Im Prozess der Vereinigung beider deutscher Staaten sowie der Überwindung von über vierzig Jahren Teilung und Ost-West-Konflikt markiert der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ eine entscheidende Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte. Er regelt endgültig die äußeren Bedingungen der Wiedervereinigung, stellt die uneingeschränkte Souveränität Deutschlands auf dem Staatsgebiet der BRD und der DDR, einschließlich Berlins, wieder her und macht sie völkerrechtlich verbindlich. Mit der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Übereinkunft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den USA und der UdSSR ist ein gesonderter Friedensvertrag über die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs nicht mehr nötig. [...]
Als Symptome eines vehementen und rapiden Bedeutungsverlustes von Kirche und kirchengebundener Religion in Deutschland wurden die zunehmenden Kirchenaustritte und gesellschaftliche Entwicklungen wie ansteigende Scheidungszahlen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gesehen. Der vorliegende Beitrag rekonstruiert dagegen die Diskurse der Zeit, um die Stellung der Kirche in der Gesellschaft kommunikationsgeschichtlich zu analysieren. Dabei werden zum einen die Politische Theologie und ihre zentralen Deutungsmuster, Leitbegriffe und Argumentationsweisen und daraus resultierende semantische Verschiebungen betrachtet. Zum anderen werden die historischen Bedingungen in den Blick genommen, unter denen die „Wende zur Welt“ der Kirche zu einem gesellschaftlich relevanten Thema wurde. Die Präsenz des Themas in der damaligen Presse wird zu einem Beleg für die gesellschaftliche Relevanz von Kirche und Religion um 1968.