Quellen/

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  • Die Anzweiflung des Geistes-Zustandes in schwebenden Prozeß-Verfahren nimmt immer mehr überhand. Wie vor kurzem bei Gelegenheit einer 'Geisteszusstand Untersuchung' der Geh. Medizinalrath Sander betonte, genügt für das Gericht der von irgend einer Seite erhobene Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit eines Angeschuldigten, dessen Unterbringung in eine öffentliche Irren-Anstalt bis zu 6 Wochen beschließen zu können (§ 81 St.-P.-O.). Daß dieser Antrag formell von 'Sachverständigen' gestellt werden soll, erschwert die Sache keineswegs, denn die in den meisten heutigen Straf-Prozessen in Bereitschaft befindlichen psychiatrischen Gerichtsärzte werden sammt und sonders erklären, wenn sie gefragt werden, ob sie die geistige Gesundheit des Angeschuldigten konstatiren können, daß sie dazu nicht im Stande seien ohne längere Beobachtung.[...]

  • Es bedarf keiner Rechtfertigung, daß ein Buch wie das des Abbé Godin „Ist Frankreich Missionsland?“ auch auf dem deutschen Büchermarkt erscheint. – Seit dem Mainzer Katholikentag und den aufrüttelnden Worten des Paters Ivo Zeiger sind, Gott dank, auch die deutschen Katholiken unruhiger geworden. Es war hohe Zeit; denn viel ist schon gewonnen, wenn wir die Situation richtig sehen. Dann erst können wir die rechten Mittel finden, um der drohenden Gefahr zu begegnen. [...]

  • Dispositions Générales Art. 1er l’Ecole existante dans le local du ci devant Gymnase Laurentien à Cologne, Departement de la Roer, prendra à l’avenir le titre d’Ecole secondaire communale de premier dégré II. Independamment de cette école, il en sera établi une autre sous le nom d’Ecole secondaire communale de second dégré. Le batiment et dépendances du collège des Jesuites du ci-devant couvent de St. Maximin sont concédé à la Ville de Cologne pour l’usage de cette école [...]