60/7. Gedenken an den Holocaust Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand, unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat, sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [...]
Die Erweiterung wird eine grundlegende Reform der europäischen Institutionen unverzichtbar machen. Wie stellt man sich eigentlich einen Europäischen Rat mit dreißig Staats- und Regierungschefs vor? Dreißig Präsidentschaften? Wie lange werden Ratssitzungen dann eigentlich dauern? Tage oder gar Wochen?[...]
Eine neue Außenpolitik der DDR muß der Versuchung widerstehen, sich einseitig auf die deutsche Frage zu konzentrieren. Sie wird eine eigene Rolle in und für Europa und Deutschland nur spielen können, wenn sie die wirtschafts- und sicherheitspolitischen Interessen ihrer Nachbarn im Osten angemessen berücksichtigt. [...]