Auszüge aus der Denkschrift zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs von Kommerzienrat und Bauunternehmer Dr. Julius Berger (17. Oktober 1919)

Nachdem ich als Mitglied der Sachverständigenkommission für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien für das Referat VIII der Wako und für das Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen bin, von dem Inhalt des Friedensvertrags eingehend Kenntnis genommen, den Verhandlungen in Versailles beigewohnt und die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs bereist habe, will ich versuchen, mit nachstehenden Ausführungen darzulegen, welche Massnahmen das deutsche Reich zu ergreifen hat, um die ihm im Friedensvertrag auferlegten ungeheuren Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete zu erfüllen. […]

Auszüge aus der Denkschrift zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs von Kommerzienrat und Bauunternehmer Dr. Julius Berger (17. Oktober 1919).[1]

Denkschrift

Nachdem ich als Mitglied der Sachverständigenkommission für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien für das Referat VIII der Wako und für das Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen bin, von dem Inhalt des Friedensvertrags eingehend Kenntnis genommen, den Verhandlungen in Versailles beigewohnt und die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs bereist habe, will ich versuchen, mit nachstehenden Ausführungen darzulegen, welche Massnahmen das deutsche Reich zu ergreifen hat, um die ihm im Friedensvertrag auferlegten ungeheuren Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete zu erfüllen. […]

Nach dem Wortlaut des Vertrages kann Deutschland Angebote machen, es ist aber nicht gesagt, dass Frankreich auch verpflichtet ist dieselben anzunehmen, und es kann daher mit einer Annahme der Angebote Deutschlands den ganzen Wiederaufbau zu übernehmen seitens der Entente bezw. Frankreichs nicht gerechnet werden. […]

Es bleibt dem deutschen Reiche daher nur übrig, Frankreich im Sinne des Friedensvertrages anzubieten, Arbeiter zu stellen, Lieferungen auszuführen oder aber die gesamten Aufbauarbeiten eines oder mehrerer Teile der verwüsteten Gegenden zu bewirken und es kann wohl damit gerechnet werden, dass Frankreich von diesem, ihm vom deutschen Reich zu machenden Angebot weitgehend Gebrauch machen wird, und zwar schon deshalb, weil es sich sagen muss, dass es von Deutschland Gold nicht bekommen kann, sondern nur Leistungen bestehend aus Arbeiten und Lieferungen, welche Goldwert darstellen und dass es sich, wenn Deutschland zum Wiederaufbau nicht herangezogen wird, selbst in Schulden stürzen muss, um den Aufbau mit eigenen Mitteln zu bewirken. […]

Nach den von mir gelegentlich der Verhandlungen in Versailles und der Bereisung der zerstörten Gebiete gesammelten Erfahrungen bin ich davon überzeugt, dass die Entente mit der Gesamtschadenssumme einen bestimmten Betrag für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete verlangen wird und dass die von dem deutschen Reiche ausgeführten Leistungen ihm als Gegenwert auf die Gesamtschadenssumme gutgeschrieben werden.

Ist diese Annahme richtig, woran ich persönlich nicht zweifle, dann hat das deutsche Reich keine Veranlassung, billig zu arbeiten, im Gegenteil, das grösste Interesse daran, seine Leistungen, ob Arbeiten oder Lieferungen, so hoch als irgend möglich, mindestens aber so hoch als seitens der Konkurrenz angeboten, zu bewerten, ja ich bin der Ansicht, dass, wenn Frankreich Arbeiten oder Lieferungen im Wettbewerb vergibt, die Ausführung derselben dem deutschen Reiche auch dann übertragen werden wird, wenn sein Angebot sich höher als das der Konkurrenz stellen sollte, und zwar aus dem bereits erwähnten Grunde, weil Frankreich zur Bezahlung dieser Leistungen keine weiteren Schulden zu machen braucht.

Die Leistungen, welche für den Wiederaufbau im Jahre 1920 in Frage kommen, bestehen in:

1) Heranschaffung und Aufstellung von Baracken zur Unterbringung der aus Deutschland zu entsendenden Arbeitskräfte,

2) Aufräumungsarbeiten der wertvollsten Ländereien, zerstörter Ortschaften, Bergwerke, Fabrikanlagen, etc.

3) Lieferung der notwendigsten Maschinen und etwaigen Materialien für die provisorische Ausbesserung von noch nicht ganz zerstörten Häusern zwecks Unterbringung der Einwohner

4) Errichtung von Ziegeleien (Ring- und Feldöfen) im zerstörten Gebiet, um die zum Wiederaufbau erforderlichen Ziegelsteine herzustellen.

Diese Arbeiten müssen im Jahre 1920 vorerst in Angriff genommen und durchgeführt werden, damit wenn das zum Aufbau der Fabriken und Häuser erforderliche Material herangeschafft ist, der eigentliche Aufbau der zerstörten Gebiete im Jahre 1921 beginnen kann. Da im Jahre 1921 die Gesamtschadenssumme dem deutschen Reiche bekanntgegeben werden soll, hat dasselbe zu diesem Zeitpunkt Gelegenheit, eine bestimmte Erklärung abzugeben, ob es die Bezahlung der Schadenssumme auf sich nehmen und zur Abzahlung derselben weitere umfangreiche Arbeiten zum Wiederaufbau ausführen will.

Wird eine Verständigung über die Schadenssumme erzielt, so hat das deutsche Reich ein grosses Interesse daran, möglichst umfangreiche Arbeiten und Lieferungen für den Wiederaufbau zu übernehmen, und ein Interesse daran, möglichst grosse zusammenhängende Gebiete, in welchen Land, Ortschaften, Eisenbahn, Wasser-, Strassen-, Fabrik- und Bergwerkanlagen zerstört sind, zur Wiederherstellung zu übernehmen; einmal werden in diesen vollständig zerstörten Gebieten, in welchen Einwohner nur in sehr geringer Zahl vorhanden sind, unerquickliche Vorkommnisse zwischen Franzosen und Deutschen zu vermeiden sein, andererseits kann in solchen grossen zusammenhängenden Gebieten die deutsche Industrie, insbesondere aber die Bauindustrie einen Beweis für den hohen Stand ihrer Leistungsfähigkeit erbringen.

Von grosser Wichtigkeit ist, dass die zur Inbetriebsetzung der industriellen Anlagen erforderlichen Maschinen aus Deutschland bezogen werden, weil hierdurch Frankreich dauernd von Deutschland bezüglich der Lieferungen von weiteren Maschinen und Ersatzteilen abhängig wird.

Was nun die für den Wiederaufbau erforderlichen Baustoffe betrifft, so habe ich gelegentlich der Bereisung folgendes festgestellt:

Die für den Aufbau von Ortschaften, Fabrikanlagen, Bergwerken etc. erforderlichen Baustoffe (Ziegelsteine, Kalk, Sand etc.) sind in ausreichenden Mengen aus der Umgebung der einzelnen Ortschaften, bezw. der zerstörten Gebiete zu beschaffen. Dagegen müssen Bau- und Rüsthölzer, sowie der grösste Teil der Eisenkonstruktionen und Maschinen aus dem Auslande beschafft werden, und hierfür kommt die deutsche Industrie in Frage. […]

Da nun das deutsche Reich, wie aus vorstehendem ersichtlich, ein erhebliches Interesse daran hat, Wiederaufbauarbeiten, soviel als irgend möglich, zur Ausführung zu erhalten, wird es notwendig sein, dass sofort nach erfolgter Verständigung mit Frankreich Vertreter des deutschen Reiches, und zwar in Unternehmerbetrieben bewährte kaufmännisch gebildete, die französische Sprache beherrschende Ingenieure und Architekten in die einzelnen Departements gesetzt werden, um dort mit den Baubeamten der Departements, den einzelnen Verbänden, Gemeinden, bezw. den einzelnen Besitzern über die Art des Wiederaufbaus und Übertragung desselben an das deutsche Reich zu verhandeln. Auf diese Weise wird es unter Umständen möglich sein, viele Aufträge für das deutsche Reich hereinzubringen und es können vielleicht auch deutsche Architekten und Ingenieure bei der Aufstellung von Projekten etc. mitwirken. […]

Wie bekannt, sind Bestrebungen im Gange, welche dahin zielen, die Wiederaufbauarbeiten im sozialisierten Betrieb durchzuführen.

Wie man sich auch zu diesen Bestrebungen stellen mag, ich halte es jedenfalls für ein Vabanquespiel, diese ihrem Umfange nach wohl noch niemals geleisteten Arbeiten auf eine bisher nicht erprobte und bewährte Weise zur Durchführung zu bringen.

Nach meiner Ansicht ist die Aufgabe, soll sie wirtschaftlich durchgeführt werden, eine derart umfangreiche, dass sie nur von den besten und in gleichen Arbeiten bewährten Unternehmern gelöst werden kann. Würden die Arbeiten im sozialisierten Betrieb durchgeführt werden müssen, dann ist folgendes meiner Ansicht nach unausbleiblich:

1) Die Wiederaufbauarbeiten werden eine längere Zeit in Anspruch nehmen und viel mehr Geld kosten, als wenn sie von durch langjährige Praxis erfahrenen Unternehmern eingeleitet und durchgeführt werden.

2) Der gute Ruf der Leistungsfähigkeit der deutschen Bauindustrie im Auslande würde einen grossen Schaden erleiden und eine Folge hiervon wäre, dass das Ausland nicht mehr auf die deutschen Unternehmer zurückgreifen wird, wie es vor dem Krieg der Fall war.

3) Wird der Wiederaufbau nicht in geordneten Unternehmerbetrieben durchgeführt, dann ist zu erwarten, dass die französische Regierung und auch das französische Volk sich von dem deutschen Volke eher entfernen als ihm nähern wird, ein Umstand, welcher sicher nicht zum Wohle des deutschen Volkes beitragen würde.

4) Muss damit gerechnet werden, dass die französische Regierung sozialisierte Betriebe in Frankreich aus leicht begreiflichen Gründen nicht zulassen wird. […]

Schliesslich will ich noch auf folgendes hinweisen:

Schon seit einigen Monaten versuchen ausländische, insbesondere französische und belgische Unternehmer, deutsche Unternehmer als Subunternehmer für den Wiederaufbau zu gewinnen. Leider haben verschiedene deutsche Unternehmer sich bereits prinzipiell zur Übernahme von Arbeiten als Subunternehmer bereiterklärt. Dies trifft besonders auf Unternehmerfirmen zu, welche in den besetzen und daran angrenzenden westlichen Gebieten ansässig sind.

Da hierdurch der deutschen Regierung eine Konkurrenz erwächst und der Hauptgewinn aus den Arbeiten den französischen Unternehmern verbleibt, auch wenn der deutsche Unternehmer als Subunternehmer in Erscheinung tritt, so muss die Regierung alle ihr zur Verfügung stehenden Zwangsmittel anwenden, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Keinesfalls darf meiner Ansicht nach eine deutsche Unternehmerfirma der französischen Regierung direkt oder indirekt ein Angebot auf Arbeiten und Lieferungen zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete machen, bevor das deutsche Reich nicht als Generalunternehmer ausscheidet [Hervorh. im Original].

Mit vorstehenden Ausführungen habe ich versucht, darzulegen, welche Aufgaben das deutsche Reich in der Frage des Wiederaufbaues selbst und der evtl. Übernahme von Arbeiten und Lieferungen für denselben zu lösen hat.

Berlin, den 17. Oktober 1919

Julius Berger


[1] Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde, R 43 I/342, Bl. 150–162.


Zugehöriger Essay: Erfüllungspolitik im Optativ. Ein deutscher Bauunternehmer über den Wiederaufbau in Nordfrankreich (1919)

Erfüllungspolitik im Optativ. Ein deutscher Bauunternehmer über den Wiederaufbau in Nordfrankreich (1919)[1]

Von Anna Karla

Im September 1919 reiste eine Delegation im Auftrag der deutschen Regierung durch den Nordosten Frankreichs. Ziel der Reise war es, sich ein Bild zu machen: davon, wie es ein knappes Jahr nach dem Waffenstillstand zwischen dem Deutschen Reich und den Staaten der Entente um die Gebiete an der ehemaligen Westfront bestellt war; davon, welches Ausmaß der Zerstörungen sich in der Region nördlich und östlich der französischen Hauptstadt bot; davon, was zu tun sei, um den Wiederaufbau voranzutreiben, der auf der Friedenskonferenz in Versailles, in der französischen Presse und in der lokalen, regionalen und nationalen Politik als drängendes Problem gehandelt wurde.

Mit von der Partie war Julius Berger, der als Bauunternehmer für eine sachgerechte Begutachtung zerstörter Bausubstanz als bestens geeignet galt. Im Anschluss an die Reise verfasste Berger eine Denkschrift, die er an die Reichskanzlei in Berlin sandte. Die zwölfseitige maschinenschriftliche Abhandlung ist auf den 17. Oktober 1919 datiert. Im Begleitschreiben schlug der Verfasser auch ein Jahr nach dem Sturz der Hohenzollern postmonarchische Töne an, indem er „Seine[] Hochwohlgeboren Herrn Reichskanzler Bauer“ um „gefällige Kenntnisnahme“ der Gedanken bat, die er „auf Grund der gesammelten Erfahrungen“ formuliert hatte.[2]

Die Julius Berger Tiefbau AG zählte nach dem Ersten Weltkrieg zu den führenden deutschen Bauunternehmen. Seit dem späten Kaiserreich hatte sich das Unternehmen vor allem mit dem Bau von Eisenbahnbrücken und -tunneln einen Namen gemacht.[3] Es gehörte einer Branche an, die gegenüber anderen Wirtschaftszweigen einige Eigenheiten aufwies und noch immer aufweist: Bauarbeit findet an wechselnden Orten statt, sie unterliegt großen saisonalen Schwankungen und ist auf eine Vielzahl an ungelernten Hilfsarbeitern und Arbeitsmigranten auf den Baustellen angewiesen.[4] Ihr genuines Interesse an Aufbauarbeiten rückt die Bauwirtschaft zudem in den Kontext der Kriegs- und Nachkriegsgeschichte. Die Julius Berger Tiefbau AG ging 1975 nach mehreren Fusionen in der Bilfinger und Berger Aktiengesellschaft auf, die seit 2012 unter dem Namen Bilfinger SE firmiert. Die Geschichte des Unternehmens steht damit exemplarisch für die Entwicklung der Bauwirtschaft von Familienbetrieben, die im Gründerboom des ausgehenden 19. Jahrhunderts großgeworden waren, bis hin zu den börsennotierten Industriedienstleistern der Gegenwart, die mit dem Bauhandwerk höchstens noch am Rande befasst sind.

Der Bauunternehmer Julius Berger war ein Grenzgänger zwischen Wirtschaft und Politik. Als er sein Memorandum an den Reichskanzler schrieb, konnte er auf frische Erfahrungen in politisch heiklen Verhandlungen zurückgreifen. Seit dem Jahresende 1918 hatte er der Waffenstillstandskommission und dem Reichswirtschaftsministerium als Sachverständiger zugearbeitet. In der ersten Jahreshälfte 1919 war er Teil der deutschen Delegation bei den Friedensverhandlungen in Versailles gewesen. Der Titel Kommerzienrat, den er seit 1914 führte, zeigt an, dass sich der Unternehmer schon vor dem Weltkrieg nicht nur um seine privaten Geschäfte, sondern auch um öffentliche Belange bemüht hatte. In der frühen Weimarer Republik verfügte er über beste Kontakte. Im Aufsichtsrat der Julius Berger Tiefbau AG saß seit 1917 auch Matthias Erzberger. Erzberger, der am 11. November 1918 den Waffenstillstandsvertrag mit den Alliierten unterzeichnete, stieg im Juni 1919 zum Vizekanzler und Finanzminister im Kabinett Bauer auf. Als Zielscheibe republikfeindlicher Hetzkampagnen wurde er im Sommer 1921 von zwei ehemaligen Marineoffizieren ermordet. Dass die Politik später ganz ungewollt auch in das Leben des Bauunternehmers eindringen würde, konnte Berger, Jahrgang 1862 und jüdischer Herkunft, da noch nicht ahnen. 1933 wurde der Firmenchef aus dem eigenen Unternehmen verdrängt. Die Nationalsozialisten deportierten ihn und seine Frau Flora im Mai 1942 ins Konzentrationslager Theresienstadt, wo beide an den Folgen der miserablen Lebensbedingungen starben.

Was Berger und seine Kollegen im Herbst 1919 auf ihrer Reise nach Nordfrankreich zu sehen bekamen, haben Überblickswerke zum Weltkriegsende sowie lokal- und regionalgeschichtlichen Studien detailgenau beschrieben.[5] In Frankreich erstreckten sich die „régions dévastées“ auf die Regionen Nord-Pas-de-Calais, Picardie, Champagne-Ardenne und Lothringen. Entlang der Frontlinie waren Felder großflächig verwüstet, Viehbestände dezimiert, Häuser, öffentliche Gebäude, Fabriken, Straßen und Schienen zerstört. Ernteausfälle, Wohnungsnot und eine äußerst prekäre Versorgungslage kennzeichneten die ehemaligen Kampfzonen. Das Bemühen um eine rasche Behebung der Schäden und um die Entschädigung der sogenannten „sinistrés“, die als Bewohner des Kriegsgebiets ihr Hab und Gut verloren hatten, prägte die französische Innenpolitik der ersten Nachkriegsjahre.[6]

Außenpolitisch spielte das Schicksal der „régions dévastées“ eine Schlüsselrolle. Während der Friedensverhandlungen diskutierten die Vertreter der Alliierten, ob und wie das Deutsche Reich in die Arbeiten des Wiederaufbaus eingebunden werden könne. In ihrem Gegenentwurf zum Friedensvertrag schlug die deutsche Delegation in Versailles Ende Mai 1919 vor, den Wiederaufbau Nordfrankreichs mit deutschen Baufirmen und Arbeitskräften zu unterstützen. Das praktische Hilfsangebot wurde als eine Form der Wiedergutmachung beworben: „Die deutsche Regierung hat den lebhaften Wunsch, an dem Wiederaufbau von Frankreich und Belgien zur teilweisen Abtragung der Schadenspflicht durch deutsche Arbeitsleistung mitzuwirken und wird über die Modalitäten, unter denen diese, allen Kulturnationen gemeinsame Aufgabe am schnellsten im Verein mit den alliierten und assoziierten Mächten durchgeführt werden kann, zu gegebener Zeit Vorschläge machen.“[7] Wiederaufbauarbeit, so die Rechnung der deutschen Regierung im Frühjahr 1919, könne sich mindernd auf die Gesamtsumme der Reparationen auswirken, die Summe bei Abschluss der Friedensverhandlungen ohnehin noch nicht endgültig feststand.

In den offiziellen Wortlaut des Versailler Vertrags ging der Wiederaufbau an eher entlegener Stelle ein. Teil VIII behandelt unter der Überschrift „Wiedergutmachung“ die Frage der Kriegsschuld und leitet daraus die Ansprüche auf Restitutionen und Reparationen ab. Annex 4 zum Teil VIII geht präziser auf die erwarteten Sachleistungen ein. Dazu gehörten die Viehlieferungen mit Angaben wie „200 Hengste im Alter von 3–7 Jahren“ sowie „15 000 Mutterschweine“ nach Belgien und „2000 Stiere im Alter von 18 Monaten bis 3 Jahren“ sowie „90 000 Milchkühe im Alter von 2–6 Jahren“ nach Frankreich. Pauschal angefordert wurden außerdem „Materialien für den Wiederaufbau (Steine, Ziegelsteine, Bruchsteine, Dachziegel, Bauholz, Scheibenglas, Stahl, Kalk, Zement usw.), Heizapparate, Mobiliar und alle Gegenstände gewerblicher Art, die nach dem Wunsch der genannten Regierungen in Deutschland erzeugt und bearbeitet und ihnen zum Wiederaufbau der vom Krieg betroffenen Gebiete geliefert werden sollen.“[9]

Während der Verhandlungen, zumal im deutschen Gegenvorschlag zum Vertragsentwurf, hatte die Entsendung deutscher Bauarbeitertrupps im Vordergrund gestanden. Der Vertragstext beschränkte sich auf die eventuelle Lieferung von Baumaterial. Das im November 1919 gegründete Reichsministerium für Wiederaufbau spann die Idee trotzdem fort, konzipierte Baracken für potenzielle Bauarbeiterkolonnen und sinnierte über deren Gesundheitsversorgung, Abendunterhaltung und Bezahlung nach Tariflohn.[9]

Im Reichsministerium für Wiederaufbau wie in Bergers Memorandum schwang neben der Hoffnung auf Aufträge gleichwohl die prinzipielle Planungsunsicherheit immer mit. Dass die Franzosen ein Großaufgebot der deutschen Bauwirtschaft zulassen würden, hielt Berger für unrealistisch. Doch liefen die Verhandlungen um die genaue Ausgestaltung der Reparationen noch, als er sein Memorandum schrieb, und vorgreifen wollte er nicht. Einschränkende Formulierungen wie „unter Umständen“ und „evtl.“ verweisen auf eine Situation in der Schwebe, in der die Aufbauarbeiten drängten, die politische Lage aber denkbar unübersichtlich war. Tatsächlich kam die Idee einer konzertierten Aufbauaktion der deutschen Bauwirtschaft über das Stadium der Planung nicht hinaus. Deutsche Bauarbeiter galten in Nordfrankreich als unerwünscht. Während die Verhandlungen um den Wiederaufbau ins Stocken gerieten, wurden stattdessen deutsche Kriegsgefangene zu Aufräumarbeiten in den ehemaligen Frontgebieten verpflichtet.[10]

Berger war aber Unternehmer genug, um sich von einer unsicheren Auftragslage nicht abschrecken zu lassen. Anstatt sich in Spekulationen zu verlieren, lieferte er konkrete Vorschläge. Man kann das Memorandum als den Versuch lesen, die einzelnen Etappen des Bauprozesses von der Planung über die Finanzierung bis zur Ausführung systematisch zu durchdenken und auf einen möglichen deutschen Beitrag hin abzuklopfen. Dass Bedarf an Aufbauarbeiten bestand, war offensichtlich. Berger wusste aus eigener Anschauung, wie es um die ehemaligen Kriegsschauplätze in Nordfrankreich bestellt war. Die im November 1919 erfolgte Gründung des Reichsministeriums für Wiederaufbau nahm er gedanklich vorweg: Ein Ministerium solle die Arbeiten des Wiederaufbaus koordinieren. An dessen Spitze solle eine geeignete Persönlichkeit mit „volle[r] Erfahrung auf kaufmännischem und finanziellem Gebiet“ stehen, die von einer „aus Handels- und Industriekreisen zusammengesetzte[n] Kommission“ beraten würde. Erfahrene Ingenieure seien ausfindig zu machen; über Vorkriegskontakte nach Westeuropa sollten sie verfügen und idealerweise Französisch parlieren.

Die Finanzierung der Bauvorhaben stand für den Unternehmer in direktem Zusammenhang mit den Reparationspflichten des Deutschen Reichs. Er ging davon aus, dass das Reich seinen Anteil am Wiederaufbau als Reparationsleistungen würde verbuchen können. Aus deutscher Sicht lohne es daher keinesfalls, besonders „billig“ zu arbeiten, weil tatkräftige Aufbauhilfe die Gesamtsumme der Reparationen mindern könne. Den konkreten Ablauf der Arbeiten vor Ort konnte Berger nach seiner Rundreise präzise vorhersagen. Im Jahr 1920 sollten die Bauplätze vorbereitet werden. Baracken für die Bauarbeiter mussten errichtet, erste Aufräumarbeiten durchgeführt, Maschinen geliefert und Ziegeleien für die Gewinnung von Baumaterialien in Betrieb genommen werden. Die eigentlichen Aufbauarbeiten würden 1921 beginnen, wobei die zeitliche Koinzidenz mit der geplanten Festsetzung der Reparationssumme auf der Londoner Konferenz die deutsche Verhandlungsposition stärken würde.

Sorge bereitete Berger weniger die fragliche Aufnahmebereitschaft des Nachbarlands – „unerquickliche Vorkommnisse zwischen Franzosen und Deutschen [seien] zu vermeiden“ –, sondern vielmehr die Aktivitäten von zwei Gruppen in Deutschland, die drohten, seine Pläne zu konterkarieren. Dies waren zum einen private Bauunternehmer, also mithin Bergers eigene Kollegen. Im deutsch-französischen wie auch im deutsch-belgischen Grenzgebiet böten sich immer wieder deutsche Bauunternehmer als Subunternehmer für Aufbauarbeiten an. Um die Chancen auf eine offizielle Beteiligung am Wiederaufbau zu erhöhen, müssten derartige Alleingänge unterbunden werden. Zum anderen warnte Berger wortreich vor den revolutionsaffinen Zeitgenossen in Deutschland, wobei er explizit den Verband sozialer Baubetriebe nannte. Der gewerkschaftsnahe Verband unter dem Vorsitz des Berliner Stadtbaurats Martin Wagner stand für eine Reformbewegung im Bauwesen, die in gemeinnützigen Bauprojekten die mittelalterliche Tradition der Bauhütten mit einer rationalisierten Arbeitsweise zu verbinden suchte. Während der Friedensverhandlungen warb der Verein intensiv um Aufträge in den westlichen Nachbarländern. Er bemühte dabei das Argument der Völkerverständigung nach dem Krieg, sah die Beteiligung am Wiederaufbau aber auch als eine gigantische Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für deutsche Bauarbeiter. Der Privatunternehmer Berger hielt dagegen, dass sich Aufbauarbeiten „im sozialisierten Betrieb“ unnötig in die Länge ziehen und dem „Ruf der deutschen Bauindustrie“ nachhaltig schaden würden.

Insgesamt sah Berger die deutsche Bauwirtschaft weniger in der Bringschuld als vielmehr in der Position eines gleichrangigen, in Sachfragen sogar überlegenen Verhandlungspartners. Berger dachte laut auch darüber nach, dass Nordfrankreich ein willkommenes Absatzgebiet für deutsche Maschinen würde – und langfristig für deren Ersatzteile. Hatte der Gegenvorschlag der deutschen Delegation in Versailles das hehre Ziel der Völkerverständigung hervorgehoben, so verfolgte der Bauunternehmer ganz handfeste Interessen. Als Marktöffner verstanden, ließ sich den Reparationen durchaus etwas Positives abgewinnen. Anstatt der zahllosen Kleinbetriebe im Grenzgebiet sollten die großen, mit öffentlichen Bauaufgaben vertrauten Großunternehmen in den zerstörten Gebieten Nordfrankreichs zum Zuge kommen. Zu ihnen gehörte, Zufall oder nicht, die Julius Berger Tiefbau AG.

Als Berger im Oktober 1919 sein Memorandum schrieb, war „Erfüllungspolitik“ noch kein Stichwort im politischen Diskurs; sehr wohl aber erwies sie sich aus Sicht eines Unternehmers als wünschenswerte Option, Reparationen zu zahlen, indem man Baufirmen nach Nordfrankreich sandte. Auch wenn ein solches Unterfangen aus heutiger Perspektive realitätsfern erscheinen mag, spann Berger den Gedanken keineswegs allein. Dass sich Deutschland am Wiederaufbau Nordfrankreichs beteiligen, dadurch Reparationsschuld begleichen und die heimische Konjunktur beleben könnte, faszinierte Vertreter von Politik und Wirtschaft der frühen Weimarer Republik gleichermaßen. Während der Versailler Verhandlungen spielten diese Überlegungen eine wesentliche Rolle. Historisch relevant wurden die Planspiele zudem, weil Sachleistungen, gerade in der Baubranche, bis weit in die zwanziger Jahre hinein ein Pfeiler der Reparationszahlungen wurden – wenn auch in verstreuten Bauvorhaben, ohne den massiven Einsatz von deutschen Arbeitskräften und nicht in den symbolträchtigen „régions dévastées“.

Unterm Strich regt Bergers Memorandum dazu an, den Versailler Vertrag im europäischen Kontext neu zu befragen. „Versailles“ löste nicht nur Stürme der Empörung aus, sondern läutete auch die Stunde der Pragmatiker und Geschäftemacher ein. Nach dem bis dato unvergleichlich brutalen, alle Lebensbereiche erfassenden Krieg ließen sich wirtschaftliche Probleme nicht mehr in nationalen Grenzen lösen, auch wenn die Rhetorik wie bei Berger national verhaftet bleiben mochte. Die Reparationen aus Deutschland, die eine Schuld der Vergangenheit wiedergutmachen sollten, stießen in der Gegenwart der Nachkriegszeit Denk- und Austauschprozesse an. Bergers Denkschrift an den Reichskanzler illustriert dieses neue Gewicht der Ökonomie in der Sphäre der Politik, das in der Forschung zur Zwischenkriegszeit neuerdings stärker betont wird.[11] Für den Unternehmer war der Friedensvertrag Anlass, weiterzudenken. Der Wiederaufbau und die Reparationen galten ihm fraglos als politisches Problem, sie boten aber auch neue Chancen auf grenzüberschreitendes Wirtschaftshandeln im Europa nach dem Weltkrieg. In der zusehends globalgeschichtlich geweiteten Forschung zu den Friedensschlüssen nach dem Ersten Weltkrieg[12] tun Historiker und Historikerinnen deshalb gut daran, den vermeintlich so gut bekannten und viel zitierten Frieden mit dem Deutschen Reich weiterhin auch als Gegenstand einer dezidiert europäischen Geschichte zu begreifen. Zur altbekannten, empörten Kritik am „Schanddiktat“ treten dann auch die ungleich pragmatischeren Vorschläge eines Unternehmers wie Julius Berger.

[1] Essay zur Quelle: Auszüge aus der Denkschrift zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs von Kommerzienrat und Bauunternehmer Dr. Julius Berger (17. Oktober 1919).

[2] Dr. Julius Berger, Denkschrift, 17. Oktober 1919, in: BArch R 43 I/342, Bl. 150–162, Zitat Bl. 150. Im Folgenden stammen alle Quellenzitate, soweit nicht anders vermerkt, aus den hier abgedruckten Quellenausschnitten. Die Arbeit an diesem Beitrag wurde durch einen UoC Postdoc Grant im Rahmen des Zukunftskonzepts der Exzellenzinitiative an der Universität zu Köln sowie durch die Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung ermöglicht.

[3] Zur Geschichte des Unternehmens vgl. Stier, Bernhard; Krauß, Manfred, Drei Wurzeln – ein Unternehmen. 125 Jahre Bilfinger Berger AG, Heidelberg 2005, v.a. S. 169–209.

[4] Plumpe, Werner, Wirtschaftsgeschichtlicher Überblick. Entwicklung und Struktur des deutschen Baugewerbes, in: Klönne, Arno u.a. (Hgg.), Hand in Hand. Bauarbeit und Gewerkschaften. Eine Sozialgeschichte, Frankfurt am Main 1989, S. 364–373.

[5] Thoß, Bruno, Artikel „Kriegsschäden“, in: Hirschfeld, Gerhard; Krumeich, Gerd; Renz, Irina (Hgg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 22014, S. 658–661, hier S. 660; Beaupré, Nicolas, Das Trauma des großen Krieges: 1918–1932/33 (Deutsch-Französische Geschichte Bd. 8), Darmstadt 2009, S. 125–127; Duménil, Anne; Nivet, Philipp (Hgg.), Les reconstructions en Picardie. Actes du colloque, Amiens 27 mai 2000 et 12 mai 2001, Amiens 2003.

[6] Deperchin, Annie, Des destructions aux reconstructions, in: Audoin-Rouzeau, Stéphane; Becker, Jean-Jacques (Hgg.), Encyclopédie de la Grande Guerre, Paris 2004, S. 1125–1137.

[7] Die den Alliierten seit Waffenstillstand übermittelten deutschen Angebote und Vorschläge zur Lösung der Reparations- und Wiederaufbaufrage, Berlin 1923, S. 121. Zum deutschen Gegenvorschlag s. auch Krüger, Peter, Deutschland und die Reparationen 1918/19. Die Genesis des Reparationsproblems in Deutschland zwischen Waffenstilland und Versailler Friedensschluss, Stuttgart 1973, S. 172–174.

[8] Der Vertrag von Versailles. Mit Beiträgen von Sebastian Haffner u.a., München 1978, S. 118–375, Zitate S. 255–258. Vgl. ferner die Online-Edition des Vertragstextes: (31.08.2018).

[9] Hainbuch, Dirk, Das Reichsministerium für Wiederaufbau 1919 bis 1924. Die Abwicklung des Ersten Weltkrieges: Reparationen, Kriegsschäden-Beseitigung, Opferentschädigung und der Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte, Frankfurt am Main u.a. 2016, S. 213–216.

[10] Delpal, Bernard, Entre culpabilité et réparation. La douloureuse situation des prisonniers de guerre allemands maintenus en France au temps du traité de Versailles, in: 14–18 Aujourd’hui–Today–Heute 4 (2001), S. 125–138.

[11] Müller, Philipp, Kapitalismus der Vermittlung. Neo-Liberalismus in Deutschland und Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg, in: Doering-Manteuffel, Anselm; Leonhard, Jörn (Hgg.), Liberalismus im 20. Jahrhundert, Stuttgart 2015, S. 97–126, hier S. 103.

[12] Demnächst: Leonhard, Jörn, Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918–1923, München 2018.


Literaturhinweise

  • Der Vertrag von Versailles. Mit Beiträgen von Sebastian Haffner, Gregory Bateson, J.M. Keynes, Harold Nicolson, Arnold Brecht, W.I. Lenin u.a., München 1978.
  • Steiner, Zara, The Lights that Failed. European International History, 1919–1933 (Oxford History of Modern Europe), Oxford 2005.

Quelle zum Essay
Erfüllungspolitik im Optativ. Ein deutscher Bauunternehmer über den Wiederaufbau in Nordfrankreich (1919)
( 2018 )
Citation
Auszüge aus der Denkschrift zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nordfrankreichs von Kommerzienrat und Bauunternehmer Dr. Julius Berger (17. Oktober 1919), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2018, <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-28571>.
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