Quellen/

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  • Vertrag geschlossen zwischen Admiral Cornelis Matelieff de Jonge, wegen und im Namen der Herren Generalstaaten der Vereinigten Niederländischen Provinzen, auf der einen Seite, und dem König von Ternate und seinem Rat, auf der anderen Seite, an diesem 26. Mai anno 1607, vor Maleije. 1. Zum Ersten soll der Admiral, der uns hier wieder nach Ternate gebracht hat, mit seiner ganzen Flotte hier bleiben, solange bis die hier am Wasser in Maleyo gelegene Festung, die er angefangen hat zu verstärken, vollständig verteidigt werden kann. 2. Wenn er abreist, soll er hier vier Schiffe zurücklassen, Enckhuijsen, de Zon, Delfft und die Jacht, von denen immer 30 bis 40 unter Waffen stehende Männer zur Bewaffnung der Festung an Land sein sollen. [...]

  • Eure Exzellenz hat hier am römischen Hof mit verschiedenen Personen und unterschiedlichen Geschäften zu tun; und so werde ich, so gut ich kann, von beidem das berichten, was ich aus jahrelanger Erfahrung darüber weiß; und wenngleich Eure Exzellenz alle anderen an Klugheit übertrifft, soll das Folgende als Denkschrift dienen. [...]

  • Confoederations Articul DerGesambten polnischen Reichs=Staende / Welche Anno 1573. Bey wehrendem Interregno Auff allgemeinem Landtage zu Warsaw geschlossen / Und zu unverbruechlicher Festhaltung offentlich und gantz Eyferig / beschworen worden. [...]

  • Fabius Quintilianus sagt einmal in seinem Buche über die Heranbildung des Redners, dass schon in der Wiege mit derselben begonnen werden müsse; keine Zeit sei ungenutzt vorbeigehen zu lassen ohne irgend welchen Zusammenhang mit der Erziehung für die spätere Kunst. Wie viel größer muss da noch die Sorge sein für das christliche Mädchen, dass wir nicht nur seine spätere Entwicklung, sondern auch schon seinen frühesten Anfang unserer Fürsorge unterziehen. Schon bei der Milch sollen wir beginnen. [...]

  • Nachdem ich im einzelnen alle Eigenschaften jener Fürstenherrschaften erörtert habe, über die zu sprechen ich mir eingangs vorgenommen hatte, und ein gut Teil der Gründe für ihr Wohlergehen und ihren Verfall dargestellt sowie die Mittel aufgewiesen habe, mit denen viele sie zu erwerben und zu behaupten suchten, bleibt mir nur noch übrig, im allgemeinen über Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten zu sprechen, in die jede der vorgenannten Fürstenherrschaften geraten kann. Wir haben oben gesagt, daß ein Fürst gute Grundlagen haben muß; sonst geht er notwendig unter. Die hauptsächlichen Grundlagen, die alle Staaten brauchen – sowohl die neugegründeten wie die altererbten oder die aus diesem gemischten – sind gute Gesetze und ein gutes Heer. Und da es keine gute Gesetze geben kann, wo es kein gutes Heer gibt, aber dort, wo ein gutes Heer ist, auch gute Gesetze sein müssen, will ich die Erörterung der Gesetze übergehen und nur vom Heerwesen sprechen. [...]