Vom 17. bis zum 20. Oktober 1909 tagte in Paris der erste internationale Landschaftsschutzkongress (Congrès International pour la Protection des Paysages), oder, wie er von den deutschen Teilnehmern genannt wurde: der erste „internationale Heimatschutzkongreß“. Auf Einladung der französischen Société pour la Protection des Paysages trafen sich vier Tage lang Vertreter verschiedener europäischer Vereinigungen, die sich der Traditions- und Landschaftsbewahrung verschrieben hatten. Sie berichteten einander über die Probleme und Erfolge in ihren jeweiligen Herkunftsländern, tauschten sich aus und knüpften Kontakte. Bereits drei Jahre später, im Juni 1912, fand ein erneuter Kongress dieser Art statt, diesmal auf Einladung des deutschen Bundes Heimatschutz. Man tagte wiederum vier Tage, nun in Stuttgart, und es waren nicht nur Vertreter der verschiedenen europäischen Verbände angereist, sondern auch Abgesandte der nationalen Regierungen. [...]
Im Laufe des 19. Jahrhunderts änderten sich die Anstellungsverhältnisse von Erzieherinnen und Lehrerinnen in Deutschland. Es galt weiterhin die zwischen dem späten 16. und 18. Jahrhundert in vielen Ländern sukzessiv verfügte Unterrichtspflicht , doch kam es nun überdies zu einer zunehmenden staatlichen Regulierung des Bildungswesens insgesamt. Infolgedessen wurde auch die Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen stärker reglementiert. So musste für jeden Arbeitsvertrag einer Erzieherin schulpflichtiger Kinder, ob in einer Familie oder als Lehrkraft einer privaten Mädchenschule angestellt, ebenfalls eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung nachgewiesen werden. Mitte des 19. Jahrhunderts fehlte es allerdings an entsprechenden Ausbildungseinrichtungen. So gab es beispielsweise im Königreich Sachsen bei der Einführung der Lehrerinnenprüfung am 17. Juni 1859 nur einen Ort, das Lehrerinnenseminar in Callnberg, an dem Interessentinnen eine entsprechende Ausbildung absolvieren konnten. [...]