„Schwarz-weiße Liebe“. Die (post-)koloniale „Mischehenfrage“ im deutschen Sexualreformdiskurs der Zwischenkriegszeit[1]
Von Judith Große
Unter den veröffentlichten Leserbriefen an die Redaktion der Zeitschrift Die Ehe. Monatsschrift für Ehewissenschaft, -Recht und -Kultur findet sich im Jahrgang 1929 die Anfrage einer Leserin „in einer Sache […], die so eigenartig ist, daß es sich wohl lohnt, sie den Lesern vorzulegen.“[2] Die anonymisierte Verfasserin des Briefes bittet um Antwort auf die Frage, „ob moralische oder gesetzliche Bedenken gegen die Ehe einer Weißen mit einem Neger existieren“. Eine Freundin der Verfasserin, die als Wirtschafterin auf einem Gutshof tätig sei, hege die Absicht, einen aus Kamerun stammenden Hausdiener zu heiraten und mit ihm das Gut zu verlassen. Der Heiratskandidat sei 1913 als Junge von dem Rittergutsbesitzer aus der Kolonie nach Deutschland mitgenommen worden. Als besorgte Freundin frage sie sich nun, „ob man davon abraten [solle] und mit welcher Begründung“.
Die im Brief geschilderte Begebenheit stellte für die Zeitgenossen offenbar ein ungewöhnliches Ereignis dar. Dies erklärt sich zunächst aus der Tatsache, dass die Einwanderung aus den Kolonien in Deutschland mit seinem kurzlebigen (1884–1919) und vergleichsweise kleinen Kolonialreich, anders als etwa in Frankreich und England, ein marginales Phänomen war.[3] Die fast ausnahmslos männlichen Migranten waren als Seeleute, Kaufleute und Sprachlehrer, als Personal der sogenannten Völkerschauen, zur Ausbildung oder als Dienstboten in Deutschland tätig und lebten überwiegend in den großen Städten.[4] So gering die Zahl kolonialer Migranten auch war, ihre symbolische Bedeutung ist nicht zu unterschätzen: Nicht nur machten sie die (ehemaligen) Kolonien im ‚Mutterland‘ sichtbar, auch sie selbst befanden sich in einer exponierten Position, in einem Zustand erhöhter Sichtbarkeit, was sich in der Quelle im Hinweis auf das „Sensationsbedürfnis“ des Dienstherren widerspiegelt. Das für die Briefautorin eigentlich Irritierende an diesem Fall war aber die Eheschließung eines „Negers mit einer Weißen“. Die Wortwahl ist ein deutlicher Indikator dafür, dass die vermeintliche ‚Rassenzugehörigkeit‘ der beiden Partner im Zentrum der Frage stand.[5] Sie verweist auf den Umstand, dass Menschen afrikanischer Herkunft, wenn sie nach Europa kamen, oft primär als ‚schwarz‘ wahrgenommen wurden. Über die Hautfarbe als ein am Körper sichtbares Zeichen der vermeintlichen ‚rassischen‘ Differenz wurde also eine künstliche Homogenität dieser nach Sprache, Religion und Herkunft disparaten Gruppe erzeugt.[6]
Tatsächlich stellte die Frage der sogenannten „Mischehen“ für den modernen Kolonialismus ein bedeutendes Problem dar.[7] Waren intime Beziehungen und Eheschließungen zwischen ‚weißen‘ männlichen Kolonisten und einheimischen Frauen seit Beginn der europäischen Expansion gängige Praxis, begann sich ihre Wahrnehmung im Verlauf des 19. Jahrhunderts mit der Formalisierung der Kolonialherrschaft und dem wachsenden Einfluss der seit der Aufklärung bestehenden anthropologischen Rassentheorien zu ändern. Das herrschaftspragmatische Bedürfnis nach einer deutlichen Abgrenzung und Hierarchisierung von Kolonisierenden und Kolonisierten nach ‚rassischen‘ Kategorien führte zu einer immer stärkeren Regulierung und Diskriminierung solcher Beziehungen. Nicht nur die Intimität einer sexuellen Beziehung, sondern vor allem die Existenz ‚gemischtrassischen‘ Nachwuchses stellte eine unzulässige Überschreitung dieser wissenschaftlich autorisierten Grenzziehungen dar. Dabei kreuzten sich Ängste um die ‚rassische Reinheit‘ und das Prestige der ‚weißen Rasse‘ als überlegene und darum zur Herrschaft berechtigte Gruppe mit Bedenken um den rechtlichen Status dieses Nachwuchses. Da die Staatsangehörigkeit über den Vater vererbt wurde, konnte eine ‚gemischte‘ Bevölkerungsgruppe die rechtliche Unterscheidung zwischen europäischen Kolonialherren und „Eingeborenen“ unterlaufen.[8] In der deutschen Debatte, die kurz vor dem Ersten Weltkrieg ihren Höhepunkt erreichte, stand die Verhinderung „farbiger Reichsangehöriger“ sogar im Zentrum der Argumentation der Befürworter eines „Mischehenverbots“.[9] Die durch die lokale Kolonialbürokratie angeordneten Verbote in mehreren Kolonien stießen nicht nur auf verwaltungsinternen Widerstand aus der Metropole, sondern wurden 1912 auch kontrovers im Reichstag verhandelt. Die breite öffentliche Debatte darüber zeigt, dass die Verbote nicht nur massive Auswirkungen auf den Alltag in den Kolonien hatten, sondern auch ein einschneidendes Ereignis im deutschen Kolonialdiskurs darstellten. Dass dieser Diskurs mit der offiziellen Abtretung der deutschen Kolonien im Versailler Vertrag keineswegs zu einem Ende kam, demonstriert unter anderem die hier vorgestellte Leserkorrespondenz.
Das Publikum, welches der Herausgeber der Zeitschrift Die Ehe, der renommierte Sexualforscher Ludwig Levy-Lenz, ansprechen wollte, kam aus der Arbeiterschaft und dem Kleinbürgertum – inwieweit er Erfolg hatte, ist schwierig einzuschätzen.[10]Die Ehe war im Umfeld der Sexualreformbewegung angesiedelt und sprach insofern ein liberal bis gemäßigt sozialistisch gesinntes Publikum an. Diese Bewegung war ein loses Bündnis von Vertretern der Sexualwissenschaft, Vertreterinnen des radikalen Flügels der Frauenbewegung und anderen sozialpolitischen Aktivistinnen und Aktivisten, die sich bereits seit der Jahrhundertwende für eine tolerantere Sexualmoral einsetzten und so diverse Themen wie Geburtenkontrolle, Geschlechtergleichheit, die Liberalisierung des Eherechts und den Kampf gegen die Kriminalisierung gleichgeschlechtlichen Verkehrs abdeckte.[11] Levy-Lenz leitete ab 1925 am Berliner Institut für Sexualwissenschaft die Eheberatungsstelle und verstand die Zeitschrift als ein Medium der „seriösen populärwissenschaftlichen“ Aufklärung über sexuelle Fragen im Sinne der ‚progressiven‘ Sexualreformbewegung.[12] Diesem diente auch die Beantwortung von Leserbriefen durch Redaktion und Leserschaft in der Rubrik „Liebe Leser“, „die vom Publikum am höchsten geschätzt und am meisten gelesen wurde“.[13] Ratgeberrubriken zu sexuellen Themen kamen in den 1920er-Jahren als neues Genre in Zeitungen und Zeitschriften auf.[14] Bemerkenswert an der Zeitschrift Die Ehe ist, dass man es hier mit einem Format zu tun hat, bei dem sich ‚der Experte‘ als normative Instanz nicht in jedem Fall öffentlich zu Wort meldete – so wurde auch zu der unter der Überschrift „Schwarz-weiße Liebe“ veröffentlichten Anfrage keine Antwort der Redaktion abgedruckt. Laut Levy-Lenz wurden nur die „interessantesten“ Fälle veröffentlicht, zu denen dieser Brief augenscheinlich gehörte. So wenig die Leserkorrespondenz auch über die Perspektive des betroffenen Paares aussagt,[15] so bietet sie doch die Gelegenheit, sich der Haltung der selbsternannt progressiven, linken Kreise zur (post-)kolonialen „Mischehenfrage“ in der Zwischenkriegszeit zu nähern. Die Quelle liefert insofern eine Ergänzung zur bestehenden Forschung über die Kontinuitäten des kolonialen Denkens in der Weimarer Republik, als sich diese eher auf den Kolonialrevisionismus im rechtskonservativen Spektrum konzentriert.[16]
Die Leserin, Marie Sn., gibt sich in ihrem Brief als weltgewandte Großstädterin und regelmäßige Leserin der Zeitschrift aus und möchte sich aufgrund dieses doppelten Wissensvorsprungs gegenüber ihrer auf dem Land lebenden Freundin „für sie etwas umtun“.[17] In Hinblick auf die geplante Eheschließung fragt sie konkret nach „moralischen und gesetzlichen Bedenken“. Letztere werden im Brief nicht weiter ausgeführt, können aber mit der erwähnten „Mischehendebatte“ in Verbindung gebracht werden. Da die Verbote lokal begrenzte Verwaltungsanordnungen waren, hatten sie keinerlei Wirksamkeit im Reichsgebiet. Dennoch ergaben sich für Kolonialmigranten, die deutsche Frauen heirateten, massive juristische Hürden – und diese Geschlechterkonstellation war anders als in den Kolonien bei im Reich geschlossenen „Mischehen“ der Normalfall.[18] In der Kolonialzeit hätte die Ehefrau zwar ihre Reichsangehörigkeit behalten können, die Kinder wären jedoch unter der Schutzgebietsangehörigkeit ihres Vaters registriert worden.[19] Zudem wurde den betroffenen Paaren die Rückreise in die Kolonien massiv erschwert, was die Unerwünschtheit solcher Verbindungen seitens des Kolonialamtes unterstreicht.[20] Ähnliche Hürden bestanden auch noch nach 1919: Da die Kolonialmigranten in Deutschland nun staatenlos waren, wurden Eheschließung und Rückreise wiederum als Sonderfälle behandelt, was die betroffenen Männer und damit auch ihre (zukünftigen) Ehefrauen der Willkür der Behörden aussetzte. Es ist andererseits auch möglich, dass Marie Sn. bei dieser Frage an das Verbot von „Rassenmischehen“ in den USA dachte, deren rigide Segregationspolitik insbesondere in den Südstaaten in der linken deutschen Presse kritisch verhandelt wurde – ohne dass dabei notwendigerweise Parallelen zum Rassismus in Deutschland gezogen wurden.[21]
Ihre „moralischen Bedenken“ paraphrasiert Marie Sn. in der Frage „Steigt eine Frau herab, wenn sie ein solches Verhältnis eingeht?“. Dass die sittlichen Normen, auf die sie damit abhebt, geschlechtsspezifisch aufgeladen waren, klingt in ihrer Formulierung bereits an. Die vorherrschende sexuelle Doppelmoral für die Geschlechter spiegelte sich nicht zuletzt eindrücklich in der Bewertung von ‚gemischtrassigem‘ Sex: So sehr sexuelle Beziehungen deutscher Männer mit kolonisierten Frauen, vor allem in der gesetzlich sanktionierten Form der Ehe, als unerwünscht galten, so erschien ein Verbot vielen doch als unzulässiger Eingriff in das patriarchale Recht und die sexuelle Autonomie des ‚weißen‘ Mannes. Zusätzlich gestützt wurde diese Haltung durch die medizinische Lehrmeinung eines stärkeren männlichen Sexualtriebes. In Polarität zum Mann als dem ‚aktiv-schöpferischen Kulturträger‘ wurde die Frau nach der gängigen Geschlechterordnung als passiv und naturnah bzw. von ihrem Körper determiniert beschrieben, was ihre gesellschaftliche Aufgabe auf die Mutterschaft reduzierte.[22] In dieser Funktion kam ihr im Zuge der sich im späten 19. Jahrhundert formierenden „Rassenhygiene“ bzw. Eugenik auch eine besondere Verantwortung als ‚Hüterin der Rasse‘ zu. Entsprechend wurden etwa Versuche unternommen, gezielt ‚weiße‘ Frauen in den Kolonien anzusiedeln.[23] Doch auch in der Metropole galt ‚gemischter‘ Sex als Verunreinigung eines als homogen und weiblich imaginierten nationalen ‚Volkskörpers‘. Da ein Verbot im Reichsgebiet nicht bestand, kam die öffentliche Missbilligung dieser Verbindungen in Form sozialer Ausgrenzung und Diskreditierung von betroffenen Frauen zum Ausdruck. Die Beziehungen wurden als moralisches Versagen der Frau verurteilt, als „Ehrverlust“ und „Erniedrigung“, entsprechend spricht auch Marie Sn. von einer „unmoralischen Tat seitens der Frau“.
Die moralische Beurteilung wurde also immer stärker von der Frage der biologisch-‚rassischen‘ Verantwortung überlagert. Im Brief tritt die biologische Dimension dementsprechend auch bei der Frage nach dem möglichen Nachwuchs des Paares explizit in Erscheinung: „Sind etwaige Kinder als Mischlinge minderwertig oder ist man heute und in Europa anderer Ansicht?“ Mit der Formulierung „heute“ und „in Europa“, distanziert sich die Verfasserin von einem nicht näher erläuterten „Früher“ und stellt Europa vermutlich den USA gegenüber. Beide Abgrenzungen implizieren die eigene Fortschrittlichkeit im Sinne einer weniger rassistischen Haltung. Ob sich das „Früher“ dabei nur auf die Kolonialzeit oder die zu diesem Zeitpunkt erst wenige Jahre zurückliegende rassistische Kampagne gegen die so genannte „Schwarze Schmach“ bezieht, bleibt offen. Tatsächlich fand diese Hetzkampagne der deutsch-nationalen Presse gegen den Einsatz afrikanischer Soldaten aus den französischen Kolonien bei der Besetzung des Rheinlandes nach dem Ersten Weltkrieg eine große Resonanz in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung.[24] Die Besetzung durch „farbige Soldaten“, wie es im zeitgenössischen Diskurs hieß, wurde dabei nicht nur als nationale Demütigung inszeniert, es war die vermeintliche sexuelle Bedrohung der ‚weißen‘ deutschen Frauen, die im Zentrum stand. Stärker noch als die imaginierte Penetration des „Volkskörpers“ wog auch hier die Frage des Nachwuchses. Nicht nur die Mütter afrodeutscher Kinder aus diesen Verbindungen wurden für ihre „Rassenschande“ verurteilt, insbesondere die als „Rheinlandbastarde“ gebrandmarkten Kinder waren der Diskriminierung ausgesetzt.[25]
Es ist durchaus möglich, dass die Leserin sich von dieser offen rassistischen Kampagne zu distanzieren versuchte. Sie hebt auf den biowissenschaftlichen Diskurs der ‚Rassenmischung‘ als vermeintlich objektive Richtschnur über die Frage der „Minderwertigkeit des Nachwuchses“ ab und hofft auf weitere Aufklärung durch die Leserinnen und Leser: „Wenn es stimmt, was die Zeitungen berichten, dann ist man ja doch gerade dabei, die weiße, degenerierte Rasse durch anderes Blut aufzufrischen.“ Eine positive Wertung der ‚Rassenmischung‘ im Sinne einer „Blutauffrischung“ existierte zwar in Teilen der anthropologisch-biologischen Forschung, als Beispiel bringt die Leserin allerdings die Experimente des russisch-französischen Chirurgen Serge Voronoffs mit der Transplantation von Affenhoden und -ovarien an Menschen. Diese Operationen standen, ebenso wie die von ihr erwähnten Hybridisierungsexperimente von Mensch und Affe durch den Experimentalbiologen Ilya I. Iwanow, im Kontext der medizinischen Erforschung der menschlichen Sexualhormone – nicht jedoch im Zusammenhang der ‚Rassenmischung‘. Gerade in Hinblick auf den ihnen nachgesagten verjüngenden Effekt wurden diese Experimente in der europäischen und US-amerikanischen Presse kolportiert und fanden Eingang in die Populärkultur der 1920er-Jahre.[26] Das erklärt ihre Erwähnung im Brief, doch in der Deutung der Leserin wird ein Zusammenhang zwischen individueller Verjüngung und der Degenerierung der ‚weißen‘ Rasse hergestellt, die ein wichtiges Bedrohungsszenario im europäischen „rassenhygienischen“ Diskurs darstellte.[27]
So sehr Marie Sn. also im Interesse ihrer Freundin auf eine wissenschaftliche Legitimierung der ‚Rassenmischung‘ hofft, so sehr bleibt sie der Logik der chauvinistischen Rassentheorien verhaftet. Dies wird besonders an der Gleichsetzung von Afrikanern und Affen deutlich, die sie mit ihrer Deutung der Voronoff-Experimente vornimmt, und die spätestens mit der Durchsetzung der Evolutionstheorie zum Standardrepertoire des europäischen Rassismus gehör(t)en. Die Prominenz dieses Motivs im Alltagsrassismus wird auch in ihrer Schilderung von früheren Begegnungen mit dem jungen Mann ersichtlich, bei denen sie sich „über den Schwarzen halb tot gelacht“ hätten, wenn ihr „z. B. seine affenartige Gelenkigkeit bei allen Hantierungen so recht ins Auge fiel, oder wenn er sich Sonnabends unter großem Aufwand von Seife wusch und doch nicht weiß wurde und dann mit seiner Schwärze und die Zähne fletschend Sonntags die Dorfschönen erschreckte.“ Nicht nur die „affenartige Gelenkigkeit“, auch das Zähnefletschen wird hier als Attribut angeführt, um seine Nähe zum Tier und die ‚Wildheit‘ zu unterstreichen, die seit der Aufklärung als Gegenpol zur europäischen Zivilisiertheit und Kulturfähigkeit gesetzt wurde. Wie stark sich ihre Darstellung auf Stereotype stützt, zeigt auch die Episode des ‚Weißwaschens‘ mit Seife, das ein häufiges rassistisches Motiv in der Populärkultur, etwa Kinderbüchern und der Werbung, darstellte.[28] Auffällig ist außerdem, dass sich all ihre Beobachtungen auf den Körper konzentrieren. Dazu gehören vor allem die formelhaften Verweise auf sein Schwarzsein, das zum allein determinierenden Merkmal und zugleich zum Marker seines Andersseins wird. Die Beschreibung des ‚schwarzen‘ Männerkörpers pendelt zwischen Lächerlichkeit, Bedrohung und Faszination – auch im erotischen Sinne. Immerhin scheinen die beiden Freundinnen den Jungen beim Waschen beobachtet zu haben. Im europäischen kolonialen Diskurs war es in der Regel der weibliche ‚schwarze‘ Körper, der zum Gegenstand sexueller Imaginationen wurde, wobei dieses Begehren stets ein ambivalentes war, das jederzeit in eine Abwehrhaltung kippen konnte.[29] Der männliche ‚schwarze‘ Körper wurde eher mit Gefahr assoziiert, gerade im sexuellen Sinne, wie die „Schwarze Schmach“-Kampagne eindrücklich belegt. Der Topos der ‚wilden‘, bedrohlichen Sexualität klingt auch bei dem Erschrecken „der Dorfschönen“ im Brief an, doch überwiegt in der Beschreibung die Lächerlichkeit. Man kann dies als Strategie deuten, um sich von der erotischen Faszination, die offenbar bei der Freundin überwog und als klarer Grenzverstoß gewertet wird, zu distanzieren.
Die Leserin erhielt zwei Antwortbriefe, die beide von der geplanten Eheschließung abraten und sich in ihrer Argumentation stark ähneln. Der erste Brief ist mit dem Kürzel „Dr. W.“ unterzeichnet, wobei die Erwähnung des akademischen Titels wohl zur Markierung des Expertenstatus dienen sollte.[30] Dr. W. erläutert unter Bezug auf den anthropologischen Forschungsstand, dass ‚Mischlinge‘ keineswegs prinzipiell eine biologische Minderwertigkeit aufwiesen, sondern vielmehr die Gesundheit der Eltern ausschlaggebend sei.[31] Dass der Fokus auf die individuelle Erbmasse statt der ‚Rassenzugehörigkeit‘ gelegt wird, verweist auf den Standpunkt einer eugenischen Fortpflanzungsbiologie, die im Sinne einer genetischen ‚Höherentwicklung‘ der gesamten menschlichen Art – nicht einzelner ‚Rassen‘ – argumentierte. Die Frage der biologischen ‚Qualität‘ ist im Brief allerdings deutlich von einer Logik der sozialen Klasse durchzogen: Es seien eben gerade die „untersten Schichten von Schwarz und Weiß“, die sich „über die bestehenden Vorurteile leichter hinwegsetzen“. Da die Mehrzahl der Mischlinge also von sozial „minderwertigen Eltern“ stamme, könne kein „erstklassiges Zuchtmaterial“ zu erwarten sein. Für die Zeit keineswegs ungewöhnlich, wird hier aus einer bürgerlichen Perspektive den unteren sozialen Schichten eine moralische Minderwertigkeit zugeschrieben, die als vererbbar galt. Während diese als problematisch wahrgenommene Verschränkung von ‚Weißsein‘ und Klassenzugehörigkeit im ersten Brief am Beispiel eines „weißen Vagabunden“ als Vater erläutert wird, konzentriert sich der zweite Brief auf den vorliegenden Fall und urteilt: „nur minderwertige Menschen, vor allem Mädchen in gedrückten sozialen Verhältnissen werden [den] gesellschaftlichen Bedenken zum Trotz eine solche Ehe eingehen.“ Diese Einschätzung korrelierte ebenfalls mit der gängigen Lehrmeinung, dass ‚Mischehenpartnern‘ eine psychische Abnormität und geringe Sittlichkeit aufweisen würden, die gerade in den unteren Schichten häufiger anzutreffen sei.[32] So sei es zwar wenig überraschend, wenn besagte Bekannte, die als Dienstbotin in „ungünstigen sozialen Verhältnissen“ lebe, eine solche Ehe einzugehen gedenke, doch es sei ihr dringend abzuraten. Einig sind sich die beiden Briefe auch in ihrer Einschätzung, dass das Hauptproblem weniger in der Biologie als in der sozialen Diskriminierung des Paares und des möglichen Nachwuchses liege, wobei die eigene Haltung als ‚fortschrittlich‘ und nicht-rassistisch gekennzeichnet wird. So resümiert der/die zweite BeantworterIn mit gewissem Bedauern: „Wir sind heutzutage noch lange nicht soweit, dass eine derartige Ehe in unserer Gesellschaft als gleichberechtigt anerkannt würde.“ Die soziale Ächtung und Isolation werde die Liebe des Paares auf eine harte Probe stellen und auch die wirtschaftlichen Aussichten des Paares schätzt er/sie aufgrund der Vorurteile möglicher Arbeitgeber pessimistisch ein.[33] Tatsächlich war die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt für afrodeutsche Männer jenseits gewisser Nischen schwierig, gerade in den Krisenjahren der Weimarer Republik.[34] Als noch problematischer wird von beiden das „soziale Fortkommen“ der Kinder aufgrund der herrschenden Vorurteile eingeschätzt: „Der Mischling wird auch bei uns immer eine Sonderheit, eine Abnormität sein.“ Eine Überwindung der „Rassenkämpfe“, nicht zuletzt durch „Kreuzung“, wird zwar von Dr. W. als prinzipielles Ziel benannt, bleibt aber ein Zukunftsprojekt. Im zweiten Brief wird noch eindringlicher von der Ehe abgeraten, wiederum unter Betonung der eigenen vermeintlich antirassistischen Einstellung: „Ich betone ausdrücklich und bitte mich nicht falsch zu verstehen, dass ich den Neger als Menschen durchaus nicht unbedingt als minderwertig gegenüber der weißen Rasse hinstellen möchte.“[35] Trotz einer gewissen Skepsis gegenüber der Hierarchisierung der ‚Rassen‘ und einem Vorrang sozialer Argumente vor biologischen, zeigt sich deutlich, dass die Logik der Rassenbiologie – ebenso wie andere biologistische Denkmuster, etwa die Eugenik – auch in dieser vermeintlichen Kritik des Rassismus bestehen blieb.
Der hier untersuchte Leseraustausch gibt insgesamt Aufschluss darüber, dass sich die koloniale ‚Rassenfrage‘ auch in einer vermeintlich auf innereuropäische Befindlichkeiten konzentrierten Bewegung wie der Sexualreform niederschlug. Die vielfältige Verflochtenheit von kolonialer Peripherie und europäischer Metropole ins Zentrum der historischen Analyse zu rücken, ist ein wichtiges Anliegen der neueren, kritischen Kolonialgeschichte.[36] Indem man Kolonie und ‚Mutterland‘ als einen gemeinsamen Interaktionsraum konzipiert, wird die klassische Erzählung der europäischen Moderne von der imperialen Moderne abgelöst. Ohne die reale Ungleichverteilung der Macht zu relativieren, können aus einer solchen Perspektive die Rückwirkungen der Kolonien auf Europa sichtbar gemacht werden. Wie die Historikerin Antoinette Burton betont, lässt sich diese Geschichte nicht nur als eine des Austauschs von Gütern und Ideen, sondern auch von Körpern erzählen, die durch eben diese imperiale Weltordnung in Bewegung und Kontakt geraten – wie im vorliegenden Fall.[37] Körper sind Träger bestimmter Merkmale, die in einem historischen Prozess zu vermeintlich fixen, naturgegebenen Kriterien von Unterscheidungen gemacht werden, wie hier am Beispiel der Hautfarbe angedeutet wurde. So wurden den Körpern die wissenschaftlich begründeten und sozial wirkmächtigen Kategorien von ‚Rasse‘, Geschlecht und Sexualität, aber auch von Klasse eingeschrieben. Folgt man, wie hier, den Spuren eines spezifischen ‚kolonialen Körpers‘ und beobachtet das Unbehagen und die Abgrenzungsbemühungen, die er in der Metropole auslöste, dann wird deutlich, wie sehr diese Kategorien in den Kolonien und Europa aus einer Logik imperialer Macht geformt wurden. Diese stützte sich auf ein Regime symbolischer Grenzziehungen zwischen Herrschenden und Beherrschten, aber unterwarf auch reale Körper einer zunehmenden Kontrolle und Regulierung, wie das Beispiel der „Mischehen“ demonstriert. Der Blick auf den Körper rückt außerdem die realen Verstrickungen dieser Unterscheidungskategorien in den Fokus und kann ein vielschichtigeres Bild ihrer konkreten Wirkungsweise vermitteln – so war die „Mischehe“ nicht nur eine Frage der ‚Rasse‘, sondern auch der Geschlechterkonstellation und Klassenzugehörigkeit. Wie oben gezeigt, konnte sich in der Beurteilung eines konkreten Falls die ‚Rasse‘ der Beteiligten mit ihrer (niedrigen) sozialen Herkunft überlagern, sodass sich beide Kategorisierungen im Sinne einer doppelten Diskriminierung wechselseitig verstärkten. Gleichzeitig waren die Sprechenden darum bemüht, sich mit ihrem Fokus auf die ‚Klassendimension‘ und die soziale Diskriminierung von der vorherrschenden biologistischen Betrachtungsweise der „Mischehenfrage“ abzugrenzen. Doch auch in dieser gemäßigten, den Rassismus als soziales Phänomen kritisierenden Haltung wurde die Logik der ‚Rasse‘ letztlich nicht aufgegeben.
[1] Essay zur Quelle: „Schwarz-weiße Liebe“, Leserbriefe aus „Die Ehe“ (1929).
[2] „Schwarz-weiße Liebe“, Leserbriefe aus der Rubrik „Liebe Leser“, in: Die Ehe 4 (1929), H. 10, S. 27; H. 11, S. 30; 5 (1930), H. 1, S. 28 f.. Im Folgenden stammen alle Quellenzitate, soweit nicht anders ausgewiesen, aus den hier mit veröffentlichten Quellenausschnitten.
[3] Grosse, Pascal, Zwischen Privatheit und Öffentlichkeit. Kolonialmigration in Deutschland, in: Kundrus, Birthe (Hg.), Phantasiereiche. Zur Kulturgeschichte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt am Main 2003, S. 91–109. Grosse geht von etwa 500 erfassten Kolonialmigranten in Deutschland aus.
[4] Als ausführliche Studie über afrikanische Kolonialmigranten insbesondere aus Kamerun vgl. Aitken, Robbie; Rosenhaft, Eve (Hgg.), Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, Cambridge u.a. 2013.
[5] Zur Problematisierung und historischen Einordnung dieses rassistischen Begriffs vgl. Arndt, Susan, „Neger_in“, in: dies; Ofuatey-Alazard, Nadja (Hgg.), Wie Rassismus aus Wörtern spricht. (K)Erben des Kolonialismus im Wissensarchiv deutsche Sprache. Ein kritisches Nachschlagewerk, Münster 2011, S. 653–657.
[6] Um diese Konstruiertheit zu markieren, werden die Bezeichnungen ‚schwarz‘ und ‚weiß‘ ebenso wie ‚Rasse‘ in Anführungszeichen gesetzt. Zum Umgang und der Aneignung dieser Zuschreibung durch betroffene Personen vgl. Rosenhaft, Eve, Afrikaner und „Afrikaner“ im Deutschland der Weimarer Republik. Antikolonialismus und Antirassismus zwischen Doppelbewusstsein und Selbsterfindung, in: Kundrus (Hg.), Phantasiereiche, S. 282–301.
[7] Unter „Mischehen“ verstand man im Deutschland des 19. Jahrhunderts in erster Linie katholisch-protestantische Ehen, mit der Einführung der Zivilehe 1875 vor allem die vormals verbotenen jüdisch-christlichen Ehen. Im Gefolge der Rassenanthropologie und der Verschärfung des Antisemitismus wurden Letztere zunehmend als „rassische Mischehen“ interpretiert. Zu den Parallelen und Unterschieden zwischen christlich-jüdischer und kolonialer „Mischehendebatte“ in Hinblick auf die NS-Rassengesetze vgl. Kundrus, Birthe, Von Windhoek nach Nürnberg? Koloniale „Mischehenverbote“ und nationalsozialistische Rassengesetzgebung, in: dies. (Hg.), Phantasiereiche, S.110–131.
[8] Obwohl die rechtlichen Regelungen in den diversen europäischen Kolonien sich unterschieden, kann doch ein ähnlicher Diskurs über die „Mischehe“ ausgemacht werden, vgl. Stoler, Ann Laura, Sexual Affronts and Racial Frontiers. European Identities and the Cultural Politics of Exclusion in Colonial Southeast Asia, in: Comparative Studies in Society and History 34 (3) 1992, S. 514–551.
[9] Vgl. zum Verlauf der Debatte und den Auswirkungen in Deutsch-Südwestafrika Kundrus, Birthe, Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien, Köln 2003, S. 234–279.
[10] Levy-Lenz, Ludwig, Erinnerungen eines Sexual-Arztes, Baden-Baden 1954, S. 281–283. Die Zeitschrift erschien von 1926 bis 1933 und hatte nach seinen Angaben vor ihrer Einstellung 1933 eine Auflage von fast 10.000 erreicht.
[11] Grossmann, Atina, Reforming Sex. The German Movement for Birth Control and Abortion Reform, 1920–1950, New York 1995; Sigusch, Volkmar, Geschichte der Sexualwissenschaft, Frankfurt am Main u.a. 2008.
[12] Levy-Lenz, Ludwig, Erinnerungen eines Sexual-Arztes, Baden-Baden 1954, S. 282.
[13] Ebd., S. 287.
[14] Vgl. zum Medium der sexuellen Ratgeberliteratur und ihrer Bedeutung für die Ausverhandlung von Normen und Selbstbildern Bänziger, Peter-Paul; Duttweiler, Stefanie; Sarasin, Philipp, Fragen Sie Dr. Sex! Ratgeberkommunikation und die mediale Konstruktion des Sexuellen, Berlin 2010.
[15] Zur Perspektive der afrodeutschen Bevölkerung in Deutschland vgl. Aitken; Rosenhaft, Black Germany sowie Campt, Tina, Other Germans. Black Germans and the Politics of Race, Gender, and Memory in the Third Reich, Ann Arbor 2004.
[16] Vgl. dazu aktuell Krobb, Florian; Martin, Elaine (Hgg.), Weimar Colonialism. Discourses and Legacies of Post-Imperialism in Germany after 1918, Bielefeld 2014; eine ähnliche Schwerpunktsetzung findet sich auch in den Sammelbänden: Kundrus (Hg.), Phantasiereiche; Ames, Eric; Klotz, Marica; Wildenthal, Lora (Hgg.), Germany‘s Colonial Past, Lincoln u.a. 2005.
[17] Der soziale Hintergrund der Schreibenden lässt sich nicht zuverlässig ermitteln. Im Fall der Fragestellerin könnte die Freundschaft zu besagter Hauswirtschafterin allerdings auf eine ähnliche soziale Herkunft und ihre Berufstätigkeit schließen lassen. Hausangestellte stammten in der Regel aus der Arbeiterschicht oder den ländlichen Unterschichten, wobei junge Frauen aus dem großstädtischen, aufstiegsorientierten Arbeitermilieu in der Weimarer Republik langfristig eine besser bezahlte Anstellung in Industrie, Handwerk oder Handel anstrebten; vgl. Hagemann, Karen, Frauenalltag und Männerpolitik, Alltagsleben und gesellschaftliches Handeln von Arbeiterfrauen in der Weimarer Republik, Bonn 1990, S. 384–393.
[18] Kundrus, Moderne Imperialisten, S. 224.
[19] Vgl. dazu El-Tayeb, Fatima, Schwarze Deutsche. Der Diskurs um „Rasse“ und nationale Identität 1890–1933, Frankfurt am Main u.a. 2001, S. 144–148.
[20] Kundrus, Moderne Imperialisten, S. 225 f.
[21] Rosenhaft, Afrikaner und „Afrikaner“, S. 290–296.
[22] Vgl. zur Formierung dieser naturalistisch begründeten Geschlechterordnung um 1800: Honegger, Claudia, Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Menschen und das Weib, 1750–1850, Frankfurt am Main u.a. 1991.
[23] Wildenthal, Lora, German Women for Empire, 1884–1945, Durham 2001.
[24] Vgl. dazu ausführlich: Koller, Christian, „Von Wilden aller Rassen niedergemetzelt“. Die Diskussion um die Verwendung von Kolonialtruppen in Europa zwischen Rassismus, Kolonial- und Militärpolitik (1914–1930), Stuttgart 2001; Maß, Sandra, Weiße Helden, schwarze Krieger. Zur Geschichte kolonialer Männlichkeit in Deutschland 1918–1964, Köln 2006, S. 71–120.
[25] Unter den Nationalsozialisten wurden sie in den 1930er-Jahren systematische zwangssterilisiert. Vgl. zu diesem Themenkomplex ausführlich Campt, Other Germans; El-Tayeb, Schwarze Deutsche.
[26] Stoff, Heiko, Ewige Jugend. Konzepte der Verjüngung vom späten 19. Jahrhundert bis ins Dritte Reich, Köln 2004, besonders S. 122–124.
[27] Zur Entstehung und Wirkung dieses soziobiologischen Konzepts vgl. Pick, Daniel, Faces of degeneration. A European disorder, 1848–1918, Cambridge u.a. 1989.
[28] Vgl. für das britische Empire McClintock, Anne, Imperial Leather. Race, Gender and Sexuality in the Colonial Contest, London 1995, S. 207–231; vgl. für Deutschland Ciarlo, David, Advertising Empire. Race and Visual Culture in Imperial Germany, Cambridge 2011, S. 239–245.
[29] Gilman, Sander L., Rasse, Sexualität und Seuche. Stereotype aus der Innenwelt der westlichen Kultur, Reinbeck 1992, S. 119–154.
[30] Im Fall der Antwortbriefe ist das Geschlecht der Schreibenden nicht rekonstruierbar. Der akademische Titel lässt auf einen bürgerlichen Hintergrund schließen.
[31] Vgl. zum damaligen Forschungsstand zur ‚Rassenmischung‘ am Beispiel der jüdisch-christlichen „Mischehen“ Lipphardt, Veronika, Biologie der Juden. Jüdische Wissenschaftler über „Rasse“ und Vererbung 1900–1935, Göttingen 2008, S. 152–160.
[32] Ebd., S. 160.
[33] Vgl. zum Alltagsrassismus gegenüber afrikanischen Männern und ihren deutschen Partnerinnen den autobiografischen Roman: Misipo, Dualla, Der Junge aus Duala, hrsg. v. Lilyan Lagneau-Kesteloot, Nendeln 1973.
[34] Vgl. dazu Aitken; Rosenhaft, Black Germany, Kapitel 4.
[35] Hervorhebung von mir.
[36] Wegweisend dafür Cooper, Frederick; Stoler, Ann Laura (Hgg.), Tensions of Empire. Colonial Cultures in a Bourgeois World, Berkeley 1997; Conrad, Sebastian; Randeria, Shalini, Geteilte Geschichten. Europa in einer postkolonialen Welt, in: dies.; Sutterlüty, Beate (Hgg.), Jenseits des Eurozentrismus. Postkoloniale Perspektiven in den Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frankfurt am Main u.a. 2002, S. 9–49.
[37] Burton, Antoinette, ‘The Roots that Clutch’. Bodies, Sex and Race since 1750, in: Toulalan, Sarah; Fisher, Kate (Hgg.), The Routledge History of Sex and the Body. 1500 to the Present, Abingdon u.a. 2013, S. 511–525.
Literaturhinweise
Aitken, Robbie; Rosenhaft, Eve (Hgg.), Black Germany. The Making and Unmaking of a Diaspora Community, 1884–1960, Cambridge u.a. 2013.
Krobb, Florian; Martin, Elaine (Hgg.), Weimar Colonialism. Discourses and Legacies of Post-Imperialism in Germany after 1918, Bielefeld 2014.
Kundrus, Birthe, Moderne Imperialisten. Das Kaiserreich im Spiegel seiner Kolonien, Köln 2003.
Maß, Sandra, Weiße Helden, schwarze Krieger. Zur Geschichte kolonialer Männlichkeit in Deutschland 1918–1964, Köln 2006.
Stoler, Ann Laura, Foucaults ›Geschichte der Sexualität‹ und die koloniale Ordnung der Dinge, in: Conrad, Sebastian; Randeria, Shalini (Hgg.), Jenseits des Eurozentrismus: postkoloniale Perspektiven in den Geschichts- und Kulturwissenschaften, Frankfurt am Main 2002, S. 313–335.