Essays/

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  • von Kristin Reichel

    In den 1950er und 1960er Jahren strebten aufgrund ökonomisch-struktureller und gesellschaftlicher Veränderungen vermehrt verheiratete Frauen in den Arbeitsmarkt. Diese Entwicklung vollzog sich weltweit und in rasantem Tempo: waren bis 1940 noch mehrheitlich ledige Frauen berufstätig, stellten bereits 1949 weltweit Ehefrauen die Mehrheit der weiblichen Erwerbstätigen. Vor allem in den Industrieländern führte das enorme Wirtschaftswachstum zu einem steigenden Arbeitskräftebedarf, so dass verheiratete Frauen schon bald als „letzte Arbeitskraftressource“ galten. In Deutschland war Ende der 1960er Jahre ungefähr die Hälfte der berufstätigen Frauen verheiratet. Ihre Anzahl hatte sich seit 1950 verdoppelt. In Ostmitteleuropa lag die Beschäftigungsquote verheirateter Frauen deutlich höher. Bereits 1961 waren in der Tschechoslowakei, der DDR und Polen bereits 60 Prozent erwerbstätig. [...]

  • von Gisela Bock

    Es war der 14. September 1791, als Olympe de Gouges ihr 25seitiges Büchlein mit dem Titel <em>Die Rechte der Frau</em> (<em>Les droits de la femme</em>) zum Druck gab; sein Herzstück war die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ („Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“). Es geschah also in eben jener aufregenden Zeit, als die Nationalversammlung die Verfassung einer konstitutionellen Monarchie verabschiedete (am 3. September); an den Anfang der Verfassung stellte man die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ („Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“), welche die Nationalversammlung zwei Jahre zuvor schon verabschiedet hatte. [...]