Internationale Kartelle und der europäische Wirtschaftsraum der Zwischenkriegszeit

Das Glühlampenkartell, nach seinem administrativen Organ, der Phoebus S. A. Genf, kurz „Phoebus“ genannt, das von 1924 bis 1939 die größten Produzenten aus aller Welt zusammenfasste, war zu seiner Zeit eines der bekanntesten und bestorganisierten internationalen Kartelle und wurde deshalb schon mehrfach von Wirtschaftshistorikern analysiert. Was diesen Kartellvertrag zu einem erstklassigen Analysegegenstand für die europäische Geschichte macht, ist dreierlei. [...]

Internationale Kartelle und der europäische Wirtschaftsraum der Zwischenkriegszeit[1]

Von Mária Hidvégi

Das Glühlampenkartell, nach seinem administrativen Organ, der Phoebus S. A. Genf, kurz „Phoebus“ genannt, das von 1924 bis 1939 die größten Produzenten aus aller Welt zusammenfasste, war zu seiner Zeit eines der bekanntesten und bestorganisierten internationalen Kartelle und wurde deshalb schon mehrfach von Wirtschaftshistorikern analysiert.[2] Was diesen Kartellvertrag zu einem erstklassigen Analysegegenstand für die europäische Geschichte macht, ist dreierlei.

Erstens sind an diesem Kartell die Folgen struktureller Veränderungen in der Weltwirtschaft für Europa ab 1914 gut zu erkennen. Zweitens wurden internationale Kartelle wie das Glühlampenkartell in der Zwischenkriegszeit von ihren Befürwortern des Öfteren als ein Ausweg aus der Zerrüttung der europäischen Wirtschaft und als Mittel für das Wiedererlangen ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit dargestellt. Drittens ermöglichten Kartelle unter Umständen auch kleineren Teilnehmern, die Konsequenzen des nach dem Krieg in Europa besonders heftig erwachenden Wirtschaftsnationalismus zu überwinden.

Kartelle sind marktregulierende Absprachen und Vereinbarungen unabhängig bleibender Unternehmen.[3] Im Gegensatz zum heutigen Kartellverbot waren sie in der Zwischenkriegszeit in den meisten Industrie- und industrialisierenden Staaten akzeptierte privatwirtschaftliche Organisationsformen. Sogar im Vorreiterland der heutigen restriktiven Kartellgesetzgebung, in den Vereinigten Staaten von Amerika, wurden Exportkartelle für legal erklärt.[4] Die Blütezeit internationaler Kartelle war die Zwischenkriegszeit, insbesondere die 1930er Jahre, veranschaulicht durch ihre große Anzahl (ca. 400), den von ihnen kontrollierten Anteil des Welthandels (schätzungsweise 30 bis 50 Prozent) und die Unterstützung, die Regierungen diesen Organisationen als ‚Krisenmanagern’ und ‚business diplomacy-Agenten’ gewährten.[5]

In der Glühlampenindustrie zeigte sich die Tendenz zur Zusammenarbeit der Fabrikanten schon früh wegen des Produkttyps und der überschaubaren Anzahl maßgebender Hersteller. Neben nationalen Kartellen in Deutschland, England oder den USA war die Verkaufsstelle Vereinigter Glühlampenfabriken (VVG) (1903–1914) ein gut organisiertes, die kontinentaleuropäischen Produzenten umfassendes Preis-, Gebiets- und Verkaufskartell für ein bald auslaufendes Produkt, die Kohlefadenlampe. Die in der VVG erprobten organisatorischen Maßnahmen für die Koordination und Kontrolle des Lampenvertriebs kamen dem Ende 1924 geschlossenen internationalen Glühlampenkartell (Phoebus) zugute. Stellt man die beiden Kartelle gegenüber, wird an ihrer Zusammensetzung wie unter einem Mikroskop der weltwirtschaftliche Wandel während des Ersten Weltkrieges sichtbar.

Phoebus war erstens Ausdruck und Kernelement der im Jahr 1919 von der nun zum weltweit führenden Elektrokonzern aufgestiegenen General Electric, New York, eingeleiteten Strategie für die Neustrukturierung der Elektroindustrie: Durch Beteiligungen an Lizenz-, Erfahrungsaustausch- und Kartellvereinbarungen mit den maßgebenden Elektrounternehmen der Welt sollten der Heimatmarkt der General Electric und ihre technologische Vorreiterrolle abgesichert werden. Dabei wollte die General Electric sich auch auf solchen Märkten einen Gewinn sichern, die ihr durch protektionistische Maßnahmen verschlossen gewesen wären.[6] Typisch für die zeitgenössischen internationalen Kartelle nahm die General Electric wegen der restriktiven amerikanischen Kartellgesetzgebung nur durch ihre überseeischen Tochtergesellschaften und durch die britischen Mitglieder an Phoebus teil. Sie sicherte ihre führende Rolle aber allein schon durch ihre Beteiligung an den maßgebenden Mitgliedern sowie durch ihr Monopol für den Lampenverkauf auf ihrem Heimatmarkt, den USA und Kanada.[7]

Die deutschen Unternehmen konnten bis 1924 so viel aus ihrer während des Ersten Weltkrieges eingebüßten Exportführerschaft aufholen, dass der Osram, dem aus den fusionierten Lampenabteilungen der AEG, Siemens und der Auer-Gesellschaft entstandenen dominanten deutschen Produzenten, der größte Anteil der Lampenverkäufe in dem vom Kartell kontrollierten Teil der Welt gehörte (32 Prozent, im Gegensatz zu je über 22 Prozent der AEG und Siemens in der VVG).[8] Philips, die vom neutralen Status Hollands auf dem Exportmarkt profitierte, gelang es sogar den Heimatmarkt der amerikanischen Produzenten während des Ersten Weltkrieges anzugreifen. Ihr Wachstumspotential zeigte sich in ihrem mehr als verdoppelten Marktanteil (Anstieg von über 11 Prozent in der VVG auf 28 Prozent im Glühlampenkartell). Im Gegensatz dazu verringerte sich der Marktanteil der österreichischen und ungarischen Produzenten, der an der ungarischen Tungsram (Vereinigte Glühlampen- und Elektrizitäts- A.G.) besonders anschaulich wird. Sie besaß 5,6 Prozent Marktanteil innerhalb von Phoebus anstelle von über 11 Prozent im Kohlefadenlampenkartell der Vorkriegszeit. Die bald in die Vereinbarung eingezogene Tokyo Electric (ein Lizenziat der General Electric) und die Führungsposition der General Electric zeigen erstens den Bedeutungsverlust Europas zugunsten der USA und zweitens die Industrialisierung in Übersee.

Die weiteren politischen wie wirtschaftskulturellen Umwälzungen in der europäischen Geschichte beeinflussten auch das Glühlampenkartell. Veränderungen an der Führungsspitze der Mitgliedsfirmen und der Kartellzentrale selbst sowie die Vermittlung von Arbeitsplätzen innerhalb des Kartells zeugen einerseits von den unmittelbaren Konsequenzen des wachsenden Antisemitismus, und andererseits auch von Hilfsmaßnahmen, die die jahrelange enge Zusammenarbeit der Mitgliedsfirmen in manchen Fällen ermöglichte.

Der Zweite Weltkrieg führte zu Verhandlungen über die Einrichtung zweier Teilorganisationen: ein von Osram dominiertes kontinentaleuropäisches Kartell und eines der außereuropäischen Produzenten, an dem auch die holländische Philips teilnahm, die ihren Sitz am Vorabend des Kriegs nach Curacao in Holländisch-West-Indien verlegt hatte. Die ungarische Tungsram wurde von den geopolitischen Realitäten eingeholt, indem sie – trotz Bemühungen um Teilnahme an der von General Electric geleiteten Organisation – letztendlich weiter im Rahmen des kontinentaleuropäischen Kartells tätig bleiben musste. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Glühlampenkartell nicht reorganisiert. Das erklärt sich durch grundlegende Interessen- und Kraftverschiebungen, durch die für Unternehmen aus unterschiedlichen politischen Lagern zunehmend schwierige Zusammenarbeit im geteilten Europa und schließlich langfristig auch durch das allmählich in den westeuropäischen Ländern eingeführte Kartellverbot.

Internationale Kartelle wurden von ihren Befürwortern mehrfach, wie auf der Weltwirtschaftskonferenz im Jahre 1927, als Mittel für die wirtschaftliche Gesundung der europäischen Wirtschaft sowie für die Beseitigung der noch immer bestehenden politischen Gegensätze nach dem Ersten Weltkrieg dargestellt.[9] Der Leiter der französischen Delegation, Louis Loucheur, befürwortete sie beispielsweise als Mittel, um Zölle abzubauen und als Organisationen, welche die durch die Versailler Friedensverträge verstärkte territoriale Zersplitterung Europas überwinden und dadurch Europa helfen könnten, sich der Wirtschaftsmacht der USA zu stellen.[10] Diese Idee ist auch in mehreren Konzepten für die Errichtung regionaler Wirtschaftsblöcke, die den Ausweg aus der Weltwirtschaftskrise suchten, erkennbar.[11] Auch wenn diese Ideen (einer privatwirtschaftlichen Kooperation mit eventuell internationaler Aufsicht zwecks grenzübergreifender Rationalisierung, die auch zum Zollabbau hätte beitragen können) nicht in dieser Form in die wirtschaftspolitische Praxis umgesetzt wurden, sind sie als kooperativer Lösungsansatz für die strukturellen Probleme der europäischen Industrie nach dem Krieg bemerkenswert. In diesem Sinne warb der Generaldirektor des Glühlampenkartells, Dr. William Meinhardt, für internationale Kartelle mit dem Argument, sie würden einen praktischen Weg zeigen,

„…der aus der Zerrüttung der Weltwirtschaft in der Kriegs- und Nachkriegszeit mit der Sperrung und Kontrolle der Grenzen, ihren Einfuhr- und Zollschranken, mit dem ganzen überspannten Wirtschaftsprotektionismus und Nationalismus eine Reihe von Staaten, mit der Vernichtung des ausländischen Besitzstandes, der Auslandsmärkte, der Kaufkraft u. a. m. herausführt, und weil durch Zusammenschluß auf horizontaler Grundlage ein Teil dieser Hemmungen überwunden wird, deshalb erfreut sich diese Organisationsform eines ständig steigenden Interesses.“[12]

Die Beteiligung des größten Lampenproduzenten der Welt, der General Electric, an den maßgebenden Kartellfirmen schloss von vornherein aus, dass die europäischen Hersteller grundlegende Interessen der General Electric in Gefahr brachten. Das Glühlampenkartell bot jedoch eine Plattform, auf der die europäischen Produzenten ihre Differenzen aushandeln und überwinden konnten. So setzten sich die europäischen Mitglieder für die Einführung der Lumenbeschriftung der Lampen in Europa und Südamerika ein, die den Qualitätsvorsprung der Kartellprodukte gegenüber den Waren kleiner Außenseiterfabriken veranschaulichte.[13] Sie taten dies gegen den Wunsch der General Electric für die Beibehaltung der einheitlichen Lampenbeschriftung beiderseits des Atlantiks. Das Glühlampenkartell erhöhte die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produzenten in erster Linie durch Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Qualität von Kartellprodukten, sie ebneten Wege des Wissenstransfers und spornten zu Rationalisierungsmaßnahmen dank der fixen Preise an (s. Quelle Paragraph 3, 4, 10). Damit erleichterte das Kartell auch die Abwehr der größten Gefahr der Zwischenkriegszeit – die Lampenlieferungen japanischer Hersteller zu Dumpingpreisen – indem es die Qualität steigerte, Werbekampagnen auf einer gemeinsamen Grundlage startete und die Einführung von Importbeschränkungsverordnungen auf Lampen japanischer Herkunft durch koordinierte Lobbyarbeit erleichterte.[14]

Internationale Kartelle konnten unter Umständen die in der Zwischenkriegszeit und insbesondere in den 1930er Jahren herrschenden wirtschaftsnationalistischen Maßnahmen überwinden. Gleichzeitig profitierten sie von wirtschaftsnationalistischen Institutionen und Konzepten und gestalteten diese mit. Einige Beispiele aus dem Agieren der Tungsram AG sollen das verdeutlichen.

Die hohen Zollschranken, Devisenvorschriften und die Unterstützung der einheimischen Produzenten zwangen die Unternehmen zu einer zunehmend „national“ ausgerichteten Vertriebspolitik wie der Betonung ihres „nationalen“ Charakters auf dem jeweiligen Absatzmarkt oder die Errichtung von nationalen Produktionsstätten.[15] Die Überwindung dieser Handelsbarrieren bereitete kleineren, bzw. finanziell schwächeren Konkurrenten erhebliche Schwierigkeiten. Philips und Osram leisteten dem ungarischen Partner, Tungsram, 1938 finanzielle Hilfe für den Ankauf von zwei jugoslawischen Glühlampenfabriken. Zwar hatten diese lokalen Konkurrenten in erster Linie den Verkauf der Lampen von Tungsram gefährdet, da dieser Markt in der internen Absprache zwischen Philips, Osram und Tungsram zum Großteil dem ungarischen Unternehmen zugeteilt worden war. Die nationalen Industrieförderungsmaßnahmen für die jugoslawischen lokalen Unternehmen drohten jedoch den Absatz von Kartellprodukten generell zurück gehen zu lassen, deswegen halfen die Kartellpartner Tungsram bei der Bekämpfung der gefährlichsten Konkurrenten. Das internationale Kartell beabsichtigte also die Entwicklung der jugoslawischen Glühlampenindustrie zu verhindern, während gleichzeitig die neue Tungsram-Fabrik, als Kartellrepräsentant, vorhergesehen war, sich als nun „nationales Unternehmen“ lokaler Industrieförderungsmaßnahmen zu bedienen.[16]

Die Zugehörigkeit zum internationalen Kartell sowie zu den amerikanischen Leitunternehmen der Industrie wie der General Electric diente Tungsram auch als ein Werbeargument für den angestrebten Status eines „Weltkonzerns“. In der infolge der Versailler Friedensverträge gespannten politischen Lage Ostmitteleuropas war es für den Verkauf der Tungsram-Produkte notwendig, das Unternehmen als eines darzustellen, das nicht nur ungarische Interessen repräsentierte. Tungsram argumentierte in ihrer Eingabe an das rumänische Handelsministerium um die Erlaubnis der Gründung einer Glühlampenfabrik mit genau diesen engen Beziehungen als Garantie für ihre Fähigkeit, Qualitätsprodukte herzustellen und damit der rumänischen Wirtschaft durch geringen Energieverbrauch und potentielle Exportchancen mehr zu dienen als ein einheimisches Unternehmen.[17]

Die Zugehörigkeit zum Kartell sollte auch sichern, dass die Mitglieder in einem geregelten Rahmen auf dem Markt agierten, also die einheimische Industrie keiner gefährlichen Konkurrenz aussetzten. So leiteten Philips und Telefunken 1933 in Deutschland und Österreich eine Zeitschriftenpropaganda gegen Tungsram ein: Tungsram verkaufe zwar Lampen in Deutschland, dies bedrohe jedoch nicht die Interessen der deutschen Industrie (Profitabilität, Arbeitsplätze), da sich Tungsram den Regeln des Glühlampenkartells verpflichtet habe. Die von diesem „jüdischen“ Unternehmen vertriebenen Radioröhren gefährdeten jedoch die gerade eingeleitete ständische Umorganisation der deutschen Radioindustrie, indem diese Produkte ohne internationale Kartellabsprache zu Dumpingpreisen und meist durch jüdische Kaufleute in Deutschland verkauft würden.[18]

Besonders für kleinere Mitglieder des Kartells, die ihre Tätigkeit auf einige wenige Regionen begrenzen sollten, bzw. im Falle politischer Spannungen, war es von Bedeutung, dass innerhalb des Kartells nicht nur die Folgen von Zollerhöhungen durch höhere Preise oder durch die geeignete geographische Verteilung der Kontingente gedämpft werden konnten. Die Partner unterstützten sich wiederholt gegenseitig dabei, auf die Regierungen bei der Gestaltung ihrer Handelspolitik Einfluss auszuüben, um den Partnern ausreichende Einfuhrmöglichkeiten zu sichern und Außenseiter fernzuhalten.[19] Die enge internationale Organisation verlieh den Kartellmitgliedern eine starke Verhandlungsposition gegenüber nationalen Regierungen. So verhandelten Osram und Tungsram 1936 über die Zukunft der lokalen Industrie in Österreich, d. h. über das Tempo und die Art und Weise, wie einige kleine lokale Glühlampenfabriken geschlossen werden sollten.[20]

Auf diese Weise gestalteten internationale Kartelle auf der rhetorischen wie auf der praktischen Ebene Wirtschaftsnationalismus mit, indem sie ihn umgingen oder sich seiner Instrumente bedienten.

Anhand des internationalen Glühlampenkartells, das als Vorbild für weitere Kartellabsprachen in der Elektroindustrie diente, lässt sich erkennen, mit welchen institutionellen Lösungen europäische Unternehmen auf die am Ende des Ersten Weltkriegs sichtbar gewordenen weltwirtschaftlichen und -politischen Veränderungen reagierten und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den außereuropäischen Konkurrenten wiederzuerlangen bzw. zu stärken suchten. Da streng organisierte internationale Kartelle eine Lernplattform im Sinne von technologischer Entwicklung, Marktbearbeitung und Überwindung von Handelsschranken anboten, können sie zur Analyse der Entstehung einer „business community“ dienen, die aus den nationalen Gegensätzen profitieren lernte – und damit auch wie und inwiefern Europa als wirtschaftlicher Raum durch Kartelle geregelt und organisiert sowie mit Nordamerika verwoben wurde. 


[1] Essay zur Quelle: General Patent and Business Development Agreement (1924); [Auszüge].

[2] Stocking, George W.; Watkins, Myron W., Cartels in Action. Case Studies in International Business Diplomacy, New York 1946, S. 304–362; Reich, Leonard S., Lighting the Path to Profit. GE's Control of the Electric Lamp Industry, 1892–1941, in: The Business History Review 66 (1992), H. 2, S. 305–334; Die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt 1929 bis 1933. Außenwirtschaftliche Strategien unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise, Frankfurt am Main 1984.

[3] Fears, Jeffrey, Cartels, in: Jones, Geoffrey; Zeitlin; Jonathan, The Oxford Handbook of Business History, Oxford 2009, S. 268–292, hier S. 271.

[4] Schröter, Harm G., Cartelization and Decartelization in Europe 1870–1995. Rise and Decline of an Economic Institution, in: Journal of European Economic History 25 (1996) H. 1, S. 129–153, insb. 133–142.

[5] Wurm, Clemens A., Politik und Wirtschaft in internationalen Beziehungen. Internationale Kartelle, Außenpolitik und weltwirtschaftliche Beziehungen 1919–1939. Einführung, in: Wurm, Clemens A. (Hg.), Internationale Kartelle und Außenpolitik. Beiträge zur Zwischenkriegszeit, Stuttgart 1989, S. 1–32

[6] Glimstedt, Henrik, Between National and International Governance. Geopolitics, Strategizing Actors and Sector Coordination in Electrical Engineering in the Interwar Era, in: Morgan, Glenn; Kristensen, Peer Hull; Whitley, Richard (Hgg.), The Multinational Firm. Organizing across Institutional and National Divides, New York 2001, S. 125–152, ins. S. 134–135; Reich, Cartels, S. 317.

[7] Reich, Leonard S., General Electric and the World Cartelization of Electric Lamps, in: Kudo, Akira; Hara, Terushi (Hgg.), International Cartels in Business History, Tokyo 1992, S. 213–228.

[8] Luxbacher, Günther, Massenproduktion im globalen Kartell. Glühlampen, Radioröhren und die Rationalisierung der Elektroindustrie bis 1945, Berlin 2006, S. 343.

[9] Vgl. die Beiträge deutscher und französischer Vertreter in: Resch, Andreas, Phases of Competition Policy in Europe. UC Berkeley: Institute of European Studies, 2005, URL: (11.01.2011), S. 5–6; D’Alessandro, Michele, Between Governments and Private Actors. League of Nations‘ Attempts at Stabilizing World Markets 1925–1931, Vortrag auf der Tagung „Power, Institutions and Global Markets. Actors, Mechanisms and Foundations of World-Wide Economic Integration, 1850–1930”, Universität Konstanz, 26–28. Juni 2008; Verlauf und Ergebnis der Internationalen Wirtschaftskonferenz des Völkerbundes zu Genf (vom 4. bis 23. Mai 1927). Wiedergabe der Plenar- und Kommissionssitzungen. Zusammengestellt von Konsul Dr. E. Respondek. Mit einem Vorwort versehen von C. Lammers, Berlin 1927.

[10] Hara, Terushi, La conférence économique internationale de 1927 et ses effets sur la formation des cartels internationaux, in: Barjot, Dominique, International Cartels Revisited, Caen, 1993, S. 265–272.

[11] Brussière, Eric, La SDN, les cartels et l’organisation économique de l’Europe durant l’entre-deux-guerres, in: Barjot, Dominique, International Cartels Revisited, Caen 1993, S. 273–283.

[12] Aus der Praxis der internationalen Wirtschaftsverständigung. Aufsatz, veröffentlicht in „Nord und Süd“. Monatsschrift für internationale Zusammenarbeit (August 1928), H. 8, S. 95–105, hier S. 97–98.

[13] Landesarchiv Berlin, Osram, A Rep. 231, Nr. 297, Dr. W. Geiss, The memorandum of Mr. C[lark H.]. Minor, [International General Electric Co., New York].

[14] Vgl. Luxbacher, Massenproduktion, S. 371.

[15] Jones, Geoffrey, Multinationals and Global Capitalism from the Nineteenth to the Twenty-first Century, Oxford 2005, S. 31.

[16] MOL (Ungarisches Nationalarchiv) Z601_221_890, Josef Theodor Salamon an Herrn Urbanitch Milan, königl. Jugosl. Handelsminister, Belgrad, 24. Januar 1936; MOL, Z601_221_891, F/Kn., Tungsram an die Direktion der Osram, Berlin, 15. April 1938; Fgy/KI 12, Tungsram an Kön. Ung. Handelsministerium, Ujpest, 27. Dezember 1938; (RV/ [Vilmos (Wilhelm) Rosenfeld, Exportdirektor], Tungsram, Konzept des Briefes an Osram und Philips, Ujpest, 25. Juni 1928.

[17] MOL, Z601_247_973, Hohes Ministerium, 14. November(?) 1936; Z601_247_973 Brief RV/Et [Exportdirektor Rosenfeld] an Herrn Roland Bauer, [Direktor der Tungsram, Bukarest], Betr. Petrosani, Ujpest, 26. September 1935.

[18] MOL, Z601_3, Kremenezky A.-G., Direktor Liebel an Generaldirektor Leopold Aschner, Tungsram. Betr.: Artikel in „Der Wiener Tag“, Wien, 4. November 1933.

[19] MOL, Z 604_51_65, Brief Osram, Berlin an Tungsram, Ujpest bei Budapest, 30. September 1933; Z604_1_1, Memorandum RV/ET [Exportdirektor Rosenfeld], 1933 Betr: Gegenseitige Unterstützung der Phoebus-Partner [im Falle von Einfuhrschwierigkeiten], Ujpest, 29. Dezember.

[20] Die Voraussetzung dafür war jedoch die Vereinbarung des Kartells mit dem größten Lampenhersteller im österreichischen Besitz, der ELIN A.-G. MOL, Z 609_91_66, Johann Kremenezky A.G. an Generaldirektor Leopold Aschner, Tungsram, Ujpest. Betr: Verhandlungen mit ELIN, Wien, 23. Januar 1936.



Literaturhinweise
  • Kudo, Akira, Terushi Hara (Hgg.), International Cartels in Business History, Tokyo 1992.
  • Pohl, Hans (Hg.), Kartelle und Kartellgesetzgebung in Praxis und Rechtsprechung vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, Stuttgart 1985.
  • Schröter, Harm G., Small European Nations and Cooperative Capitalism in the Twentieth Century, in: Chandler, Alfred D. Jr.; Amatori, Franco; Hikino, Takashi (Hgg.), Big Business and the Wealth of Nations, Cambridge 1997, S. 176–204.
  • Stocking, George W.; Watkins, Myron W., Cartels or Competition? The Economics of International Controls by Business and Government, New York 1948.
  • Wurm, Clemens A. (Hg.), International Cartels and Foreign Policy. Studies on the Interwar Period, Stuttgart 1989.

General Patent and Business Development Agreement (1924); [Auszüge][1]

„The undersigned, and they with or for their respective subsidiary companies and for their respective successors and assigns, have joined to sign and agree as follows:

1 SCOPE

This Agreement relates to the entire business of each of the parties hereto in incandescent lamps, as hereafter defined.

For the purpose of this Agreement the incandescent lamp is defined as comprising all electric lamps for illuminating, heating or medical purposes, operating by any or all of the following methods: incandescence of a refractory filament, luminescence of gas, cathode incandescence (except so called arc or enclosed arc-lamps, not operating in a sealed container, and also excepting Neon, X-Ray and Radio tubes), and all of the aforesaid are hereinafter comprehend by the word lamps.

2 PURPOSE OF THE AGREEMENT

The purpose and intent of this Agreement is to secure the cooperation of all parties in:

1) providing for more advantageous utilization of their manufacturing facilities in producing lamps,

2) securing and maintaining a uniformly high quality of product,

3) arriving at more economical arrangements for the distribution of the product,

4) promoting more efficient methods of electric illumination and the increased use of light to the advantage of the consumer,

with the understanding that all parties are to continue their business on independent lines […].

3 STANDARDIZATION

The parties hereby agree to adopt, within a period to be fixed by the General Board, the recommendations of the Incandescent Electric Lamp Manufacturers’ Technical Association made at the meeting held in Paris, April 14-16-1924, with respect to standardization, lamp efficiency and other related matters.

4 EXCHANGE OF INVENTIONS AND EXPERIENCE […]

5 BASIS FOR DETERMINING RELATIVE POSITION OF PARTIES

Including all amendments made by the General meeting as per resolution numbers indicated in marginal note parallel to sections or paragraphs altered or added.

(A) Basic Period.

1. The total sales of each of the parties hereto in the territories covered by this Agreement will be ascertained according to its effective net sales in one of the preceding years, amongst which it must choose either the year 1922, the year 1923, or the year running from July 1-1922, to June 30-1923, with the following exceptions […]

(D) Territorial Groups

1. For the purpose of the allotments, proportions and sharing in the business, as herein defined, two or more countries may be formed into a group.

2. All countries other than Home Countries and other than the British Colonies are combined into one Group – called Common Territory.

3. No groups can be formed which include any one of the following countries, called Home Countries:

Austria, Belgium, Brazil, China, France, Germany, Great Britain, Holland, Hungary, Italy, Japan, Spain. […]

(E) In determining any allotments, business based on the sales made in or to the United States of North America and Canada (including Newfoundland) shall not be considered.

6 METHOD OF MAINTAINIG RELATIVE POSITION OF PARTIES

(A) 1. Each party participating in any country or established group of countries will be entitled to make sales in such territory up to the number of units corresponding to its Local Participating Percentage. All excess over that number shall be regarded as growth due to cooperative effort, and the profit thereon shall be divided between the several parties in deficit in such territory. […]

PERCENTAGE OF PENALTY TO BE PAID

Individual average price up to and including American Gold cents

Per cent

But not less than % of the general average price

Under 7

10

5

From 7.01 – 8

12 ½

6 ¼

From 8.01 – 9

15

7 ½

[…] Over 14

40

20

[…]

10 ORGANIZATION

(A) General Meeting

1. A GM of all parties signatory to the Agreement will be called at least once a year. […]

2. The GM will have supreme authority in all matters relating to the Agreement and will supervise the carrying out of its provisions except in so far as it may delegate, either generally or specifically, its powers to the General Board. Its decisions are binding for the General Board, for the management, and for the parties hereto.

3. At each GM one vote will be given for every million units in the effective sales in the Basic Period,

4. […] decisions in the GM are to be carried by three-quarters’ majority of the votes cast,

(A) Local Meetings – The interested parties in each of the individual countries listed in Article 5, referred to as Home Countries, will take part in a Local Meeting for such country, which will watch over the special interests of that country in relation to the Agreement. The voting power of each party therein will be according to its Local Participating Percentage. A party forming a bloc with its licensees also shall cast the votes based on its licensees’ effective sales. Decisions can only be adopted by a majority of two-thirds of the votes cast, except as may be otherwise provided herein. […]

(B) General Board

1. The administration of the Agreement will be under the supervision and direction of a General Board, which will have jurisdiction over matters relating thereto, subject to decisions of the General Meeting.

2. Membership of the General Board will be made up, as indicated below, of representatives of each of the following groups which may subscribe hereto:-

Osram Group3 Representatives

Philips Group3

Overseas Group[2]2

Compagnie des Lampes Group1 Representative

Kremenezky Group1

Societa Edison Clerici Group1

Spanish Group1

Swedish, Swiss and German Groups1

Tokyo Electric Co. Group1

Vereinigte Group1

[…]

6. Decisions in the GB are to be carried by three-quarters’ majority of the votes cast, each representative having one vote, and may not be contrary to the conditions of the Agreement. […]

12 INCLUSION OF OTHER PARTIES

(A) So far as is possible, the benefits of this Agreement will be extended to other reputable and well established manufacturers of lamps, through a formal procedure to be laid down by the General Board, in which case the Participating Percentages of each party hereto shall be altered accordingly. […]

13 PURCHASE AND SALE OF BUSINESS BELONGING TO PARTIES HERETO

(A) The obligations assumed by each party under this Agreement shall automatically pass to its General Successor. […]

(B) Any party hereto is allowed to purchase independently a part or the whole of another party’s business, but in buying such business it must comply with such general requirements as the GB may prescribe as a condition precedent to the purchaser obtaining a corresponding increase of its Participating Percentages under the terms of this Agreement.

14 ACQUISITION OF OTHER LAMP MANUFACTURING INTERESTS

(A) No party shall interest itself directly or indirectly in the business of a lamp manufacturer not a party. In principle it is understood that if opportunity offers of acquiring other lamp manufacturing interests, such acquisition shall be made for the joint account of the parties hereto, and that no party will be proceed independently of the others in either negotiation or purchase of such lamp manufacturing interests, and that each party will act only in agreement with the others in such matters.

(B) The foregoing shall not of itself prevent any party from building new factories or acquiring others for the sole purpose of providing of such party’s business covered by this Agreement. […]

15 DURATION OF AGREEEMENT AND PRIVILEGE OF WITHDRAWAL THEREFROM

(A) Any party may withdraw from this Agreement at the end of a fiscal period. […]

22 ENFORCEMENT

(A) The parties to this Agreement hereby bind themselves, severally and jointly, to observe the terms and conditions thereof in a spirit of mutual cooperation, fully realizing that in specific cases defined therein individual sacrifice may be immediately demanded in return for benefits which shall ultimately accrue from their common endeavour.

(B) They further agree that they will severally and jointly appoint the corporation (société anonyme) Phoebus S. A. Compagnie industrielle pour le Dévélopment de l’Eclairage (hereinafter referred to as Phoebus) having its principal office in Geneva, Switzerland, as the Bearer of their Rigths (Porteur des Droits) insofar that it shall have the right to enforce on their behalf and in the name of said Phoebus their common and individual rights under this Agreement and further to enforce in particular the following. […]”


[1] Ungarisches Nationalarchiv Z 609 – 296 – 1069.

[2] GE CUBA; Australia, Rio, Mexico South Africa etc.



Für das Themenportal verfasst von

Mária Hidvégi

( 2011 )
Zitation
Mária Hidvégi, Internationale Kartelle und der europäische Wirtschaftsraum der Zwischenkriegszeit, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2011, <www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1538>.
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