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  • von Estela Schindel

    Der Augenzeugenbericht, der im Oktober 2015 auf Chios im Rahmen einer Feldforschung protokolliert wurde, rekonstruiert die Erzählung eines syrischen Geflüchteten von seiner Überfahrt aus der Türkei auf diese griechische Insel. Während es keine Garantie geben kann, dass die Fakten, die er und seine Mitreisenden erlebt haben, genauso stattgefunden haben, gibt es ebenfalls keine Gründe, daran zu zweifeln. Beide beschriebenen Handlungsmuster – Abschreckung oder direkte Attacke einerseits, und humanitäre Rettung andererseits – stimmen mit dokumentierten Berichten über die Lage im griechisch-türkischen Seegrenzraum in diesen Jahren sowie mit den Aussagen mehrerer meiner InterviewpartnerInnen in Griechenland und der Türkei zwischen 2013 und 2016 überein. Fälle von maskierten Kommandos auf Schnellbooten, die in der nördlichen Ägäis MigrantInnenboote abschrecken und schwer misshandeln, waren zum Zeitpunkt meines Gesprächs mit Amir bereits seit Jahren bekannt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert worden.

  • von Jochen Oltmer

    Der vorliegende Beitrag soll einen knappen Einblick in die Diskussion um die Formulierung eines Asylrechts in der Endphase der Weimarer Republik geben und diese in die Geschichte des westeuropäischen Auslieferungsasyls einordnen. Im 19. Jahrhundert nahmen grenzüberschreitende Fluchtbewegungen als Ergebnisse des Ausweichens von Menschen vor der Androhung oder Anwendung von Ge-walt im Kontext von Kriegen, Bürgerkriegen und Maßnahmen autoritärer politi-scher Systeme nur vergleichsweise geringe Dimensionen ein. Das änderte sich mit dem Ersten Weltkrieg. Nun stieg die Zahl politisch bedingter räumlicher Bewe-gungen erheblich an. Das machte eine rechtliche Festlegung der Stellung von Nicht-StaatsbürgerInnen erforderlich.

  • von Jochen Oltmer

    1948 formulierte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen erstmals ein individuelles Asylrecht. Artikel 14, Absatz 1 lautet: „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.“ Nur selten allerdings wurde diese Formel in nationales Recht überführt. Eine Ausnahme bildete die Bundesrepublik Deutschland. Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes bot mit der (den Wortlaut der Menschenrechtserklärung aufnehmenden) Formulierung „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ ein im internationalen Vergleich weitreichendes Grundrecht auf Schutz. [...]

  • von Annelie Ramsbrock

    Deutschland ist neben der Tschechischen Republik eines von wenigen Ländern Europas, in dem die chirurgische Kastration (Orchiektomie) im Rahmen der Behandlung von Sexualstraftätern bis heute per Gesetz erlaubt ist. Erlassen wurde das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) im August 1969; Anwendung fand die Orchiektomie seitdem nur selten, nicht zuletzt, weil chemische, hormonelle und psychotherapeutische Behandlungsmethoden zunehmend an Bedeutung gewannen. Dennoch: Dass die Bundesrepublik die chirurgische Kastration für Sexualstraftäter überhaupt anbietet, wurde im August 2010 vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) beanstandet.

  • von Andrea Griesebner

    Am 28. Oktober 1782 verhandelten die kirchlichen und weltlichen Räte des Konsistoriums der Erzdiözese Wien den Ehekonflikt von Regina Hoferin und Johann Karl Hofer. Von diesem und anderen Eheverfahren wissen wir, weil bei der „Tagsatzung“, wie die mündlichen Verhandlungen des Kirchengerichts genannt wurden, der Notar des Gerichts Protokoll führte und die Protokolle entweder als Rapulatur, das heißt als Abschrift für den Gebrauch, oder aber in Reinschrift und zu dicken Folianten gebunden im Archiv der Erzdiözese Wien erhalten sind. Die lokal adaptierten Regeln des romanisch-kanonischen Prozessrechts sahen auch beim vereinfachten summarischen Prozess – welcher in Ehekonflikten meist zur Anwendung kam –, eine Kombination aus schriftlichen und mündlichen Verfahrensschritten vor. Die Klageschrift war schriftlich einzureichen. [...]

  • von David Sugarman

    One striking difference between the English and Continental European legal traditions is that English legal education has been organised and controlled by the legal profession, rather than universities. Until the late twentieth century, most English lawyers, and the vast majority of England’s higher judiciary, learnt their law as apprentice-lawyers in practice, as a consequence of the legal professions’ examination requirements, rather than at university. [...]

  • von Milan Ristovic

    Critique of bureaucratic careerism of senior and junior civil servants was among the frequent topics in comedies of character written by the most famous Serbian writer Branislav Nušic (1864–1938). In their effort to “earn the rank” they stopped at nothing to get a promotion, like some of his characters whose greatest desire, regardless of abilities and education, was to succeed in getting into civil service. Throughout the nineteenth century, from the gradual expansion of the autonomy of the Principality of Serbia, as an Ottoman vassal, to an independent Principality (1878) and the Kingdom of Serbia (since 1882), the Serbian society, predominantly rural, was slowly changing its structure, experiencing all “birth pangs” of modernisation. Rudimentary administration of the autonomous Principality of Serbia rested on a few literate domestic clerks as well as educated Serbs and other immigrants from the Habsburg Monarchy. [...]

  • von Gisela Bock

    Es war der 14. September 1791, als Olympe de Gouges ihr 25seitiges Büchlein mit dem Titel <em>Die Rechte der Frau</em> (<em>Les droits de la femme</em>) zum Druck gab; sein Herzstück war die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ („Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“). Es geschah also in eben jener aufregenden Zeit, als die Nationalversammlung die Verfassung einer konstitutionellen Monarchie verabschiedete (am 3. September); an den Anfang der Verfassung stellte man die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ („Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“), welche die Nationalversammlung zwei Jahre zuvor schon verabschiedet hatte. [...]

  • von Christoph Marx

    Die europäische Expansion, die sich in mehreren Schüben vollzog, bescherte den Europäern nicht nur neue geographische Kenntnisse, die Entdeckung „neuer Welten“, sondern sie brachte sie in Berührung mit bis dahin völlig unbekannten Völkern. Neben der Buntheit der fremden Sitten und Gebräuche waren es die sozialen und politischen Strukturen, die sowohl die europäischen Eroberer und Auswanderer als auch die Gelehrten in Europa zu Erklärungsversuchen und Interpretationsanstrengungen herausforderten.[...]

  • von Susanne Schattenberg

    Gehört Russland zu Europa? Das ist eine Frage, an der sich die Geister scheiden, und die je nachdem, ob man sie politisch, geografisch oder kulturell fasst, anders beantwortet wird. Historisch lässt sich die Frage allerdings insofern eindeutig beantworten, als dass Russland immer wieder westliche Ideen importiert, sich diese angeeignet und an diesen abgearbeitet hat. Wieweit die westlichen Vorstellungen schließlich die Sicht auf das eigene Land prägten, verdeutlicht die zu diesem Essay gehörige Quelle, der „Brief eines erfahrenen Beamten“. Er steht exemplarisch für zwei Phänomene: Zum einen belegt er, wie sehr die studierten, aufgeklärten Eliten Russlands im 19. Jahrhundert das westliche Denken übernommen hatten. Zum anderen wird deutlich, wie wenig die importierten Vorstellungen von einem bürokratischen Staat mit der russischen Wirklichkeit kompatibel waren und letztlich auch den Blick der Eliten auf die Gegebenheiten verstellten. [...]

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