The General Assembly of the United Nations approved the Universal Declaration of Human Rights on 10 December 1948. This document reflected a very widely shared sense of revulsion at the crimes committed by the Hitler state in its period in power from 1933-45. Without the Second World War, this document would never have been drafted, let alone approved by communist and non-communist countries alike. This non-binding statement of principles set in motion other measures which established legal sanctions for human rights violations by states. Regional conventions on human rights were signed in Europe, Latin America and Africa. In 1966, the United Nations agreed two covenants on human rights, one on social and economic rights and a second on civil and political rights. Ten years later these came into force as instruments of international law. [...]
Im Übergang von den 1960er zu den 1970er Jahren herrschte innerhalb des westlichen Bündnisses Konsens über die Opportunität einer Entspannung in den Ost-West-Beziehungen. Den USA ging es um die Wahrung von Gleichgewicht und Stabilität. Frankreich wollte seinem Bedürfnis nach Eigenständigkeit als Großmacht Geltung verschaffen. Die Bundesrepublik strebte nach Regelungen, die die deutsche Frage offen hielten und Chancen für eine Liberalisierung des Ostblocks boten. Neben dieser prinzipiellen Übereinstimmung gab es im Dreieck Bonn-Paris-Washington allerdings auch deutliche Irritationen. Frankreich sah seine bis dahin privilegierte Stellung im Verhältnis zur Sowjetunion bedroht und gemeinsam mit den USA fürchtete es die als unberechenbar erscheinende Dynamik der Ostpolitik. Obwohl die Bundesrepublik keine Anhaltspunkt für eine Lockerung ihrer Westbindung bot, spielte das Gespenst von Rapallo in der westlichen Wahrnehmung noch immer eine gewisse Rolle[...]
Bücher haben nicht nur einen intellektuellen und kulturellen Wert, sondern sie sind auch Waren, mit denen regional, national und global Handel betrieben wird. Um Autoren ein finanzielles Auskommen zu sichern, das ihnen erlaubt, Schreiben berufsmäßig zu betreiben, ist der Schutz von Urheber-, Übersetzungs- und Verwertungsrechten nötig, der garantiert, dass jedes verkaufte Exemplar Tantiemen für den Autor und Erträge für den Verleger abwirft. Das zentrale Problem eines solchen Urheberschutzes ist seine räumliche Begrenzung. Denn Recht und Gesetze sind an Staaten und damit an ein räumlich begrenztes Territorium gebunden, über das hinausgehend sie nur geschützt werden können mit Hilfe internationaler Abkommen, die die Rechte ausländischer Autoren gegenüber inländischen Verwertern anerkennen. [...]