Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin, Protokolle des Tribunal Correctionnel de la Seine (Paris, 13./14. November 1868); [Auszüge der paraphrasierten Übersetzung]

Es ist nicht das erste Mal, dass die politischen Parteien auf die Idee kommen, in ihre Ränke selbst noch die Namen derer zu verstricken, die nicht mehr leben, und die Gräber dazu zu benutzen, ihre Hassgefühle gegen die Lebenden zur Schau zu stellen. [...] Dem ehemaligen Volksvertreter Baudin gebührte [am 2. November 1868] die zweifelhafte Ehre, alle um sein Grab versammelt zu finden, die in Paris dem extremistischen Meinungslager zuzurechnen sind, dem sich auch Baudin zu Lebzeiten zuordnete. [...] An seinem Grabstein sollten alle zusammenkommen, die [...] der kaiserlichen Regierung ihren Hass demonstrierten und öffentlichen Aufruhr gegen sie schürten. [...] Offenbar erreichte diese Kundgebung aber nicht das Ziel, das man sich vorgenommen hatte. [...] Und genau deshalb kündigten der Réveil und der Avenir national an, dass sie eine Subskription für ein Denkmal zum Gedenken an Baudin eröffnen würden [...]. [...]

Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin, Protokolle des Tribunal Correctionnel de la Seine (Paris, 13./14. November 1868); [Auszüge der paraphrasierten Übersetzung][1]

[Früherer Titel der Quelle: Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin. [Appel.] Seul compte rendu complet, recueilli par la sténographie et revu par les défenseurs. Paris 1868]

Sechste Kammer des Tribunal Correctionnel de la Seine. Vorsitz: Präsident Vivien, Avocat Impérial Auloy. – Sitzung vom 13. November 1868 [Verhör der Angeklagten und Verlesung der Anklageschrift des Avocat Impérial, Auloy:]

Es ist nicht das erste Mal, dass die politischen Parteien auf die Idee kommen, in ihre Ränke selbst noch die Namen derer zu verstricken, die nicht mehr leben, und die Gräber dazu zu benutzen, ihre Hassgefühle gegen die Lebenden zur Schau zu stellen. [...] Dem ehemaligen Volksvertreter Baudin gebührte [am 2. November 1868] die zweifelhafte Ehre, alle um sein Grab versammelt zu finden, die in Paris dem extremistischen Meinungslager zuzurechnen sind, dem sich auch Baudin zu Lebzeiten zuordnete. [...] An seinem Grabstein sollten alle zusammenkommen, die [...] der kaiserlichen Regierung ihren Hass demonstrierten und öffentlichen Aufruhr gegen sie schürten. [...] Offenbar erreichte diese Kundgebung aber nicht das Ziel, das man sich vorgenommen hatte. [...] Und genau deshalb kündigten der Réveil und der Avenir national an, dass sie eine Subskription für ein Denkmal zum Gedenken an Baudin eröffnen würden [...]. [Auch] die Revue politique schrieb in ihrer Ausgabe vom 7. November: „[...] Der Volksvertreter Baudin starb [...] bei der Erfüllung der Aufgabe, die allen politischen Menschen in der Demokratie aufgegeben ist. [...] Alle Freunde der Freiheit müssen sein Gedächtnis ehren und freudig diese Aussicht auf die unmittelbar bevorstehende vollständige Rehabilitierung begrüßen, wie sie die Ehre Frankreichs gebietet.“ [...]

Was bedeutet denn nun aber die Subskription genau? [...] Nennen wir den Sachverhalt doch offen beim Namen: Ich werde Ihnen sagen, was Sie tun, wenn Sie Baudin diese Rolle posthum angedeihen lassen und sein Grab so aufwerten: Sie exhumieren einen Kadaver und bringen ihn noch einmal in Bewegung, zuerst hier, und dann im ganzen Land, blutend noch und von Kugeln durchlöchert, damit sein Anblick den öffentlichen Hass auf diejenigen lenken soll, die seinen Tod verschuldet haben und damit er sozusagen das Volk bewaffnet. Die Subskription ist nur die Folge dieser schaurigen, aufrührerischen Vorführung. [...]

[Sitzung vom 14. November 1868. Plädoyers der Verteidigung. Plädoyer von Gambetta, Verteidiger von Delescluze]

Was wirklich zur Debatte steht [...] ist folgende Frage: Kann es einen Moment [gemeint ist der Staatsstreich 1851] geben für eine Nation, die gegründet ist auf eine zivilisierte Gesellschaft, in dem die Staatsraison [...] ungestraft [...] das Gesetz bricht, die Verfassung umstürzt und diejenigen wie Kriminelle behandelt, die unter Einsatz ihres Lebens das Recht verteidigen? [...] Erinnern Sie sich, worum es beim 2. Dezember [1851] überhaupt geht? [...] Es ist doch klar, dass man [damals] Frankreich nicht gerettet hat, dass man die Gesellschaft nicht gerettet hat. [...] Vielmehr wird die Erinnerung an dieses Ereignis am 2. Dezember, was auch immer man tut, in Paris, in London, in Berlin, in New York, in der ganzen Welt, unauslöschlich weiterleben, und überall wird das universale Gewissen das gleiche Verdikt über diese Vorgänge fällen. [...]

Mit einer Sache sind Sie [gewendet an die staatlichen Kläger] schon am besten gerichtet, weil sie Ihr schlechtes Gewissen offenbart: dass Sie nie zu sagen wagten: Wir begehen [...] den 2. Dezember als einen Nationalfeiertag! Obwohl doch alle Regime, die in diesem Land aufeinander gefolgt sind, immer feierlich den Tag begangen haben, an dem sie zu existieren begannen [...]. Weil Sie wissen, dass [...] sich das universale Gewissen verweigern würde. Und jetzt, jetzt nehmen wir diesen Geburtstag, den Sie nicht wollten, für uns in Anspruch: wir werden ihn immer und unaufhörlich feiern; jedes Jahr wird es der Ehrentag unserer Toten sein, bis zu dem Tag, an dem das Land wieder Herr seiner selbst geworden sein und Sie zur großen nationalen Sühne im Namen der Freiheit, der Gleichheit und der Brüderlichkeit zwingen wird.


[1] Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin, Protokolle des Tribunal Correctionnel de la Seine (Paris, 13./14. November 1868); [Auszüge der paraphrasierten Übersetzung]. Zitiert werden Auszüge. Paraphrasierende Übersetzung aus dem Französischen und ggf. erklärende Zusätze in eckigen Klammern von Helke Rausch.

Der Prozess. Französische Gedächtnisdiskurse um den republikanischen Oppositionellen Alphonse Baudin (1868)[1]

Von Helke Rausch

Das „lange 19. Jahrhundert“ war europaweit ein Jahrhundert zunehmend aufgeregter Gedächtnisdiskurse. Als ihr bevorzugter Gegenstand erschienen Denkmalfiguren, mit deren Inszenierung politische Voten manifestiert und Deutungsmonopole behauptet werden sollten. Der öffentliche Raum, in dem sie standen, war zwar frei zugänglich, aber keineswegs frei von sozialen und politischen Vermachtungen. In den westeuropäischen Staaten und dort in eingeschränkterem Rahmen selbst im autoritären Deutschen Kaiserreich wirkte er daher bald als Repräsentations-, bald als Kampfarena politischer Nationalkulturen. Damit verkörperten die öffentlichen Denkmalfiguren nicht nur spezifische und im Detail vielfach heterogene Nationsideen. Sie wurden auch selbst zu Vehikeln in der Auseinandersetzung zwischen unterschiedlichen Definitionen der Nation und bei der Erfindung nationaler Meistererzählungen.[2]

Besonders die europäischen Hauptstädte als favorisiertes Terrain machtstaatlicher und schrittweise auch partikularer gesellschaftlicher Repräsentation entwickelten sich über die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hinaus zu einer Art pluralen Verweisungslandschaft auf die Nation als Sinnkonstrukt. Dabei gingen die Nationsbildentwürfe im Umfeld der öffentlichen Denkmäler häufig mit dem Ziel einher, staatliche Herrschaft zu legitimieren. Die Monarchen nicht nur Frankreichs, sondern gerade auch Preußen-Deutschlands, weniger hingegen Großbritanniens, reklamierten für sich, die Nation umfassend zu vertreten.

Entsprechend ließ etwa Napoleon III. in Paris Denkmäler errichten, die dynastische Kontinuitäten und militärische Traditionszusammenhänge des Zweiten mit dem Ersten Empire beschworen. Zugleich gelang in Paris allerdings, wozu es andernorts in Europa in der Regel durchaus länger brauchte: mit einem Denkmalprojekt für den Märtyrer des Staatsstreichs von 1851, Alphonse Baudin, wurde dort nämlich 1868 Protest gegen die monarchielastige monumentale Geschichtskonstruktion laut. Baudin war als republikanisches Mitglied der Französischen Assemblée 1851 getötet worden, als er sich auf der Seite der oppositionellen Barrikadenkämpfer vergeblich gegen die monarchistische Staatsform zu wehren versuchte, die Napoleon III. per Staatsstreich im Dezember desselben Jahres oktroyierte.[3] Zwar misslang nun 1868 der Versuch der republikanischen Baudin-Anhänger, dem Monarchiegegner ein Denkmal und damit einen Gedächtnisort zu stiften. Im gleichen Zuge analysierten sie aber hellsichtig die Mechanismen und Strategien selektiver offiziöser Gedächtnispolitik, wie sie faktisch nicht nur die französische, sondern die gesamte europäische Erinnerungskultur bis weit ins fortgeschrittene 19. Jahrhundert hinein prägte.

Insofern lässt sich die europäische Geschichte umstrittener Gedächtnisbildung durchaus am gescheiterten Pariser Denkmalprojekt für Alphonse Baudin von 1868 illustrieren. Zum symbolischen Protagonisten einer umstrittenen Erinnerungsgeschichte wurde Baudin dabei posthum im Gefolge dreier Schlüsselszenen, die den Kontext für die vorzustellenden Quellentexte als Dokumente zeitgenössischer Gedächtnisdispute schufen.

Die Kulisse der ersten dieser Szenen war 17 Jahre nach Baudins Ermordung, am 2. November 1868, der Cimetière Montmartre in Paris, wo mehrere tausend Menschen vor dem Grab Baudins zusammenkamen. Man würdigte den Patrioten Baudin in kurzen Ansprachen und legte Kränze nieder. Tatsächlich bot im zeitlichen Umfeld dieser Szene auch andernorts in Frankreich die schleichende Liberalisierung des Systems Ende der 1860er Jahre Gelegenheit, Beerdigungen oder Gedenkstunden zu zelebrieren, die man zu republikanischen Kundgebungen umfunktionierte.[4] Zum wiederholten Male nutzte man den 2. November zur Versammlung an Baudins Grab, da am katholischen Festtag Allerseelen zahlreiches Publikum die Gräber von Angehörigen aufsuchte, während sich zur gleichen Zeit auf dem Cimetière Montmartre die Regimegegner einigermaßen unbehelligt versammeln konnten.

Entsprechende Taktiken waren durchaus nicht nur in der französischen Hauptstadt, sondern europaweit zu beobachten, wo man als alternative Kultorte die Stadtfriedhöfe wählte, weil sie staatlicher Reglementierung und damit auch offiziösen Kultverordnungen weniger zugänglich waren. Ähnlich unternahm man zum Beispiel im Berliner Friedrichshain Ende der 1840er Jahre und im ausgehenden 19. Jahrhundert wiederholte (freilich zuletzt erfolglose) Versuche, die Märzgefallenen von 1848 mit einem Denkmal zu erinnern.[5]

Die spezifische Verquickung von Totengedenken und politischer Manifestation bot nun 1868 in Paris gleich mehrere pragmatische Vorteile: Zum einen konnten so bereits bestehende (christliche) Kulttraditionen legitimatorisch genutzt, zum anderen einer staatlichen Ordnungsmacht, die den ultramontanen Katholizismus politisch umwarb, der rigide Zugriff auf religiös konnotiertes Terrain erschwert werden. Nicht zuletzt bot sich so auch die Chance, eine konstruktive Kulttaktik zu verfolgen, statt sich nur passiv oder apathisch den unerwünschten machtstaatlichen Zeichensetzungen im städtischen Repräsentationsraum zu entziehen.[6]

Zwei Tage nach der Zusammenkunft der Baudin-Anhänger auf dem Montmartre-Friedhof im November 1868 ereignete sich die zweite Schlüsselszene, als die oppositionelle Presse, angeführt von den Chefredakteuren des republikanischen Réveil, Louis Charles Delescluze, und des Avenir national, Jean-Alphonse Peyrat, einen öffentlichen Subskriptionsaufruf lancierte: Gemeinsam riefen sie zu Spenden zugunsten eines Denkmals auf, mit dem Alphonse Baudin als Verfechter der Demokratie auf dem Cimetière Montmartre verewigt werden sollte. Mit einem scharfzüngigen Artikel eröffnete Peyrat zugleich eine intensive Debatte um den Staatsstreich vom 2. Dezember 1851, die im Kern um die Frage des Erinnerns dieser Geschehnisse kreiste. Peyrat behauptete, dass die Erinnerung an die Niederschlagung der Aufstände in den östlichen Vierteln von Paris 1851 faktisch totgeschwiegen worden sei, und auch im Temps warf man dem französischen Staat vor, die Ereignisse um den 2. Dezember aus der französischen Geschichte herausdekretieren zu wollen.

Im Zeichen einer wiedererstarkten Opposition lebte in den folgenden Novembertagen 1868 nicht nur in den republikanischen Blättern die Legende von Baudins Widerstand wieder auf, wie sie in den Jahren seit den Barrikadenkämpfen in der republikanischen Überlieferung entstanden war.[7] Baudins Erschießung 1851 und den Kampf seiner Gefährten stilisierte man jetzt zum Gründungsmythos des Parti Républicain und mehr noch zur gesamtnationalen Bewährung der französischen Demokratie: Die Aktivisten an Baudins Seite auf den Barrikaden in der Rue du Faubourg-Saint-Antoine hatten sich demnach über alle sozialen Unterschiede hinweg auf der Basis ihres gemeinsamen republikanischen Credos geeint. So rasch der Barrikadenkampf durch die Armee niedergeschlagen worden war, so kraftvoll symbolisierte er das erbitterte Aufbegehren der Regimegegner gegen den autoritären Staat.[8]

Die Subskriptionsinitiative für das Baudin-Denkmal 1868 mündete schließlich in die dritte Schlüsselszene: Die Sammlungen waren kaum eröffnet, als die Redakteure des Avenir und des Réveil richterlich vorgeladen und die Subskriptionslisten konfisziert wurden. Im Spätjahr 1868 erschienen dann die Protokolle des Prozesses[9], den das III. Empire gegen die republikanische Opposition angestrengt hatte. Sie warfen ein Schlaglicht nicht nur auf den politischen Diskurs um die vorerst verhinderte Kultfigur des Alphonse Baudin, sondern illustrierten auch die äußerst kontroversen Formen der Gedächtnisbildung.

Im Tribunal bezichtigten die staatlichen Kläger die republikanischen Initiatoren der Versammlung auf dem Cimetière de Monmartre, bereits mit der Ortswahl einen Affront gegen Regierung und Religion provoziert zu haben, indem sie den schützenden Ort des Totengedenkens anlässlich des Feiertags Allerseelen dazu missbraucht hätten, ein „sentiment populaire“ zugunsten Baudins zu schüren. Den Subskriptionsaufruf bewertete man daher als demagogischen Akt in revolutionärer Absicht.

Diesen Anschuldigungen trat als Verteidiger von Delescluze der Journalist und Anwalt Léon Gambetta entgegen. Er übernahm Delescluzes Deutung des Staatsstreichs als organisierte Verschwörung gegen den freien Willen der Nation: Dass offiziell nie ein auf den Staatsstreich am 2. Dezember 1851 zielender Gründungsmythos von Napoleon III. eingeführt worden sei, obgleich alle vorherigen Regime Frankreichs ihre Nationalfeiertage nach dergleichen Initiationsakten gewählt hatten, wertete Gambetta als Beweis dafür, dass sich die Regierung ihres Legalitätsdefizits ebenso bewusst war wie seinerzeit Napoleon I., der aus demselben Grund auf eine Stilisierung des 18. Brumaire verzichtet hatte.

Unter den Bedingungen einer allmählich gelockerten Meinungskontrolle konnte Gambetta sich zwar entsprechend äußern, seinen Mandanten allerdings nicht wirklich schützen. Delescluze und andere Angeklagte erhielten Haft- und Geldstrafen, ihre Journale wurden teilweise mit Publikationsverboten belegt.[10] Die Subskription wurde ganz gestoppt. Der Cimetière Montmartre kam nach der Prozesswelle im Dezember 1868 unter rigide staatliche Aufsicht, um die Bildung einer Gegenöffentlichkeit und eines alternativen, nicht vom Empire kontrollierten Symbolortes durch die Gegner des Staatsstreichs zu unterbinden. Gambettas Plädoyer fand indessen Beachtung in der oppositionellen Öffentlichkeit und verhalf ihm bereits wenige Wochen nach Abschluss des Verfahrens zu einer Kandidatur für den Parti Démocratique bei den Wahlen in Marseille.[11]

Die Kontroverse um das staatlich verhinderte Denkmalprojekt, die Legalität von Staatsstreich und Empire-Gründung und legitime Modi des Erinnerns, die im Zentrum des Prozesses stand, blieb weit über dessen Ende hinaus in der französischen Tagespresse aktuell. Kritik am für deformiert erachteten System war, so der Tenor der liberalen und republikanischen Presse, keine Rebellion von Minderheiten. Vielmehr behauptete und behielt die französische Nation auch nach der Wahl Napoleons III. im Plebiszit ihr Recht auf freie Willensäußerung. Daher mündete die republikanische Kritik in das vehemente Plädoyer für eine liberale Politik in einer partizipatorischen Nation.

Im Brennpunkt der Debatte blieben zugleich die Denkmalidee und das Verfahren öffentlicher Gedächtnisstiftung mittels eines Monuments. Der Avenir postulierte eine Art Grundrecht auf Subskriptionsausschreibungen und Denkmalerrichtungen, da jede Interessengruppe einer Gesellschaft das Recht habe, ihre Kultfiguren nach eigenem politischem Gusto auszuwählen und programmatisch zu vereinnahmen. Denkmalsetzungen wurden mithin klar als Strategien nationalpolitischer Selbstdeutung anerkannt. Die oppositionelle Presse forderte, mit einem disparaten Totengedenken zugleich plurale Interpretationen der Geschichte wie der politischen Gegenwart Frankreichs zuzulassen, weil sonst der Rückfall in vormoderne Intoleranz und faktisch in den Absolutismus drohe. Damit klagte die Opposition weit mehr als ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Sie reklamierte unumwunden den Anspruch, eigene Erinnerungen zu bewahren. Im Temps setzte Jules Ferry eine letzte rhetorische Pointe, indem er diese Eigenständigkeit des Kollektivgedächtnisses zum zentralen Kriterium der Opposition überhaupt erhob.[12]

Anderen Kommentatoren des gescheiterten Denkmalprojekts von 1868 zufolge betrieb die Regierung schlicht eine Politik der Verdrängung und wurde daher dringend aufgefordert, sich ihres gewaltsam behaupteten Gedächtnis- und Sinndeutungsmonopols zu begeben und neben den Geschichtsbildern der Sieger nun auch die der Verlierer zu tolerieren. Überhaupt sollten die Ereignisse um den 2. Dezember 1851 nicht länger nach Maßgabe einer Siegergeschichte tradiert werden, sondern waren als die Geschichte der Unterlegenen neu zu schreiben. Offiziöse Geschichtsbilder, wie sie das napoleonische Regime in seinen eigenen Denkmalsetzungen zu zementieren versucht hatte, wurden damit als tendenziöse Sieger-Konstrukte entlarvt. Der Erkenntnisgewinn der liberalen Opposition im Disput um eine eigenständige Denkmalsymbolik blieb bemerkenswert: Man unterschied in einem im europäischen Maßstab bemerkenswert frühen Stadium selbstbewusst zwischen dem Kollektivgedächtnis von Siegern und Besiegten und pochte auf das Recht zur Gedächtnisstiftung auch zugunsten der Unterlegenen.

Gedächtnisstiftung bleibt im Europa unserer Tage aktuell. Das gilt nicht ausschließlich[13], aber sicherlich besonders für Deutschland, wo man etwa im Zusammenhang mit der Gedächtnisstiftung für die Vertriebenen und für die Opfer des Nationalsozialismus mit Grundfragen des Erinnerns und seiner medialen Fixierung befasst war und ist. Darüber hinaus sind – jenseits tagespolitischer oder zeitgeschichtlicher Bezüge – Strategien der Gedächtnisbildung von jeher im akademischen Diskurs erörtert worden. Dass geschichtsbewusstes Erinnern in einer legitimatorischen Meistererzählung aufgeht, wird heute – anders als im 19. Jahrhundert – kaum mehr erwartet oder gar erwünscht.

Öffentliche politische Denkmäler als bevorzugtes Vehikel einer spezifischen Vergangenheitsdeutung sind nun in der jüngeren europäischen Zeitgeschichte eher im Zuge sozialer Vermittlung und Aushandlung einerseits und staatlicher Einmischung andererseits zustande gekommen. Demgegenüber gestalteten sich ihre Entstehungszusammenhänge im 19. Jahrhundert noch fundamental anders: In der Epoche des nation building in den höchstens teildemokratisierten Gesellschaften Westeuropas wollten sich die staatlichen Repräsentanten und politischen Eliten die Deutungsmonopole über die Gedächtnisbildung sichern. Die allmählich demokratisierten und erst zu geringen Teilen diskursiv beteiligten westeuropäischen Gesellschaften jedoch ließen sich ihr Kollektivgedächtnis nicht uneingeschränkt hegemonial verordnen. Daher erschöpfte sich der Prozess der Memoria-Bildung gerade nicht in eingleisigen Deklarationen. Auch Kritiker offiziöser Sinnstiftungen beteiligten sich zusehends an der Definition des nationalen Kollektivgedächtnisses.

Nicht nur in Paris, sondern auch in anderen westeuropäischen Hauptstädten fanden vergleichbare Gedächtniskonflikte im Umfeld und im Spiegel öffentlicher Denkmäler statt. Ein vermeintlich homogenes Nationalgedächtnis als Sinnstiftung der (monarchischen) Machthaber konnte unter diesen Bedingungen kaum mehr erzwungen werden. Zugleich zeigen die oppositionellen Voten in Paris, dass die Diskurse dort früher als andernorts partizipatorischer verliefen: Die Pluralisierung des kollektiven Gedächtnisses hatte in den westeuropäischen Gesellschaften ein höchst unterschiedliches Tempo. Im Spiegel öffentlicher Denkmäler allerdings schritt sie – freilich zunächst unter dem Vorzeichen republikanischer Anwartschaften auf die Deutungshoheit – in Frankreich besonders energisch voran.

 


[1] Essay zu den Quellen: Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin. [Appel.] Seul compte rendu complet, recueilli par la sténographie et revu par les défenseurs (Paris 1868); Gaulier, A.: [Ohne Titel] (Le Temps, 23. November 1868); Nefftzer, Auguste: [Ohne Titel] (Le Temps, 22. November 1868).

[2] Vgl. Gildea, Robert, The Past in French History, London 1994; Confino, Alon, Collective Memory and Cultural history. Problems of Method, in: American Historical Review 102 (1997) S. 1386-1403; Haupt, Heinz-Gerhard; Tacke, Charlotte, Die Kultur des Nationalen. Sozial- und kulturgeschichtliche Ansätze bei der Erforschung des europäischen Nationalismus im 19. und 20. Jahrhundert, in: Hardtwig, Wolfgang; Wehler Hans-Ulrich (Hgg.), Kulturgeschichte Heute (Geschichte und Gesellschaft Sonderheft 16), Göttingen 1996, S. 255-283; Tacke, Charlotte, Denkmal im sozialen Raum. Nationale Symbole in Deutschland und Frankreich im 19. Jahrhundert (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 108), Göttingen 1995.

[3] Zum Staatsstreich vgl. Agulhon, Maurice, Coup d’État et République, Paris 1997; Bluche, Frédéric (Hg.), Le prince, le peuple et le droit. Autour des plébiscites de 1851 et 1852, Paris 1999.

[4] Vgl. Kselman, Thomas A., Death and the Afterlife in modern France, Princeton 1993, S. 257-290; Nord, Philip, The Republican Moment. Struggles for Democracy in Nineteenth Century France, London 1995, S. 197-200.

[5] Vgl. Rausch, Helke, Kultfigur und Nation. Öffentliche Denkmäler in Paris, Berlin und London 1848-1918 (Pariser Historische Studien 70), S. 130-135, 303-310, 330f.

[6] Vgl. Truesdell, Matthew, Spectacular Politics. Louis-Napoléon Bonaparte and the Fête Impériale, 1949-1870, Oxford 1997, S. 173-181.

[7] Vgl. u.a. Schoelcher, Victor, Histoire des crimes du deux décembre, London 1852.

[8] Vgl. dazu und zum Folgenden Rausch, Kultfigur, S. 156-162.

[9] Siehe die zum Essay gehörende Quelle: Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin. [Appel.] Seul compte rendu complet, recueilli par la sténographie et revu par les défenseurs, Paris 1868;

[10] Vgl. L’Union, 16. November 1868, S. 1.

[11] Von hier aus wurde Gambetta zügig nach seinem Eintritt in die politische Laufbahn als Innenminister der Regierung der Nationalen Verteidigung 1870/71, als langjährigen Deputierter in der Nationalversammlung und schließlich als Premierminister zu einer Leitfigur der frühen Dritten Republik.

[12] Vgl. Ferry, in: Le Temps, 16. November 1868, S. 1. Ihr zugerechnet wurden vor allem Schriftsteller, Journalisten, Leser und Abonnenten, als „tous ceux qui [...] entretiennent ce grand foyer de libre pensée, de critique politique, de souvenirs du passé, d’espérance d’avenir, qui s’appelle d’un mot: l’opposition.“

[13] Als Beispiel für einen anderen Diskurs vgl. z.B. Lagrou, Peter, The Politics of Memory. Resistance as a Collective Myth in Post-War France, Belgium and the Netherlands, 1945-1965, in: European Review 11 (2003), S. 527-549.


Literaturhinweise:

  • Gildea, Robert, The Past in French History, London 1994.
  • Hobsbawm, Eric J.; Ranger, Terence (Hgg.), The Invention of Tradition, Cambridge 1983.
  • Matsuda, Matt K., The Memory of the Modern, New York 1996.
  • Nora, Pierre (Hg.), Les lieux de mémoire, 7 Bände, Paris 1984-1993, I. La République, Paris 1984; II. La Nation, 3 Bände, Paris 1986; III. Les France, 3 Bände, Paris 1992.
  • Rausch, Helke, Kultfigur und Nation. Öffentliche Denkmäler in Paris, Berlin und London 1848-1914 (Pariser Historische Studien 70), München 2006.
Quelle zum Essay
Der Prozess. Französische Gedächtnisdiskurse um den republikanischen Oppositionellen Alphonse Baudin (1868)
( 2007 )
Zitation
Affaire de la souscription [Alphonse] Baudin, Protokolle des Tribunal Correctionnel de la Seine (Paris, 13./14. November 1868); [Auszüge der paraphrasierten Übersetzung], in: Themenportal Europäische Geschichte, 2007, <www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-28319>.
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