Essays/

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  • von Sarah Lias Ceide

    Dass die italienische Halbinsel und insbesondere ihre Hauptstadt nach 1945 schnell von zahlreichen westlichen Nachrichtendiensten ins Visier genommen wurden, überrascht angesichts der Präsenz des Vatikans, der allgemein geographisch-strategisch günstigen Lage des Landes und des Rückhalts, den die Kommunistische Partei Italiens genoss, keineswegs, und die internationale Forschung hat dies bereits mehrfach und auf überzeugende Art und Weise hervorgehoben. Einem wichtigen Aspekt wurde dabei jedoch selten Aufmerksamkeit geschenkt: dem Geheimdienstkrieg zwischen den untereinander konkurrierenden Nachrichtendiensten Westeuropas, die, jeweils unterstützt durch verschiedene, ebenfalls rivalisierende US-amerikanische Dienste, nach Kriegsende auf italienischem Boden aufeinanderprallten. Italien wurde somit zum Schauplatz nachrichtendienstlicher Konkurrenzkämpfe diverser Nationen, deren komplexe Verflechtungen in diesem Essay in ihren Grundzügen aufgezeigt werden sollen.

  • von Ansgar Engels

    Bei der Compañía Guipuzcoana handelt es sich um eine baskische Handelskompanie, die im 18. Jahrhundert das Monopol auf den Handel zwischen der Kolonie Venezuela und dem Mutterland Spanien innehatte. Ihr ökonomisches Fundament ruhte auf der Versorgung des spanischen Marktes mit dem im Venezuela produzierten Kakao. Eine Rebellion in Venezuela im Jahr 1749, in der sich die koloniale Bevölkerung gegen die dominierende Rolle der Kompanie im Kakaohandel und in der Provinz als Ganzes wandte, nahm die Compañía Guipuzcoana zum Anlass ein Manifest zu verfassen. In dem Beitrag soll dieser historischen Hintergrund kurz ausgeleuchtet und auf die Funktion der Kompanie als Vermittlungsinstanz zwischen Spanien und Venezuela eingegangen werden.

  • von Patrick Bernhard

    Der Beitrag stellt die These auf, dass Interpol – eine der zentralen Organisationen heutiger europäischer und internationaler Zusammenarbeit – in seiner Vergangenheit an antiliberale Modernitätsprojekte geknüpft war, ohne dass dies kritisch reflektiert würde. Der vorliegende Text versteht sich vor diesem Hintergrund als Versuch, die Idee europäischer Zusammenarbeit im Bereich der Polizei stärker zu historisieren, das heißt die Sinnwelten der damaligen Akteure zu rekonstruieren.

  • von Axel Körner

    Die Geschichte der italienischen Oper ist voll wunderbarer Anekdoten, denen wir häufig mit wohlwollender Sympathie begegnen, die wir teilweise belächeln, denen wir jedoch auch allzu leicht Glauben schenken. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Kunst und Politik, speziell der politischen Konnotierung von Oper im 19. Jahrhundert und der Inanspruchnahme Giuseppe Verdis als „Barde der italienischen Nationalbewegung“, ein Bild, das die Rezeption seiner Musik auch heute noch prägt. [...]

  • von Hillard von Thiessen

    Als der neue spanische Botschafter beim Heiligen Stuhl, der Conde de Castro, im Frühjahr 1609 an seinem neuen Dienstort eintraf, fand er eine Denkschrift vor, die, von einem erfahrenen Mitarbeiter der Botschaft erstellt, ihn mit den politischen und sozialen Verhältnissen in der Ewigen Stadt vertraut machen sollte. In ihr finden sich teils wenig schmeichelhafte Wertungen über den Charakter der Einwohner der verschiedenen Teile Italiens. Besonders bemerkenswert ist das vernichtende Urteil über die Römer, die ihre alten Tugenden gänzlich verloren hätten; sie seien nur noch „Menschen, die zu Sklavendiensten geboren wurden“. [...]

  • von Patrick Bernhard

    Am 1. April 1936 unterzeichneten der Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, und sein italienischer Amtskollege Arturo Bocchini in der Reichshauptstadt Berlin eine folgenschwere geheime Übereinkunft: das sogenannte deutsch-italienische Polizeiabkommen. Das Abkommen und die beiden kurz darauf folgenden Zusatzvereinbarungen sahen eine ausgesprochen enge Kooperation bei der internationalen Verbrechensbekämpfung vor, die weit über das bis dahin gekannte Maß zwischenstaatlicher Polizeizusammenarbeit hinausgehen sollte. Der Vertragstext beinhaltete nicht nur einen umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch über verdächtige Personen. Insbesondere die Vereinbarung, dass die Polizeikräfte beider Länder Verdächtige unter „Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen“ außer Landes verbringen durften, brach mit den Grundsätzen des damals geltenden internationalen Auslieferungsrechts. Allen Akteuren war damals klar, dass es dabei um staatlich legalisierte Verschleppung über die Landesgrenzen hinweg ging. [...]