Schuldig, im Namen des Volkes[1]
Von Sabina Ferhadbegovic
Fünf Wochen wartete er im Zentralgefängnis von Sarajevo auf seinen Prozess. Jeden Tag verabschiedete er sich von Mitgefangenen, die nach ihrer Urteilsverkündung nicht mehr zurückkamen. Denn für die Erschießungskommandos endete der Krieg nicht mit Kapitulation. Auch nach der Befreiung brachten sie Tag für Tag Verurteilte um, ehemalige Kriegsgegner, vermeintliche Kriegsverbrecher, „Volksfeinde“, Diebe, Mörder und Spione, die „Diener der Okkupanten“. Als solcher war auch er angeklagt.
Kasim Mašic hatte das vierundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet, als er im späten Frühjahr 1943 seine Ausbildung an der Hohen islamischen Scharia-Theologischen Schule in Sarajevo abschloss. So gut ausgebildete islamische Rechtsgelehrte gab es derzeit in Bosnien nicht viele. Er hätte auch mitten im Krieg auf eine Anstellung innerhalb der Islamischen Gemeinschaft hoffen können, auf eine Schreibtischarbeit in Sarajevo, fern der Front. Und doch sagte er zu, als ihn der bosnisch-herzegowinische Ulema Medžlis, der oberste islamische Gelehrtenrat, zusammen mit sechs anderen Absolventen seiner Fakultät für die Aufgabe eines der Tabor-Imame in der gerade gegründeten 13. Waffen-Gebirgs-Division der SS vorschlug.[2]
Warum ließen sich bosnischen Muslime im nun vierten Kriegsjahr, als jedem hätte klar sein müssen, was eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten bedeutet, für die Waffen-SS aufstellen? Dass sich Heinrich Himmler über neue Soldaten für seine Armee freute und mit aktiver Unterstützung des Jerusalemer Großmufti Mohammed Amin al-Husseini auf bessere Beziehungen zur islamischen Welt spekulierte, ist nachvollziehbar. Die Aufstellung einer Waffen-SS aus bosnischen Muslimen fügte sich in seine Expansionspolitik ein und war der nächste Schritt hin zu einer Transformation der Waffen-SS in eine europäische SS.[3] In der Vorstellung ihrer bosnisch-muslimischen Partner wuchs die Division zur Keimzelle einer bosnisch-muslimischen Armee, die von Deutschen ausgebildet und bewaffnet künftig die Interessen bosnischer Muslime gegebenenfalls mit Gewalt verteidigen oder gar für sie eine territoriale Autonomie durchsetzen sollte.[4]
Seit Zerschlagung des Königreichs Jugoslawien 1941 war Bosnien Teil des so genannten Unabhängigen Staates Kroatien, eines Satellitenstaates der Achsenmächte, in dem die faschistischen Ustascha[5] herrschten. Die Deutschen und die Italiener besetzten das Land zwar, ihre relative Schwäche führte dazu, dass parallel zum Zweiten Weltkrieg in dieser Region ein brutaler Bürgerkrieg wütete.[6] Jede Bürgerkriegspartei versuchte durch massive Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung Kontrolle zu erlangen und ihre Macht zu sichern. Kroatische und zum Teil muslimische Ustascha verfolgten und mordeten Juden, Roma und Serben, serbische Tschetniks[7] verfolgten und mordeten bosnische Muslime, Roma und Kroaten, zugleich bekämpften beide erbittert die Partisanenbewegung, die von der Kommunistischen Partei Jugoslawiens dominiert wurde.
Die serbischen Massenverbrechen an den Muslimen Ostbosniens erschütterten Mašic zutiefst. Allein in Foca massakrierten die Tschetniks nach ihrer Machtübernahme im August 1941 Tausende von Zivilisten.[8] Überlebende, die er für die Hilfsorganisation Merhamet in den Flüchtlingslagern regelmäßig besuchte, berichteten Grauenvolles.[9] Beeinflussten ihn ihre Erzählungen so sehr, dass er offensiv die Meinung vertrat, die Muslime müssten sich wehren?[10] Kam für ihn, den gläubigen Moslem, der Widerstand in den Reihen jugoslawischer Partisanen nicht in Frage? Sah er nur die muslimischen Opfer und was wusste er vom Leid seiner serbischen und jüdischen Nachbarn? In jedem Fall widersetzte er sich nicht seiner Entsendung in die Waffen-SS, nahm teil am Lehrgang für die Imame in Babelsberg und an der militärischen Ausbildung in Frankreich und kehrte schließlich als Imam der SS-Panzerjäger Abteilung 13 im Frühjahr 1944 in Uniform der Waffen-SS nach Bosnien zurück.[11] Mit der nun nach dem arabischen Krummdolch benannten Handschar-Division lief von Anfang an alles anders als geplant. Es meldeten sich zu wenige Freiwillige, die Soldaten mussten auch bei Zwangsrazzien rekrutiert werden. Während der militärischen Ausbildung in Villefranche-de-Rouergue meuterten die Bosnier gegen ihre deutschen Offiziere[12] und vom Moment der Rückkehr auf das ehemalige jugoslawische Territorium an desertierten die ersten. Ein halbes Jahr später befand sich die Division in Auflösung. Die Bosnier rissen die SS-Abzeichen von ihren Uniformen ab, drückten sich Zigaretten auf die Blutgruppentätowierung an der Innenseite ihrer Oberarme aus, ritzten sie ein. Kasim Mašic blieb auf deutscher Seite. Seine Soldaten traten massenweise zu den Partisanen über mit ihren Waffen und ihrer Ausrüstung. Kasim Mašic rekrutierte neue Freiwillige für die Gründung der zweiten kroatischen Waffen-SS-Division Kama.[13] Er sah seine Männer beim deutschen Rückzug im Kampf gegen die Rote Armee wie Fliegen fallen und verharrte bis zum Schluss an ihrer Seite. Fühlte er sich den Verbliebenen verpflichtet? Konnte er sich nun jetzt recht nicht vorstellen, auf die Seite der Kommunisten zu wechseln? Er war mit seinen 26 Jahren älter als einige seiner Soldaten, von denen viele 18-jährig eingezogen wurden. Und er war ihr Imam. Fürchtete er sich vor den Konsequenzen des Desertierens? So sind die Imame Mustafa Hadžimulic und Hasan Bajraktarevic vermutlich vom damaligen Kommandeur der Kampftruppe Hans Hanke erschossen worden, als sie sich 1944 beim Rückzug weigerten, Bosnien zu verlassen.[14] Hatte er Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Partisanen? Das alles wissen wir nicht. Tatsache ist, dass ihn nach der Kapitulation Einheiten der Jugoslawischen Volksarmee an der österreichischen Grenze festnahmen und in das Gefangenenlager von Precka bei Zagreb brachten.[15] Am 28. Mai 1945 verhafteten ihn dort die Mitarbeiter des jugoslawischen Geheimdienstes (Odjeljenje zaštite naroda, OZNA) und überführten ihn nach Sarajevo. Er hatte Glück. Mit zahlreichen „Lakaien der Okkupanten“ und „Verrätern“ machten die Partisanen in der Übergangszeit kurzen Prozess, das ist inzwischen bekannt.[16] Bald bemühten sich die Sieger jedoch, den Einsatz unkontrollierter Gewalt einzudämmen, den Frieden zu festigen und die durch den Krieg und Bürgerkrieg tief gespaltene und traumatisierte jugoslawische Bevölkerung zu integrieren.
Jugoslawien war als alliierter Staat Gründungsmitglied der United Nations War Crimes Commission (UNWCC) und die Partisanen, um Legitimität und Legalität ihrer Bewegung bemüht, hatten bereits am 30. November 1943 nach diesem Vorbild ihre Kommission zur Feststellung von Verbrechen der Okkupanten und ihrer Helfer gegründet. Ihr Ziel war, die begangenen Kriegsverbrechen zu dokumentieren, die Verantwortlichen zu identifizieren und wegen ihrer Taten anzuklagen.[17] Nach ähnlichem Muster entstanden in ganz Europa Kommissionen, die mit unterschiedlichem Erfolg deutsche Verbrechen untersuchten, Beweismaterial sammelten und Vorermittlungen führten: In Polen war das die Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen,[18] in Belgien die Commission d`Enquête sur la violation des règles du droit des gens et des lois et coutumes de la guerre[19] und in der Sowjetunion die Außerordentliche Staatliche Kommission für die Feststellung und Untersuchung der Gräueltaten der deutschen faschistischen Eindringlinge und ihrer Komplizen.[20] Bereits die Namen sind ein Hinweis auf unterschiedliche Konzepte, die diesen Kommissionen zu Grunde lagen. Leider existiert bis heute keine Studie, die deren Arbeit vergleichend untersucht. Auch die jugoslawische Kommission ist unzureichend erforscht. Sie arbeitete zwar eng mit der UNWCC zusammen und orientierte sich an internationalen Kriterien. Die Richtlinien für ihre Tätigkeit formulierten jedoch von Anfang an die Kommunisten. In Jugoslawien bildete sie ein enges Netz von Unterkommissionen, die bis 1948 an der Aufdeckung von Kriegsverbrechen arbeiteten. Diese Landeskommissionen waren zwar chronisch unterbesetzt und von der Anzahl gemeldeter Verbrechen überfordert: Für die bosnische Landeskommission arbeiteten 1947 bei 27 Mitarbeitern nur sieben Rechtsreferenten.[21] Sie nahmen aber enorme Anstrengungen auf sich, fuhren quer durchs Land, interviewten Überlebende unmittelbar nach Befriedung, stellten die Akten der Besatzer sicher und sichteten und katalogisierten diese zusammen mit den Gerichtsurteile der Volks- und Militärgerichte. Sie gründeten Enquete-Kommissionen und produzierten Berge von Material, das sie teilweise in Tageszeitungen veröffentlichten und an die UNWCC weitervermittelten. Trotz aller Kritik an ihren Quellen war die Arbeit der Kommissionen von unschätzbarem Wert für die Opfer, weil sie ihnen ein Forum gaben, ihre Erfahrungen einfach zu erzählen.
In den ersten zwei Jahren ihrer Existenz gingen bei der bosnischen Kommission 66.632 Anzeigen ein, täglich also etwa 90 Anzeigen.[22] Sie verfasste 2.014 Beschlüsse. 217 waren gegen Deutsche oder Italiener gerichtet, 1.697 gegen deren einheimische Helfer. Zur Orientierung sei gesagt, dass bei der Staatlichen Kommission bis zur ihrer Auflösung im Jahr 1948 insgesamt über 900.000 Anzeigen über Kriegsverbrechen seitens der Opfer, ihrer Familien oder anderer Bürger eingegangen waren.[23] Alle Landeskommissionen zusammen nahmen 550.000 Zeugenaussagen auf und konnten auf dieser Grundlage 120.000 Entscheidungen verfassen. Dabei identifizierten sie 65.000 Kriegsverbrecher und „Volksfeinde“: davon waren in etwa 50.000 einheimische „Verräter“.[24]
Nach dem Krieg musste Jugoslawien, wie die meisten betroffenen Staaten auch, die juristischen Grundlagen für die Verurteilung der identifizierten Täter erst einmal schaffen.[25] Die wenigen länderübergreifenden Sammelbücher zu diesem Thema lassen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechern deutlich erkennen: es ging nicht nur um die Frage, welches Recht gelten sollte, sondern um eine Auseinandersetzung mit tiefgreifenden gesellschaftlichen Fragen von Schuld, Wahrheit und Gerechtigkeit.[26] Wie Frankreich oder Polen schuf Jugoslawien neue Richtlinien und neue Institutionen, um begangene Verbrechen angemessen bestrafen zu können: die Mitgliedschaft in als „verbrecherisch“ erklärten Organisationen gehörte dazu.[27] Kasim Mašic wurde als „Volksfeind“ nach Paragraph 14 der Verordnung über die Militärgerichte angeklagt, die erst im Mai 1944 vom Obersten Stab der Jugoslawischen Volksbefreiungsarmee verkündet wurde. Die Militärgerichte waren zuständig für alle Vergehen, die sich gegen den „Volksbefreiungskampf, gegen seine Errungenschaften und Interessen“[28] richteten sowie für alle Straftaten des militärischen Personals und der Kriegsgefangenen. Nach sowjetischem Vorbild waren die Täter entweder als Kriegsverbrecher oder als „Volksfeinde“ anzuklagen.
Der Unterscheidung in Kriegsverbrecher und Volksfeinde war die Vorstellung von fremden Okkupanten und ihren einheimischen Helfern eigen, die nur noch pejorativ als „Diener der Okkupanten“ bezeichnet wurden. Die ersteren waren als Kriegsverbrecher anzuklagen, als aktive Anstifter und Urheber, als Organisatoren und Befehlsgeber von Verbrechen. Einheimische „Kollaborateure“, Tschetniks, Ustascha und Mitglieder anderer militärischen Einheiten galten als Volksfeinde, da sie die Befehle der Okkupanten ausgeführt und für die Zusammenarbeit mit dem Feind das eigene Volk „verraten“ haben. Das Narrativ vom „Volksfeind“ wirkte auf unterschiedlichen Ebenen: indem sich die Partisanen zur Verkörperung des jugoslawischen Volkes stilisierten, definierten sie eindeutig, wer zur neuen Volksgemeinschaft gehörte und wer nicht. Zugleich entlastete die Kategorisierung in die Volksfeinde vermeintliche Verbrecher, weil sie ihnen eine passive und ausführende Rolle zuwies.[29] Die Hauptschuld hatten eindeutig die Besatzer zu tragen.
Für ihr Vergehen konnten die Verurteilten mit dem Tod bestraft werden. Ein zumindest temporärer Ausschluss aus der Volksgemeinschaft war ihnen sicher. Als potenzielle Täter galten alle, die am „blutrünstigen System“[30] der Okkupation beteiligt waren. Die Kommissionen überdeckten das ganze Land mit Plakaten, die zur Denunziation aufriefen. In einer bosnisch-herzegowinischen Variante hieß es: „Vor das Volksgericht mit den Monstern! […] Melden Sie jedes Verbrechen, entlarven Sie Verbrecher, zeigen Sie die Spione der Okkupanten an. […] Der Verbrecher ist nicht nur derjenige, der getötet hat. Mit seinem Messer erwischte er das Opfer nur dank eines vorher organisierten, blutrünstigen Systems. Die Aufgaben waren aufgeteilt. Die einen hetzten und denunzierten, die anderen segneten Verbrechen in Reden und Artikeln ab und wieder andere mästeten die faschistischen Hunde. Alle haben zusammengearbeitet, auf unterschiedliche Art und Weise, öffentlich oder geheim, und die Folge dessen waren blutige Orgien an unschuldigem Volk, unvergessen und schrecklich.“[31] Nach diesem Verständnis waren Verbrecher alle, deren bewusste Handlungen sich gegen die Interessen des jugoslawischen Volkes richteten und dem Feind entgegenkamen.
Als Kasim Mašic nach zwei Jahren in die Stadt zurückgekehrte, von der aus sein Leben eine Wende nahm, gehörte er zu den Besiegten. Er hatte den Zweiten Weltkrieg überlebt, saß aber nun auf der Anklagebank des Militärgerichts der 38. Ostbosnischen Sturmdivision jugoslawischer Partisanen. Gegen diese Männer, seine jetzigen Richter, hatte seine Division im Nordosten Bosniens auf dem Majevica-Gebirge noch vor kurzem gekämpft.[32] Es waren Kommunisten, die er ablehnte. Kaum einer war älter als er selbst. Auch der Staatsanwalt Leutnant Šukrija Berbic kämpfte als Partisan. In der Kommission unter dem Vorsitz des Hauptmanns Veso Jovanovic waren zwei andere erfahrene Partisanenkämpfer der ersten Stunde und Mitglieder der kommunistischen Jugend, der Politkommissar Avgustin Šorn und Radan Danilo. Nur der Schriftführer Mašan Radonjic kannte den Zweiten Weltkrieg aus einer anderen Perspektive als Überlebender deutscher Strafgefangenenlager.[33]
In seinem Urteil vom 15. August 1945 legte das Militärgericht Kasim Mašic mehrere Vergehen zu Last: Erstens, dass er im Juni 1943 der Handschar-Division beigetreten und bei dieser militärischen Einheit bis zu seiner Inhaftierung 1945 geblieben ist. Zweitens, dass er in Deutschland den militärisch-politischen Lehrgang und in Frankreich die militärische Ausbildung abgeschlossen und die Aufgabe des Imams in der Handschar-Division übernommen hatte. Drittens, dass er als Mitglied der Kommission für die Anwerbung von Freiwilligen für die Verbände der deutschen Armee und für die Handschar-Division zahlreiche Orte in seiner Heimat besucht hatte. Viertens, dass er als Organisator nach Ungarn ging, um dort die Kama-Division zu gründen sowie fünftens, dass er beim deutschen Rückzug vor der Befreiungsarmee 1.000 Soldaten angeführt hatte.
Mašic stand kein Verteidiger zur Seite. Er zeigte sich geständig und gab jeden Anklagepunkt zu. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass er versuchte, seine Aufgabe auf eine rein geistliche Dimension zu reduzieren, was das Militärgericht nicht überzeugte. Da sich die Division spätestens seit September 1944 in Auflösung befand, war es für die Militärrichter nicht nachvollziehbar und unverzeihlich, dass Mašic bis zum Kriegsende bei den Deutschen blieb. Sie unterstellten ihm, er hätte es den vielen anderen gleich tun können, die desertierten und nach Hause gingen, oder ihre „Sünden“ auf eine andere Weise verbüßten. Diese tief religiöse Sprache ist ein Hinweis darauf, in welchen Kategorien seine Richter dachten und welcher Symbolik sie sich bedienten. Nach ihrem Empfinden war er ein Verräter und damit ein Sündiger, gefangen genommen als Kämpfer auf der Seite der Okkupanten, ihr Feind. Er hatte sich am jugoslawischen Volk versündigt und von Sündigen erwarteten sie Reue und Büße. Seine Chance auf mildernde Umstände hatte Mašic verspielt, indem er, nachdem er wieder in Bosnien war, statt nach Hause zu gehen, für die Deutschen Freiwillige „köderte“. Seine Chance auf Gnade hatte er verspielt, weil er keine Reue zeigte. Warum sich Kasim Mašic entschloss, der Handschar-Division beizutreten und warum er nicht desertierte, interessierte seine Richter nicht. Auch, dass er an Kriegshandlungen nicht teilnahm, war irrelevant. Entsprechend hart fiel ihre Strafe aus. Sie verurteilten ihn zu dreizehn Jahren schwerer Haft mit Zwangsarbeit und zu sieben Jahren Verlust seiner politischen und bestimmter Bürgerrechte. Ihr Urteil reproduzierte das bereits im Krieg seitens der Partisanen vorformulierte Narrativ vom Verrat der Eliten am jugoslawischen Volk. Aus Eigennutz, für das Geld, oder um sich und ihre Familie zu retten, hätten sie das eigene Volk verraten. Vielmehr noch, sie hätten die nicht aufgeklärten, einfachen Leute verführt, die ihnen vertraut haben, und sie zur Zusammenarbeit mit den Faschisten verleitet.[34] Nach diesem Verständnis lag in Mašics Verhalten eine besondere Schwere der Schuld vor. Wie die Partisanen dazu standen, illustriert ein Zitat Sulejman Filipovics, seinerseits Mitglieds des Nationalkomitees zur Befreiung Jugoslawiens, der noch im Mai 1944 allen die für einen „schmutzigen Lohn Verbrechen an der eigenen Bevölkerung verüben“ drohte, sie werde eine gerechte Strafe ereilen, falls sie bereits nicht vorher schon an der Front von der gerechten, rächenden Kugel getroffen werden.[35] Kasim Mašic überlebte den Krieg und die Übergangszeit. Die kommenden 13 Jahre sollte er im Gefängnis verbringen. Ihn hätte allerdings eine härtere Strafe treffen können.
In ihrem Vorschlag einer Anklageerhebung gegen Mašic vom 30. Juli 1945 suggerierte die bosnisch-herzegowinische Abteilung des Geheimdienstes eine ideologische Motivation für seinen Eintritt in die 13. Waffen-SS: Mašic habe sich als einer der Ersten der Handschar-Division angeschlossen, und zwar bereits am 17. Juni 1943.[36] Er habe mit Begeisterung an den Lehrgängen in Deutschland teilgenommen, die von den Anhängern des „internationalen Verbrechers, des Großmufti El-Husseini und der Gestapo“ durchgeführt wurden. Das Erlernte habe er ganz fleißig an die Soldaten weitergegeben. Was er sie konkret gelehrt hatte bzw. welche kriegswidrigen Handlungen die Soldaten vollzogen haben, stand in dem Schreiben nicht. OZNA ging davon aus, dass sie allgemein bekannt seien und nicht im Einzelnen betont werden müssen. Man wisse, was diese Division in „unseren Gegenden“ angerichtet habe, wofür der Geheimdienst insbesondere „pflichtbewusste Seelsorger“ wie Mašic verantwortlich machte. Die Akten der Landeskommission belegen aber genau das Gegenteil: Die Ermittler wussten zu diesem Zeitpunkt nicht immer genau, wo die Division eingesetzt war, an welchen Aktionen sie sich beteiligte, wer in den Regimentern die Verantwortung trug und welche konkreten Kriegsverbrechen die Soldaten verübt hatten. Für eine Verurteilung hat zwar ausgereicht, dass die Angeklagten Mitglieder einer verbrecherischen Organisation waren, falls sie nicht nachweisen konnten, dass sie zur Teilnahme gezwungen wurden und sich bei Verbrechen nicht beteiligten.[37] Bei der Bestimmung des Strafmaßes sollte ihre persönliche Involvierung in das nationalsozialistische System im Fokus stehen. Dass Mašic El-Husseini in seiner Residenz bei Berlin besucht hatte, deuteten die Ermittler als Zeichen seiner herausragenden Position. Allerdings waren alle Imame bei diesem Besuch anwesend, was nicht in den Akten stand oder für die OZNA irrelevant war. Als konkretes Vergehen warf ihm die OZNA die Agitation für die Division und das Anwerben von Freiwilligen vor. Nach ihrer Interpretation entschloss er sich bis zum Kriegsende auf der deutschen Seite zu bleiben, aufgrund seiner besonderen Verwicklung mit dem nationalsozialistischen System. Was damit konkret gemeint war, bleibt ungenannt. Seine enge Zusammenarbeit mit den Okkupanten, so der Vorwurf, und sein Einfluss auf die Soldaten, hätten den Weg für die späteren, erneut explizit nicht aufgeführten Verbrechen der Division geebnet. Und obwohl Mašic selbst weder an Kriegshandlungen beteiligt war noch diese geplant hatte, schlug der Geheimdienst vor, ihn nach Artikel 13 der Verordnung über die Militärgerichte als Kriegsverbrecher anzuklagen. Für die OZNA war er aufgrund seiner Handlungen ein aktiver Anstifter und Urheber, Organisator und Befehlsgeber von Verbrechen.
Das Militärgericht folgte der Empfehlung der OZNA nicht vollständig. Möglicherweise rettete diese Entscheidung sein Leben. Das unstrukturierte Vorgehen bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen war in der Übergangszeit vom Krieg zum Frieden die Regel. Wie die Vergehen bestraft wurden, hing häufig von lokalen Gegebenheiten ab und davon, wer gerade die militärische Verantwortung trug. In der unmittelbaren Nachkriegszeit fiel das Strafmaß bedeutend höher aus als später. Den Militärrichtern fehlte es häufig an Sorgfalt bei der Urteilsfindung. Die Urteile waren zum Teil Ergebnis strafrechtlicher Ahndung und zum Teil ein Instrument zur Beseitigung von potenziellen politischen Gegnern. An diesem Punkt erinnert der jugoslawische strafrechtliche Umgang mit Kriegsverbrechen erneut an das sowjetische Vorbild.
Kasim Mašic saß seine Strafe bis zu letztem Tag ab. Andere Mitgefangene kamen aufgrund individueller oder kollektiver Amnestien frei: hier läuft die Entwicklung in Jugoslawien in die gleiche Richtung wie im restlichen Europa, wo die meisten Inhaftierten bis Mitte der 1950er-Jahre freikamen.[38] Kasim Mašic verließ das Gefängnis in Zenica erst am 28. Mai 1958. In seiner Akte findet sich der wahrscheinliche Grund: Mašic verbreite nationalen Hass und feindliche Propaganda unter den Gefangenen, so der Vermerk vom 19. November 1947.[39] Für die kommunistischen Machthaber galt er somit als politisch feindlich eingestellt, als nicht resozialisierbar und als klarer Gegner. Wegbegleiter beschreiben Mašic als tief religiösen Menschen.[40] Auch im Gefängnis verrichtete er täglich seine Gebete und zeigte kein Interesse an der Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen.[41] Seine Religiosität werteten die Aufseher als Ideologie und stigmatisierten Mašic als Störfeind. Sie entnahmen ihm seinen Koran.[42]Andere Gefangene berichteten, wie wichtig die kommunistischen Machthaber die Teilnahme an angebotenen Arbeitsgemeinschaften werteten.[43] Mašic boykottierte alle Angebote. In regelmäßigen Aktenvermerken hielt die Gefängnisleitung fest, er behindere die politische und die kulturelle Aufklärungsarbeit unter den Gefangenen und seine feindliche Einstellung beeinflusse negativ die Umerziehungsbemühungen bei anderen Mitgefangenen.[44] Die Strafe zeige bei ihm keine Wirkung. Bei dieser Beurteilung endeten alle Anträge seiner Familie auf Begnadigung oder Urteilsrevision in Ablehnung.
Nach seiner Entlassung und einer Phase von Arbeitslosigkeit fand Mašic eine neue Aufgabe im Rahmen der Islamischen Gemeinschaft. Er wirkte als Imam zunächst im bosnischen Breza und anschließend in Travnik, wo er der berühmten Sulejmanija, der Bunten Moschee, vorstand.[45] Als er am 3. Februar 2001 verstarb, hatte er den Zusammenbruch des kommunistischen Systems und des jugoslawischen Staates erlebt sowie den Bosnien-Krieg der 1990er-Jahre. Weder sein Urteil noch das Strafmaß besagen viel über seine tatsächliche Verantwortung und seine Rolle im Zweiten Weltkrieg. Sie geben aber Anstoß, sich mit dieser Verantwortung auseinanderzusetzen, ohne in bereits bekannte Opfer-Narrative zu verfallen. Denn Opferdiskurse, um Ethel Matala de Mazza zu zitieren, präsentieren offene Rechnungen, die Konflikte lebendig halten und eine dauerhafte Pazifizierung einstiger (Bürger-)kriegsregionen verhindern.[46]
[1] Essay zur Quelle: Militärgerichtsurteil von Kasim Mašic (1945).
[2] Gafic, Mustafa, Hadži-Kasim-ef. Mašic. Preselio je na Ahiret uvaženi mu`allim i borac za istinu, in: Preporod 4/701 vom 15. Februar 2001, S. 28.
[3] Longerich, Peter, Heinrich Himmler: Biographie, München 2008, S. 695–697. Mehr über die 13. Waffen-SS bei Lepre, George, Himmler`s Bosnian Division: the Waffen-SS Handschar Division 1943–1945, Atglen 1997. Zur europäischen Dimension der Waffen SS erscheint demnächst ein Sammelband, herausgegeben von Jochen Böhler und Robert Gerwarth: The Waffen SS. A European History.
[4] Redžic, Enver, Muslimansko autonomaštvo i 13. SS divizija: autonomija Bosne i Hercegovine i Hitlerov Treci Rajh, Sarajevo 1987.
[5] Ustascha (Ustaša, der Aufständische) waren war eine nationalistisch-kroatische faschistische Untergrundbewegung, die in der Zwischenkriegszeit entstand und das Ziel verfolgte, einen ethnisch homogenen großkroatischen Staat zu errichten. Zur Bewegung mehr bei: Bartulin, Nevenko, The Racial Idea in the Independent State of Croatia: Origins and Theory, Leiden 2014.
[6] Siehe dazu die hervorragende Studie Alexander Korbs über die Massengewalt im Unabhängigen Staat Kroatien: Korb, Alexander, Im Schatten des Weltkriegs. Massengewalt der Ustaša gegen Serben, Juden und Roma in Kroatien 1941–1945, Hamburg 2013. Zum Zweiten Weltkrieg in Südosteuropa siehe Biondich, Mark, The Balkans: Revolution, War, and Political Violence since 1878, Oxford u.a. 2011; Explizit zum Unabhängigen Staat Kroatien siehe Sundhaussen, Holm, Der Ustascha-Staat: Anatomie eines Herrschaftssystems, in: Österreichische Osthefte, 37 (1995) H. 2, S. 497–533.
[7] Tschetniks [Cetnici, von ceta, militärische Schar] bezeichnete ursprünglich Mitglieder militärischer Einheiten, die auf dem Balkan im 19. Jahrhundert gegen die Herrschaft des Osmanischen Reiches kämpften. Während des Zweiten Weltkrieges nahmen die serbisch-royalistisch-nationalistischen Verbände des Generals Dragutin-Draža Mihailovic diese Bezeichnung an, die für ein ethnisch homogenes Serbien kämpften. Zu Tschetniks siehe Tomasevich, Jozo, War and Revolution in Yugoslavia, 1941–1945: The Chetniks. Stanford 1975.
[8] Dedijer, Vladimir; Miletic, Antun (Hgg.), Genocid nad Muslimanima. 1941–1945: Zbomik dokumenata i svjedocenja, Sarajevo 1990, S. 190. Siehe dazu auch Calic, Marie-Janine, Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert, München 2010, S. 164.
[9] Omerika, Armina, Islam in Bosnien-Herzegowina und die Netzwerke der Jungmuslime (1918–1983), Berlin 2014 (Balkanologische Veröffentlichungen des Osteuropa-Instituts A), S. 329–330.
[10] Interview mit Nedžib Šacirbegovic vom 16. Juli 2010.
[11] Lepre, George, Himmler`s Bosnian Division: the Waffen-SS Handschar Division 1943–1945, Atglen 1997, S. 326.
[12] Grmek, Mirko; Lambrichs, Louise L., Les Révoltés de Villefranche. Mutinere d`un bataillon de Waffen-SS à Villefranche-de-Rouergue, septembre 1943, Paris 1998.
[13] Hoare, Marko Attila, Bosnian Muslims in the Second World War: A History, New York 2013, S. 256; Siehe auch sein Urteil als Quelle zu diesem Beitrag.
[14] Bernwald, Zvonimir, Muslime in der Waffen-SS. Erinnerungen an die bosnische Division Handžar (1943–1945), Graz 2012, S. 73f, S. 76.
[15] Der Beschluss des Kreisgerichts Sarajevo vom 6. Juni 1957, in: Akte Kasim Mašic, Archiv der Strafanstalt Zenica, Nr. 374.
[16] Sundhaussen, Holm, Der Zweite Weltkrieg, in: Hösch, Edgar et al. (Hgg.), Lexikon zur Geschichte Südosteuropas, Stuttgart 2004, S. 745–750, S. 749; siehe dazu auch die Diskussionen um Bleiburg und andere Verbrechen der Partisanen bei Geiger, Vladimir, Tito i likvidacija hrvatskih zarobljenika u Bleiburgu 1945, Istorija 20. veka 2 (2010), S. 29–52; Vodušek-Staric, Jerca, Kako su komunisti osvojili vlast 1944–1946, Zagreb 2006.
[17] Službeni list vom 1. Februar 1945, S. 5. Die Texte aller relevanten Beschlüsse und Richtlinien zur staatlichen Kommission und zu dem Umgang mit Kriegsverbrechern sind zu finden bei Zecevic, Miodrag; Popovic, Jovan (Hgg.), Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija za utvrdivanje zlocina okupatora i njegovih pomagaca iz drugog svetskog rata, Beograd 1996, S. 445–477.
[18] Borodziej, Wlodzimierz, „Hitleristische Verbrechen“. Die Ahndung deutscher Kriegs- und Besatzungsverbrechen in Polen, in Frei, Norbert, (Hg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, Göttingen 2006 (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, 4), S. 399–437, hier S. 412.
[19] Turou, Pieter, Poor little Belgium? Belgian Trials of German War Criminals 1944–1951, in: Israël, Liora; Mouralis, Guillaume (Hgg.), Dealing with Wars and Dictatorships. Legal Concepts and Categories in Action, Den Haag 2014, S. 123–144, hier S. 126.
[20] Hilger, Andreas, „Die Gerechtigkeit nehme ihren Lauf“. Die Bestrafung deutscher Kriegs-und Gewaltverbrecher in der Sowjetunion und der SBZ/DDR, in: Frei, Transnationale Vergangenheit, S. 180–246, hier S. 181.
[21] Archiv Bosnien-Herzegowinas, Fonds Zemaljska Komisija za utvrdivanje zlocina okupatora i njegovih pomagaca, ZKUZO, S. 143.
[22] Archiv Bosnien-Herzegowinas, Fonds ZKUZO, Tajni spisi, Organizacija i rad komisije, S. 32.
[23] Vajs, Albert, Rad komisije za utvrdivanje zlocina okupatora i njihovih pomagaca, in: Anali pravnog fakulteta u Beogradu 9 (1961) H. 4, S. 387–400, hier S. 394.
[24] Rad državne komisije, in: Zecevic, Miodrag (Hg.), Dokumenti iz istorije Jugoslavije. Državna komisija za utvrdivanje zlocina okupatora i njegovih pomagaca iz drugog svetskog rata, Beograd 1996, S. 44.
[25] Siehe dazu mehr im Kapitel Purging Hitler`s Europe bei Deák, István, Europe on Trial. The Story of Collaboration, Resistance and Retribution during World War II, New York 2015.
[26] Frei, Transnationale Vergangenheitspolitik; Deák, The Politics of Retribution.
[27] Zu Polen siehe Borodziej, „Hitleristische Verbrechen“, S. 415–419; zum gleichen Aspekt in Frankreich bei Moisel, Claudia, Résistance und Repressalien. Die Kriegsverbrecherprozesse in der französischen Zone und in Frankreich, in: Frei, Transnationale Vergangenheitsbewältigung, S. 274f.
[28] Uredba o vojnim sudovima NOV, in: Gerškovic, Leon (Hg.), Dokumenti o razvoju narodne vlasti. Prirucnik za izucavanje istorije narodne vlasti na fakultetima, školama i kursevima. Beograd 1948, S. 26.
[29] Ferhadbegovic, Sabina, Vor Gericht. Die Soldaten der Handschar-Division im Nachkriegsjugoslawien, in: Südost-Forschungen 69/79 (2010/2011), S. 6.
[30] Narodima Bosne i Hercegovine, in Archiv Bosnien-Herzegowinas, Fonds ZKUZO, S. 446, S. 447.
[31] Ebd.
[32] Mehr zum Einsatz der Handschar-Division bei Lepre, Himmler`s Bosnian Division, S. 187–248. Konkrete Bewegungen der Partisanentruppen sind im folgenden Sammelband verzeichnet: Hronologija narodnooslobodilackog rata, Belgrad 1965.
[33] Nach dem jugoslawischen Bruch mit der Sowjetunion endete er 1949 als sogenannter Informbüroler, wie die moskautreuen Kommunisten genannt wurden, auf dem Strafgefangenen Lager Goli Otok und überlebte nach deutschen Gefangenenlagern auch diese jugoslawisch-kommunistische menschenunwürdige „Besserungsanstalt“. In seinen Erinnerungen schilderte er den menschenverachtende Umgang mit Gefangenen: Radonjic, Mašan, Goli otok. Ljudsko mucilište, Zemun 1993.
[34] Ferhadbegovic, Vor Gericht, S. 235.
[35] Filipovic, Sulejman, Bosna je našla svoj put, in: Nova Jugoslavija, Nr. 6 vom 15. Mai 1944, S. 24–26, hier S. 25f. Für diesen Hinweis bedanke ich mich bei Dr. Xavier Bougarel.
[36] Predmet Mašic, Kasim, Prijedlog za pokretanje postupka, in: Archiv der Strafanstalt Zenica, Akte Kasim Mašic, Nr. 374.
[37] Nach dem gleichen Prinzip urteilten die Militärgerichte in Frankreich, Moisel, Résistance, S. 274.
[38] Frei, Norbert, Nach der Tat. Die Ahndung deutscher Kriegs- und NS-Verbrechen in Europa. Eine Bilanz, in: ders., Transnationale Vergangenheitspolitik, S. 7–36, hier S. 22.
[39] Archiv der Strafanstalt Zenica, Akte 374 Kasim Mašic.
[40] Mehtic, Halil, Sjecanje na rahmetli hadži Kasim ef. Mašica, in: Novi Horizonti, 19 (2001).
[41] Interview mit Nedžib Šacirbegovic vom 16. Juli 2010.
[42] Interview mit Zvonimir Bernwald vom 31. Mai 2015.
[43] So erzählte Nedžib Šacirbegovic, dass die Wärter bereit waren, die Gefangenen weniger zu kontrollieren und auch Nachsicht zeigten, wenn diese sich am Kulturprogramm beteiligten. Interview mit Nedžib Šacirbegovic vom 16. Juli 2010.
[44] Archiv KPD Zenica, Akte 374 Kasim Mašic.
[45] Gafic, Hadži-Kasim-ef. Mašic, S. 28.
[46] Matala de Mazza, Ethel, Unzivile Kriege. Plädoyer für eine andere Kulturtheorie gewaltförmiger Dauerkonflikte, in: Ferhadbegovic, Sabina; Weiffen, Brigitte (Hgg.), Bürgerkriege erzählen. Zum Verlauf unziviler Konflikte. Konstanz 2011, S. 321–344, hier S. 340.
Literaturhinweise
Deák, Istvan; Gross, Jan T.; Judt, Tony (Hgg.), The Politics of Retribution in Europe – World War II and its Aftermath, Princeton u.a. 2000.
Ferhadbegovic, Sabina, Vor Gericht. Die Soldaten der Handschar-Division im Nachkriegsjugoslawien, in: Südost-Forschungen 69/79 (2010/2011), S. 228–251.
Frei, Norbert (Hg.), Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, Göttingen 2006 (Beiträge zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, 4).
Hoare, Marko Attila, Bosnian Muslims in the Second World War: A History, New York 2013.
Lepre, George, Himmler`s Bosnian Division: the Waffen-SS Handschar Division 1943–1945, Atglen 1997.