Homocide Act (March 21st 1957)

"An Act to make for England and Wales (and for courtsmartial wherever sitting) amendments of the law relating to homicide and the trial and punishment of murder, and for Scotland amendments of the law relating to the trial and punishment of murder, and attempts to murder. [21st March, 1957]"

Homicide Act (March 21st 1957)[1]

Extract 1:

Liability to Death Penalty[2]

  1. (1) Subject to subsection (2) of this section, the following murders shall be capital murders, that is to say,-

    (a) any murder done in the course or furtherance of theft;

    (b) any murder by shooting or by causing an explosion;

    (c) any murder done in the course or for the purpose of resisting or avoiding or preventing a lawful arrest, or of effecting or assisting an escape or rescue from legal custody,

    (d) any murder of a police officer acting in the execution of his duty or of a person assisting a police officer so acting;

    (e) in the case of a person who was a prisoner at the time when he did or was a party to the murder, any murder of a prison officer acting in the execution of his duty or of a person assisting a prison officer so acting.

    (2) If, in the case of any murder falling within the foregoing subsection, two or more persons are guilty of the murder, it shall be capital murder in the case of any of them who by his own act caused the death of, or inflicted or attempted to inflict grievous bodily harm on, the person murdered, or who himself used force on that person in the course or furtherance of an attack on him; but the murder shall not be capital murder in the case of any other of the persons guilty of it.

    (3) Where it is alleged that a person accused of murder is guilty of capital murder, the offence shall be charged as capital murder in the indictment, and if a person charged with capital murder is convicted thereof, he shall be liable to the same punishment for the murder as heretofore.

    […]

  2. (1) A person convicted of murder shall be liable to the same punishment as heretofore, if before conviction of that murder he has, whether before or after the commencement of this Act, been convicted of another murder done on a different occasion (both murders having been done in Great Britain).

    (2) Where a person is charged with the murder of two or more persons, no rule of practice shall prevent the murders being charged in the same indictment or (unless separate trials are desirable in the interests of justice) prevent them being tried together; and where a person is convicted of two murders tried together (but done on different occasions), subsection (1) of this section shall apply as if one conviction had preceded the other.

  3. No person shall be liable to suffer death for murder in any case not falling within section five or six of this Act.<

    […]

  1. (1) Where a court (including a court-martial) is precluded by this Part of this Act from passing sentence of death, the not punishable sentence shall be one of imprisonment for life.


Extract 2:

Amendments as to Form and Execution of Death Sentence in England and Wales[3]

  1. Where by virtue of section five or six of this Act a person is sentenced to death, the form of the sentence shall be to the effect only that he is to “suffer death in the manner authorised by law”.
  2. (l) Sections seven and ten of the Capital Punishment Amendment Act, 1868, shall cease to have effect, in so far as they require provision to be made for the purpose of making known without the prison walls the fact that execution of sentence of death for murder is taking place, or require any document relating to such an execution to be exhibited on or near the prison.

    (2) Where sentence of death for murder is to be executed in accordance with that Act, it shall be the duty of the Secretary of State, as early as he conveniently can, to publish in such manner as he thinks fit the time and place fixed for the execution.

    (3) Where sentence of death for murder has been executed in accordance with that Act, it shall be the duty of the Secretary of State, as early as he conveniently can, to publish in such manner as he thinks fit the fact that the execution has taken place, and to cause to be published in the London Gazette a copy of the coroner’s inquisition required by the Act.

  3. Where two or more persons sentenced to death for murder are confined in the same prison, the Secretary of State may, with a view to avoiding the execution of more than one such sentence in that prison on the same day, direct that any of those persons shall be removed to and confined in some other prison specified in the direction; and the sentence on that person may lawfully be executed in the prison so specified, and the sheriff charged with the execution shall for that purpose have the same jurisdiction in that prison and over the officers of it, and be subject to the same responsibilities and duties in it, as though the prison were that in which the sentence would have been executed but for the direction.


[1] Homicide Act, 1957, in: UK Legislation, URL: <https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1957/11/pdfs/ukpga_19570011_en.pdf> (07.07.2020); Quelle zum Essay Pavel Kolář, Nationalstaat, physische Gewalt und transnationale Geschichte Europas, in Themenportal Europäische Geschichte, 2022, URL <https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-118330>.

[2] Ibid. pp. 2–3, 4.

[3] Ibid. pp. 5–6.


Zugehöriger Essay: Nationalstaat, physische Gewalt und transnationale Geschichte Europas

Nationalstaat, Physische Gewalt und transnationale Geschichte Europas[1]

Von Pavel Kolář

Das hundertjährige Jubiläum der Entstehung der Nationalstaaten in Mittel- und Osteuropa auf den Ruinen von Kontinentalimperien bot eine gute Gelegenheit, über die historische Bedeutung der (europäischen) Staatsmacht in einer Zeit nachzudenken, in der Paradigmen der Transnationalisierung, Europäisierung und Globalisierung in der Geschichtswissenschaft vorherrschen. In diesem Essay werde ich mich an Max Webers klassischer Definition des Staates orientieren, das heißt als Organisation, die ein Monopol auf die legitime Anwendung physischer Gewalt besitzt. Die Geschichtsschreibung, die sich der „transnationalen Wende“ verschrieb, scheint dagegen vor allem auf „weiche“ Phänomene überwiegend kultureller Natur konzentriert, auf Ideen, Vorstellungen, Modelle und Konzepte, während sie „harte“ Phänomene weniger berücksichtigt. Damit meine ich hauptsächlich jene, die die äußerste Grenze des menschlichen Lebens berühren, das heißt körperliche Gewalt und körperliches Leiden.[2]

Eine zweite Frage lautet, ob die „transnationale Wende“ hin zu einer europäischen Geschichtsschreibung die Bedeutung jener historischen Regionen, die in der klassischen okzidentalistischen Auffassung der europäischen Geschichte eher am Rande standen (das heißt Mittel- und Osteuropa, der Balkan, aber auch Skandinavien und periphere Gebiete Südeuropas), eher stärken oder umgekehrt ihre Randstellung vertiefen wird. Diese Frage scheint umso dringender, als die allgemeine Begeisterung für die Erweiterung der Europäischen Union (EU) im Jahr 2004, die ein erhöhtes Interesse für die Geschichte der beitretenden Länder herbeibrachte, inzwischen verblasste.

Geschichtswissenschaft im postglobalen Zeitalter

Diese Diskussionen spielen sich im Kontext einer radikalen Beschleunigung der wissenschaftlichen Entwicklung ab. Historiografische Paradigmen ändern sich ungewöhnlich rasch: Was gestern als bahnbrechender Interpretationsansatz gefeiert wurde, zählt heute zum alten Eisen. Trotz dieser Instabilität geschichtswissenschaftlicher Konzeptionen wirken gewisse teleologische Schemata weiter, die auf der Vorstellung der kontinuierlichen, hin zu einem klaren Ziel strebenden Entwicklung beruhen. Während wir unmittelbar nach 1989 ein zeitweises Wiedererstarken ethnozentrischer Narrative erlebten, setzte sich in der Folgezeit – Hand in Hand mit den Prozessen der Europäisierung und Globalisierung – eine transnationalhistorische Großerzählung durch, die über den Nationalstaat als Deutungsrahmen hinausging. Wie alle Wenden brachte auch die transnationale Geschichte neben Innovationen Probleme mit sich – dass Europäisierung und Globalisierung keine geradlinigen Prozesse sind, wissen wir inzwischen nur zu gut. Trotz des anfänglichen Schwerpunkts auf Wirtschafts- und Handelsbeziehungen setzte sich zeitweilig eine Vorherrschaft kulturhistorischer Zugänge durch: Im Vordergrund stand nun der Transfer von Ideen, Modellen, Stilen, Rezeptionen, ihre Zirkulation, Verflechtung und Hybridisierung. Meistens also Begriffe, die Überschreitung, Durchdringung und Auflösung von staatlichen und anderen Herrschaftshierarchien in den Mittelpunkt stellen.

Diesem Schub entspricht auch die Entwicklung der Geschichtsschreibung des Kolonialismus und Imperialismus. Neuere Studien aus diesem Gebiet bezweifeln die angeblich uneingeschränkte Macht der imperialen Metropolen und betonen dagegen die Wechselbeziehungen zwischen Zentrum und Peripherie. Auch wenn die transnationale Geschichtsbetrachtung den Staat oder die koloniale Herrschaft nicht ignorierte, spielte die Untersuchung des Transfers staatlicher Gewaltpraktiken – im Unterschied zu jenem von Ideen und Kulturgütern – bisher eine untergeordnete Rolle.

Als Beispiel dafür lässt sich die Sowjetisierung Osteuropas nach dem Zweiten Weltkrieg anführen: Während wir bereits viel über transnationale Kunst- und Wissenschaftsgeschichte wissen, bleibt etwa der Transfer zwischen den nationalen Staatssicherheiten weitgehend unerforscht (soweit wir den Transfer von Verhör- und Foltermethoden als Kulturtransfer bezeichnen können).[3] Die Forschungsfrage ist, wie sich physische Gewalt und Schmerz, diese äußerste Materialität der Wirklichkeit und zugleich die treuen und gern unterschätzten Begleiter der modernen Staatlichkeit, aus transnationalhistorischer Perspektive untersuchen und in eine Geschichte ambivalenter Europäisierung einfügen lassen.

Renationalisierung der Geschichte?

Nach zwei Jahrzehnten der transnationalhistorischen Euphorie kommt nun ein Rückschlag, der mit den neuesten politischen Veränderungen, vor allem dem Aufstieg des Nationalismus und Populismus, zusammenhängt. Es ist von der „Renationalisierung der Geschichte“ die Rede, und nicht nur im traditionell als „nationalistisch“ beäugten Osteuropa. Der positive Effekt ist, dass HistorikerInnen verstärkt anerkennen, dass Prozesse der Europäisierung und Globalisierung mit überlieferten nationalstaatlichen Herrschaftsinstrumenten einhergehen. Migration oder globale Finanzmärkte, so diese These, entwickelten sich eher unter der Mithilfe der Nationalstaaten als gegen ihren Widerstand. Die andauernde Bedeutung des Nationalstaates zeigte die Finanzkrise von 2008: Es waren die Nationalstaaten, die aus ihren Haushalten die maroden Privatbanken retteten, indem sie sie mit Staatsgeld vollpumpten und dann die öffentlichen Ausgaben kürzten.[4] Es war eher eine Frage der Zeit, bis der Staat wieder seine Zähne zeigen und gewaltsam agieren würde – in Form der Wiederherstellung der Grenzregime und der Erweiterung polizeilicher Repressionsgewalt.

Sollte vor dem Hintergrund dieser Rückkehr des Nationalstaates das nationalhistorische Erzählschema als bevorzugtes Deutungsmodell wiederhergestellt werden? Hatten die gegenwärtigen Prozesse der Europäisierung und Globalisierung nur entnationalisierende Effekte, oder haben sie in ihrer Ambivalenz den Nationalstaat bekräftigt? Die Fokussierung auf staatliche Gewalt – z.B. Militär- und Polizeigewalt oder Grenzregime – kann die Stellung des Nationalstaates in der Darstellung der Europäischen Geschichte nach 1945 stärken. Zugleich macht sie aber darauf aufmerksam, wie die Macht der Nationalstaaten von transnationalen Bindungen durchwebt ist.

In Anlehnung an Karl Polanyi kann man von einer Gegenreaktion auf die marktgetriebene Globalisierung sprechen, die sich in Mittel- und Osteuropa in einem autoritären Etatismus („Nationalpopulismus“) niederschlägt.[5] Orbán und Kaczyński reden von einem starken, souveränen Staat fast noch mehr als von nationaler Unabhängigkeit. Trotz aller Globalisierungstendenzen behält der Nationalstaat andauernd eine große Anziehungskraft; es entstehen immer wieder kleinere Staaten oder es wird nach immer kleineren Einheiten gerufen:[6] Montenegro, Kosovo, Transnistrien, aber auch Nordirland, Katalonien, Schottland, Flandern, Osttimor. Identitär gestützte Nationsbildungen (und -spaltungen) setzen sich jenseits oder sogar gegen die Logik der Wirtschaftsintegration durch, indem soziale Ungleichheit und kulturelle Missachtungsgefühle in Nationalkonflikte übersetzt werden.

Ist heutzutage oft vom „postglobalen Zeitalter“ die Rede, sollte dieser Begriff nicht suggerieren, dass transnationale Verflechtungen nachlassen. Vielmehr geht es darum, dass sich die intellektuelle Reflexion zunehmend von Lösungen abwendet, die mit den Globalisierungstendenzen einhergehen: Zu erwähnen sind die Diskussionen über „De-Globalisierung“ in der Ökonomie oder das erneuerte Interesse der politischen Theorie für nationalstaatliche Legitimität.[7] Auch in der Geschichtswissenschaft werden nach Jahren der Erforschung von Hybriditäten wieder Prozesse der Homogenisierung, Kohäsion und „Entmischung“ untersucht.[8] Es sei verfrüht, vom postsouveränen Zeitalter zu reden: Eher gibt es neue „Souveränitätseffekte“, die auf der Komplizenschaft zwischen Staat und Markt in der Entwicklung des Kapitalismus gründen, wie Joseph Vogl neulich feststellte und somit die liberale Theorie von der „gesetzmäßigen“ Schwächung des Staates kritisierte, die angeblich eine unwiederkehrbare Folge der freien Marktwirtschaft ist.[9] Der Nationalstaat, so Vogl, bleibt der zentrale Steuerungsakteur im globalen Regulationsregime.

Transnationale Geschichte und Diktaturforschung

Wie können wir angesichts dieser Entwicklung die transnationale Geschichte in die Stufenfolge historischer Paradigmenbildung einordnen, die Dan Diner als einen Wechsel vom Staat über Gesellschaft zum Gedächtnis beschrieben hat?[10] Mein Eindruck ist, dass wir es eher mit einer Erweiterung zu tun haben, die auf die Kontinuität mit früheren Paradigmen setzt. Einen Historikerstreit über transnationale Geschichte gibt es nicht: Anders als in den 1980er-Jahren findet die Debatte weniger Resonanz in der Öffentlichkeit, es gibt weniger Verbindung zu politischen Identitäten oder Vergangenheitsbewältigungen.[11] Die Diskussion über die transnationale Geschichte war bisher ungenügend mit der Zentralfrage der Massengewalt im 20. Jahrhundert verbunden, obgleich die vergleichende Genozidforschung eine Heranziehung transnationaler Perspektiven anstrebt.[12] Gleichwohl bleibt die Erinnerung an die Massengewalt und die Diktaturen überaus tief in den einzelnen nationalen Gedenkkulturen verankert und Versuche der vergleichenden Darstellungen werden oft als unerwünschte Relativierungen kritisiert.

Der Beitrag der transnationalen Geschichte zur Gewalt- und Diktaturforschung ist demnach eher heuristischer als paradigmatischer Natur: Sie hilft neue Forschungsgegenstände und Zusammenhänge zu erschließen, die dank räumlicher Horizonterweiterung sichtbar werden. Wie es der Grazer Südosteuropahistoriker Karl Kaser ausdrückte, es geht darum, die „heuristisch sinnlose Kluft zwischen Europa und Asien“ zu überwinden.[13] Globale Aspekte sollten wir nicht dort erblicken, wo sie nicht vorhanden waren – wie die Vulgärmarxisten, die nach dem Klassenkampf im Alten Rom suchten. Es besteht Konsens darüber, dass die globale Perspektive bei einigen Gegenständen unentbehrlich, bei anderen wiederum nur sekundär, wenn nicht gar überflüssig ist.

Die Grenzen des transnationalen Paradigmas lassen sich gut an der Geschichte der kommunistischen Diktaturen belegen, die als der Gipfel des modernen exekutiven Gewaltstaats bezeichnet werden können. Die Frage ist, wie eine transnationalhistorische Erweiterung das Grundsatzproblem des Herrschaftswandels – das heißt der Stiftung, Dauer und des Zusammenbruchs der kommunistischen Herrschaft – beleuchten kann.

Im Mittelpunkt der Diktaturforschung bleiben nach wie vor die alten moralisch-identitären Fragen über das Verhalten und die Verantwortung der Bevölkerung: Gesellschaft gegen Regime, Authentizität gegen Ideologie, Anpassung gegen Widerstand. Die transnationale Geschichte kann demnach das Studium des Kommunismus vor allem dann bereichern, wenn sie diese Probleme berührt und sie auf eine höhere Ebene heben kann, z.B. durch eine gleichzeitige Erforschung von endogenen und exogenen Faktoren, die auch nach Verantwortung fragt: War die Diktatur hausgemacht oder ein Import? Diese Fragen erinnern an den deutschen Historikerstreit, in dem es letztendlich auch darum ging, ob der Nationalsozialismus ein endogener Prozess oder eine Reaktion auf auswärtige Vorgänge war (vor allem auf die bolschewistische Revolution); wobei sich die meisten NS-ForscherInnen auf das Erstere einigten. Wie Norbert Frei feststellte: „Es gibt rasend wenig Evidenz, dass das Thema Bolschewismus – bei aller Bedeutung, die ihm die Nationalsozialisten gegeben haben – etwas Substanzielles beigetragen hat.“[14]

Dieses Dilemma blieb bestimmend, auch für die Stalinismusforschung. Bezeichnenderweise war die sogenannte revisionistische Schule der Sozialgeschichte, die sich gegen die Totalitarismustheorie stellte, dezidiert nicht-transnational: Nicht nur, dass sich die RevisionistInnen ausschließlich mit der Sowjetunion befassten. Auch kritisierten sie jede Art der Politikgeschichte als „vereinfachenden Externalismus“ und konzentrierten sich stattdessen auf endogene Gesellschaftsprozesse, vor allem soziale Mobilität. Über Transfers, sei es von Praktiken oder Deutungsmustern, hatten sie wenig zu berichten. Diese Grundeinstellung hat sich auch durch die globale Entwicklung nach 1989 nicht geändert. Noch 2007 erklärte die führende Revisionistin Sheila Fitzpatrick: „In the case of Soviet history I argue that […] external events played a surprisingly small role.“[15] Ähnlich bewegte sich die Forschung zur stalinistischen Gewalt von universalistischen ideologiezentrierten Erklärungen[16] hin zu solchen, die endogene Gewalttraditionen betonten. Wie strittig diese Erklärungsweise auch sein mag, verweist sie doch auf eine Bedeutung von inneren Transfers (z.B. jenes der Gewaltkultur aus der kaukasischen Peripherie in das Moskauer Zentrum), die oft von überbetonten Globalzusammenhängen überschattet werden.[17] So warnte die Afrika-Historikerin Megan Vaughan neulich davor, die Geschichte Afrikas überwiegend im externalistisch transkontinentalen Rahmen zu interpretieren und dabei die endogenen, intrakontinentalen Prozesse zu ignorieren.[18]

Aber gerade in der Schärfung unseres Blickes auf Transfers jeder Art, auf das Wechselspiel von verschiedenen Ebenen, ist der wichtigste Beitrag der transnationalen Geschichte zu sehen. Sie hilft uns herrschaftspolitische Änderungen nicht als einseitige Expansion der souveränen Macht, sondern als dauerhafte Interdependenz von endogenen und exogenen, von lokalen und globalen, nationalen und transnationalen Faktoren zu verstehen. Auch die bereits erwähnte Sowjetisierung Osteuropas nach 1945 war keine Einbahnstraße, sondern beruhte auf Zuarbeit „von innen“ in den kolonisierten Ländern selbst, wie John Connelly’s Begriff der Selbst-Sowjetisierung andeutet: Der Stalinismus konnte nicht eingeführt werden ohne das Mitwirken und die Übersetzungsarbeit lokaler Eliten.[19] Als ein anderes Beispiel des Zusammenspiels von inneren und äußeren Faktoren lässt sich die Tatsache erwähnen, dass die kommunistischen Diktaturen alle Krisen seit 1968 zwar auf Betreiben des Moskauer Machtzentrums, aber stets mit eigenen nationalen Repressionskräften lösten. Paradoxerweise war es das vermeintlich rebellische Polen, das als einziges Land des Ostblocks alle Revolten immer selbst bewältigte, ohne den externen Einsatz von Sowjets. Der post-Stalinsche Reformkommunismus enthielt sowohl Aspekte der Ent-Globalisierung (Restaurierung des Nationalstaates als Garant des „nationalen Weges“ zum Sozialismus und damit auch der Ent-Sowjetisierung) als auch Aspekte der Re-Globalisierung, indem die post-Stalinschen Regime verstärkt nicht-sowjetische Modelle nachahmten und eine intensivere Anbindung an den Westen sowie die Dritte Welt anstrebten.[20]

Epochenübergreifende Problemstellungen

Man kann schlussfolgern, dass, trotz ihres begrenzten Interesses für die nationalstaatliche Gewalt, die transnationalhistorische Debatte dazu half, den Wandel von politischen Gebilden differenzierter zu deuten. Zwei teleologische Großerzählungen wurden infrage gestellt: die moderne Staatsbildung als Fortschritts- und Zivilisierungsgeschichte, aber auch ihr geradliniger Zerfall. Dabei zeigt sich, dass die Umgestaltungsfähigkeit der Staatsgewalt eine langfristige Geschichtsbetrachtung benötigt. Eine „kontrollierte Teleologie“ ist hier erforderlich, deren imaginärer Mittelpunkt die moderne Staatsgewalt mit ihren Markenzeichen bildet, wie sie schon Jellinek formulierte: Erstens, Territorium; zweitens, Bevölkerung; drittens, Gewaltmonopol. Die spezifische Transformation von Herrschaftsordnungen in Mittel- und Osteuropa seit der Frühen Neuzeit verkompliziert dabei eine solche Langzeitbetrachtung erheblich: Mit den vielen Umbrüchen und daraus folgenden Misch- und Übergangsformen, die sich den Idealtypen wie „Fürstenstaat“, „Imperium“, „Nationalstaat“ oder „totalitäre Diktatur“ nur schwer anpassen lassen.

Unter dem Begriff der „kontrollierten Teleologie“ verstehe ich eine historiografische Spannung: Einerseits darf die Erforschung vorstaatlicher Herrschaftsordnungen nicht auf Keime der modernen Staatsgewalt verengt werden. Die grundsätzliche Andersartigkeit der Herrschaftsstrukturen in der Frühen und Späten Neuzeit gilt heutzutage als selbstverständlich und alleine die Verwendung des Begriffes des Staates für ältere Perioden wird bezweifelt. Andererseits sollten die langzeitigen Entwicklungslinien nicht aus dem Blick geraten, die nach wie vor als Reservoir für neue Forschungsfragen dienen: Denn ohne die Grundannahme von Staatsbildung gäbe es keine Erforschung vorübergehender Alternativen, von asymmetrischen, zusammengesetzten und überlappenden Herrschaftsgebilden; dann gäbe es keine differenzierte Betrachtungsweise, die neue Quellen und Untersuchungsgegenstände ausfindig macht.

Die ambivalente Geschichte der modernen Staatsgewalt aus der Langzeitperspektive, die sich auf die kontinuierliche Wechselwirkung von integrativen und desintegrativen Tendenzen und Phänomenen orientiert, erfordert neue Problemstellungen, die die etablierte Epochenteilung aufweichen, fortschrittsgläubige Teleologien hinterfragen und die Kommunikation zwischen den zeitlich definierten Spezialfächern verbessern. Die transnationale Perspektive hilft uns, sich von linearen Epochenbegriffen zu verabschieden, die oft als ideologische Instrumente zur „Bewältigung“ vergangener dunkler Zeiten dienen – wie des Absolutismus, Nationalismus oder Totalitarismus.

Diese Zeitschemata sollten durch chronologisch innovative Problemstellungen relativiert werden. Als Beispiele lassen sich die Diskussionen über das „lange 18. Jahrhundert“ bzw. die „lange Aufklärung“, die „zweite Sattelzeit“ um 1900,[21] das „Zeitalter der Territorialität“ (1860–1980)[22] oder die „lange Normalisierung“ in Ostmitteleuropa über 1989 hinweg.[23] Ergiebig sind auch die Arbeiten zu den Nachwirkungen prägender historischer Marksteine, die mit den Präfixen „Spät“ oder „Post“ signiert werden und das Zusammenspiel von institutionellen Kontinuitäten und intellektuellen Rückprojektionen offenbaren. So zeigt die Forschung zum Post-Josephinismus, wie das josephinische Erbe als Reservoir politischer Theoriebildung über das gesamte 19. Jahrhundert wirkte.[24] Auch im Falle des Poststalinismus lässt sich zeigen, wie die Erinnerung an den Terror die politische Praxis weiterhin bestimmte.[25] Klare Periodisierungen werden auch durch asynchrone Entwicklungen innerhalb des Sowjetblocks nach 1956 aufgeweicht: Perioden der Liberalisierung in einem Land gingen mit konservativen Rückschlägen in einem anderen Land einher. Solche chronologischen Neuerungen sollten die Kontinuitätsperspektive stärken, indem sie irritieren: Unsere Schwierigkeit, einen Zeitraum „auf den Begriff“ zu bringen, sollte als Chance für neue Fragen und den Blick auf Widersprüche und Ambivalenzen verstanden werden. Wie produktiv diese Irritationen sein können, hat die Absolutismusdebatte deutlich gezeigt.[26]

Jenseits von Dualismen: Herrschaft und Gesellschaft zusammendenken

Eine langfristige Betrachtung der Formierung moderner europäischer Herrschaftsordnungen sollte dezidiert gesellschaftsgeschichtlich verankert sein. Methodologische Gemeinsamkeiten gibt es vor allem zwischen der Herrschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit und jener der modernen Diktaturen, wie sie stellvertretend von Gerhard Oestreich und Alf Lüdtke entworfen wurden: bei Oestreich mit der Erforschung der Sozialdisziplinierung von Untertanen; bei Lüdtke mit dem Konzept der Herrschaft als sozialer Praxis, ausgearbeitet am hinnehmenden Verhalten von Arbeitern gegenüber der Diktaturherrschaft.

Im Mittelpunkt steht hier die eigentlich banale, aber nach wie vor erklärungsbedürftige Tatsache, dass in allen Herrschaftsordnungen, modernen wie vormodernen, die Herrschenden immer in der Minderheit waren: Sei es in der frühneuzeitlichen Grundherrschaft, in der frühkapitalistischen Fabrik oder in der kommunistischen Diktatur. Wir sollten daher die Existenzbedingungen der Herrschaft über politische Zäsuren hinweg erforschen. Die Annahme ist, dass keine Herrschaftsordnung auf Dauer ausschließlich auf Grundlage permanenter Gewaltausübung funktioniert: Sie muss reproduziert werden und zwar nicht nur durch Zwang von oben, sondern auch durch Handlungen von unten, in der Gesellschaft. Diese Annahme öffnet der Forschung den Blick auf ein breites Spektrum sozialer und scheinbar widersprüchlicher Beziehungen jenseits der engen Sphäre der Machtpolitik. Oestreich paraphrasierend sollten wir das Nichtabsolutistische im Absolutismus, das Nichtimperiale im Imperium und das Nichtdiktatoriale in der Diktatur erforschen.[27]

Diese Reziprozität zeigt sich am besten in der Durchsetzung von Herrschaft vor Ort, an den Schnittstellen zwischen Herrschaft und Gesellschaft: zwischen Obrigkeit und UntertanInnen in der Frühen Neuzeit, zwischen Behörden und Bevölkerung im 19. Jahrhundert, oder zwischen den Parteiapparaten und den „Massen“ in den modernen Diktaturen. Die Schnittstelle ist der Raum der Selbst-Ermächtigung: Sie gibt denen „unten“ die Möglichkeit, an der Herrschaft teilzunehmen.[28]

Die Metapher der Schnittstelle beschränkt sich dabei keineswegs auf die
mikrohistorische Ebene, etwa das grundherrschaftliche Dorf oder die lokale Parteizelle. Sie dient vielmehr dazu, Dualismen auf allen Herrschaftsebenen zu überwinden, auch auf regionalen und zentralen. Ein Beispiel dafür ist die Mitwirkung der Stände an der Formierung der reformabsolutistischen Staatsgewalt in der Habsburger Monarchie im 18. Jahrhundert, und zwar über die scheinbar „leeren“ Herrschaftsrituale hinaus.[29] Die Schnittstellen-Perspektive ist ebenso unentbehrlich für eine moderne „Machtstaatsgeschichte“, die auf der Verschränkung von innen- und außenpolitischen Faktoren beruht, wie sie Michael Hochedlinger in Anlehnung an Otto Hintze propagiert.[30]

„Nackte Gewalt“ und Legitimität der Herrschaft

Wenn wir von Staatsgewalt reden, müssen wir auch den zweiten Teil des Wortes näher erkunden. Das deutsche Wort Gewalt schließt zwei Dimensionen ein: sowohl die legitime potestas wie auch illegitime violentia, also sowohl die Gewaltkontrolle durch den Staat als auch den Eingriff in die Integrität des Körpers anderer Menschen.

Es wird oft vergessen, dass ungeachtet aller Verrechtlichung die moderne Staatsgewalt ihren Gewaltcharakter nie verloren hat: Die Tötungsmacht und die Erfahrung körperlichen Schmerzes lassen sich von keiner Herrschaft ablösen. Die Grenze zwischen legitim und nicht-legitim war dabei stets umstritten, und gerade die Legitimationsschübe in der Gewaltwahrnehmung – zum Beispiel im Hinblick auf die Akzeptanz polizeilicher Gewalt oder körperlicher Strafen – bieten sich für eine Längsschnittbetrachtung der Staatsgewalt als fruchtbare Ansatzpunkte an.

Im 19. und 20. Jahrhundert änderten sich die Kriterien für eine erfolgreiche Gewaltkontrolle, indem es nicht mehr um die bloße Reduktion der Gewalt und Unsicherheit ging. Der Steuer- und Kriegsstaat des 18. Jahrhunderts wandelte sich zum Wohlfahrtsstaat, der seiner Bevölkerung ein gutes Leben gewährleistete. Damit wurde die Staatsgewalt neuen Legitimitätserwartungen ausgesetzt. Diese Transformation der Staatsgewalt wird oft „Gouvernementalisierung“ genannt: Sie basierte auf der Förderung der BewohnerInnen, ihres Wohlstandes und ihrer Gesundheit und zwar nicht durch Zwang, sondern Kooperation und die Gestaltung des Verhaltens der Beherrschten.[31] Die interessante Forschungsfrage ist nun, was in dieser neuen Situation mit der direkt-physischen, „nackten Gewalt“ eigentlich passierte. Sie ist nicht verschwunden, wurde aber aufgrund steigender Legitimationszwänge zur Ausnahmegewalt erklärt, allmählich aus der Sicht entfernt, verheimlicht und durch Verwissenschaftlichung „zivilisiert“.

Diese Sichtweise kann auch jene dominante Deutung der europäischen Zeitgeschichte bezweifeln, die die Zeit nach 1945 einseitig als Zivilisationsfortschritt darstellt, in dem die Staatsgewalt praktisch abwesend ist und der Staat als Garant des Wohlstandes fungiert. Nicht nur, dass seit den 1980er-Jahren diese Funktion infolge der neoliberalen Demontage des Sozialstaates verblasste, wobei der Zusammenbruch des Realsozialismus von 1989 einen gesamteuropäischen Effekt hatte.[32] Zugleich wird deutlich, dass die staatliche Gewalt nicht etwa schwindet, sondern infolge der schrittweisen Entpolitisierung, Verwissenschaftlichung und „Unsichtbar-Machung“ eher ihre Natur ändert. Kann man diese Tendenzen unter eine einheitliche Deutung der fortschrittszivilisatorischen Europäisierung subsumieren? In einer solchen Sicht würden der westliche Wohlfahrtsstaat, die poststalinistische Diktatur sowie der post-sozialistische Transformationsstaat nicht als statische, voneinander klar trennbare Entitäten erscheinen, sondern als ein Gefüge wechselseitiger Herrschaftsbeziehungen, in dem das Gewicht von Ideologien sinkt, während die Rolle von rechtlichen Regulierungsmechanismen und ExpertInnenwissen zunimmt.

Die Verschränkung von sanfter und direkt-physischer Gewalt lässt sich am besten in den Machträumen erfassen, wo die Anwendung von physischer Gewalt immer entscheidend und der „kurze Prozess“ immer eine Handlungsoption blieb: Gefängnisse, Militär, Polizeiwachzimmer, Grenzzonen, wie auch Anstalten, in denen Hilflose, Alte und Behinderte untergebracht waren. Dazu zählt auch die Einstellung des Staates zur Gewalt in der Gesellschaft, zu häuslicher Gewalt oder Kindesmissbrauch. Kurzum, es geht um Zustände des Ausgeliefert-Seins, darum, wie in ihnen der Staat seine Macht ausübte und wie er diese Macht legitimierte.

Als Beispiel der Schnittstelle zwischen der direkt-physischen und gouvernementalen Macht können wir die Geschichte der Todesstrafe nach 1945 betrachten. Es handelt sich um eine Zone der Staatsgewalt mit bedeutenden globalgeschichtlichen Aspekten: Das betrifft nicht nur die globale Abolitionsbewegung, sondern auch die sich wandelnden Strategien der Staaten, die Todesstrafe zu legitimieren (vor allem durch ihre Entpolitisierung), den sich wandelnden rechtlichen Rahmen der Todesstrafe oder ihre technische Durchführung. Da in den modernen Wohlfahrtsstaaten, einschließlich des Staatssozialismus nach 1956 und des spätfrankistischen Spaniens, die Todesstrafe zunehmend unter Legitimationsdruck geriet, wurde sie als Ausnahmegewalt umdefiniert, verheimlicht, optimiert und sogar modernisiert: Beispielsweise wurde die Hinrichtungsmethode kontinuierlich auf die Schmerzreduktion hin modifiziert, was als Zeichen der Entbarbarisierung und Modernisierung gedeutet wurde. In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) z.B. wurde 1968 die Enthauptung durch die „Fallschwertmaschine“ durch einen „unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf“ ersetzt; in der Tschechoslowakei wurde bis 1954 die traditionelle österreichische Methode der „Strangulation am Richtpfahl“ angewandt, bis „modernere“ Methoden eingeführt wurden. Ähnliches gab es auch in Westeuropa: In Großbritannien wurde im Zuge der Debatte um den Homicide Act im Jahr 1957[33] vorgeschlagen, das Hängen durch Giftgas zu ersetzen.[34] Durch diese Reformen änderten sich aber Hinrichtungen in komplexe Prozeduren, die immer mehr ExpertInnenwissen und immer mehr beteiligte AkteurInnen erforderten und die koordiniert werden mussten. Trotz, oder eben wegen dieser „Modernisierungsmaßnahmen“ stellte die Todesstrafe ein Legitimitätsproblem für die Staatsgewalt dar, da ihr Ausnahmestatus permanent aufs Neue verhandelt werden musste.

Der neuzeitliche Prozess der Gouvernementalisierung gelangte circa Mitte der 1950er-Jahre in eine neue Phase – nach der endgültigen Überwindung der offensichtlichsten Folgen des Zweiten Weltkriegs, nach dem Ende der stalinistischen Revolutionen und der Wendung zur Sozial- und Konsumpolitik im Osten, wie auch nach dem Aufbau des Wohlfahrtsstaates im Westen. Auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs setzten sich neue Legitimationsnarrative durch, die vor allem auf Konsum und Wohlstand, wissenschaftlich-technologischen Fortschritt, Hervorhebung der Privatsphäre und „Selbstverwirklichung“ oder individuelle Sicherheit setzten. Als Signatur dieser Phase der Europäisierung schlage ich den Begriff der Konsolidierung vor. Damit meine ich jene historische Tendenz, in der die bestehende Herrschaft auf Ruhe und Ordnung, auf die Sicherheiten hier und jetzt, auf Bewahrung des Erreichten setzt, während die Massenmobilisierung durch ideologische Entwürfe von radikal anderen Zukünften in den Hintergrund tritt. Konsolidierung ist natürlich eine zeitlose, sich wiederholende Erscheinung, die sich in den Spätphasen der meisten Herrschaftssysteme einstellt. Die „Spätzeit“ muss dabei nicht nur chronologisch im Sinne der den Zusammenbruch unmittelbar vorhergehenden Zeit verstanden werden. Eher geht es um einen spezifischen Zeitgeist, den am besten Johann Huizinga in seinem Herbst des Mittelalters ausgedrückt hat, nämlich als Zustand der Melancholie, des Gesättigtseins, der Lebensmüdigkeit und konservativen Vergangenheitszuwendung.[35] Diese Züge waren in Breschnews Stagnation, in Honeckers entwickeltem Sozialismus, in Kádárs „Gulaschkommunismus“, wie aber auch im spätfrankistischen Spanien (tardofranquismo), dem späten Estado Novo(dt. Neuer Staat) in Portugal und in der gaullistischen Konsolidierung in Frankreich nach 1968 anzutreffen. Alle diese Herrschaftssysteme gründeten ihre Legitimität bis zu einem gewissen Grad auf der Einhegung der Gewalt in der Gesellschaft sowie auf der Sicherung der „ruhigen Arbeit“.

Schlussbemerkung

Fassen wir diesen Überblick in einigen Schlusspunkten zu einer transnational angelegten Geschichte der europäischen Staatsgewalt zusammen:

Erstens, sie orientiert sich an einer „kontrollierten Teleologie“. Das So-und-nicht-anders-geworden-Sein der modernen Staatsgewalt soll untersucht werden, ohne die Vielschichtigkeit früherer Perioden zu vergessen. Der Nationalstaat hat offensichtlich tiefere Wurzeln, als es in den Neunzigerjahren schien. Daran sollten wir unsere Fragen anpassen, die wir heute der Geschichte moderner Herrschaft stellen.

Sie geht, zweitens, von einer gesellschaftsgeschichtlichen Perspektive aus, die Staatsgewalt als Ergebnis sozialer Wechselbeziehungen an den Schnittstellen versteht.

Drittens widersetzt sie sich etablierten Dualismen von Ständestaat versus Fürstenstaat, Imperium versus Nationalismus, Diktatur versus Zivilgesellschaft, oder aber auch intern versus extern. Stattdessen interessiert sie sich für die wechselseitige und ineinander verwobene Konstituierung politischer Kräfte.

Und viertens, sie kombiniert lokale Momentaufnahmen mit langfristigen Entwicklungen. Mit den Worten von Wolfgang Reinhard verwandelt sie „mikrohistorisches Chaos in makrohistorische Großerzählung“.[36]

Die spezifische Herrschaftserfahrung Mittel- und Osteuropas, vor allem im 20. Jahrhundert, macht die ambivalente und vielschichtige Entwicklung moderner staatlicher Herrschaft in mancher Hinsicht deutlicher als anderswo. Dank der ausgeprägten Wechselwirkung zwischen Erschütterung und Konsolidierung kann die Region geradezu als Lehrstück für eine transnationale Geschichte der Staatsgewalt dienen. Die Entstehung und der Niedergang der Nationalstaaten nach 1918, ihre Erneuerung und Umwandlung in kommunistische Diktaturen nach 1945, ihre folgende Entwicklung von der stalinistischen Revolution hin zur spätsozialistischen Konsolidierung, die Hastigkeit der postkommunistischen Transformation sowie die Formierung von „illiberalen Demokratien“; all diese Phänomene weisen auf die Instabilität und die gleichzeitige Adaptabilität der Staatsgewalt hin. Die transnationale Geschichte der Staatsgewalt und ihrer soziokulturellen Existenzbedingungen schafft einen Diskussionszusammenhang, an dem sich VertreterInnen verschiedener chronologischer, thematischer und geografischer Arbeitsfelder beteiligen können. Sie sollte keine neue ideologisch motivierte Meistererzählung werden, aber doch wieder die idealistische aufklärerische Aufgabe aufgreifen, eine im wahrsten Sinne allgemeine Geschichte Europas zu versuchen. Dies umso mehr, als dass es mit der europäischen Integration doch nicht so geklappt hat, wie wir im Jahr 2004 gehofft hatten.



[1] Essay zur Quelle: Homocide Act (March 21st 1957), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2022, URL: <https://www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-76350>.

[2] Lindenberger, Thomas; Lüdtke, Alf (Hgg.), Physische Gewalt. Studien zur Geschichte der Neuzeit (Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft; 1190), Frankfurt am Main 1995.

[3] Siehe dazu neuerdings Pucci, Molly, Security Empire. The Secret Police in Communist Eastern Europe, Yale 2020.

[4] Rodrik, Dani, Who Needs the Nation State?, in: Economic Geography 89 (2013), H. 1/4, S. 1–19.

[5] Polanyi, Karl, The Great Transformation. Politische und ökonomische Ursprünge von Gesellschaften und Wirtschaftssystemen (Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft; 260), Frankfurt am Main ²1990.

[6] Hunt, Lynn, Writing History in the Global Era, New York 2014, S. 75.

[7] Zelený, Milan, High Technology and Barriers to Innovation. From Globalization to Relocalization, in: International Journal of Information Technology & Decision Making 11 (2012), H. 2/6, S. 441–456; Honneth, A., Die Idee des Sozialismus. Versuch einer Aktualisierung, Berlin 2015, S. 154ff.

[8] Barth, Boris; Gänger, Stefanie; Petersson, Niels P., Einleitung: Globalisierung und Globalgeschichte, in: dies. (Hgg.), Globalgeschichten. Bestandsaufnahme und Perspektiven (Globalgeschichte; 17), Frankfurt am Main 2014, S. 7–18, hier S. 14.

[9] Vogl, Joseph, Der Souveränitätseffekt, Zürich 2015, S. 233.

[10] Diner, Dan, Von „Gesellschaft“ zu „Gedächtnis“ – über historische Paradigmenwechsel, in: ders. (Hg.), Gedächtniszeiten. Über jüdische und andere Geschichten, München 2003, S. 7–15.

[11] Lindenberger, Thomas, „Alltagsgeschichte“ oder: Als um die zünftigen Grenzen des Faches noch gestritten wurde, in: Sabrow, Martin; Jessen, Ralph; Große Kracht, Klaus (Hgg.), Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen nach 1945, München 2003, S. 74–91, hier S. 76.

[12] Moses, Dirk, The Problems of Genocide. Permanent Security and the Language of Transgression, Cambridge (i.E. 2020).

[13] Mišković, Nataša, Wer erfand die Blockfreiheit? Überlegungen zur Verknüpfung von Osteuropäischer Geschichte und Globalgeschichte, in: Aust, Martin; Obertreis, Julia (Hgg.), Osteuropäische Geschichte und Globalgeschichte (Quellen und Studien zur Geschichte des östlichen Europa; 83), Stuttgart 2014, S. 237–258, hier S. 239.

[14] Siehe die Debatte zwischen Baberowski, Jörg; Frei, Norbert; Sabrow, Martin, Verwandte Diktaturen?, in: YouTube-Kanal Körber-Stiftung, URL: <https://www.youtube.com/watch?v=LkrXVtcIa9I> (16.03.2020).

[15] Fitzpatrick, Sheila, Revisionism in Soviet History, in: History and Theory 46 (2007), H. 4/4, S. 77–91, hier S. 77.

[16] Bauman, Zygmunt, Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust, Hamburg 1992.

[17] Baberowski, Jörg, Verbrannte Erde. Stalins Herrschaft der Gewalt, München ³2012.

[18] Vaughan, Megan, Africa and Global History, in: Berg, Maxine (Hg.), Writing the History of the Global. Challenges for the 21st Century, Oxford 2013, S. 200–201.

[19] Connelly, John, Captive University. The Sovietization of East German, Czech and Polish Higher Education, 1945–1956, Chapel Hill 2000, S. 45–50.

[20] Sanchez-Sibony, Oscar, Red Globalization. The Political Economy of the Soviet Cold War from Stalin to Khrushchev, New York 2014.

[21] Graf, Friedrich Wilhelm, Die Wiederkehr der Götter. Religion in der modernen Kultur, München ³2004.

[22] Maier, Charles, Consigning the Twentieth Century to History. Alternative Narratives for the Modern Era, in: American Historical Review 105 (2000), H. 3/5, S. 807–831.

[23] Kolář, Pavel; Pullmann, Michal, Co byla normalizace? Studie o pozdním socialismu, Prag 2016.

[24] Fillafer, Franz Leander, Eine Gespenstergeschichte für Erwachsene. Überlegungen zu einer Geschichte des josephinischen Erbes in der Habsburgermonarchie, in: Ehalt, Christian; Mondot, Jean (Hgg.), Was blieb vom Josephinismus? Zum 65. Geburtstag von Helmut Reinalter, Innsbruck 2010, S. 27–56.

[25] Kolář, Pavel, Der Poststalinismus. Ideologie und Utopie einer Epoche (Zeithistorische Studien; 57), Köln 2016.

[26] Blänkner, Reinhard, „Absolutismus“. Eine begriffsgeschichtliche Studie zur politischen Theorie und zur Geschichtswissenschaft in Deutschland, 1830–1870 (Zivilisation & Geschichte; 15), Frankfurt am Main 2011.

[27] Oestreich, Gerhard, Strukturprobleme des europäischen Absolutismus. Otto Brunner zum 70. Geburtstag, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 55 (1968), H. 3/4, S. 329–347.

[28] Lüdkte, Alf; Wildt, Michael (Hgg.), Staats-Gewalt. Ausnahmezustand und Sicherheitsregimes (Göttinger Gespräche zur Geschichtswissenschaft; 27), Göttingen 2008.

[29] Godsey, William D., Habsburg Government and Intermediary Authority under Joseph II (1780–90). The Estates of Lower Austria in Comparative Perspective, in: Central European History 46 (2013), H. 4/4, S. 699–740.

[30] Hochedlinger, Michael, Bürokratisierung, Zentralisierung, Sozialdisziplinierung, Konfessionalisierung, Militarisierung. Politische Geschichte der Frühen Neuzeit als „Machtstaatsgeschichte“, in: Kraus, Hans-Christof; Nicklas, Thomas (Hgg.), Geschichte der Politik. Alte und neue Wege (Historische Zeitschrift/Beihefte; 44), München 2007, S. 239–270.

[31] Dean, Mitchell, Governmentality. Power and Rule in Modern Society, Los Angeles ²2010.

[32] Ther, Philipp, Die neue Ordnung auf dem alten Kontinent. Eine Geschichte des neoliberalen Europa, Berlin 2014.

[33] Siehe Quelle im Anschluss an den Aufsatz.

[34] Block, Brian P.; Hostettler, John, Hanging in the Balance. A History of the Abolition of Capital Punishment in Britain, Hook 1997, S. 195.

[35] Huizinga, Johan, Herbst des Mittelalters, Stuttgart 111975, S. 39ff.

[36] Reinhard, Wolfgang, Zusammenfassung: Staatsbildung durch „Aushandeln“?, in: Asch, Ronald G.; Freist, Dagmar (Hgg.), Staatsbildung als kultureller Prozess. Strukturwandel und Legitimation von Herrschaft in der Frühen Neuzeit, Köln 2005, S. 429–438, hier S. 437.


Quelle zum Essay
Nationalstaat, physische Gewalt und transnationale Geschichte Europas
( 2022 )
Citation
Homocide Act (March 21st 1957), in: Themenportal Europäische Geschichte, 2022, <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-76350>.
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