[26] Vgl. Wegner, Bernd, Hitlers politische Soldaten. Die Waffen-SS 1933–1945, 5. erw. Aufl., Paderborn 1997; Smelser, Ronald; Syring, Enrico (Hg.), Die SS-Elite unter dem Totenkopf. 30 Lebensläufe, Paderborn 2000.
[27] Zit. in Becker, Johannes M., Die Remilitarisierung der Bundesrepublik und das deutsch-französische Verhältnis. Die Haltung führender Offiziere beider Länder, 1945–1959, Marburg 1987, S. 295.
[28] Service Historique de l’Armée de Terre, Archives: Moscou 152/1429.
[29] Cagoule war eine von Maurice Pujo erstmals benutzte Bezeichnung für den Comité secret d’action révolutionnaire, vgl. Boudrel, Philippe, La Cagoule, Paris 1970.
[30] Allgemein vgl. Alexander, Martin S., Soldiers and Socialists. The French Officer Corps and Leftist Government, 1935–1937, in: Ders.; Graham, Henri (Hg.), The French and the Spanish Popular Front. Comparative Perspectives, Cambridge 1989, S. 62–78.
[31] Vgl. dazu Cointet, Jean-Paul, Marcel Déat. Du socialisme au national-socialisme, Paris 1996, S. 238ff. ; Brunet, Jean-Paul, Jacques Doriot, Paris 1986, Kap. 18: Avec l’Allemagne contre Moscou, sowie Burrin, Philippe, Living with Defeat. France under the German Occupation 1940–1944, London 1996 (frz. Originalausgabe: La France à l’heure allemande, 1940–1944, Paris 1995), S. 433ff., 452ff.; General Merglen, Albert, Soldats français sous uniformes allemands 1941–1945 in: Revue d’Histoire de la Deuxième Guerre Mondiale, Nr. 108 (Oktober 1977), S. 71–94; Neulen, Hans Werner, An deutscher Seite. Internationale Freiwillige von Wehrmacht und Waffen-SS, München 1985.
[32] Delperrié de Bayac, Jean, Histoire de la Milice, Paris 1969; Giolitto, Pierre, Histoire de la Milice, Paris 1997; Azéma, Jean-Pierre, La Milice, in: Vingtième Siècle, 28 (Oktober–November 1990), S. 83–105.
[33] Renn, Ludwig, Adel im Untergang, Berlin und Weimar 1947; Ders., Krieger, Landsknecht und Soldat, Berlin 1979; Ders., Der Spanische Krieg, Berlin 1955.
[34] Nach Froh, Klaus; Wenzke, Rüdiger, Die Generale und Admirale der NVA. Ein biographisches Handbuch, Berlin 2000, S. 217, waren 25 Generale bzw. Admirale der KVP/NVA, ehemalige Offiziere der Wehrmacht, darunter sieben Offiziere, die schon in dieser einen Generalsrang erreicht hatten.
[35] Vgl. Dabezies, Pierre, „Nous étions quatre camarades“. Une trace d’histoire vraie, in: Allain, Jean-Claude, Des Étoiles et des Croix. Mélanges offerts à Guy Pedroncini, Paris 1995, S. 337–344.
[36] Vgl. die Angaben bei Buton, Philippe, Les militaires et le communisme à la Libération, S. 450f., und Duhamel, Eric, De l’épée à la toge. Les officiers au Palais Bourbon (1945–1962), S. 350: drei Generale als Abgeordnete des PCF bzw. als apparenté PCF (Petit, Tubert, Malleret-Joinville ), beide Arbeiten in: Forcade; Duhamel; Vial (Anm. 25).
[37] Dieses und weitere die Zeugnisse in Becker (Anm. 27), S. 298.
[38] Vgl. Burdick, Charles B., Vom Schwert zur Feder. Deutsche Kriegsgefangene im Dienste der Vorbereitung der amerikanischen Kriegsgeschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 10 (1971), S. 69–80.
[39] Wegner, Bernd, „Erschriebene Siege“. Franz Halder, die Historical Division und die Rekonstruktion des Zweiten Weltkrieges im Geiste des deutschen Generalstabes, in: Hansen, Ernst Willi u.a. (Hg.), Politischer Wandel, organisierte Gewalt und nationale Sicherheit, München 1995, S. 295; Ueberschär, Gerd R., Generaloberst Halder. Generalstabschef, Gegner und Gefangener Hitlers (Persönlichkeit und Geschichte 137/138), Göttingen 1991, S. 92f.; Hartmann, Christian, Halder, Generalstabschef Hitlers 1938–1942, Paderborn 1991, S. 18ff.
[40] Dazu vgl. die Beiträge in: Hirschfeld, Gerhard; Krumeich, Gerd; Renz, Irina (Hg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 2003, sowie zum Forschungsstand: Mommsen, Wolfgang J., Der Große Krieg und die Historiker. Neue Wege der Geschichtsschreibung über den Ersten Weltkrieg, Essen 2002; Epkenhans, Michael, Neue Forschungen zur Geschichte des Ersten Weltkrieges, in: Archiv für Sozialgeschichte, 38 (1998), S.458–487, sowie Müller, Sven Oliver, The Never Ending Story. The Unbroken Fascination of the History of the First World War, in: Bulletin of the German Historical Institute London, May 2003 (Bd. XXV, Nr. 1), S. 22–54; vgl. auch Kock, Jürgen, Entfernung und Einsicht. Weltkriegsforschung im Wandel, in: Arbeitskreis für Militärgeschichte (Hg.), 22, April 2004, S. 7–12).
[41] Vgl. außer der in vorstehender Anm. genannten „Enzyklopädie Erster Weltkrieg“ die umfassenden Sammelbände von Kruse, Wolfgang (Hg.), Eine Welt von Feinden. Der Große Krieg 1914–1918, Frankfurt am Main 1997; Michalka, Wolfgang (Hg.), Der Erste Weltkrieg. Wirkungen, Wahrnehmungen, Analysen, München 1994.
[42] Vgl. Horne (Anm. 19), S. 44ff.
[43] Malraux, André, Les chênes qu’on abat, p. 57; vgl. auch Guiral, Pierre, Clemenceau en son Temps, Paris 1994, S. 306.
[44] Japan bildete in gewisser Weise diesbezüglich einen politisch-kulturellen Sonderfall, vgl. die noch unveröffentlichte Hamburger Habilitationsschrift von Krebs, Gerhard, Japan im pazifischen Krieg. Herrschaftssystem und politische Willensbildung.
[45] Dazu vgl. Müller, Klaus-Jürgen, Armee und Drittes Reich. Versuch einer historischen Interpretation, in: Ders., Armee, Politik und Gesellschaft in Deutschland 1933–1945, 3. Aufl., Paderborn 1981.
[46] Cointet, Michèle, De Gaulle et Giraud. L’Affrontement 1942–1944, Paris 2005.
[47] Anregend dazu Salewski, Michael; Timmermann, Heiner (Hg.), Armeen in Europa – Europäische Armeen. Von den Kreuzzügen bis ins 20. Jahrhundert, Münster 2004.
[48] Vgl. Ageron, Charles Robert, La décolonisation française, Paris 1991.
[49] Zum Zusammenhang „Krieg und Streitkräftestruktur“ vgl. die von Moskos, Charles C., Armed Forces and Society, London 1981, entwickelte Typologie sowie deren Anwendung auf verschiedene Länder, darunter Deutschland und Frankreich, in: Ders., Williams, John A.; Segal, David R. (Hg.), The Postmodern Military. Armed Forces after the Cold War, Oxford 2000.
[50] Interessante Erwägungen zum Problem der Konfliktarten und -möglichkeiten sowie der „Natur“ des „Krieges“ bei Wegner, Bernd, Einführung, in: Ders. (Hg.); Wie Kriege entstehen. Zum historischen Hintergrund von Staatenkonflikten (Krieg in der Geschichte, Bd. 4), Paderborn 2000; vgl. vor allem Münkler, Herfried, Der Wandel des Krieges. Von der Symmetrie zur Asymmetrie, Weilerswist 2006.
[51] Münkler, Herfried, Vom Krieg zum Terror. Das Ende des klassischen Krieges, Zürich 2006.
[52] Vgl. zu der Unterscheidung Laqueur, Walter, The New Terrorism. Fanaticism and the arms of mass destruction, Oxford 1999, deutsch: Die globale Bedrohung. Neue Gefahren des Terrorismus, Berlin 1998.
[53] Vgl. Uesseler, Rolf, Krieg als Dienstleitung. Private Militärfirmen zerstören die Demokratie, Berlin 2006; Lock, Peter, Privatisierung der Sicherheit oder private Militarisierung, in: Afrika-Jahrbuch 1997, S. 71–82. Vgl. auch den Bericht über eine Tagung des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes Potsdam, Kilb, Andreas, Helm auf zum Profit. Die Rückkehr des privaten Kriegsunternehmertums, in FAZ Nr. 114 vom 17.05.2006.
[54] Im Irak sollen nach Medienberichten an die Zehntausend solcher „ziviler“ Kontraktkräfte tätig sein.
[55] Vgl. dazu die trotz des ironischen Titels anregende Analyse von Bredow, Wilfried von, Multikulturelle Sozialarbeiter mit Spezialbewaffnung. Das Profil der neuen Streitkräfte, in: FAZ Nr. 179 vom 04.08.2001, S. 5, sowie Ders., Demokratie und Streitkräfte. Militär, Staat und Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 2000. Vgl. dazu auch die anregende Gedankenskizze von Howard, Michael, Die Erfindung des Friedens. Über Krieg und die Ordnung der Welt, Lüneburg 2001, speziell das Kapitel „Tomahawks und Kalaschnikows“.
[56] Vgl. dazu aus der wachsenden Zahl einschlägiger Veröffentlichungen die brillanten Studien von Creveld, Martin van, The Transformation of War, New York 1991, deutsch: Die Zukunft des Krieges, München 1998; Ders., Aufstieg und Untergang des Staates, München 1999; Münkler, Herfried, Die neuen Kriege, Reinbek 2002; vgl. auch Kaldor, Michel, New and Old Wars, Cambridge 1999. Der „Dossier du mois“ des „Courrier de l’UNESCO“ vom Februar 2001, gibt unter dem Titel „Quand l’État fait défaut, ils s’organisent pour vivre ensemble“ Beispiele der partiellen Selbstorganisation der Gesellschaft auch im Sicherheitsbereich in anarchisch zerfallenden Staatsgebilden. Auf Afrika zentriert, aber mit übergreifenden Einsichten die Arbeiten von Trotha, Trutz von, Formen des Krieges. Zur Typologie kriegerischer Aktionsmacht, in: Neckel, Sighard; Schwab-Trapp, Michael (Hg.), Ordnungen der Gewalt. Beiträge zu einer politischen Soziologie der Gewalt und des Krieges (Reihe Soziologie der Politik 3), Opladen 1999, sowie Ders., Die Zukunft liegt in Afrika. Vom Zerfall des Staates, von der Vorherrschaft der konzentrischen Ordnung und vom Aufstieg der Parastaatlichkeit, in: Leviathan, 28. Jg., Heft 2 (Wiesbaden 2000).
[57] Münkler, Herfried, Über den Krieg. Stationen der Kriegsgeschichte im Spiegel ihrer theoretischen Reflexion, Weilerswist 2002, S. 227ff., weist daraufhin, dass Söldnerverbände „politisch neutralisiert“ seien und dass bei ihnen (wie teilweise bei der französischen Fremdenlegion und den britischen Gurkhaverbänden) „der demokratische Rückkoppelungsmechanismus postheroischer Gesellschaften außer Kraft gesetzt“ sei.