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  • von Thomas Raithel

    Der Beitrag vergleicht die beiden zwischen Staatsoberhaupt und Parlament durchgefochtenen Konflikte. Der preußische Verfassungskonflikt war im Wesentlichen ein Streit um die Reichweite der legislativen Funktion der Abgeordnetenkammer, die im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie in Kooperation mit dem König auszuüben war. n der Dritten Französischen Republik, die zunächst ein parlamentarisch-präsidentielles Mischsystem war, ging es 1877 um die Sicherung der bereits vorhandenen regierungstragenden Funktion der Abgeordnetenkammer.

  • von Christoph Conrad

    Das deutsch-französische Verhältnis weist eine reichhaltige Geschichte gegenseitiger Wahrnehmungen, Charakterzuschreibungen und Stereotypen auf. In der Tat lässt sich diese „histoire croisée“ als eine Verschränkung von Verfeindung und Anfreundung, Verteufelung und Bewunderung schreiben. Was für die Vordenker des Nationalismus im 19. Jahrhundert eine Binsenweisheit war, musste die historische Forschung erst wieder entdecken, nämlich dass sich ohne diesen ständigen Bezug auf den Anderen die eigene Identität nicht entwerfen ließ.[...]

  • von Stefan Fisch; Chantal Metzger und Florence Gauzy

    Seit seiner Entstehung in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ist das moderne Bildungswesen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland stets Gegenstand umfassender Reformdiskussionen und Reformversuche gewesen. Diese Debatten fragen nach den sachlichen Inhalten und pädagogischen Metho¬den, nach dem Kreis der Lehrenden und Lernenden, nach der Beaufsichtigung und Kontrolle durch Kirche oder Staat oder Gemeinde, aber auch nach den Aufgaben des Bildungswesens als Ausbildungs- und Sozialisierungsanstalt, folglich nach seiner Einbettung in Staat und Gesellschaft, und nicht zuletzt auch nach seiner Instrumentalisierung durch Politik und Macht, wenn die Erziehung Mittel zum Zweck politischer Indoktrinierung wird. Zu diesen Fragen existiert bereits eine umfassende Forschungsliteratur.[...]

  • von Stefan Fisch; Chantal Metzger und Florence Gauzy

    Nicht erst im Hinblick auf das bevorstehende Wahljahr 2007 haben deutsche Frankreich-Spezialisten angefangen, sich mit dem politischen System Frankreichs zu befassen. Zur Verfassungsordnung, zu den politischen Institutionen und zu den Entscheidungsprozessen im Frankreich der V. Republik besteht seit Jahren eine umfassende Literatur. Umgekehrt hat unter den französischen Deutschland-Exper¬ten die Erforschung der Bundesrepublik ebenfalls Tradition. Schließlich sind seit den 1970er Jahren auch grundlegende Gemeinschaftswerke mit einem deutlichen komparativen Inhalt entstanden, die in beiden Ländern Meilensteine der vergleichenden Regierungslehre darstellen. Zwischen länderspezifischer Politikwissenschaft und allgemeiner Zeitgeschichte verläuft gewöhnlich keine strikte disziplinäre Grenze – im Gegenteil: Der politikwissenschaftliche und der historische Ansatz bereichern sich gegenseitig.[...]

  • von Stefan Troebst

    Das Interesse an der Kategorie „Raum“ ist in der Geschichtswissenschaft den letzten zwanzig Jahren merklich gewachsen. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Entwicklung des Konzepts „Geschichtsregion“ seit der Zwischenkriegszeit nach und thematisiert die transnationalen und vergleichenden Aspekte dieses Konzepts. Einen Ausgangspunkt dafür bilden die Arbeiten von O. Halecki, der anhand der Trennung zwischen westlicher und orthodoxer Kirche Ostmittel- von Osteuropa abgrenzt und dessen Ostmitteleuropa-Begriff in der Folgezeit sowohl die westdeutsche als auch die osteuropäische Forschung geprägt hat. Geschichtsregionale Konzeptionen werden häufig implizit und damit unreflektiert in der Forschung verwendet – so in der Nationalgeschichte oder bei der Beschäftigung mit „Europa“ – und weisen oft eine hohe Affinität zu Wahrnehmungs- und Handlungsräumen der jeweiligen Gegenwart auf. Der Autor kommt zu dem Befund, dass das am ostmitteleuropäischen Entwicklungspfad entwickelte Untersuchungsdesign der „Geschichtsregion“ [.

  • von Manfred Hildermeier

    Nach der Veränderung der politischen Landkarte Osteuropas durch den Zusammenbruch des Sozialismus stellt sich – wie schon nach dem Ersten Weltkrieg – erneut die Frage, auf welche gemeinsamen Merkmale ein einheitlicher Ostmitteleuropabegriff gestützt werden kann. Neben dem katholischen Glauben, den demografisch-ethnischen Verhältnissen und dem Transfer westlicher Rechtsinstitutionen (samt sozialen und wirtschaftlichen Organisationsformen) ist hier vor allem die starke Stellung des Adels zu nennen, die mit einem geringen Gewicht der Städte und des Bürgertums einherging. Im gleichen Zusammenhang stehen auch die gutsherrschaftliche Agrarverfassung und die daraus resultierende Dominanz von Dorf und Landwirtschaft. Freilich haben all diese Kriterien sowohl zeitlich und räumlich als auch sachlich-inhaltlich nur eine begrenzte Reichweite: Die Region Ostmitteleuropa konstituiert sich je nach Fragestellung unterschiedlich. Die Frage nach der Europäizität Ostmitteleuropas sollte dabei nicht wertend beantwortet [...]

  • von Christoph Boyer

    Für die europäische Nachkriegsgeschichte konstatiert Boyer zwei grundlegende Makromodelle: den demokratisch-marktwirtschaftlichen Wohlfahrtsstaat in Westeuropa einerseits und die staatssozialistischen Modelle in Mittel- und Ostmitteleuropa andererseits. Die beiden Modelle unterschieden sich dabei weniger grundsätzlich, wie oft angenommen wurde: Beide antworteten auf die Krise des Kapitalismus und Liberalismus seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und beide Modelle wollten Gesellschaften, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, planen, regulieren, transformieren, modernisieren und dadurch Wohlstand schaffen. Die Frage nach der „Europäizität Ostmitteleuropas“ ist für den Autor ein komparativer Forschungsansatz, mit dem die unterschiedlichen Entwicklungen, die die jeweiligen Länder unter diesen Makromodellen vollzogen haben, untersucht und mit anderen europäischen Regionen verglichen werden sollten.

  • von Armin Heinen

    Wenige Themen US-amerikanischer Kultur wecken in Europa so viele Emotionen wie die Todesstrafe. Wollten die USA dem Europarat beitreten, so würde ihr Gesuch abgelehnt, und selbst der Beobachterstatus wäre umstritten. Der Beitrag untersucht die Geschichte der Todesstrafe als gemeinsame Geschichte einer US-amerikanisch-europäischen, westlichen Zivilisation, zeigt, dass selbst innerhalb der USA ganz unterschiedliche Traditionslinien zu beobachten sind, und entwickelt die These einer „Neuerfindung“ der USA und Europas seit dem Ende der 1960er bzw. 1980er Jahre. In beiden Fällen geht es um die „Erfindung von Tradition“, aber während die USA an das Referenzmodell der „Siedlergemeinschaft“ anknüpft, ist die Erfahrung totalitärer Staatsmacht für Europa maßgebend geworden. So stehen sich heute das „alte Amerika“ und das „neue Europa“ in der Frage der Todesstrafe „verständnislos“ gegenüber.

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