Quellen/

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  • „[…] Die Ernennung einer Stadt zur Kulturhauptstadt erfolgt nicht allein aufgrund dessen, was sie ist oder tut. Ausschlaggebend ist in erster Linie das Programm mit seinen besonderen Kulturveranstaltungen, das die Stadt im Laufe des betreffenden Jahres durchzuführen beabsichtigt und das dem Jahr einen besonderen Charakter verleiht. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Konzept der Kulturhauptstadt Europas beispielsweise völlig von dem des UNESCO-Weltkulturerbes. Der Titel ist weniger ein Etikett als vielmehr die Krönung eines herausragenden Jahres im kulturellen Leben der Stadt. Daher wäre eine touristische Broschüre über die Stadt als Bewerbungsunterlage ungeeignet (11). [...]

  • 60/7. Gedenken an den Holocaust Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand, unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat, sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [...]