This essay discusses the sexual education manual Mīlestības vārdā (In the Name of Love) (1981), written by the Latvian doctor Jānis Zālītis. A bestseller in both Latvia and the neighboring Lithuania, the book has contributed significantly to the social norms and attitudes towards gender and sexuality in late Soviet societies of the Baltic countries. This essay presents the historical context of the writing and the reception of this book, as well as provides a feminist and queer reading of some of its main ideas. Namely, the essay argues that Mīlestības vārdā, despite its “scandalous” reputation, was essentially a conservative book, which reproduced the predominant patriarchal and heteronormative understandings. The book entrenched the idea that hierarchical gender differences were essential to sustaining stable marriages, and that sexuality could be strictly divided into “normal”, meaning leading towards procreation, and “perverse,” meaning non-procreative and therefore morally wrong and detrimental to Soviet society.
Unter den veröffentlichten Leserbriefen an die Redaktion der Zeitschrift Die Ehe. Monatsschrift für Ehewissenschaft, -Recht und -Kultur findet sich im Jahrgang 1929 die Anfrage einer Leserin „in einer Sache […], die so eigenartig ist, daß es sich wohl lohnt, sie den Lesern vorzulegen.“ Die anonymisierte Verfasserin des Briefes bittet um Antwort auf die Frage, „ob moralische oder gesetzliche Bedenken gegen die Ehe einer Weißen mit einem Neger existieren“. [...]
Sexualität und Geschlechterrollen zählten zu jenen soziokulturellen Feldern, die in der BRD und in Österreich in den Nachkriegsjahren besonders heftig diskutiert wurden. Mehr oder weniger Konsens bestand darüber, dass die NS-Geschlechterimages und die mit ihnen einhergehende pro- und antinatalistische Sexualideologie nur mehr zwecks Abgrenzung aufgerufen werden konnten. Sollte man also bei der Etablierung eines ‚neuen‘ Männer- und Frauenbildes und entsprechender Sexualformen an die Tradition der Weimarer Republik oder sogar des Kaiserreichs in der BRD bzw. an den Ständestaat oder die Erste Republik in Österreich anknüpfen? [...]
Deutschland ist neben der Tschechischen Republik eines von wenigen Ländern Europas, in dem die chirurgische Kastration (Orchiektomie) im Rahmen der Behandlung von Sexualstraftätern bis heute per Gesetz erlaubt ist. Erlassen wurde das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) im August 1969; Anwendung fand die Orchiektomie seitdem nur selten, nicht zuletzt, weil chemische, hormonelle und psychotherapeutische Behandlungsmethoden zunehmend an Bedeutung gewannen. Dennoch: Dass die Bundesrepublik die chirurgische Kastration für Sexualstraftäter überhaupt anbietet, wurde im August 2010 vom Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) beanstandet.
In den 1950er und 1960er Jahren strebten aufgrund ökonomisch-struktureller und gesellschaftlicher Veränderungen vermehrt verheiratete Frauen in den Arbeitsmarkt. Diese Entwicklung vollzog sich weltweit und in rasantem Tempo: waren bis 1940 noch mehrheitlich ledige Frauen berufstätig, stellten bereits 1949 weltweit Ehefrauen die Mehrheit der weiblichen Erwerbstätigen. Vor allem in den Industrieländern führte das enorme Wirtschaftswachstum zu einem steigenden Arbeitskräftebedarf, so dass verheiratete Frauen schon bald als „letzte Arbeitskraftressource“ galten. In Deutschland war Ende der 1960er Jahre ungefähr die Hälfte der berufstätigen Frauen verheiratet. Ihre Anzahl hatte sich seit 1950 verdoppelt. In Ostmitteleuropa lag die Beschäftigungsquote verheirateter Frauen deutlich höher. Bereits 1961 waren in der Tschechoslowakei, der DDR und Polen bereits 60 Prozent erwerbstätig. [...]
„Es ist eine der merkwürdigsten Erscheinungen unseres Jahrhunderts, dieses Loslösen der Frau vom Mann, dieses Gefühl ihrer Selbständigkeit, dieses Bedürfnis, nicht bloss Blüte und Kranz, sondern selbstwirkender Faktor in der Arbeit unserer gewaltigen Zeit zu sein.“ Diese Beschreibung Max Wolfs aus dem Jahr 1892 benennt eine weit verbreitete Verunsicherung, die die zeitgenössische Geschlechterordnung betraf. Es ging um die sogenannte Frauenemanzipation, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts europaweit die überlieferten Geschlechterverhältnisse in Frage stellte. In Wolfs Fall führte die Verunsicherung zu prononcierter Frauenfeindlichkeit. Wolf war Antifeminist und damit erklärter Befürworter einer Bewegung, die ihre Forderungen und Ziele im Deutschen Kaiserreich ebenso lautstark wie öffentlichkeitswirksam zu vertreten wusste. [...]