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  • Stanislaus Augustus von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation von Großherzog von Litthauen u. s. f. zugleich mit den in verdoppelter Zahl die polnische repräsentirenden conföderirten Ständen. Da Wir überzeugt sind, daß unser aller gemeinschaftliches Schicksal einzig und allein von der Gründung und Vervollkommnung der Nationalverfassung abhängt, und durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennen gelernt haben; da wir die Lage, worin sich befindet, und den zu Ende eilenden Augenblick, der uns wieder zu uns selbst gebracht hat, zu benutzen wünschen; da wir frei von den schändenden Befehlen auswärtiger Uebermacht, die äußere Unabhängigkeit und innere Freiheit der Nation, deren Schicksal unseren Händen anvertraut ist, höher schätzen, als unser Leben und unsere persönliche Glückseligkeit; da wir uns zu gleicher Zeit auch die Segnungen, und die Dankbarkeit unserer Zeitgenossen und der künftigen Geschlechter zu verdienen wünschen [...]

  • Erster Titel: Von der spanischen Nation und den Spaniern. Erstes Kapitel: Die spanische Nation. Art. 2. Die spanische Nation ist frei und unabhängig, sie ist nicht der Besitz einer Familie oder eines Einzelnen und wird es auch niemals sein. Art. 3. Die Souveränität liegt in ihrem Wesen bei der Nation, der daher ausschließlich das Recht zusteht, ihre Grundgesetze zu bestimmen. [...]

  • […] Die Grundlage aller Staatslehre besteht für mich etwa in folgenden Grundsätzen: 1. Es ist nicht die Bestimmung des Staates Menschen zu beherrschen und durch Gewalt oder durch Furcht vor Gewaltanwendung zu zügeln, [...]