Anfragen der Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak (1900) und Dr. Ante Pinterovic (1910)

Abgeordneter Dr. Franko Potocnjak: Von der königlichen Regierung des Landes erwarte ich folgende Erklärung: (liest) Auf welche Art und mit welchen Mitteln beabsichtigt die königliche Regierung des Landes, das von Auswanderungsagenturen betrogene und ausgebeutete kroatische und slawonische Volk zu schützen? Unternimmt dieselbe irgendeinen Schritt zur Wiedergutmachung, um das betrogene Volk zu entschädigen? [...]

Anfragen der Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak (1900) und Dr. Ante Pinterovic (1910)

Quelle 1

122. Sitzung des Landtags (Sabor) des Königreichs Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens am 20. Januar 1900


Anfrage des Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak[1]


Abgeordneter Dr. Franko Potocnjak:

Von der königlichen Regierung des Landes erwarte ich folgende Erklärung: (liest)

Auf welche Art und mit welchen Mitteln beabsichtigt die königliche Regierung des Landes, das von Auswanderungsagenturen betrogene und ausgebeutete kroatische und slawonische Volk zu schützen? Unternimmt dieselbe irgendeinen Schritt zur Wiedergutmachung, um das betrogene Volk zu entschädigen?

[...]

Da unser Volk besonders in der gebirgigen Region naiv ist, nutzen die Spekulanten diese Naivität, die Notlage des Volkes und beuten es für den eigenen Profit aus.

Dies läuft so ab. Die Agenturen von dieser und der anderen Seite des Meeres, unter welchem Namen sie sich auch immer hier und im Ausland ausgeben – nicht nur bei uns, sondern in anderen Ländern auch – senden ihre Boten, welche die hiesige miserable Lage des Volkes zu nutzen versuchen, um die Menschen zu überreden, nach Amerika zu gehen, wobei die Darstellungen der dortigen Lebensumstände nicht der Wahrheit entsprechen.

Es kann auch nicht die Rede davon sein, jemandem diesen Weg zu verwehren, weil jeder so frei ist und gehen kann, wohin er muss oder möchte.

Hier möchte ich nicht den Eindruck erwecken, ich beabsichtige und erwarte von der Regierung, mittels irgendwelcher Verordnung die Bewegungsfreiheit jedes einzelnen einzuschränken. Aber die Wirkung diverser Auswanderungsagenturen geht mittlerweile so weit, dass die Menschen getäuscht werden, indem ihnen die Lebensumstände in Amerika falsch dargestellt werden. Es steht jedem frei, sich vom europäischen Kontinent abzusetzen, wenn er alle Bestimmungen erfüllt, wobei die amerikanischen Bundes- und Staatsbehörden von dem Einwanderer zusätzlich die Erfüllung aller Voraussetzungen des Aufenthalts in Amerika verlangen. Vor allem geht es um finanzielle Mittel, die für eine Zeit lang den Lebensunterhalt sichern sollten. All das verschweigen die Vermittler. Neben falscher Beratung gehen sie noch weiter und bringen unseren Leuten bei, wie man diese Regeln umgehen kann, mit einem Wort gesagt: Wie man die dortigen Behörden betrügen kann.

Dank eines Freundes habe ich einige Informationen bekommen. Mein Augenmerk liegt jedoch in der Form der Überredung der Bevölkerung nach Amerika zu gehen. In diesen obskuren Projekten der Agenturen, die nichts anderes sind als Büros der Sklaventreiberei, sagt man, dass Pässe oder sonstige Ausweise nicht notwendig seien; sie fügen aber noch hinzu, die Auswanderer sollten Abstand von der Polizei und sonstigen Verwaltungsbehörden halten. Beispielweise steht im Prospekt: „Sagen Sie einfach, Sie reisen nach New York, zeigen etwa 20-30 Dollar vor und Sie sind frei und können reisen wohin sie wollen.“ Zweites Beispiel: „Es genügt, wenn Sie Ihre Taufurkunde vorzeigen.“ Weiterhin, steht in einem Text aus der Krain [heutiges Slowenien]: „Sagen Sie nicht, dass sie nach Amerika gehen, sondern in das Stahlwerk in Udine“.

[...]

Mir scheint, es wäre ein praktischer Weg, mit dem man sich behelfen könnte, ein solches ekelhaftes Handeln, dieses verzehrende Jagen nach weißem Fleisch von Bazillen-Agenten zu verhindern, nach Möglichkeit die Seriosität der Arbeit der Agenturen zu sichern. Darüber hinaus […] müsste man die freie Arbeitswahl jener absichern, die dem Gesetz treu sind. Genau diese Fakten, welche ich gerade aufgezählt habe und in denen sich zeigt, dass es unserem kroatischen Volk nicht erlaubt ist, in Rijeka, am Meer oder am Bahnhof in ihrem Beruf zu arbeiten, stellen die Realität dar. Wir sind nichts in Rijeka und können dort nichts tun.[2]

[...]

Heute, so sagen es die Leute, die sich auskennen, gibt es über 100.000 unserer Landsleute in Amerika. Diese Leute sind den österreich-ungarischen Konsuln ausgeliefert, welche weder eine Ahnung von unserer Sprache haben, noch diese verstehen können.

[...]

Ich erinnere Sie an die Tatsache, dass letztes Jahr, als es darum ging, dass in der Diplomatischen Akademie einige unserer jungen Männer aufgenommen werden sollten, bekannt wurde, dass bei der Vergabe von Plätzen und Stipendien für jene, die aus den Ländern der ungarischen Krone stammen, eine Voraussetzung besteht: Beherrschung der ungarischen Sprache. Schon durch diese Anordnung ist der Ausschluss unserer Landsleute festgeschrieben, wenn sie sich auf eine Tätigkeit vorbereiten wollen, die für die Unseren im Ausland so wichtig wäre.

[…]

Quelle 2

20. Sitzung des Landtags (Sabor) des Königreichs Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens am 19. April 1910


Anfrage des Abgeordneten Dr. Ante Pinterovic[3]


Abgeordneter Hr. Dr. Ante Pinterovic:

Hohes Haus, unsere Auswandererfrage beschäftigt unsere Öffentlichkeit schon lange Jahre. Mit der Frage haben sich unsere Zeitschriften und Genossenschaften auseinandergesetzt, davon war auch im Landtag die Rede, die letzte und vorletzte Regierung haben sich auch mit der Problematik beschäftigt.

Die Auswanderung unseres Volkes nach Amerika gewinnt immer mehr an Gewicht und von Jahr zu Jahr wächst die Zahl derer, die aus verschiedenen Gründen gezwungen sind das Vaterland zu verlassen und in der weiten Welt die Rettung suchen.

Meine Herren, wenn sich dieser Trend fortsetzt, kann diese Auswandererfrage für unser Dasein als Volk äußerst verheerend sein!

Gemäß den amerikanischen Behörden beläuft sich die Zahl der Auswanderer aus Kroatien und Slawonien im Jahr 1899 auf 13.575 Personen. Diese Zahl wuchs jährlich und erreichte im Jahre 1907 47.826 Menschen. Durchschnittlich, kann man sagen, wandern jährlich ungefähr 40.000 Menschen aus Kroatien aus. Wie schon bekannt, leben in Amerika fast eine halbe Million unserer Volksgenossen. Diese Landsleute sind für Kroatien – mehr oder weniger – verloren.

Viele Auswanderer kommen durch schwere Arbeit in Kohlegruben und Minen um, ein Teil von ihnen kehrt zurück, doch die meisten bleiben dort. In Anbetracht der Tatsachen können wir sehen, was für eine düstere Zukunft uns bevorsteht, wenn wir nichts dagegen unternehmen.

Diese Auswanderung hat hier zu Lande auch zur Folge, dass unsere heimische Arbeitskraft geschwächt wird, da starke, junge Menschen das Land verlassen und relativ viel Geld mitnehmen. Wahrhaftig kommt Geld auch zurück ins Land, aber leider wird dieses Geld falsch ausgegeben und letztendlich dient es dem Land und dem Volk überhaupt nicht.

[…]

Bei der Gelegenheit sollten wir uns auch dafür interessieren, wie viel Geld die Auswanderer mitnehmen. Der zuverlässigen Statistik zu Folge, ich nenne nur ein Beispiel, haben unsere Landsleute allein im Jahre 1907 etwa eine halbe Million nach Amerika mitgenommen. Klar, man könnte sagen, es komme genauso viel Geld zurück, aber wir haben in verschiedenen Zeitungen gelesen und in Diskusionen der Kreisverwaltungen gehört, dass das Geld, das aus Amerika zurück geflossen ist, falsch verwendet wurde, besser gesagt, nicht so, wie wir Landsleute es wünschen würden.
Es war einmal in einer Zeitung zu lesen, wie viel Alkohol in Lika und Krbava [einer der ärmsten Bezirke Kroatiens], woher die meisten Emigranten kommen, konsumiert wurde. Man hat ausgerechnet, dass dort Alkohol und Champagner im Wert von 3.600.000 Kuna getrunken wurde. (Abgeordneter Hr. Dr. Vladimir Frank: Was? Champagner für 3 Millionen!)

Sie bedauern nicht dort gewesen zu sein.

(Abgeordn. Vladimir Frank: Ich habe es falsch verstanden.)

Es ist klar, dass das Geld in die Heimat zurückkommt, nur bringt es keinen Segen und wird nicht für wirtschaftliche Zwecke oder zum Wohle des Volkes investiert.

(Abgeordneter Herr Dr. Vladimir Frank: Sie sind ein anständiger Mann, wie können Sie uns unser Bedauern unterstellen, dort nicht dabei gewesen zu sein?) Wenn Sie mit Champagner für 3 Millionen nur so um sich schmeißen! (Abgeordneter Frank: Wir haben doch nur gefragt.) Wir haben erwidert! (Abgeordneter Frank: Sie gehen ins Private über…) Sie unterstellen mir eine Haltung. (Abgeordneter Frank: Wir haben nur um eine Erklärung gebeten.) Diese Frage verlangt das größte Verständnis dieses Gremiums für die genannten Faktoren, um eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, welche die endgültige Regulierung der Sache ermöglicht. (Abgeordneter Frank: In ihrem Leben haben Sie mehr champagnisiert als ich!)

[…]


[1] Stenograficki zapisnici Sabora kraljevina Hrvatske, Slavonije i Dalmacije, 15. siecnja do 24. veljace 1900. Svezak 4, dio 1 (Zagreb 1900), S. 94–99. Übersetzung aus dem Kroatischen von Katarina Bicvic.

[2] Rijeka (Fiume) unterstand direkt Budapest und lag nicht auf dem Territorium des Königreichs Kroatien und Slawonien.

[3] Stenograficki zapisnici Sabora kraljevina Hrvatske, Slavonije i Dalmacije, 1908–1913, 12. ožujka do 23. svibnja 1910. Sv. 1. (Zagreb 1910), S. 807–808. Übersetzung aus dem Kroatischen von Katarina Bicvic.


Zugehöriger Essay: Der Staat und die Emigranten Auswanderungspolitik und Nationsbildung im südöstlichen Europa vor dem Ersten Weltkrieg

Der Staat und die Emigranten. Auswanderungspolitik und Nationsbildung im südöstlichen Europa vor dem Ersten Weltkrieg[1]

Von Ulf Brunnbauer

Am Beginn des 20. Jahrhunderts kamen die Abgeordneten des Landtags (Sabor) des Königreichs Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens einige Male auf das Thema Emigration zu sprechen. Dies war nicht weiter verwunderlich angesichts der Dimension der Amerikaauswanderung aus Kroatien. Gemäß der offiziellen Emigrationsstatistik wanderten von 1899 bis 1914 rund 207.000 Menschen aus Kroatien aus, davon mehr als 170.000 nach Nordamerika, wobei noch viel mehr Emigrationspässe ausgestellt wurden. Kroatien stand damit nicht alleine, sondern spiegelte den Gesamttrend der Habsburger Monarchie wider, die Anfang des 20. Jahrhunderts zum wichtigsten Sendeland von Einwanderern in die USA geworden war. Mehrfach forderten Abgeordnete des kroatischen Landtags die Landesregierung mit Interpellationen auf, in das Emigrationsgeschehen einzugreifen. So auch die beiden Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak aus dem Wahlbezirk Bakar an der Adriaküste und Ante Pinterovic, der die Stadt Osijek, im Osten des Landes, vertrat. Ihre Anfragen erfolgten zu Beginn der Massenauswanderung (1900) sowie zu einem Zeitpunkt, zu dem sie sich auf hohem Niveau stabilisiert hatte (1910).

Potocnjak und Pinterovic artikulierten nicht nur spezifische Forderungen an die Landesregierung, sondern Haltungen, die typisch waren für den politischen, aber auch medialen Diskurs über Emigration in Kroatien und anderswo in Europa in jener Zeit. Emigration wird als Problem präsentiert, gegen das der Staat etwas unternehmen soll. Es ist von „Schädigung“ und Verlusten“ durch die Emigration für das „Volk“ und das „Land“ die Rede; die Not der Emigranten wird betont, die des Schutzes und der Hilfe durch den Staat bedürfen. Amerika wird als Ort geschildert, an dem den Emigranten großes moralisches und ökonomisches Unheil drohe. Ein serbischer Politiker in Kroatien, Lazar Horvat, sprach in einer Rede im Jahr 1912 sogar davon, dass „Amerika das Grab unseres Volkes, sein neues Kosovo, sein Abgrund, und nicht seine Rettung“ sei.[2]

Ein weiterer für den öffentlichen Diskurs über Emigration in jener Zeit charakteristischer Topos, der vom Abgeordneten Potocnjak bemüht wird, ist jener der „Unwissenheit“ der Migranten. Der Akt der Migration wird nicht als Resultat einer bewussten und durchaus informierten Entscheidung der Migrierenden dargestellt – was er mithin zumeist war –, sondern als Ausfluss der Tätigkeit unredlicher Auswanderungsagenten, welche die Migranten mit falschen Versprechungen und diversen Tricks ins Unheil, das heißt nach Amerika locken.[3] Die Migranten haben keine „agency“, vielmehr werden sie als Opfer präsentiert. Potocnjak und seine Zeitgenossen in Kroatien aber auch anderswo forderten daher wiederholt und nicht erfolglos das Einschreiten der Behörden gegen die „verderbliche“ Agitation von Auswanderungsagenten, welche die vermeintlich naiven Bauern zu der unüberlegten Entscheidung der Auswanderung verleiten würden.

In den europäischen Emigrationsländern jener Zeit machten besorgte Öffentlichkeiten häufig Emigrationsagenten und deren Subagenten als Sündenböcke aus, die für die große Zahl der Emigranten verantwortlich seien, an deren Unwissenheit sie sich eine goldene Nase verdienen würden; dass Emigrationswillige sich ganz bewusst der Dienste von Emigrationsagenten bedienten und nicht umgekehrt diese Personen, die gar nicht an Emigration gedacht hätten, zu einer solchen überredeten, kam nur wenigen Beobachtern in den Sinn. Der seinerzeitige Diskurs über die Emigrationsagenten, die in großer Zahl im östlichen und südöstlichen Europa tätig waren und sich dabei tatsächlich oft auch zweifelhafter, wenn nicht illegaler Praktiken bedienten, erinnert frappant an die Stigmatisierung von Migrationshelfern heute, die als „Schlepper“ kriminalisiert werden, obwohl deren Kriminalität strukturell eine Resultante restriktiver Immigrationsregime ist.

Die Naivität von Migranten bzw. deren Familien war offensichtlich eine besondere Sorge, die den Abgeordneten Ante Pinterovic umtrieb. Zehn Jahre nach der Anfrage von Potocnjak kam Pinterovic nicht umhin einzugestehen, dass die massenhafte Emigration aus Kroatien auch positive Folgen zeitigte: Die Emigranten schickten regelmäßig Geld nach Hause bzw. kamen mit Erspartem zurück. Aber „dieses Geld, das zurückkommt, wird oft nicht dafür verwendet, was für Volk und Land nützlich ist.“[4] So würden die Familien von Emigranten in einer der ärmsten Ecken Kroatiens das Geld insbesondere für Alkohol, ja sogar „Schaumwein“ ausgeben. Der eigentlich regierungstreue Pinterovic beklagte, dass die Regierung bisher zu wenig unternommen habe, das Geld der Emigranten für die Verbesserung der Ökonomie ihrer Herkunftsregionen zu verwenden. Auch hier wird deutlich, dass den Emigranten (und ihren Familien) eigene Agency abgesprochen werden soll bzw. die Ergebnisse des migrantischen Eigen-Sinns als problematisch angesehen werden; der Abgeordnete schien besser zu wissen, was mit dem Geld der Emigranten vernünftigerweise geschehen solle. Die Parallelen zu heutigen Diskursen über die Verwendung von Remittances sowie zu den staatlichen, oftmals von Entwicklungseinrichtungen und der Weltbank unterstützten Versuchen, die Migrantentransfers einer „produktiven“ Investition zuzuführen, sind augenfällig. Eine ausgesprochen instrumentelle Haltung gegenüber Emigranten und deren Ressourcen durchzieht die Emigrationspolitik seit mehr als einem Jahrhundert.

Selbstverständlich wies der kroatische Kontext seine Besonderheiten auf; diese betrafen nicht so sehr die Dynamik des Emigrationsprozesses, die vergleichbar zu jeder anderen Senderegionen im östlichen und südöstlichen Europa war, als die politischen Rahmenbedingungen. Seit der Erreichung einer Teilautonomie innerhalb des Königreich Ungarns 1868 war die Politik in Kroatien von einer permanenten Auseinandersetzung zwischen Budapest und Zagreb über die Reichweite der Autonomie bestimmt. Andererseits war die politische Landschaft Kroatiens keinesfalls einheitlich. Das Spektrum reichte von Anhängern der Magyarisierung und Sympathisanten mit Österreich bis hin zu lautstarken Gegnern der Habsburger. Die kroatische Nationalbewegung war ebenfalls heterogen und sich in ihren politischen Zielen sowie Definitionen der kroatischen Nation sowie der Frage, wie sie sich zu den Serben Kroatiens verhalten sollte, keinesfalls einig. Die von Seiten der Nationalbewegung angestrebte, aber nicht erreichte Fusion des Staatsgebiets Kroatiens – als Teil Ungarns – mit der österreichischen Provinz Dalmatien sorgte für zusätzlich Frustrationen. Kurz gesagt: Wenigstens für das frühe 20. Jahrhundert lässt sich konstatieren, dass die politische und öffentliche Debatte mit nationalen Inhalten saturiert war. Vor diesem Hintergrund diente das Sprechen über Emigration der Artikulation von Vorstellungen über das Wesen der Nation, über ihre Ziele aber auch Herausforderungen, über Fragen der Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit, über das Verhältnis von Staat und Bürgern. Auch für Kroatien Anfang des 20. Jahrhunderts gilt, was Nancy L. Green und François Weil festgestellt haben: „Defining emigrants was part of a larger process of defining citizens (and their obligations), national character, as well as the notion of a cultural nation.“[5]

Nation und Emigration

Die besondere Virulenz von Debatten über Emigration in der politischen Öffentlichkeit im südöstlichen Europa vor dem Ersten Weltkrieg war zum einen durch die signifikante Dimension des Phänomens bedingt. Regional phasenverschoben wurde das südöstliche Europa in den 1880er- und 1890er-Jahren von massenhafter Amerikaauswanderung erfasst. Vom Norden in den habsburgischen Gebieten bis zum Süden, Griechenland, entstanden Regionen mit intensiver und persistenter Auswanderung. Aus Gegenden wie Oberungarn (der heutigen Slowakei), dem Herzogtum Krain (heute Slowenien), Istrien und Dalmatien, den Karstgebieten Kroatiens, Montenegro und Griechenland wanderten viele Hunderttausend Menschen nach Amerika aus. Nicht nur auf lokaler Ebene waren die sozioökonomischen Konsequenzen der Emigration massiv. Preise, Löhne und die demografische Entwicklung wurden von ihr spürbar beeinflusst. Die absolute Dimension der Auswanderung war jedoch nicht alleinverantwortlich für die Intensität der Debatte, wie sich am bulgarischen Beispiel zeigen lässt: Aus Bulgarien wanderten vergleichsweise wenige Menschen nach Übersee aus, was aber nicht verhinderte, dass die Politik regelrecht hysterisch auf die ersten Anzeichen verstärkter Amerikaauswanderung (1907) reagierte (siehe unten).

Tabelle: Gesamtemigration aus den Ländern des südöstlichen Europa vor dem Ersten Weltkrieg

Österreich-Ungarn (1876–1910)

3.548.000

Österreich

1.845.000

Ungarn

1.703.000

Kroatien, 1899–1914

207.000

Griechenland, 1876–1915

320.000

„Europäische Türkei“, 1895–1913*

123.000

Bulgarien, 1904–1912*

38.022

Rumänien, 1880–1910*

70.000

Montenegro, 1890–1910*

20.000

Anmerkung: Diese Zahlen geben plausible Schätzwerte ab; insbesondere für Länder ohne eigene Emigrationsstatistik (wie Montenegro) lassen sich kaum genaue Zahlen erheben. Die Angaben beruhen auf US-amerikanischen Einwanderungsstatistiken, auf Auswanderungsstatistiken der Sendeländer sowie weiteren statistischen Quellen (wie Pass- und Hafenregister). Siehe: Brunnbauer, Ulf, Globalizing Southeastern Europe: The Economic Causes and Consequences of Overseas Emigration up until 1914, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte (2014), H. 1, S. 33–63.

* Nur die Auswanderung in die USA wurde berücksichtigt.

Politische Eliten insbesondere in Nationalstaaten sahen in Emigration regelmäßig eine Gefahr für die Nation: Arbeitskräfte im besten Alter gingen verloren, die Wehrkraft würde reduziert – und was würde massenhafte Auswanderung über das Leben in einem Land aussagen, das sich als die Verwirklichung des Traums auf nationale Selbstbestimmung verstand? Die diesen Sorgen zugrundeliegende Furcht war jene des Souveränitätsverlusts: Bürger und Bürgerinnen bzw. Untertanen, die für längere Zeit oder gar für immer in ein anderes Land gingen, entzogen sich dem Zugriff ihres Staates. Nicht ohne Grund bevorzugen moderne Staaten und ihre Bürokratien sesshafte Bevölkerungen, denn diese können leichter kontrolliert, gezählt, besteuert und in die Armee eingezogen worden.[6] Der Begriff der Migration, in seiner Absetzung von Mobilität, weist eine administrative Logik auf, die eine bestimmte Art von menschlicher Bewegung im Raum von anderen Arten unterscheidet: Dem modernen Staat gilt üblicherweise die Bewegung über Staatsgrenzen hinweg, also Migration, als etwas kategorial von Formen der Binnenwanderung (Mobilität) Verschiedenes. Die Kontrolle der Staatsgrenze, die Konzentration deren legitimen Überquerung auf dafür bestimmte Orte sowie die Durchsetzung rigoroser Identitätsnachweise für den Grenzübertritt markierten wesentliche Aspekte moderner Staatlichkeit, die auf dem Prinzip der Territorialisierung von Souveränität beruhte und sich im 19. Jahrhundert in Europa durchsetzte.[7]

Die Reaktion der Regierungen von Ländern, die massive Überseeemigration erlebten, musste nicht notwendigerweise eine ablehnende sein. Zum einen waren sich Regierungen und ihre Beamten durchaus der – potenziellen oder realen – positiven Auswirkungen von Emigration, vor allem in Form des Zuflusses von Geld, bewusst. Ob eine solche Einschätzung Politik-bestimmend werden konnte, hing letztlich von dem Ausgang institutioneller und politischer Konkurrenz ab. Sollte die Auswanderung hauptsächlich Bevölkerungsgruppen betreffen, die von der Regierung als missliebig angesehen wurden, konnte sie sich durchaus der impliziten oder gar expliziten offiziellen Unterstützung erfreuen. In Ungarn vor 1914 lässt sich zum Beispiel beobachten, dass die Regierung über die Tatsache nicht unerfreut war, dass Angehörige nicht-magyarischer Bevölkerungsgruppen (vor allem Slowaken, Kroaten, Serben, Rumänien) im Vergleich zu den Ungarn überproportional unter den Emigranten vertreten waren und somit Emigration einen Beitrag zur angestrebten Magyarisierung des Landes leistete. Umgekehrt führte diese Tatsache unter den betroffenen Nationalitäten zur Vermutung, Ungarn würde gezielt ihre Auswanderung betreiben, was nationalen Aktivisten ein weiteres Argument in ihrer Kritik der Budapester Politik lieferte. Lokale Gemeinden in der Habsburgermonarchie, die für die Armenfürsorge verantwortlich zeichneten, waren zudem nicht unglücklich, wenn sie ihre Armen nach Amerika los wurden.

Und schließlich konnten Staaten „ihre“ Emigranten als wichtige Ressource im Ausland entdecken: Mark Chaote hat eindrücklich gezeigt, mit welcher Konsequenz und Intensität der italienische Staat vor dem Ersten Weltkrieg Mechanismen entwickelte, um aus den Emigranten aus Italien eine loyale Diaspora zu formen. Die Emigranten sollten sich ihrer alten Heimat verbunden fühlen, für deren Interessen eintreten, wo auch immer sie lebten, natürlich regelmäßig Geld nach Hause schicken und letztlich zurückkehren.[8] Nationsbildung kann sich nach außen richten, und zwar nicht nur um vermeintlich der Befreiung harrende Mitglieder der Nation in der Nachbarschaft national zu mobilisieren, sondern um Personen zu erfassen, die als Teil der Nation angesehen werden, aber in großer Entfernung vom Nationalstaat leben: Auch diese sollen an ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder der nationalen Gemeinschaft erinnert werden. Nationsbildung über die große Distanz verstärkt ethnische Interpretationen von nationaler Gemeinsamkeit sowie ein ent-territorialisiertes Verständnis von Souveränität. Transnationalismus richtet sich mitnichten gegen Nationalismus, sondern kann ein Instrument nationalistischer Praxis von beiden Seiten des Migrationskonnexes her (den Emigranten einerseits, dem Sendestaat andererseits) sein.

Politische Reaktionen in Südosteuropa

Die Ansicht, im 19. Jahrhundert hätte in Europa eine generelle „exit revolution“ stattgefunden, im Sinne der Aufhebung vormals bestehender Emigrationsbeschränkungen, muss nicht zuletzt angesichts der südosteuropäischen Erfahrung revidiert werden.[9] Die südosteuropäischen Öffentlichkeiten und politischen Eliten, oder wenigstens Teile von ihr, reagierten oftmals mit Sorge auf die massenhafte Emigration ihrer Landsleute, wie auch die eingangs erörterten Debattenbeiträge aus Kroatien verdeutlichen. Nicht immer schlug diese Sorge in konkrete Beschränkungen der Auswanderungsmöglichkeiten um, in einigen Ländern allerdings schon: Sowohl Serbien als auch Bulgarien unternahmen kohärente Schritte zur Unterbindung von Auswanderung, sobald sich zur Mitte des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts die Ausbreitung der massenhaften Überseeauswanderung auf diese beiden Länder abzeichnete. Davon ausgenommen waren nur Angehörige der Minderheiten, denen keine Steine in den Weg gelegt wurden, sollten sie auswandern wollen. In Serbien führte die Regierung prohibitiv hohe Gebühren für Auswanderungspässe ein und in Bulgarien erließ die Nationalversammlung 1907 eines der restriktivsten Auswanderungsgesetze jener Zeit; das Gesetz bestimmte unter anderem, dass Rekruten und Reservesoldaten – also die Bevölkerungsgruppe mit der größten Emigrationswahrscheinlichkeit – nur gegen Zahlung einer sehr hohen Garantiesumme eine Auswanderungsgenehmigung erhalten konnten. Die Regierung ließ es sich vorbehalten, die Auswanderung in bestimmte Länder ganz zu unterbinden, wenn sie diese für „sozial schädlich“ befand. 1910 wurde zum Beispiel die Vergabe von Reisepässen an Personen eingestellt, von denen die Behörden vermuteten, dass sie nach Amerika reisen würden.[10] Beide Länder, Serbien sowie Bulgarien, standen in einer populationistischen Tradition, die auf Mehrung der Bevölkerungszahl ausgerichtet war. Angehörige der „Nation“ wurden zur Einwanderung eingeladen, nicht zuletzt um die von Minderheiten verlassenen Orte zu besiedeln.

Den anderen Pol der emigrationspolitischen Praxis markierten Österreich und Griechenland. In Österreich bedeutete das Staatsgrundgesetz vom Dezember 1867 in der Tat eine „exit revolution“: Die gesetzlich verbriefte Freiheit der Auswanderung trat an die Stelle zuvor existierender Auswanderungspatente, die Emigration untersagt hatten. Österreich erlebte ab den 1890er-Jahren eine intensive politische und öffentliche Debatte über Auswanderung, was angesichts der enormen Zahlen wenig verwunderlich war. Kaiser Franz Joseph versprach in drei Thronreden den Erlass eines Emigrationsgesetzes, um den Kritikern der Emigrationsfreiheit entgegen zu kommen: Die Armee sah ganze Garnisonen gen Amerika entschwinden (und konnte in den Emigrationsregionen tatsächlich vieler Wehrpflichtiger nicht habhaft werden), während die politisch einflussreichen polnischen Großgrundbesitzer in Galizien – der am stärksten durch Auswanderung betroffenen Provinz – befürchteten, die billigen Arbeitskräfte für ihre Güter zu verlieren. Doch bis 1913 konnten die liberalen Kräfte in Österreich, vertreten vor allem durch das Handelsministerium, eine Einschränkung der Emigrationsfreiheit verhindern; erst im Angesicht zunehmender militärischer Spannungen aufgrund der Balkankriege setzte sich das Kriegsministerium mit seinem Wunsch nach starken Restriktionen durch, die ab dem Frühjahr 1914 implementiert wurden und zu einem raschen Rückgang der Auswanderung führten, die schließlich mit einer Verordnung des Kriegsministeriums vom 25. Juli 1914 für Wehrpflichtige gänzlich untersagt wurde.[11]

Ganz untätig blieb aber die österreichische Regierung auf dem Feld der Emigrationspolitik nicht: Im Zeitalter des entstehenden Wohlfahrtsstaates gelangten auch Emigranten ins Visier staatlicher Sozialpolitik. Sowohl in Österreich als auch anderswo begannen Behörden, die sozialen Rechte der Emigranten – zum Beispiel gegenüber den Schifffahrtsgesellschaften – zu verteidigen und in Not geratene Emigranten zu beschützen. Mittellose Emigranten wurden etwa auf Staatskosten repatriiert. Österreich-Ungarn errichtete ein umfassendes konsularisches Netzwerk, um sich um die rechtlichen und sozialen Belange der Emigranten zu kümmern. Der diplomatische Dienst nahm somit auch den Charakter einer sozialpolitischen Einrichtung an. So unterstützten österreichisch-ungarische Konsuln in enger Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten Emigranten in den USA bzw. deren Nachkommen, die mit Arbeitgebern um Entschädigungszahlungen im Falle von Tod oder Invalidität bei Arbeitsunfällen vor Gericht stritten.[12]

Einen ähnlichen Zugang wie Österreich praktikzierte Griechenland, das ebenfalls trotz sehr hoher Emigrantenzahlen kein Emigrationsgesetz erließ. Griechenland führte – auch hier wie Österreich – keine offizielle Wanderungsstatistik, was ebenfalls den geringen Grad der politischen Problematisierung von Auswanderung anzeigt. Eine aufgrund der hohen Zahl von Amerikaemigranten 1906 schließlich ins Leben gerufene Kommission des griechischen Parlaments kam zu einer positiven Bilanz der Überseeauswanderung: Zum einen würden die meisten Emigranten zurückkehren (was zutraf), zum anderen leisteten sie mit ihren Geldsendungen einen wichtigen Beitrag zur griechischen Ökonomie; außerdem reduziere die Emigration die Zahl der Armen im Lande. Die Kommission empfahl der Regierung ausdrücklich, diese „Quelle von nationalem Wohlstand“ zu bewahren.[13] Die Bemühungen der griechischen Emigrationspolitik waren daher darauf ausgerichtet, die Bindung der Emigranten an ihre Heimat zu bewahren. Dafür wurde zum Beispiel auf Initiative des diplomatischen Dienstes die „Panhellenische Union“ in den USA gegründet, die als Dachverband der griechischen Emigrantenorganisationen im Sinne der Interessen des griechischen Staates agieren sollte.

Die Wahrnehmung von Emigration als potenzieller Nutzen für die Nation war in Griechenland nicht nur durch fiskalpolitischen Pragmatismus bedingt, sondern ruhte auf einem Nationsverständnis, für das Territorium eine untergeordnete Bedeutung spielte, wie Ioanna Laliotou festgehalten hat: „The transterritorial conception of the national subject was a constitutive element of modern Greek nationalism from the moment of its genesis and thereafter.“[14] Aus dieser Perspektive erschien die griechische Gemeinschaft in Amerika einfach als weiterer Teil der globalen hellenischen Nation, die vielerorts über Diasporen verfügte, welche in den Augen der Politiker und Intellektuellen Griechenlands rund um den griechischen Staat kreisten.

Ambitionierte emigrationspolitische Ziele verfolgte Ungarn, wo die Regierung dieses Thema als mögliche Arena ihrer Nationalisierungspolitik entdeckte. Die im Vergleich zu Österreich stärkere Aufmerksamkeit, die Ungarn der Auswanderung zuteilwerden ließ, manifestierte sich unter anderem in der Einführung einer detaillierten Emigrationsstatistik im Jahr 1899, die auch Kroatien umfasste. Allerdings widerstand auch die ungarische Regierung Forderungen, erhoben etwa von Großgrundbesitzern, Emigration zu unterbinden und beließ es durchgängig bei Auswanderungsfreiheit. Jedoch wurden die Modalitäten der Emigration detailliert durch ein 1903 erlassenes und 1908 novelliertes Auswanderungsgesetz geregelt.[15] Der teilweise restriktive Wortlaut des Gesetzes setzte sich nicht in Realität um, weshalb die Zahl der Emigranten aus Ungarn weiter anstieg. Das Gesetz konzentrierte sich auf die genaue Regelung der Bedingungen, die Schifffahrtsgesellschaften erfüllen mussten, wenn sie in Ungarn eine Lizenz für den Transport von Emigranten erhalten wollten. Zudem versuchte die Regierung durch das Gesetz den Strom der Emigranten aus Ungarn über den einzigen ungarischen Hochseehafen Fiume (Rijeka) zu leiten, wo sie die Emigranten bei der Einschiffung besser kontrollieren konnte und wovon sie sich einen Nutzen für ungarische Geschäftsinteressen versprach. Die englische Cunard-Linie erhielt ein Monopol für den transatlantischen Verkehr aus/nach Fiume und musste garantieren, wenigstens zwei Mal im Monat die Verbindung Fiume-New York zu bedienen sowie die für die Bordverpflegung notwendigen Lebensmittel in Ungarn zu kaufen. Dafür garantierte die ungarische Regierung Cunard eine bestimmte Zahl von Emigranten. Auch wenn es Ungarn gelang, die Zahl der Emigranten, die über Fiume ausreisten, stark zu erhöhen, blieben norddeutsche Häfen populärer. Zumal musste die Regierung die Erfahrung machen, dass der Nordatlantik-Pool, das heißt das Kartell der großen transatlantischen Schifffahrtsgesellschaften, über ausreichend ökonomische und politische Macht verfügte, um ungarische Versuche, den Pool zu umgehen, erfolgreich zu bekämpfen.[16]

Ein zweiter Aspekt der nationalisierenden Emigrationspolitik Ungarns betraf die Haltung des Staates gegenüber den Emigranten in Amerika. Zum einen verfolgte die ungarische Regierung argwöhnisch die patriotischen, Heimat-orientierten Aktivitäten nicht-magyarischer Emigranten in den Vereinigten Staaten. Insbesondere die Slowaken, die hundertausendfach auswanderten, erlebten erst dort eine intensive Nationsbildung, wurde doch die nationale slowakische Agitation in Ungarn vom Staat systematisch unterdrückt.[17] Die ungarische Regierung befand sich in einem Zwiespalt: Einerseits war die Auswanderung von Nicht-Magyaren durchaus erwünscht, weshalb sie von der staatlichen Rückkehrförderung gezielt nicht angesprochen wurden. Andererseits hatte die Regierung keine Kontrolle über deren anti-magyarischen Aktivitäten im Ausland. Die US-amerikanische Regierung ging auf ungarische Forderungen, die national-slowakische Presse in den USA zu zensieren, verständlicherweise nicht ein. Viele der Slowaken kehrten zurück: Sie ließ die ungarische Regierung regelmäßig überwachen, um das Eindringen national-slowakischer bzw. panslawistischer Ideen zu verhindern; diesem Zwecke diente auch das häufige Verbot der Einfuhr slowakisch-amerikanischer Zeitungen. 1902 startete die ungarische Regierung die sogenannte „Amerikanische Aktion“: Maßnahmen wie die finanzielle Unterstützung pro-ungarischer Emigrantenorganisationen sowie die Entsendung loyaler Priester für die Emigrantenpfarreien sollten die Loyalität ungarischer Emigranten zum ungarischen Staat bewahren und einen Kontrapunkt gegen die slowakischen Aktivitäten setzen; auch der diplomatische Dienst wurde für diesen Zweck eingespannt – die Ergebnisse blieben allerdings ernüchternd.[18]

Kroatien, das innerhalb Ungarns über eine Teilautonomie verfügte, versuchte ebenfalls die Emigranten „moralisch und materiell zu unterstützen, damit ihre Liebe und Sympathie und Zuneigung zu ihrem Heimatland lebendig bleibt“ – so jedenfalls hieß es in der Begründung eines Entwurfes für ein Emigrationsgesetz, das drei Mal in den Landtag eingebracht wurde, aber nie zur Abstimmung gelangte, da Kroatien in dieser Materie keine Gesetzgebungskompetenz besaß.[19] Allerdings unternahm die Regierung, angetrieben von der öffentlichen Meinung, in der das Leid der Emigranten beklagt wurde, Schritte, um die Emigranten vor ausbeuterischen Praktiken von Emigrationsagenturen und Schifffahrtslinien zu schützen. Das Problembewusstsein der kroatischen Landesregierung, die sich wie gezeigt wiederholt kritischen Anfragen seitens der Sabor-Abgeordneten stellen musste, zeigte sich auch in der Schaffung einer eigenen Emigrationsabteilung im Rahmen der Landesverwaltung sowie der Einrichtung eines „Auswanderungsfonds“, aus dem die Rückkehr von mittellosen Emigranten unterstützt wurde.[20] Wiederholte Verordnungen der Regierung zur Unterbindung der Aktivitäten der Emigrationsagenten blieben – wie auch anderswo – allerdings wirkungslos.

Schluss

Schon aufgrund des schieren Umfangs der Überseeauswanderung aus Südosteuropa vor dem Ersten Weltkrieg geriet Emigration in den Aufmerksamkeitsradar der Politik. Die konkreten Reaktionen von Regierungen und Bürokraten fielen unterschiedlich aus; allesamt aber manifestierten sie spezifische Auffassungen von Zugehörigkeit und Staatsbürgerschaft. Die Politik der Emigration war durch die Dispositive moderner Staatlichkeit geprägt, ebenso wie Emigration – wenigstens im südosteuropäischen Kontext – neue Formen staatlichen Agierens hervorbrachte. Die Kontrolle von Bewegung und die Aufrechterhaltung von souveränen Ansprüchen in einem Zeitalter wachsender internationaler Mobilität machte Staaten interventionistischer: Sie griffen in zentrale Mechanismen sozialer Reproduktion ein mit dem Ziel, diese zu steuern. Daraus entstanden politische Einstellungen, administrative Gewohnheiten und öffentliche Erwartungshaltungen, die über die Epochengrenze des Ersten Weltkriegs hinaus wirkten. Insbesondere die Versuche, Emigration als nationalpolitisches Instrument zu nutzen und Emigranten, welche die jeweils gültigen Kriterien der Zugehörigkeit zur nationalen Gemeinschaft erfüllten, zu einer loyalen Diaspora zu formen, kehrten im Laufe des 20. Jahrhunderts wiederholt wieder. Welche nicht-intendierten Folgen staatliche Diasporapolitik zeitigen kann, sollte das jugoslawische Beispiel in den späten 1980er- und frühen 1990er-Jahren beklemmend zeigen.[21] Die Wurzeln der Bedeutung von „Diaspora“ als Gegenstand staatlicher Politik sowie als Topos populärer Imagination auch im heutigen Südosteuropa sind jedenfalls vor dem Ersten Weltkrieg zu verorten.



[1] Essay zu den Quellen: Anfragen der Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak (1900) und Dr. Ante Pinterovic (1910).

[2] Horvat, Lazar, Naše Iseljenicko Pitanje ili Šta nam je Amerika dala i donela (Zagreb 1912), S. 13.

[3] Vgl. die zu diesem Essay mit veröffentlichte Quelle 1: Anfrage des Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak, 122. Sitzung des Landtags (Sabor) des Königreichs Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens am 20. Januar 1900.

[4] Vgl. die zu diesem Essay mit veröffentlichte Quelle 2: Anfrage des Abgeordneten Dr. Ante Pinterovic, 20. Sitzung des Landtags (Sabor) des Königreichs Kroatiens, Slawoniens und Dalmatiens am 19. April 1910.

[5] Green, Nancy L.; Weil, François, Introduction, in: dies. (Hgg.), Citizenship and Those Who Leave: The Politics of Emirgation and Repatriation, Chicago 2007, S. 3.

[6] Tilly, Charles, Migration in Modern European History, in: McNeill, William H.; Adams, Ruth S. (Hgg.), Human Migration. Patterns and Policies, London 1978, S. 48.

[7] Zum Regime der Territorialität vgl. Maier, Charles, Transformations of Territoriality, 1600–2000, in: Budde, Gunilla; Conrad, Sebastian; Janz, Oliver (Hgg.), Transnationale Geschichte. Themen, Tendenzen und Theorien, Göttingen 2010, S. 32–56. Zur Geschichte des Reisepasses: Torpey, John C., The Invention of the Passport: Surveillance, Citizenship and the State, Cambridge 2000, S. 57–92.

[8] Chaote, Mark I., Emigrant Nation. The Making of Italy Abroad, Cambridge 2008.

[9] Zolberg, Aristide R., The Exit Revolution, in: Green, Nancy L.; Weil, François (Hgg.), Citizenship and Those Who Leave: The Politics of Emirgation and Repatriation, Chicago 2007, S. 33–62.

[10] „Zakon za emigracijata“, Daržaven vestnik, Nr. 10 (14.1.1908), S. 2–5; Migracionni dviženija na balgarite: 1878–1941, hg. von der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, Sofia 1993, S. 532.

[11] Zur österreichischen Auswanderungspolitik siehe: Malfér, Stefa, Zwischen Verbot, Laisser-faire und Hilflosigkeit. Rechtliche und sozioökonomische Aspekte der österreichisch-cisleithanischen Auswanderungspolitik bis zum Ersten Weltkrieg, in: Wiener Zeitschrift zur Geschichte der Neuzeit 10 (2010), H. 2, S. 89–105; Chmelar, Hans, Höhepunkte der österreichischen Auswanderung: Die Auswanderung aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern in den Jahren 1905–1914, Wien 1974; Caro, Leopold, Auswanderung und Auswanderungspolitik in Österreich, Leipzig 1909.

[12] Phelps, Nicole M., U.S.-Habsburg Relations from 1815 to the Paris Peace Conference: Sovereignty Transformed, Cambridge 2013, hier vor allem S. 147–196.

[13] Zitiert nach: U.S. Congress, Immigration Commission, Statistical Review of Immigration 1820–1910. Reports of the Immigration Commission, Bd. 3, Washington 1911, S. 398.

[14] Laliotou, Ioanna, Transatlantic Subjects: Acts of Migration and Cultures of Transnationalism between Greece and America, Chicago 2004, S. 54.

[15] Eine englische Übersetzung des Gesetzes findet sich in Whelpley, James D., The Problem of the Immigrant, London 1905, S. 252–269. Das Gesetz galt als eines der detailliertesten Emigrationsgesetze seiner Zeit.

[16] Zur Emigration aus Ungarn und der Emigrationspolitik Ungarns siehe Puskás, Julianna, From Hungary to the United States, 1880–1914, Budapest 1982.

[17] Vgl. die eindrückliche Schilderung bei Washington, Booker T. (mit Park, Robert E.), The Man Farthest Down: A Record of Observation and Study in Europe, New York 1912, S. 225–226.

[18] Glettler, Monika, Pittsburgh – Wien – Budapest: Programm und Praxis der Nationalitätenpolitik bei der Auswanderung der ungarischen Slowaken nach Amerika um 1900, Wien 1980.

[19] Stenografski zapisnici Sabora kraljevine Hrvatske, Slavonije i Dalmacije, 1910–1915. XXV svecane zakljucne saborske sjednice od 7. studenoga 1911. Sv. II (Zagreb 1911), Prilog 7k., 1–10.

[20] Grado, Artur . B., Istorijat naše državne iseljenicke službe od njezina osnutka 1901. do obrazovanja Iseljenickog komesarijata 1923, in: Hrvatski državni archiv (Kroatisches Staatsarchiv), fond 790 (Grado), kutija 7, Bl. 119–131.

[21] Vgl. Hockenos, Paul, Homeland Calling. Exile Patriotism and the Balkan Wars, Ithaca 2003.



Literaturhinweise

  • Brunnbauer, Ulf (Hg.), Transnational Societies, Transterritorial Politics Migrations in the (Post-)Yugoslav Region 19th–21th century, München 2009.
  • Chaote, Mark I., Emigrant Nation. The Making of Italy Abroad, Cambridge 2008.
  • Glettler, Monika, Pittsburgh – Wien – Budapest: Programm und Praxis der Nationalitätenpolitik bei der Auswanderung der ungarischen Slowaken nach Amerika um 1900. Studien zur Geschichte der österreichisch-ungarischen Monarchie 19, Wien 1980.
  • Green Nancy L.; Weil, François (Hgg.), Citizenship and Those Who Leave: The Politics of Emirgation and Repatriation, Chicago 2007.
  • Susanne-Sophia Spiliotis, Transterritorialität und nationale Abgrenzung: Konstitutionsprozesse der griechischen Gesellschaft und Ansätze ihrer faschistoiden Transformation. Südosteuropäische Arbeiten 102, München 1998.

Quelle zum Essay
Der Staat und die Emigranten Auswanderungspolitik und Nationsbildung im südöstlichen Europa vor dem Ersten Weltkrieg
( 2015 )
Citation
Anfragen der Abgeordneten Dr. Franko Potocnjak (1900) und Dr. Ante Pinterovic (1910), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2015, <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-28527>.
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