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  • von Andrea Griesebner

    Am 28. Oktober 1782 verhandelten die kirchlichen und weltlichen Räte des Konsistoriums der Erzdiözese Wien den Ehekonflikt von Regina Hoferin und Johann Karl Hofer. Von diesem und anderen Eheverfahren wissen wir, weil bei der „Tagsatzung“, wie die mündlichen Verhandlungen des Kirchengerichts genannt wurden, der Notar des Gerichts Protokoll führte und die Protokolle entweder als Rapulatur, das heißt als Abschrift für den Gebrauch, oder aber in Reinschrift und zu dicken Folianten gebunden im Archiv der Erzdiözese Wien erhalten sind. Die lokal adaptierten Regeln des romanisch-kanonischen Prozessrechts sahen auch beim vereinfachten summarischen Prozess – welcher in Ehekonflikten meist zur Anwendung kam –, eine Kombination aus schriftlichen und mündlichen Verfahrensschritten vor. Die Klageschrift war schriftlich einzureichen. [...]

  • von Jörg Ganzenmüller

    Am 3. Mai 1791 verabschiedete der Vierjährige Reichstag in Warschau die erste kodifizierte Verfassung Europas. Dieses Ereignis ist bis heute kaum ins europäische Geschichtsbewusstsein vorgedrungen. Die amerikanische Verfassung von 1789 und die französische Verfassung vom 3. September 1791 gelten als die zentralen Meilensteine in der Geschichte der konstitutionellen Bewegung. Die polnische Maiverfassung hingegen ist außerhalb von Polen nur wenigen bekannt. Wie die amerikanische und die französische Verfassung, so ist auch die Maiverfassung ein Produkt der europäischen Aufklärung. Inspiriert von Montesquieu und John Locke verkündete sie die Souveränität der Nation und führte die Gewaltenteilung ein. Die Exekutive bestand aus dem König sowie einer aus Kronrat und Ministern bestehenden Regierung. Die Legislative bildete ein nach dem Mehrheitsprinzip entscheidender Reichsrat. Die Judikative lag in der Hand von Magistraturen, deren Richter gewählt wurden. [...]