Die Flugschrift „Gleichstellung aller Rechte der Männer mit den Frauen; oder: Die Frauen als Wähler, Deputirte und Volksvertreter“ (Wien, 1848) entstand an einem Scheidepunkt in der Geschichte der Demokratie. Das, was in der Französischen Revolution vorexerziert worden war, wiederholte und verfestigte sich nun in einer Reihe weiterer europäischer Länder – Frauen waren integraler Bestandteil der Kämpfe um die Abschaffung von Vorrechten, und dennoch wurde ihnen eine Teilhabe an der politischen Gestaltung der Zukunft verwehrt.
Ehe war über Jahrhunderte hinweg religiös kodiert und moralisch aufgeladen, als Institution und zentrale sozio-politische Ordnungsstruktur zugleich untrennbar mit der jeweils herrschenden Geschlechterordnung, also mit Vorstellungen und Konzepten von Geschlechtern und ihrem Verhältnis zueinander, verbunden. Eine wesentliche Grundlage konstituierte die Ehegesetzgebung, die zugleich das Eheverständnis prägte. Diskussionen über Ehe und Ehekritik sowie alternative und utopische Gegenentwürfe zur Ehe verweisen demgegenüber stets auf gesellschaftliche Veränderungen und Umbrüche. [...]
Um 1900 avancierte die Bildpostkarte zu einem Massenmedium. Insbesondere fotografische Ansichtskarten (von Städten, Gebäuden, Landschaften etc.), aber auch (gezeichnete) Humorpostkarten erfreuten sich großer Beliebtheit – als postalisches Nachrichtenmedium sowie als Sammelobjekt einer sich schnell etablierenden Sammelszene. [...]
Der Umfang, in dem die Ehe als Lebensform über Jahrhunderte hinweg religiös kodiert und moralisch aufgeladen worden war, stellt ein oft übersehenes Spezifikum der Europäischen Geschichte dar. Sowohl die Ehegesetzgebung als auch das Eheverständnis sind für die rechtliche, kulturelle und politische Formierung europäischer Gesellschaften grundlegend. Diskussionen über Ehe und Ehekritik sowie alternative und utopische Gegenentwürfe zur Ehe verweisen demgegenüber stets auf gesellschaftliche Veränderungen und Umbrüche. Schließlich sind die jeweilig gültigen normativen Vorgaben im Bereich des Eherechts immer auch eng mit normativen Vorstellungen und Konzepten von Geschlechterbeziehungen und Geschlechterverhältnissen verbunden. [...]
Im Laufe des 19. Jahrhunderts änderten sich die Anstellungsverhältnisse von Erzieherinnen und Lehrerinnen in Deutschland. Es galt weiterhin die zwischen dem späten 16. und 18. Jahrhundert in vielen Ländern sukzessiv verfügte Unterrichtspflicht , doch kam es nun überdies zu einer zunehmenden staatlichen Regulierung des Bildungswesens insgesamt. Infolgedessen wurde auch die Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen stärker reglementiert. So musste für jeden Arbeitsvertrag einer Erzieherin schulpflichtiger Kinder, ob in einer Familie oder als Lehrkraft einer privaten Mädchenschule angestellt, ebenfalls eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung nachgewiesen werden. Mitte des 19. Jahrhunderts fehlte es allerdings an entsprechenden Ausbildungseinrichtungen. So gab es beispielsweise im Königreich Sachsen bei der Einführung der Lehrerinnenprüfung am 17. Juni 1859 nur einen Ort, das Lehrerinnenseminar in Callnberg, an dem Interessentinnen eine entsprechende Ausbildung absolvieren konnten. [...]
„Es ist eine der merkwürdigsten Erscheinungen unseres Jahrhunderts, dieses Loslösen der Frau vom Mann, dieses Gefühl ihrer Selbständigkeit, dieses Bedürfnis, nicht bloss Blüte und Kranz, sondern selbstwirkender Faktor in der Arbeit unserer gewaltigen Zeit zu sein.“ Diese Beschreibung Max Wolfs aus dem Jahr 1892 benennt eine weit verbreitete Verunsicherung, die die zeitgenössische Geschlechterordnung betraf. Es ging um die sogenannte Frauenemanzipation, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts europaweit die überlieferten Geschlechterverhältnisse in Frage stellte. In Wolfs Fall führte die Verunsicherung zu prononcierter Frauenfeindlichkeit. Wolf war Antifeminist und damit erklärter Befürworter einer Bewegung, die ihre Forderungen und Ziele im Deutschen Kaiserreich ebenso lautstark wie öffentlichkeitswirksam zu vertreten wusste. [...]