Essays/

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  • von Patrick Bernhard

    Der Beitrag stellt die These auf, dass Interpol – eine der zentralen Organisationen heutiger europäischer und internationaler Zusammenarbeit – in seiner Vergangenheit an antiliberale Modernitätsprojekte geknüpft war, ohne dass dies kritisch reflektiert würde. Der vorliegende Text versteht sich vor diesem Hintergrund als Versuch, die Idee europäischer Zusammenarbeit im Bereich der Polizei stärker zu historisieren, das heißt die Sinnwelten der damaligen Akteure zu rekonstruieren.

  • von Sabina Ferhadbegovic

    Fünf Wochen wartete er im Zentralgefängnis von Sarajevo auf seinen Prozess. Jeden Tag verabschiedete er sich von Mitgefangenen, die nach ihrer Urteilsverkündung nicht mehr zurückkamen. Denn für die Erschießungskommandos endete der Krieg nicht mit Kapitulation. Auch nach der Befreiung brachten sie Tag für Tag Verurteilte um, ehemalige Kriegsgegner, vermeintliche Kriegsverbrecher, „Volksfeinde“, Diebe, Mörder und Spione, die „Diener der Okkupanten“. Als solcher war auch er angeklagt. [...]

  • von Felix Bohr

    Rom, 29. Oktober 1959. In seinem Amtszimmer in der Via Po 29c saß Manfred Klaiber, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Italien. Wieder einmal hatte er sich mit dem Fall des deutschen Kriegsverbrechers Herbert Kappler zu beschäftigen. Kaum eine Woche verging, in der dieser Fall nicht zu seinem Tagesgeschäft zählte: Kappler verbüßte nun schon seit mehr als 10 Jahren eine Haftstrafe in Italien. In den Augen des Botschafters war der „Fall Kappler“ ein „Restbestand“ des Zweiten Weltkriegs, den es „endgültig aus der Welt zu schaffen“ galt. Heute schreibt er einen Drahtbericht an das Auswärtige Amt in Bonn; es geht um ein im Fall anhängiges „Restverfahren“. Schon vor 1945 hatte Klaiber im Auswärtigen Amt gedient – als Diplomat des nationalsozialistischen Deutschen Reichs. In diese Zeit reichten auch die Ursprünge des „Falles Kappler“ zurück. [...]

  • von Patrick Bernhard

    Am 1. April 1936 unterzeichneten der Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, und sein italienischer Amtskollege Arturo Bocchini in der Reichshauptstadt Berlin eine folgenschwere geheime Übereinkunft: das sogenannte deutsch-italienische Polizeiabkommen. Das Abkommen und die beiden kurz darauf folgenden Zusatzvereinbarungen sahen eine ausgesprochen enge Kooperation bei der internationalen Verbrechensbekämpfung vor, die weit über das bis dahin gekannte Maß zwischenstaatlicher Polizeizusammenarbeit hinausgehen sollte. Der Vertragstext beinhaltete nicht nur einen umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch über verdächtige Personen. Insbesondere die Vereinbarung, dass die Polizeikräfte beider Länder Verdächtige unter „Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen“ außer Landes verbringen durften, brach mit den Grundsätzen des damals geltenden internationalen Auslieferungsrechts. Allen Akteuren war damals klar, dass es dabei um staatlich legalisierte Verschleppung über die Landesgrenzen hinweg ging. [...]

  • von Armin Heinen

    Wenige Themen US-amerikanischer Kultur wecken in Europa so viele Emotionen wie die Todesstrafe. Wollten die USA dem Europarat beitreten, so würde ihr Gesuch abgelehnt, und selbst der Beobachterstatus wäre umstritten. Der Beitrag untersucht die Geschichte der Todesstrafe als gemeinsame Geschichte einer US-amerikanisch-europäischen, westlichen Zivilisation, zeigt, dass selbst innerhalb der USA ganz unterschiedliche Traditionslinien zu beobachten sind, und entwickelt die These einer „Neuerfindung“ der USA und Europas seit dem Ende der 1960er bzw. 1980er Jahre. In beiden Fällen geht es um die „Erfindung von Tradition“, aber während die USA an das Referenzmodell der „Siedlergemeinschaft“ anknüpft, ist die Erfahrung totalitärer Staatsmacht für Europa maßgebend geworden. So stehen sich heute das „alte Amerika“ und das „neue Europa“ in der Frage der Todesstrafe „verständnislos“ gegenüber.