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  • von Dorothea Trebesius

    Der vorliegende Beitrag zeigt anhand der Entwicklung des Komponistenberufs in der DDR, wie ein sozialistischer Staat, der sich als Repräsentant und Träger der ‚fortschrittlichen’ deutschen wie europäischen Kultur und Kunst begriff, den gesellschaftlichen und beruflichen Umgang mit „ernsthafter Musik“ regelte. Traditionelle Formen einer staatlichen Kunst- und Kulturpolitik, die sich auf die Herstellung, Vermittlung und den Nutzung von Werken, Ausdrucksformen und Wissen konzentriert, wurden dabei umdefiniert – und ergänzt durch eine Künstlerpolitik, die sich auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Qualifikation, das Berufsethos, ästhetische Standards, moralische Einstellungen und das gesellschaftliche Verhalten des „sozialistischen Künstlers“ richtete. Das soll im Folgenden exemplarisch an der Professionalisierung des Komponisten durch den Staat, die Partei und die Komponisten gezeigt werden. [...]