Die Bestimmungen und Zielsetzungen der griechisch-türkischen Konvention von 1923 und des Dayton-Abkommens für Bosnien-Herzegowina von 1995 unterscheiden sich diametral hinsichtlich der Lösung ethnonational konnotierter Konflikte. Während die Lausanner Vereinbarung die im griechisch-türkischen Krieg von 1921/22 realisierten ethnischen Säuberungen nachträglich sanktionierte und erstmals in der modernen europäischen Geschichte mittels eines obligatorischen ‚Bevölkerungsaustauschs’ weiter vorantrieb[...]