Vergütung durch die VG Wort / Meldesystem METIS

Tantiemen von der VG Wort

Wer seine Texte veröffentlicht, möchte erreichen, dass sie von anderen gelesen werden. Dazu haben die Autoren/innen das Nutzungsrecht für die Veröffentlichung ihrer Beiträge dem Themenportal Europäische Geschichte überlassen. Allerdings kann das Themenportal Europäische Geschichte – wie fast alle Fachzeitschriften in den Geistes- und Kulturwissenschaften auch – den Autoren/innen keine Vergütung dafür zahlen. Doch gibt es dafür nun seitens der VG Wort Verwertungsgesellschaft Wort unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich für die Autoren/innen von Online-Texten und auch für diejenigen, die diese Texte ins Internet stellen und zugänglich halten.

Allerdings zahlt die VG Wort keine Vergütungen oder Honorare für die Veröffentlichung von Texten - weder in Zeitschriften noch im Internet. Verwertungsgesellschaften dienen dazu, den Autoren/innen einen finanziellen Ausgleich einzuräumen, wenn urheberrechtlich geschützte Werke ohne Genehmigung des Urhebers zum Beispiel durch die Anfertigung von Kopien oder durch das Speichern auf Datenträgern genutzt werden. Die Ausschüttungen der VG Wort dienen also dazu, einen Interessenausgleich zwischen dem Informationsrecht der Allgemeinheit gegenüber den Rechten der Urheber sicherzustellen. Wobei für Veröffentlichungen in Druckerzeugnissen die Urheber in vielen Fällen über die Verwertungsgesellschaften eine Vergütung erhalten. Schon seit einigen Jahren fließen der VG Wort "Abgaben" auf Geräte zu, die der Vervielfältigung dienen, und auch auf Speichermedien - zum Beispiel für Kopiergeräte, Scanner oder DVD-Brenner. Und um eine angemessene Ausschüttung dieser Abgaben für elektronische Veröffentlichungen zu ermöglichen, hat die VG Wort das neue Meldesystem METIS (Texte im Internet) installiert

Meldesystem METIS: Sonderausschüttung

Die Beiträge auf dem Themenportal Europäische Geschichte wurden bis Ende 2017 mit Zählpixeln der VG Wort versehen, was zur Folge hatte, dass nur Beiträge mit einer für wissenschaftliche Veröffentlichungen vergleichsweise hohen Nutzerzahl im Rahmen der jährlichen Ausschüttung berücksichtigt wurden. Ab 2018 sind daher alle Essays auf dem Themenportal im Rahmen der VG-Wort-Sonderausschüttung für elektronische Publikationen melde- und vergütungsfähig.

Allerdings ist auch für METIS eine Voraussetzung zu erfüllen. Von der VG Wort werden in der Sonderausschüttung grundsätzlich nur Texte zur Vergütung erfasst, die mindestens 1.800 Zeichen umfassen.

Weitere Informationen zur Sonderausschüttung finden Sie unter http://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html