„‚Trajectorism‘ is the great narrative trap of the West and is also, like all great myths, the secret of its successes in industry, empire and world conquest.“ Die Quintessenz der westlichen Epistemologie bestehe, so Arjun Appadurai, in Zielgerichtetheit: Sie sichere den Erfolg des (west-)europäischen Zivilisationsmodells, stelle aber zugleich die größte „Falle“ des (west-)europäischen Selbstverständnisses dar. Appadurai nennt „trajectorism“ das, was andere ForscherInnen als Teleologie bezeichnen. Er versteht darunter die Auffassung der Zeit als einem Pfeil, der in eine präzise Richtung zeigt, sowie von historischen Prozessen und von der Geschichte selbst als Träger eines einheitlichen Telos.
Die Frage nach der demokratischen Legitimation der Europäischen Union gehört zu den Hauptproblemen der politik- und rechtswissenschaftlichen Europa-Forschung. Daher erstaunt es, dass die Geschichtswissenschaft in dieser Debatte bislang sehr wenig präsent ist. Hier konzentrierte man sich zunächst auf die Erforschung der politischen und wirtschaftlichen Aspekte der europäischen Integration, seit etwa zehn Jahren dominieren gesellschafts- und vor allem kulturgeschichtliche Perspektiven die Forschung. Dabei könnte ein geschichtswissenschaftlich orientierter Zugang zu dem Problem des Demokratiedefizits die Debatte durchaus bereichern. Er könnte fragen, welche Bedeutung das Problem der demokratischen Legitimation in der Gründungsphase der EU, insbesondere bei der Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) oder auch der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatte.
Die Proklamation der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ am 5. August 1950 im Kursaal von Bad Cannstadt nimmt einen festen Platz in der Erinnerungskultur der deutschen Vertriebenenverbände ein. Regelmäßig zu den runden Jahrestagen, wie in diesem Jahr mit einem Festakt im Stuttgarter Schloss, wird ihr Charakter als ein Dokument von „unschätzbarer Bedeutung“ für Europa aufs Neue hervorgehoben. In der „Charta“ verzichteten die Vertreter der Landsmannschaften und der zentralen Vertriebenenverbände auf „Rache und Vergeltung“ für das erlittene Unrecht und proklamierten ihre Bereitschaft, sich am Aufbau eines neuen Europa zu beteiligen. [...]
Als Symptome eines vehementen und rapiden Bedeutungsverlustes von Kirche und kirchengebundener Religion in Deutschland wurden die zunehmenden Kirchenaustritte und gesellschaftliche Entwicklungen wie ansteigende Scheidungszahlen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gesehen. Der vorliegende Beitrag rekonstruiert dagegen die Diskurse der Zeit, um die Stellung der Kirche in der Gesellschaft kommunikationsgeschichtlich zu analysieren. Dabei werden zum einen die Politische Theologie und ihre zentralen Deutungsmuster, Leitbegriffe und Argumentationsweisen und daraus resultierende semantische Verschiebungen betrachtet. Zum anderen werden die historischen Bedingungen in den Blick genommen, unter denen die „Wende zur Welt“ der Kirche zu einem gesellschaftlich relevanten Thema wurde. Die Präsenz des Themas in der damaligen Presse wird zu einem Beleg für die gesellschaftliche Relevanz von Kirche und Religion um 1968.
Die Frage nach der demokratischen Legitimation der Europäischen Union gehört zu den Hauptproblemen der politik- und rechtswissenschaftlichen Europa-Forschung. Daher erstaunt es, dass die Geschichtswissenschaft in dieser Debatte bislang sehr wenig präsent ist, hier konzentrierte man sich zunächst auf die Erforschung der politischen und wirtschaftlichen Aspekte der europäischen Integration, seit etwa zehn Jahren dominieren gesellschafts- und vor allem kulturgeschichtliche Perspektiven die Forschung. Dabei könnte ein geschichtswissenschaftlich orientierter Zugang zu dem Problem des Demokratiedefizits die Debatte durchaus bereichern. Er könnte fragen, welche Bedeutung das Problem der demokratischen Legitimation in der Gründungsphase der EU, insbesondere bei der Entstehung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl oder auch der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hatte. [...]
Innerhalb der Machtstrukturen des Staates im 19. Jahrhundert nimmt die Beziehung zwischen Monarch, Regierung und Parlament eine zentrale Stellung ein. Der Vergleich dieses zumeist dualistisch strukturierten Verhältnisses in den Ländern Europas zeigt über¬wiegend europäische Gemeinsamkeiten und nicht nationale Unterschiede, so dass für diesen Bereich der Verfassung weder von einem „deutschen Sonderweg“ noch von einer „exception française“ gesprochen werden kann. Der europäische Verfassungstyp des „monarchischen Konstitutionalismus“ setzte sich innerhalb der allermeisten Verfassungsstaaten durch. Erklären lässt sich dies unter anderem mit der „Funktionalisierung“ des Monarchen während der dynamischen Verfassungsentwicklung im langen 19. Jahrhundert zwischen 1789 und 1918/22.