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  • von Lukas Herget

    Auch wenn die Fusionskontrolle heute beinahe selbstverständlich zu den Regulierungskompetenzen der Europäischen Kommission gehört, ging ihrer rechtlichen Implementierung ein komplexer und langwieriger Aushandlungsprozess voraus. Innerhalb dieses Prozesses spielte der EuGH eine herausgehobene Rolle. Strukturelle Entwicklungen auf dem Gemeinsamen Markt und Defizite innerhalb des europäischen Rechtssetzungsprozesses trugen dazu bei, dass er aktiv in den Rechtssetzungsprozess eingriff und mit seinem Continental Can Urteil 1973 die Einführung der Fusionskontrolle entschieden beeinflusste. In dem Beitrag werden die rechtspolitischen Dimensionen dieser Entscheidung herausgearbeitet und untersucht, welche juristischen Techniken der EuGH nutzte, um zum „Motor der Integration“ zu werden.