Als am 2. Oktober 1990 mit dem „Vertrag zwischen elf deutschen Ländern und der Französischen Republik über den Europäischen Kulturkanal“ die Grundlage für den grenzüberschreitenden Sender ARTE geschaffen wurde, waren einige europäische Medienprojekte bereits gescheitert. Nicht nur technische und politische Hürden mussten genommen werden, sondern auch erhebliche juristische, organisatorische und inhaltliche Schwierigkeiten galt es zu meistern, um die Idee eines europäischen Fernsehsenders zu verwirklichen.