Essays/

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  • von Peter Hoeres

    Der Aufruf „An die Kulturwelt!“, der im Oktober 1914 ein Bekenntnis von 93 herausragenden deutschen Geistesgrößen zum deutschen Militarismus publik machte und so verheerende Folgen für das Ansehen der deutschen Wissenschaft zeitigte, war nicht präzedenzlos. Trotz seiner offensiven Sprache war er letztlich defensiv motiviert, er war eine Antwort auf zahlreiche öffentliche und private Anklagen, welche die hoch angesehenen deutschen Wissenschaftler und Schriftsteller seit August 1914 erreicht hatten. Unter diesen Anklagen stach die Erklärung britischer Intellektueller vom 18. September 1914 „Britain's Destiny And Duty. Declaration By Authors. A Righteous War” aus mehreren Gründen heraus: sie war von der Crème de la crème der britischen Literaten unterzeichnet worden, an sehr prominenten und angesehen Publikationsorten erschienen, und sie enthielt eine sehr erfolgreiche und bildgewaltige Argumentation. [...]

  • von Priska Jones

    Was war Europa 1926? Eine beleibte ältere Dame, die sich mit schwerem Gepäck auf eine Reise in Richtung Frieden begibt? Dies ist zumindest das Bild Europas, das die Karikatur von Werner Hahmann vermittelt, die am 20. Juni 1926 in dem deutschen Satiremagazin Kladderadatsch erschien. Die Situation der alten Dame „Europa“ ist hier paradox dargestellt, da ihr offenkundig friedliches Ziel durch ihre tatsächliche Bewegungsunfähigkeit fast gänzlich blockiert zu sein scheint. Dennoch ergibt eine genauere Analyse ein vielschichtigeres Bild, denn in der Bildmitte dominieren nicht nur die Dame „Europa“ mit ihrem übermäßigen Gepäck; sprechend ist auch die gesamte Szenerie des Bahnsteiges sowie am Bildrand rechts oben ein Männerprofil, das als „Onkel Sam“ mit den „Stars and Stripes“ auf dem Zylinder die USA personifiziert. [...]

  • von Dietmar Müller

    Unter Berufung auf das Recht auf nationale Selbstbestimmung entstanden im Kontext der Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg mehrere neue Nationalstaaten in Osteuropa. Damit hatte sich auch dort das nationalstaatliche Prinzip durchgesetzt, wobei dem Minderheitenschutz die Funktion eines Korrektivs gegenüber befürchteten Bevormundungen ethnischer Minderheiten zukam. Da jedoch die Nation als Ausdruck eines souveränen und einheitlichen Volkes gedacht wurde und deshalb innerhalb der neuen Staaten zumeist nur der Mehrheitsethnie das Recht auf nationale Selbstbestimmung zugebilligt wurde, war der Schutz ethnischer Minderheiten gleichsam ein Fremdkörper und unterminierte die theoretische Konsistenz des Modells „einheitlicher Nationalstaat“.

  • von Holm Sundhaussen

    Die Bestimmungen und Zielsetzungen der griechisch-türkischen Konvention von 1923 und des Dayton-Abkommens für Bosnien-Herzegowina von 1995 unterscheiden sich diametral hinsichtlich der Lösung ethnonational konnotierter Konflikte. Während die Lausanner Vereinbarung die im griechisch-türkischen Krieg von 1921/22 realisierten ethnischen Säuberungen nachträglich sanktionierte und erstmals in der modernen europäischen Geschichte mittels eines obligatorischen ‚Bevölkerungsaustauschs’ weiter vorantrieb[...]