Quellen/

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  • H. L.: Wenn man Sie 1930 gefragt hätte, was Sie sind, dann hätten Sie gesagt, eine deutsche Jüdin oder eine jüdische Deutsche, wie es Ihnen gerade eingefallen wäre. Heute 1981 in London, was würden Sie auf die Frage heute antworten, wenn ich Sie fragen würde: Was sind Sie denn? Und ich meine nicht Ihren Beruf, sondern Ihr Selbstverständnis. Fr. R.: Also, das ist eine sehr komplizierte Sache. Also eine Deutsche bin ich nicht mehr. Eine Engländerin, im wahren Sinne des Wortes, werde ich nie sein. Denn englisch kann man nicht werden. Man kann Amerikaner werden, aber man kann nicht Engländer werden. Sogar die eingesessenen und eingeborenen Juden in England nennen sich Briten und nicht Engländer. Das ist hier üblich. Man ist gewöhnt hier in Stämmen zu rechnen. So ist der jüdische Stamm eben auch ein Stamm unter anderen, wie die Waliser und die Schotten. Also, ich bin eine Deutsche nicht mehr, eine Engländerin werde ich nie sein. [...]

  • Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]

  • 60/7. Gedenken an den Holocaust Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand, unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat, sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [...]

  • Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischen Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker, haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebener nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissens beschlossen, dem deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung abzugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen. [...]

  • H. L.: Wenn man Sie 1930 gefragt hätte, was Sie sind, dann hätten Sie gesagt, eine deutsche Jüdin oder eine jüdische Deutsche, wie es Ihnen gerade eingefallen wäre. Heute 1981 in London, was würden Sie auf die Frage heute antworten, wenn ich Sie fragen würde: Was sind Sie denn? Und ich meine nicht Ihren Beruf, sondern Ihr Selbstverständnis. Fr. R.: Also, das ist eine sehr komplizierte Sache. Also eine Deutsche bin ich nicht mehr. Eine Engländerin, im wahren Sinne des Wortes, werde ich nie sein. Denn englisch kann man nicht werden. Man kann Amerikaner werden, aber man kann nicht Engländer werden. Sogar die eingesessenen und eingeborenen Juden in England nennen sich Briten und nicht Engländer. Das ist hier üblich. Man ist gewöhnt hier in Stämmen zu rechnen. So ist der jüdische Stamm eben auch ein Stamm unter anderen, wie die Waliser und die Schotten. Also, ich bin eine Deutsche nicht mehr, eine Engländerin werde ich nie sein. [...]

  • Das Vaterland existiert nur, wenn es auch ein fremdes Land gibt; es gibt keine „eigenen“ Landsleute, wenn es keine „Fremden“ gibt. Von dem Verhältnis zu den „Fremden“ mehr als zu den „eigenen“ Landsleuten, hängt die Gestalt des Patriotismus ab. Es steckt immer etwas Paradoxes darin, daß die Liebe zum eigenen Land und zum eigenen Volk erst durch das Verhältnis zu anderen Ländern und anderen Völkern bestimmt wird, doch ist dieses Paradoxon für jede gedankliche und gefühlsmäßige Unterscheidung charakteristisch. Wer ist das „eigene Volk“, und wer sind die „Fremden“? Worin unterscheidet sich „mein“ Land von einem, das nicht „mein“ ist? Meine Nation – von einer, die nicht die meinige ist?