Fluchthilfe zur Rettung der Zunft: Die akademische Zwangsmigration in den 1930er-Jahren[1]
Von Isabella Löhr
Europa als Wissensraum definierte und definiert sich bis heute besonders über die europäische Wissenschaftslandschaft und ihrer Institutionalisierung in Universitäten. Spätestens seit dem 18. Jahrhundert unterlagen diese einem fortlaufenden Prozess der Professionalisierung und der Bildung von Disziplinen, in dessen Verlauf das deutsche Modell der modernen Forschungsuniversität zum Vorbild avancierte. Auch wenn die Umsetzung dieses Modells europaweit jeweils anders verlief, lag dem Aufbau moderner Universitäten ein Bündel von Merkmalen zugrunde, das Walter Rüegg unter der Trias „Säkularisierung, Bürokratisierung, Spezialisierung“ zusammengefasst hat.[2] Dazu gehörten die Formulierung eines öffentlichen Interesses an Wissenschaft sowie deren Finanzierung durch und Integration in eine nationale Bildungspolitik; eine zumindest relative Freiheit von Studium, Lehre und Forschung vor staatlichen oder kirchlichen Eingriffen; die Ermächtigung der Professoren, Diplome und andere akademische Grade zu verleihen, die das Nadelöhr für den Zugang zu akademischen Berufen bildeten; die Bindung der Lehrbefugnis an Promotion und Habilitation und damit an genau definierte Ausbildungsstufen; und schließlich die Entstehung wissenschaftlicher Disziplinen, Institute, Fachzeitschriften und Fachkongresse, die zu den zentralen Orten wissenschaftlicher Selbstverständigung wurden.
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 entzog diesem komplexen Gefüge aus Selbstbestimmung, Wettbewerb und institutioneller Unabhängigkeit die Grundlagen und läutete einen Prozess der De-Professionalisierung ein, der Wissenschaftler in Europa und Nordamerika alarmierte. Denn obwohl die Autonomie von Universitäten bereits zuvor durch eine zunehmende Abhängigkeit von öffentlicher Finanzierung und staatlicher Eingriffe in Berufungsverfahren geschwächt worden war, nahm das Ausmaß der Gleichschaltung mit der systematischen Abwertung von akademischen Titeln, der Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre sowie der sukzessiven Aufhebung der Trennung von Staat und Universität eine neue Dimension an, die nicht nur von Wissenschaftlern in Deutschland als fundamentaler Angriff auf die akademische Produktion von Wissen und eine europäische Wissenskultur wahrgenommen wurde, der es entgegen zu treten galt. Am Beispiel der britischen Society for the Protection of Science and Learning wird im Folgenden gezeigt, wie aktive Fluchthilfe für verfolgte Kollegen erst aus Deutschland und später auch aus Österreich, Italien, Spanien, Portugal, der Sowjetunion und den ostmitteleuropäischen Staaten zu einem Instrument wurde, die Autonomie der Universitäten zu behaupten, professionelles Wissen und die Standards akademischer Wissensproduktion zu bewahren und den verfolgten Wissenschaftlern durch Neuansiedlung im Ausland eine Zukunftsperspektive zu eröffnen.[3]
Mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933 setzte das nationalsozialistische Regime „eine in der neueren westeuropäischen Geschichte beispiellose akademische Auswanderung“ in Gang.[4] Alle Beamten „nicht-arischer Abstammung“ und diejenigen, die im Verdacht standen, dem NS-Staat kritisch gegenüber zu stehen, wurden endgültig und unter Ausschluss des Rechtsweges aus dem Dienst entlassen. Der Begriff „Entlassung“ war in diesem Kontext allerdings ein Euphemismus, bedeutete er doch in den meisten Fällen entweder die sofortige Wirkungslosigkeit der Bildungspatente, die Hochschullehrern ihren exklusiven Status garantierten, oder die Unmöglichkeit für Nachwuchswissenschaftler, den Weg zur Professur einzuschlagen. Diese Maßnahmen beinhalteten erzwungenen Ruhestand, der im ungünstigsten Fall mit der Nichtigkeit erworbener Pensionsansprüche einhergehen konnte. Jüngere Wissenschaftler mussten mit vorläufigen Beurlaubungen, dem gezielten Auslaufen von Arbeitsverträgen und mit dem Entzug der Venia Legendi rechnen, der für den Erwerb einer Professur bis heute unumgänglichen Lehrberechtigung. Schließlich erhielten alle Betroffenen die Auflage, akademische Titel mit dem Kürzel „a. D.“ zu versehen. Eine weitgehende Kontrolle des wissenschaftlichen und des literarischen Publikationswesens kam mit der Gründung der Reichskulturkammer im September 1933. Die Bindung jeder Publikationserlaubnis an die Mitgliedschaft in der für Wissenschaft und Verlage zuständigen Reichsschrifttumskammer, die jüdisch stämmigen Personen oder Einrichtungen versagt blieb, bedeutete das Ende jeder offiziellen Publikationstätigkeit. Institutionell wichtige Posten wie Professuren, Leitungsstellen in Forschungsinstitutionen wie den Kaiser-Wilhelm-Instituten und Herausgebergremien wissenschaftlicher Zeitschriften bzw. Reihen waren nun mit politisch konformen Wissenschaftlern besetzt, die Auswahl des akademischen und wissenschaftlichen Nachwuchses folgte rassenideologischen Gesichtspunkten und die aus ihren Ämtern vertriebenen Wissenschaftler bekamen auch außerhalb der Universitäten, Akademien und Forschungsinstitute nur noch selten Forschungs- und Publikationsmöglichkeiten. Damit trat neben das direkte das indirekte Berufsverbot.
Genaue Angaben über die Zahl der ab 1933 gezielt vertriebenen und anschließend aus Deutschland geflohenen Wissenschaftler sind nicht verfügbar. Allerdings liefern zeitgenössische Zählungen von Fluchthilfeorganisationen zumindest einen Einblick in das Ausmaß, in dem das NS-Regime Wissenschaftler in kürzester Zeit aus dem öffentlichen Leben entfernte. Diese Zahlen geben indes nur Auskunft über die bekannt gewordenen Emigrationszahlen, während die entlassenen, aber nicht aus Deutschland geflohenen Wissenschaftler in den Zählungen nicht enthalten sind. Die erste große Fluchtwelle unter Wissenschaftlern, Akademikern, Literaten und Künstlern setzte bereits nach dem Reichstagsbrand ein und fand ihren traurigen Höhepunkt im direkten Anschluss an das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ im April und den öffentlich inszenierten Bücherverbrennungen im Mai 1933. Für diese erste Fluchtwelle wird die Zahl der geflohenen Wissenschaftler auf ungefähr 1.200 Personen geschätzt. Bis Ende der 1930er-Jahre vergrößerte sich diese Gruppe auf 1.700, ergänzt um ungefähr 400 Hochschulangehörige, die nach der Gleichschaltung Österreichs 1938 ihre Positionen räumen mussten und bei Fluchthilfeorganisationen mit der Bitte um Unterstützung bei der Ausreise vorstellig wurden. Das Hochkommissariat für Flüchtlinge aus Deutschland des Völkerbundes schätzte 1935, dass die bis dahin entlassenen Wissenschaftler 16 Prozent der Universitätsangehörigen und elf Prozent des Lehrkörpers der Technischen Universitäten ausmachten.[5] Nach dem Erlass der „Nürnberger Rassegesetze“ im September 1935 schnellte die Entlassungsquote noch einmal rapide nach oben und bis 1938 verloren ungefähr 39 Prozent der Hochschulangehörigen ihre Positionen, in den Geisteswissenschaften sogar 43 Prozent der Lehrenden.[6]
Die aus Deutschland fliehenden Wissenschaftler unterschieden sich von den meisten Flüchtlingen durch ihre wissenschaftliche Qualifikation und durch den außerordentlich guten Ruf, den Disziplinen wie Kunstgeschichte, Altertumswissenschaften oder Physik im Ausland genossen. Mit den refugee scholars, wie die Zeitgenossen sie nannten, setzte das nationalsozialistische Regime beinahe über Nacht führende, in ihren Fächern über die Landesgrenze hinaus bekannte Wissenschaftler auf die Straße, deren Klopfen an die Pforten der europäischen und nordamerikanischen Nachbarn in den jeweiligen Ländern mit großer Aufmerksamkeit verfolgt wurde – und das trotz aller Skepsis gegenüber Flüchtlingen, die besonders in Großbritannien, einem beliebten Ziel der Emigranten, als destabilisierender Faktor auf dem durch die Weltwirtschaftskrise ohnehin schon angespannten Arbeitsmarkt wahrgenommen wurden.
Als mit der Bücherverbrennung im Mai 1933 die erste Auswanderungswelle ihren Höhepunkt erreichte, standen im europäischen Ausland bereits einige ad hoc gegründete Hilfsorganisationen bereit, die bei der Beschaffung von Einreisepapieren, Aufenthaltsgenehmigungen und der Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten halfen. Neben einer Vielzahl kleiner Initiativen, wie das vom Lehrkörper der London School of Economics(LSE) gegründete Academic Freedom Committee, entstanden drei große auf Wissenschaftler spezialisierte Fluchthilfeorganisationen, die bei Ausreise oder Flucht erst aus Deutschland und später auch aus Italien, Spanien, Portugal und den Staaten Ostmitteleuropas zur Seite standen: Der im Mai 1933 von Angehörigen der LSE sowie der Universitäten Oxford und Cambridge gegründete Academic Assistance Council (AAC), die im April 1933 in Zürich von den bereits emigrierten Physiologen Philipp Schwartz initiierte Notgemeinschaft deutscher Wissenschaftler im Ausland und schließlich das im Mai 1933 in New York ins Leben gerufene Emergency Committee in Aid of Displaced German Scholars.[7]
Die Gründung des AAC ging auf William Beveridge zurück, einen Ökonomen, der seit 1919 Präsident der LSE und der britischen Öffentlichkeit als vehementer Befürworter des Ausbaus sozialer Sicherungssysteme bekannt war. Erschüttert von den Berichten über Diskriminierungen und Entlassungen von Hochschullehrern in Deutschland, von denen er während eines Aufenthaltes im Frühjahr 1933 in Wien erfuhr, widmete Beveridge sich nach seiner Rückkehr der Organisation von Unterstützungsmaßnahmen, die der Vernichtung der beruflichen Existenz von Wissenschaftlern in Deutschland praktisch und bestenfalls auch nachhaltig entgegen wirken sollten. Seine prominente Position im britischen Universitätssystem nutzend, initiierte Beveridge die Formierung einer Solidargemeinschaft zwischen deutschen und britischen Wissenschaftlern. Sein Argument, warum die Vorgänge in den deutschen Universitäten auch Wissenschaftler auf der Insel betreffe, war dabei professioneller Natur: Beveridge beschwor das frühneuzeitliche Bild der Gelehrtenrepublik, deren konstitutives Merkmal die Hingabe an die Welt der Ideen, der Literatur und der Wissenschaft sei und das frei von politischen, sozialen oder religiösen Eingriffen und Denkverboten jeder Art. Die ideologisch motivierte Aushebelung dieser Grundwerte unter dem NS-Regime, so das Argument, bedeute einen prinzipiellen Angriff auf die Freiheit der Forschung und das jenseits aller nationalen Unterschiede oder Grenzen, den jeder, der europäischen Universitätslandschaft verpflichtete Wissenschaftler als Angriff auf die eigene Unabhängigkeit auffassen müsse. Die einzig angemessene Reaktion seien konzertierte Hilfsmaßnahmen und politische Einflussnahme zu Gunsten der verfolgten Kollegen auf dem europäischen Kontinent. Die so beschworene transnationale community definierte sich über die Verteidigung eben der akademischen Traditionen, die der Entstehung der modernen Universität seit der Mitte des 19. Jahrhunderts ihr spezifisches Gepräge verliehen hatten: die Freiheit von Forschung und Lehre und die Definition wissenschaftlicher Standards im innerfachlichen Gespräch.
Im Mai 1933 unterschrieben gemeinsam mit Beveridge mehrere Präsidenten britischer Universitäten und Colleges sowie eine Reihe prominenter, der Öffentlichkeit bekannter Wissenschaftler wie die Nobelpreisträger Lord Rutherford of Nelson und A.V. Hill den Gründungsaufruf des AAC. Konzipiert war der AAC als eine nationale Hilfsorganisation, die einen privaten Unterstützungsfond für die Beschäftigung deutscher Wissenschaftler an britischen Universitäten schaffen wollte. Auf diese Weise sollten die ohnehin schon angespannten Etats der Universitäten entlastet und zugleich Anreize für die Einstellung ausländischer Wissenschaftler geschaffen werden. In seinem Gründungsmanifest hob der AAC seinen Charakter als eine zwar private, trotzdem strikt wissenschaftliche Organisation hervor, die sich jeder politischen Partei- oder Stellungnahme enthalte. Um diesen Anspruch zu unterstreichen, suchte der AAC von Beginn an engen Kontakt zur Royal Society, die den AAC nicht nur während der ersten Jahre beherbergte, sondern deren Mitglieder zugleich die wissenschaftliche Kompetenz von Bewerbungen ausreisewilliger Wissenschaftler begutachteten, die aus Deutschland und später auch aus anderen europäischen Ländern beim AAC eintrafen.[8]
Bei der Gründung des AAC waren die Initiatoren, wie viele Zeitgenossen, davon ausgegangen, dass der Nationalsozialismus nur ein vorübergehendes Phänomen sei und sich nicht dauerhaft an der Macht halten könne. In dieser Annahme war auch der AAC nur als temporäre Hilfsorganisation gegründet worden, deren Hilfestellung nach zwei oder drei Jahren auslaufen sollte. Aber spätestens der Erlass der Nürnberger Gesetze im September 1935 offenbarte, wie wenig begründet diese Hoffnung war. Der Vorstand des AAC reagierte entsprechend und verabschiedete im Dezember 1935 das Memorandum on the Formation of the SPSL. Mit dem Memorandum löste der Vorstand den AAC auf und setzte an dessen Stelle die Society for the Protection of Science and Learning (SPSL), die als dauerhafte Organisation gegründet wurde „for the defence of science and learning against attacks such as those from which they are suffering in Germany and elsewhere” (Absätze drei und fünf). Das Kernstück der SPSL war der Academic Assistance Trust, eine Stiftung zur Abwicklung der Finanzen, aus deren Mitteln die SPSL die Hilfsmaßnahmen für verfolgte Wissenschaftler auf dem europäischen Festland bis 1939 ausschließlich finanzierte. Den Grundstock der Stiftung bildeten 2.000 regelmäßig zahlende Mitglieder, ergänzt um Spenden von Privatpersonen, Universitäten, jüdischen philanthropischen Stiftungen oder Unternehmen wie Imperial Chemical Industries Ltd., das der SPSL wenige Monate nach seiner Gründung 2.5000 Pfund bereitstellte (Absatz acht). Die auf diese Weise gesammelten Zuwendungen summierten sich bis 1939 auf die beachtliche Summe von 90.000 Pfund und erst als der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges die privaten Spenden zum Erliegen brachte, erhielt die SPSL staatliche Unterstützung.[9]
Die SPSL unterstützte die verfolgten Wissenschaftler in zwei Hinsichten. Erstens agierte sie als eine Art Informationsdienst, der Kontakt zu allen Einrichtungen herstellte, die bei der Flucht wichtig sein konnten: Einwanderungsbehörden, Universitäten und Forschungsinstitute in Großbritannien, auf dem europäischen Kontinent und in Nordamerika. Das Kernstück der Hilfsmaßnahmen war dabei ein zentral geführtes Register, in dem die SPSL alle Informationen über die Wissenschaftler sammelte, die auf Unterstützung und Neuanstellungen im Ausland hofften. 1938 hielt das Register Informationen über 1.400 Wissenschaftler aus Deutschland, 418 aus Österreich und 140 aus Italien bereit, bis 1945 wuchs es auf 2.541 Einträge an, darunter auch Wissenschaftler aus Spanien, Portugal, der Sowjetunion und den ostmitteleuropäischen Staaten. Dieses Register, das aus Personalakten mit einem ausführlichem Lebenslauf, Publikationslisten, Gutachten und einer fachlichen Einschätzung des für die Begutachtung von Bewerbungen zuständigen Expertenausschusses der SPSL bestand, erwies sich mit der Zeit als wertvollste Ressource der SPSL. Denn keine andere Organisation hielt so detailreiche Informationen über eine so große Zahl von Wissenschaftlern bereit wie die SPSL, sodass Unternehmen, Universitäten und Regierungsstellen, die an der fachlichen Expertise der geflohenen Wissenschaftler interessiert waren, einen engen Kontakt mit der SPSL pflegten.
Das zweite Standbein der SPSL war ein eigenes Stipendiensystem, das bald zu einem Alleinstellungsmerkmal avancierte. Dieses sollte aber keinesfalls als Hilfsmaßnahme verstanden werden, sondern im Gegenteil als eine hohen akademischen Standards genügende Förderung ausgezeichneter Wissenschaftler. Die Stipendien sollten den Wissenschaftlern beim Wechsel in ein anderes Universitätssystem helfen, das neben einer neuen Sprache immer auch neue Standards in Forschung und Lehre mit sich brachte, die erst einmal erlernt und erfolgreich praktiziert werden wollten. Entsprechend wurden Stipendien nur ausgezahlt, sofern sich eine Universität in Großbritannien oder im europäischen Ausland fand, die die von der SPSL geförderten Wissenschaftler während der maximal zweijährigen Förderung fachlich und institutionell in der Hoffnung integrierte, dass die Exilanten sich bewährten und nach Ablauf der Stipendien auf eine dauerhafte Position wechseln konnten.
Mit diesem auf Kompetenz und wissenschaftliche Expertise fokussierten Profil setzte die SPSL sich klar von anderen Organisationen ab, die seit 1933 politisch oder religiös Verfolgten bei der Flucht aus Deutschland halfen. In den Augen der SPSL waren die refugee scholars in erster Instanz scholars, von denen die aussichtsreichen Kandidaten auf eine wissenschaftliche Karriere gefördert werden sollten mit dem Ziel, Wissen und Fähigkeiten dieser Personengruppe zu schützen und an anderen Orten zugunsten der Profilierung einzelner Wissenschaftsbereiche sowie des allgemeinen Erkenntnisfortschrittes fruchtbar zu machen. Die Förderung der Wissenschaftler, die das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hatten, zielte dementsprechend auf die Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, auf ihre dauerhafte Integration in ein neues Arbeitsumfeld und auf die Kontaktaufnahme mit Kollegen im Ausland. Dafür zahlte die SPSL Voll- oder Teilstipendien, die die Geförderten von existentiellen Sorgen befreien und sie wieder arbeitsfähig machen sollten, Reisekosten für Bewerbungsgespräche, Druckkostenzuschüsse für Monografien, deren Publikation die Aussicht auf eine Anstellung im Ausland vergrößerten, oder finanzielle Zuschüsse an Universitäten, mit denen Vorlesungsreihen und Sonderprogramme finanziert wurden, die den refugee scholars die Pforten britischer Universität öffnen sollten (Absatz sechs).
Nach Kriegsende offenbarte sich die globale Dimension der SPSL, deren Hilfsmaßnahmen weit über einen europäischen Radius hinausgereicht hatten. Von den 2.541 registrierten Wissenschaftlern konnte die SPSL bis 1945 mehr als die Hälfte auf dauerhaften Stellen unterbringen: 624 Wissenschaftler waren in die USA weitergewandert, 612 in Großbritannien geblieben, 80 wurden in Länder Mittel- und Südamerikas vermittelt, 74 blieben innerhalb des Commonwealth, 66 gingen nach Palästina und 62 Wissenschaftler hatten Positionen an Universitäten im Nahen und Mittleren Osten angenommen.[10] Dieser geografischen Breite in der Vermittlungsarbeit entsprachen die Kooperationen, auf denen diese Vermittlungserfolge weitestgehend beruhten. Bis 1936 hatte die SPSL von dem internationalen Netzwerk privater, auf akademische Flüchtlinge spezialisierter Hilfsorganisationen profitiert, das James G. McDonald, der zuständige Hochkommissar des Völkerbundes, initiiert hatte. Als dieses Netzwerk nach dem Rücktritt McDonalds seine Effizienz einbüßte, zahlte sich die Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Emergency Committee in Aid of Displaced German Scholars aus, das trotz massiver Kritik an der Politik der SPSL, Wissenschaftler zur Emigration in die USA motivierte, seine guten Kontakte zu den maßgebenden philanthropischen Stiftungen Rockefeller Foundation und Carnegie Endowment for International Peace nutzte, um einer großen Zahl wissenschaftlicher Flüchtlinge die Weiterreise in die USA zu ermöglichen.
Die Hilfsmaßnahmen der SPSL für verfolgte Wissenschaftler wirkten sich langfristig auf den europäischen Wissenschaftsraum aus – auch wenn nicht immer in der Weise, wie die Initiatoren der SPSL dies gehofft hatten. Die massenhafte Flucht teils prominenter Wissenschaftler aus Deutschland bedeutete immer auch die Emigration wissenschaftlicher Paradigmen, Methoden und Themen, die besonders im angloamerikanischen Raum langfristig einen enormen Professionalisierungsschub auslösten. Disziplinen wie die Kunstgeschichte, die außerhalb Deutschlands bis dahin ein akademisches Mauerblümchendasein gefristet hatten, erhielten durch den Umzug der Bibliothek des Kunsthistorikers Aby Warburg 1934 von Hamburg nach London maßgebende Impulse, die der Kunstgeschichte als wissenschaftliche Disziplin im englischsprachigen Raum zum Durchbruch verhalfen. Die 1933 als gesonderte Fakultät der New School for Social Research in New York mit Hilfe der Rockefeller Foundation gegründete University in Exile, in der sich Sozialwissenschaftler, Philosophen und Nationalökonomen der Universität Frankfurt wieder fanden, ist ein zweites prominentes Beispiel für den Einfluss der wissenschaftlichen Expertise der Emigranten auf die Entwicklung der jeweiligen Disziplinen in den Aufnahmeländern.[11]
Diese viel zitierten Beispiele eines positiv verlaufenden Transfers wissenschaftlicher Disziplinen und Paradigmen dürfen allerdings nicht darüber hinweg täuschen, dass die Nationalsozialisten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Universitäten den Anspruch auf individuelle und kollektive Autonomie gegenüber Staat und Kirche und damit einen Leitwert moderner Gesellschaften aushebelten. Was als radikale politische Schwächung der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Eliten gegenüber dem NS-Staat gedacht war, provozierte allerdings eine Gegenreaktion, die das Bewusstsein für Autonomie und professionelle Selbstbestimmung eher schärfte. Denn mit der Internationalisierung des Problems durch die SPSL und andere akademische Fluchthilfeorganisationen bestärkten diese Organisationen die Selbstwahrnehmung von Wissenschaft als einer grenzüberschreitenden Gemeinschaft, die sich weniger über nationale Zugehörigkeit als vielmehr professionell über die Verpflichtung an Forschung, Lehre, akademische Selbstbestimmung und wissenschaftliche Standards definierte. Obwohl diese Internationalisierung des wissenschaftlichen Selbstverständnisses in der Nachkriegszeit nur bedingt weiterwirkte, hatte sie zumindest mit der Verlagerung der Epizentren wissenschaftlicher Innovation von Europa in den angloamerikanischen Wissenschaftsraum konkrete und langfristige Konsequenzen.
[1] Essay zur Quelle: Memorandum on the Formation of the Society for the Protection of Science and Learning (1935). Die Druckversion des Essays findet sich in: Isabella Löhr, Matthias Middell, Hannes Siegrist (Hgg.): Kultur und Beruf in Europa, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2012, S. 270–277, Band 2 der Schriftreihe Europäische Geschichte in Quellen und Essays.
[2] Rüegg, Walter, Themen, Probleme, Erkenntnisse, in: ders (Hg.), Geschichte der Universität in Europa. Bd. 3: Vom 19. Jahrhundert zum Zweiten Weltkrieg (1800–1945), München 2004, S. 20.
[3] Vgl. Memorandum approved by the Executive Committee on 19th December 1935 for submission to the Council recommending the formation of a Society for the Protection of Science and Learning, in: Beveridge, William H., A Defence of Free Learning, London u.a. 1959, S. 129–132.
[4] Widmann, Peter, Politische und intellektuelle Flüchtlinge aus dem nationalsozialistischen Deutschland und dem von Deutschland besetzten Europa seit 1933, in: Bade, Klaus J. et al. (Hgg.), Enzyklopädie Migration in Europa. Vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 2008, S. 859.
[5] The Office of the High Commissioner for Refugees (Jewish and Other) Coming from Germany, A Crisis in the University World, London 1935.
[6] Wegeler, Cornelia, „… wir sagen ab der internationalen Gelehrtenrepublik“. Altertumswissenschaften und Nationalsozialismus. Das Göttinger Institut für Altertumskunde 1921–1962, Wien 1996, S. 193.
[7] Beveridge, A Defence of Free Learning; Schwartz, Philipp; Peukert, Helge, Notgemeinschaft. Zur Emigration deutscher Wissenschaftler nach 1933 in die Türkei, Marburg 1995; Duggan, Stephen; Drury, Betty, The Rescue of Science and Learning, New York 1948.
[8] Zur frühen Zusammenarbeit zwischen AAC und Royal Society: The Royal Society Archive (MS/876 Academic Assistance Council, 1933–1950).
[9] Adams, Walter, The Refugee Scholars of the 1930s, in: The Political Quarterly (1968), S. 9.
[10] Ebd., S. 10.
[11] Krohn, Claus-Dieter, Wissenschaft im Exil. Deutsche Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler in den USA und die New School for Social Research, Frankfurt am Main 1987.
Literaturhinweise
Adams, Walter, The Refugee Scholars of the 1930s, in: The Political Quarterly (1968), S. 7–14.
Beveridge, William H., A Defence of Free Learning, London 1959.
Hirschfeld, Gerhard, „The defence of learning and science ...”: Der Academic Assistance Council in Großbritannien und die wissenschaftliche Emigration aus Nazideutschland, in: Exilforschung. Ein internationales Jahrbuch 6 (1988), S. 28–43.
Krohn, Claus-Dieter et al. (Hgg.), Handbuch der deutschsprachigen Emigration 1933–1945, Darmstadt 1998.
Marks, Shula; Weindling, Paul; Wintour, Laura (Hgg.), In Defence of Learning. The Plight, Persecution, and Placement of Academic Refuges, 1933–1980s, Oxford 2011.