Am 9. November 2014 jährte sich der Fall der Berliner Mauer zum 25. Mal und ließ angesichts des „von Jahrfünft zu Jahrfünft sich steigernde[n] Feierkult[s] um den Jahrestag des Mauerfalls“ ein besonderes Jubiläum erwarten. Zwar lenkt das Mauerfalljubiläum die öffentliche Aufmerksamkeit alljährlich auf die Öffnung der innerdeutschen Grenze, aber die Feierlichkeiten zum 25-jährigen Jubiläum sollten nicht nur an das Ereignis im Jahr 1989 erinnern, sondern selbst zum Ereignis werden. Ziel war es, ein dezidiert europäisch ausgerichtetes Jubiläum zu gestalten, weshalb unter anderem Michail Gorbatschow und Lech Wałęsa als Ehrengäste geladen waren und Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede beim zentralen Festakt die Verdienste der osteuropäischen Demokratiebewegungen als Wegbereiter der „Wende“ besonders hervorhob. Für große Aufmerksamkeit sorgte aber vor allem eine aufwendig inszenierte Lichtinstallation aus etwa 8.000 illuminierten Ballons, die den Verlauf der Berliner Mauer über eine Strecke von rund 15 Kilometern nachzeichneten. [...] In die vermeintlich von Leichtigkeit und Euphorie geprägten Jubiläumstage mischten sich auch die von Begeisterung bis Empörung reichenden Reaktionen auf eine weitere Kunstaktion, die das historische Jubiläum nicht primär zur Erinnerung an die Vergangenheit, sondern zur politischen Gegenwartskritik nutzte. Dieser Beitrag stellt die Aktion anhand einer Videoquelle vor und erläutert daran zum einen, wie die performative Umdeutung erinnerungskultureller Praktiken als politisches Instrument genutzt wurde, und zum anderen, welche Bedeutung dem Mauerfalljubiläum im Speziellen und Jubiläen im Allgemeinen in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur zukommt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 hat in weiten Teilen der europäischen politischen und medialen Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt. Die Rede ist von einem politischen „Beben“ in der EU, von einer „Ohrfeige“ des Bundesverfassungsgerichts für den Europäischen Gerichtshof. Es ging um die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank und das höchste deutsche Gericht gab den Klägern recht, die argumentiert hatten, dass die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die Anleihekäufe nicht hätten zulassen dürfen, weil sie von der Europäischen Zentralbank nicht ausreichend begründet worden wären. Entscheidender als dieses Detail war aber die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Dezember 2018 stellte, der entschieden hatte, dass die Politik der EZB im Rahmen des Staatsanleihekaufprogramms mit dem europäischen Recht zu vereinbaren sei.
Wenn die Einwohner und Einwohnerinnen fast aller europäischer Staaten Ende März jeden Jahres ihre Uhren um eine Stunde vorstellen, dürften die wenigsten dies als Akt der europäischen Integration wahrnehmen. Angesichts der wiederkehrenden Debatten um die Auswirkungen auf die „innere Uhr“ erscheint die Zeitumstellung als von vielen ungeliebte technische Routine. Der Vorstoß der französischen Regierung aus dem Jahr 1975 mit einem Memorandum eine „Koordinierung auf Europäischer Ebene zur Einführung eines Sommerzeitsystems“ zu erreichen und die Partner der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) davon zu überzeugen, mit der Sommerzeit „im täglichen Leben ihre Einheit und Solidarität bekunden“ zu können, ist kein prägender Baustein der europäischen Identität geworden. [...]
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, wie und wo sich Ungarn selbst auf der „mental map“ Europa verordnet hat und verordnet. Während des Sozialismus lag der Wahrnehmung der meisten Ungarn dabei eine klare Ost-West-Dichotomie zugrunde, der zufolge der „Osten“ mit der UdSSR begann und Ungarn damit ein Teil Westeuropas war. Diese Sicht blieb auch nach dem Zusammenbruch des Sozialismus dominant, wobei Westeuropa für die Ungarn nun in noch stärkerem Maße für „Europa“ im allgemeinen stehe. Daran ändert auch die teils kritische Sicht eines mit der EU gleichgesetzten „Europa“ nichts.