Individuelle Schicksale Verfolgter in Massenquellen des nationalsozialistischen Deutschland.

Die politisch erzwungene Emigration während des Nationalsozialismus ist in ihren Folgen eng mit der Frage individueller Mobilität verknüpft. Mittels Vermögensbeschlagnahme und Vermögensentzug gelang es der gut organisierten deutschen Bürokratie zu dieser Zeit, weit über ihren eigentlichen Einflussbereich hinaus, die Mobilität von rassisch oder politisch Verfolgten zu erzwingen.[...]

Individuelle Schicksale Verfolgter in Massenquellen des nationalsozialistischen Deutschland[1]

Von Ruth Federspiel

Die politisch erzwungene Emigration während des Nationalsozialismus ist in ihren Folgen eng mit der Frage individueller Mobilität verknüpft. Mittels Vermögensbeschlagnahme und Vermögensentzug gelang es der gut organisierten deutschen Bürokratie zu dieser Zeit, weit über ihren eigentlichen Einflussbereich hinaus, die Mobilität von rassisch oder politisch Verfolgten zu erzwingen. Im Westeuropa der dreißiger und vierziger Jahre betrafen diese Maßnahmen wahrscheinlich mehrere tausend Personen. Allgemeine quantifizierende Aussagen lassen sich dazu nicht machen, da anders als bei den klassischen historischen Mobilitätsstudien nicht allein eine Massenquelle ausgewertet werden kann, sondern diese auch mit zahlreichen individuellen Lebensverläufen von Emigranten verknüpft werden müsste. Auch wenn Verwaltungsvorgänge im Zentrum dieses Essays und der ausgewählten Quelle stehen, so betrifft er doch auch zwei individuelle Lebenswege. Die in der Quelle erwähnten Emigranten Ison und Gerda Rosenthal stehen exemplarisch für den Zugriff der Behörden auf den Besitz der jüdischen Bevölkerung, der in den überlieferten Akten zum Vermögensentzug zwischen 1933 und 1945 festgehalten ist.

Schreiben wie der weiter unten abgedruckte, die Eheleute Ison und Gerda Rosenthal betreffende Brief gingen bei der beim Oberfinanzpräsidenten in Alt-Moabit angesiedelten Vermögensverwertungsstelle zahlreich ein. Sie finden sich in vielen der mehr als 40.000 allein in der Vermögensverwertungsstelle Berlin-Brandenburg angelegten Akten, die den legalisierten Raub jüdischen Vermögens bis hin zu dessen letzten Resten im Falle der deportierten Menschen akribisch festhalten.[2]Es ist eine Massenquelle, die den heutigen Betrachter, aufgrund der ins Auge fallenden kühlen Verwaltungsroutine des Schreibens, nicht zuletzt mit der Frage nach der Bedeutung jener Emotionslosigkeit der modernen Bürokratie zurücklässt, die von Max Weber einst als hohes Gut dargestellt worden war.[3]

Der Absender „Geheime Staatspolizei“ assoziiert sofort die Zeit des Nationalsozialismus, der Adressat „Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg“ klingt harmlos, auch die genauere Zuordnung „Vermögensverwertung-Stelle“ weckt noch keinen Verdacht. Der regt sich erst bei der Jahresangabe 1943 und den genannten Personen, deren Fami­lienname mit dem Zusatz „Juden“ und den Zwangsvornamen „Sara“ und „Israel“ versehen ist, laut Schreiben fallen sie unter die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Im Folgenden wird klar, dass ein Zusammenhang zwischen dieser Verordnung und dem Zugriff auf das Vermögen des hier genannten Ehepaares Rosenthal besteht.

Die genannten Eheleute Rosenthal lebten zum Zeitpunkt dieses Schreibens im Exil in London, sie waren 1938 aus Berlin emigriert, das im Schreiben der Gestapo aufgeführte Vermögen hatten sie zurücklassen müssen. Durch die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 verloren alle deutschen Juden, die sich im Ausland aufhielten, die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Finanzbehörden erhielten mit der 11. Verordnung die verwaltungsrechtliche Grundlage für den legalen Vermögensentzug. Zunächst betraf dies alle Emigranten, denen die Staatsbürgerschaft noch nicht unter einem der möglichen Vorwände wie Steuerschulden, Devisenvergehen oder staatsfeindlichem Verhalten aberkannt worden war. Ihr Vermögen ging jetzt automatisch und nicht wie zuvor nach einem aufwändigen Einzelverfahren in den Besitz des Deutschen Reiches über. Nach dem Beginn der Deportationen sind auf der ‚Rechtsgrundlage‘ der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz dann auch die tausendfach anfallenden kläglichen Vermögensreste eingezogen und verwertet worden. Die Arbeitsteilung zwischen Gestapo und Finanzbehörden war dabei klar geregelt, die Gestapo stellte die Listen der Betroffenen zusammen, die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten wickelte den Vermögensentzug verwaltungsrechtlich korrekt ab.

Auch wenn es Verfolgten gelang, dem Zugriff des NS-Regimes auf Leib und Leben zu entkommen, bedeutete das nicht, dem Zugriff der Verwaltung entkommen zu sein. Die moderne Verwaltung, die den Aufstieg Deutschlands zu einer der führenden Industrienationen begleitet hatte, war in den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft ein wichtiges Instrument geworden, um Emigranten ihres Besitzes zu berauben.[4]Am Beispiel der Eheleute Rosenthal lässt sich zeigen, wie die Enteignung der zumeist jüdischen Emigranten geregelt war und welch bürokratische Perfektion dabei zutage trat. Das abgebildete Dokument stand am Ende einer langen Reihe von finanzrechtlichen Vorgängen, die einzig dem Zweck dienten, möglichst viel Besitz von Emigranten in die Verfügungsgewalt des Staates zu bringen.

Die wichtigste Einnahme bei vermögenden Emigranten war die Reichsfluchtsteuer, die mit 25 Prozent des fiskalisch ermittelten Vermögens zu Buche schlug. Diese Steuer ging auf die 1931 erlassene „4. Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“ zurück, ebenso die Maßnahmen der Devisenzwangsbewirtschaftung. Aus der wirtschaftlichen Notlage der Weimarer Republik entstanden, sollte die Steuer der Auswanderung und der damit verbundenen Abwanderung von Kapital entgegenwirken. In den Jahren nach 1933 ermöglichte die Reichsfluchtsteuer den legalen Zugriff auf das Vermögen der jüdischen Emigranten, deren Auswanderung ganz im Sinne der NS-Ideologie war. Ihrem ursprünglichen Zweck nach hätte die Steuer nun eigentlich abgemildert, wenn nicht sogar abgeschafft gehört. Doch schon im Mai 1934 hatte eine Gesetzesnovelle die Höhe des Vermögens, ab der die Steuer zu entrichten war, von 200.000 RM auf 50.000 RM gesenkt, im Falle hoher Einkommen verringerte sie den ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Wert des Jahreseinkommens von mehr als 20.000 RM auf 5.000 RM.

Die Reichsfluchtsteuer musste vor der Ausreise entrichtet werden, andernfalls wurde ein Steuersteckbrief veröffentlicht, in dem der Steuerpflichtige zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Die Emigranten der ersten Fluchtwelle nach der Machtübernahme und den Märzwahlen mussten das Land meistens innerhalb kürzester Zeit verlassen, was eine geordnete Abwicklung ausschloss.[5]Unbezahlte Reichsfluchtsteuer bot einen willkommenen Vorwand für die Beschlagnahme von Immobilienbesitz als Sicherungsleistung für die ausstehende Steuersumme. Als am 14. Juli 1933 das Gesetz über den „Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft“ erlassen wurde, bedeutete das für die zumeist prominenten Betroffenen zugleich den Verlust ihres in Deutschland verbliebenen Besitzes, da mit der Ausbürgerung der Vermögensentzug verknüpft war.[6]

Am 8. Oktober 1934 trat das Steueranpassungsgesetz in Kraft, das mit Paragraf 1 die nationalsozialistische Auslegung der Steuergesetze vorschrieb. Besondere Beachtung fanden dabei die Reichsfluchtsteuer und die Einhaltung der Zoll- und Devisengesetze, die 1934 drastisch verschärft wurden – es war Emigranten nun nicht gestattet, mehr als 10 RM in ausländischen Zahlungsmitteln aus Deutschland auszuführen.[7]Die Folge war, dass es Emigranten auch nach Zahlung der Reichsfluchtsteuer nicht möglich war, ihr verbliebenes Vermögen ins Ausland mitzunehmen. Die sogenannte Devisenzwangsbewirtschaftung zwang sie, dieses auf ein „Auswanderersperrmark-Konto“ in Deutschland einzuzahlen, wobei der Verkauf der Sperrkonten-Mark gegen Devisen mit Kursverlusten bis zu 50 Prozent einherging und zudem genehmigungspflichtig war. Aus diesem Grund konnte die Gestapo 1943 noch Konten von Ison und Gerda Rosenthal mit einem Guthaben von über 10.000 RM beschlagnahmen. Wenn Einrichtungs- oder Kunstgegenstände ausgeführt werden sollten, so war darauf eine Abgabe zu bezahlen, die bei Anschaffungen nach dem 1. Januar 1933 dem Kaufpreis entsprach. Kunstobjekte und andere Wertgegenstände durften grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Unter diesen Umständen waren viele Emigranten gezwungen, gerade die Teile ihres Besitzes zurückzulassen, die einen Neubeginn erleichtert hätten.

Das Eigentum, das die Emigranten zurücklassen mussten, gehörte zunächst offiziell noch ihnen. Das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft“ bot jedoch dem NS-Regime die Möglichkeit, dieses Besitzes habhaft zu werden. Zunächst war dieses Gesetz vorrangig auf die politisch missliebigen Emigranten gemünzt, deren Vermögen mit der Ausbürgerung „zugunsten des Deutschen Reiches verfiel“. Zuständig für die reichsweite Abwicklung war das Finanzamt Moabit-West, das, von der Gestapo über die beabsichtigte oder bereits erfolgte Ausbürgerung einer Person informiert, die Abwicklung des Vermögensentzuges präzise und arbeitsteilig betrieb. Ab 1936 kam es dann zu regelrechten Massenausbürgerungen jüdischer Emigranten, die damit ihr Vermögen an das Deutsche Reich verloren.

Am Beispiel des emigrierten Ehepaares wird die Verschärfung der Situation sehr deutlich, denn nach den Bestimmungen von 1931 wäre der 1905 in Posen geborene Holzhändler Ison Rosenthal nicht zur Reichsfluchtsteuer veranlagt worden. Die Ermittlung seines Vermögens für 1935 ergab 26.000 RM, die allgemein gültige Vermögenssteuer in Höhe von 0,5 Prozent belief sich auf 130 RM. Seine Frau Gerda hatte für 1935 eine eigene Vermögenssteuererklärung abzugeben, da sie erst im Oktober 1935 geheiratet hatten. Die 1911 in Berlin geborene Gerda Katz besaß die Hälfte eines Grundstückes und einige Pfandbriefe und musste schließlich Vermögenssteuer von 10 RM jährlich entrichten. Als das Ehepaar im Jahr 1938 seine Auswanderung betrieb, hatte eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen die Lebensverhältnisse der jüdischen Bevölkerung immer weiter eingeengt. Seit Frühjahr des Jahres verhandelte der Beauftragte für den Vierjahresplan Göring auf mehreren Konferenzen mit Vertretern der Wirtschaft über geeignete Maßnahmen zur zügigen Arisierung der noch verbliebenen jüdischen Unternehmen. Ein Ergebnis war die von Göring und Reichsinnenminister Frick erlassene „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938. Sie markierte einen wichtigen Einschnitt hinsichtlich der vollständigen Erfassung jüdischen Vermögens für die Betroffenen, da mit dieser Verordnung „die Substanz des jüdischen Vermögens bereits in die Verfügungsgewalt des Reiches über(ge)führt“ wurde.[8]Am 29. Juni 1938 reichte Ison Rosenthal die Erklärung über sein Vermögen und das seiner Frau beim Polizeiamt Schöneberg-Wilmersdorf ein. Im Dezember 1938 zeigte Gerda Rosenthal eine Veränderung gegenüber Juni an. Sie teilte dem Polizeiamt mit, dass ihr Mann 15.000 RM aus dem Betriebsvermögen entnommen und auf ein Konto seiner Frau eingezahlt habe. Das Konto hatte die Zollfahndungsstelle „sichergestellt“. Weiter habe ihr Mann Kundenwechsel über 15.763 RM „bei der Bankfirma A.E. Wassermann zum Inkasso liegen“, diese hatte die Zollfahndungsstelle ebenfalls „sichergestellt“.[9] Aus der Meldung ergab sich eine Verringerung des Vermögens von Ison Rosenthal auf 25.000 RM. Für den heutigen Leser verdeutlicht das Schreiben die finanzielle Bewegungsunfähigkeit der in Berlin zurückgebliebenen Ehefrau, die auf keines der Konten zurückgreifen konnte und damit nahezu mittellos Ende des Jahres nach London abreiste.

Im November 1938 hatte das Finanzamt Schöneberg an Ison Rosenthal einen Reichsfluchtsteuerbescheid über 8.949 RM mit dem Vermerk geschickt, dass diese bereits in voller Höhe beglichen sei.[10] Die Bezahlung der Reichsfluchtsteuer war die Voraussetzung, um die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen, ohne die eine legale Ausreise nicht möglich war. Ison Rosenthal hatte seine Heimat am 20. Oktober 1938 verlassen, wie er den Neubeginn in London schaffte, ist nicht bekannt. Ein Viertel seines Vermögens hatte er für die Reichsfluchtsteuer aufgebracht, die von ihm freigemachten Barmittel waren beschlagnahmt und seiner Verfügungsgewalt entzogen.

Gerda Rosenthal folgte ihrem Mann erst Ende Dezember 1938 und erlebte so noch unmittelbar die Festsetzung einer neuen Zwangsabgabe. Die Verfügungsgewalt des Reiches über das Vermögen der Rosenthals hatte sich bald nach der Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 offenbart, denn die wirtschaftliche Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung veränderte sich nun dramatisch. Ausgangspunkt dafür war die Konferenz vom 12. November 1938 im Reichsluftfahrtministerium, in deren Folge Göring noch am gleichen Tag drei Verordnungen erließ, deren erste die „Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit“ über eine Milliarde RM an das Deutsche Reich war. Bei einem Vermögen von mehr als 5.000 RM mussten 20 Prozent als so genannte Judenvermögensabgabe entrichtet werden.[11]Da die Milliarde so noch nicht erreicht wurde, erhöhte der zuständige Minister Schwerin von Krosigk die Abgabe auf 25 Prozent, das Deutsche Reich nahm über 1,12 Milliarden ein.

Auch in der Akte des Ehepaares Rosenthal ist die Berechnung der Judenvermögensabgabe festgehalten, die auf einem stigmatisierenden, für Finanzbeamte sofort zu erkennenden, gelben Formularbogen erfolgte. Im Fall von Gerda Rosenthal wies der Berechnungsbogen des Finanzamts Schöneberg zunächst 7.800, nach der Erhöhung auf 25 Prozent schließlich 9.750 RM aus. Vor ihrer Ausreise hatte sie zusätzlich Reichsfluchtsteuer bezahlt, somit verlor sie innerhalb kürzester Zeit die Hälfte ihres Vermögens an das Deutsche Reich. Anfang Januar 1939 teilte Gerda Rosenthal dem Finanzamt Schöneberg per Postkarte mit, dass sie ausgereist sei. Ison Rosenthal war zwar noch vor der Pogromnacht außer Landes gegangen, was ihn mit hoher Wahrscheinlichkeit vor der Verschleppung in eines der Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald oder Dachau bewahrte, da er aber noch als deutscher Staatsbürger galt, wurde er zur Zahlung von 6.250 RM Judenvermögensabgabe herangezogen. Die Berechnung nahm Ende 1938 das für Emigranten zuständige Finanzamt Moabit-West vor, die Bezahlung erfolgte aus den Guthaben der „sichergestellten“ Konten.

Aus dem Vermögen der Rosenthals scheint letztlich kaum etwas übrig geblieben zu sein. Was das für ihr Leben in der Emigration tatsächlich bedeutete, dies lässt sich nur erahnen. In jedem Fall verdeutlicht das Beispiel der Rosenthals aber, wie unter der Herrschaft des Nationalsozialismus im Zusammenhang mit der politischen Emigration aus Deutschland individuelle Mobilität in einer Vielzahl von Fällen erzwungen wurde.

 



[1] Essay zur Quelle Nr. 5.5, Schreiben der GeStaPo Berlin an die „Vermögensverwertung-Stelle“ vom 8. Februar 1943.

[2] Die Akten der Vermögensverwertungsstelle Berlin-Brandenburg liegen heute im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam [BLHA]. Zur Geschichte dieser Akten, die in allen Oberfinanzdirektionen des Deutschen Reiches entstanden, zu ihrer Nutzung für Restitutions- und Entschädigungsverfahren, ihrem anschließenden Verschluss und der erst seit wenigen Jahren in großem Stile begonnenen wissenschaftlichen Auswertung und Bearbeitung, vgl. Friedenberger, Martin; Gössel, Klaus-Dieter; Schönknecht, Eberhard (Hg.), Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente, Bremen 2002, S. 7-9.

[3] Vgl. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. revidierte Aufl., hg. von Johannes Winckelmann, Tübingen 1972, S. 562f.

[4] Die Rolle, die der perfekt organisierten Verwaltung bei der Ermordung der europäischen Juden zukam, soll hier nicht Thema sein, diese hat schon früh Hans Günther Adler herausgearbeitet, vgl. Ders., Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, Tübingen 1974. Auf der Suche nach einem Ansatz zur Erklärung des Holocaust hat Zygmunt Bauman, besonders die tragende Rolle der modernen Bürokratie betont, vgl. Ders., Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust, Hamburg 1992.

[5] Friedenberger, Martin, Die Finanzverwaltung und die Vernichtung der deutschen Juden, in: Ders.; Gössel; Schönknecht (wie Anm. 2), S. 12-16. Zur Praxis der Besteuerung vgl. auch Blumberg, Gerd, Etappen der Verfolgung und Ausraubung und ihre bürokratische Apparatur, in: Kenkmann, Alfons; Rusinek, Bernd A. (Hg.), Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden, Münster 1999, S. 15-49, bes. S. 16f.

[6] Rechtsgrundlage für den Vermögensentzug waren dabei die Gesetze über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens und Einziehung kommunistischen Vermögens vom 14. Juli/26. Mai 1933.

[7] Vgl. Blumberg (wie Anm. 5), S. 18ff.

[8] Adler (wie Anm. 4), S. 493.

[9] Schreiben vom 6. Dezember 1938, BLHA Potsdam, Rep. 36a, Rosenthal, Bl. 17.

[10] BLHA Potsdam, Rep. 36a, Rosenthal. Der Bescheid und andere Dokumente aus der Akte sind abgebildet in: Verfolgung und Verwaltung. Die Rolle der Finanzbehörden bei der wirtschaftlichen Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung in Berlin. Dokumentation einer Ausstellung im Haus am Kleistpark, hg. von der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz und dem Haus am Kleistpark, Berlin 2003, S. 117f.

[11] Ausführlich zur Konferenz ebd., S. 69-80.

 


Literaturhinweise:
  • Bauman, Zygmunt, Dialektik der Ordnung. Die Moderne und der Holocaust, Hamburg 1992
  • Friedenberger, Martin; Gössel, Klaus-Dieter; Schönknecht, Eberhard (Hg.), Die Reichsfinanzverwaltung im Nationalsozialismus. Darstellung und Dokumente, Bremen 2002
  • Voß, Reimer, Steuern im Dritten Reich. Vom Recht zum Unrecht unter der Herrschaft des Nationalsozialismus, München 1995

GeStaPo Berlin: Schreiben an die „Vermögensverwertung-Stelle“ (8. Februar 1943)[1]

Geheime Staatspolizei

Staatspolizeileitstelle Berlin

An den Herrn

Oberfinanzpräsidenten

Berlin-Brandenburg

„Vermögensverwertung-Stelle“

Berlin NW 40

Alt Moabit                                                                                                  Berlin, den 8.2.1943

Betrifft:   Juden Ison Israel Rosenthal, 25.9.05 Posen geb., und Ehefrau Gerda Sara, geb. Katz, 9.2.11 Grunewald zul. whg. in Berlin-Schöneberg, Bamberger Str. 47

Die Obengenannten fallen unter die Bestimmung der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.41.

Für den Ehemann habe ich bei dem Bankhaus Heinz von Tecklenburg und Co, Berlin W 8, Wilhelmplatz 7, ein Konto in Höhe von 7655.- RM beschlagnahmt.

Die Ehefrau besitzt folgende Vermögenswerte:

¼ Anteil an dem Nachlass ihrer Mutter, Frau Betty Sara Katz, geb. Stelitz. Zu dem Nachlass gehört das Grundstück in Märkisch-Rietz, Krs. Beeskow, bei Storkow. Es handelt sich um eine Gärtnerei. Das Grundstück ist eingetragen im Grundbuch von Märkisch-Rietz, Band 2, Blatt 67. Verwalter ist Hans May in Beeskow.

bei der Commerzbank, Depositenkasse AB, ein Konto in Höhe von 2674.- RM

Die Feststellung nach § 8 der obigen Verordnung habe ich beim Chef der Sicherheitspolizei und des SD. beantragt.

Ich bitte, die Verwaltung der angegebenen Vermögenswerte zu übernehmen, jedoch die Verwertung bis zum Eingang der Verfallerklärung seitens des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD. zurückzustellen.

Meine Akten habe ich geschlossen.

Im Auftrage:

[Unterschrift – nicht lesbar]

 

Bild der Originalakte:



[1] Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Rep. 36a, Rosenthal.

 


Zugehöriger Essay:
Ruth Federspiel: Individuelle Schicksale Verfolgter in Massenquellen des nationalsozialistischen Deutschland
Dieser Essay ist ab November 2007 im Themenportal Europäische Geschichte verfügbar.
Die Druckversion des Essays findet sich in Hohls, Rüdiger; Schröder, Iris; Siegrist, Hannes (Hg.), Europa und die Europäer. Quellen und Essays zur modernen europäischen Geschichte, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2005.
Für das Themenportal verfasst von

Ruth Federspiel

( 2007 )
Zitation
Ruth Federspiel, Individuelle Schicksale Verfolgter in Massenquellen des nationalsozialistischen Deutschland, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2007, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1323>.
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