Der Beitrag stellt die These auf, dass Interpol – eine der zentralen Organisationen heutiger europäischer und internationaler Zusammenarbeit – in seiner Vergangenheit an antiliberale Modernitätsprojekte geknüpft war, ohne dass dies kritisch reflektiert würde. Der vorliegende Text versteht sich vor diesem Hintergrund als Versuch, die Idee europäischer Zusammenarbeit im Bereich der Polizei stärker zu historisieren, das heißt die Sinnwelten der damaligen Akteure zu rekonstruieren.
In der globalen Erinnerung ist die spanische Geschichte der frühen 1930er-Jahre zu einem prominenten Symbol für die europäische Geschichte im „Zeitalter der Extreme“ geworden. Das Scheitern der Zweiten Republik der Jahre 1931–1936 und der anschließende blutige Bürgerkrieg werden immer wieder als Parabel der Geschichte Europas in der Zwischenkriegszeit gelesen. Der Niedergang der spanischen Demokratie gilt als extremes Beispiel für die politische Instabilität und die weltanschauliche Polarisierung der europäischen Gesellschaften vor dem Zweiten Weltkrieg. Darüber hinaus scheint die spanische Entwicklung in besonderem Maße durch den Aufstieg radikaler Ideologien – Anarchismus und Kommunismus auf der einen Seite, militanter Nationalkatholizismus und bald auch Faschismus auf der anderen Seite – geprägt zu sein. [...]
Am 1. April 1936 unterzeichneten der Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, und sein italienischer Amtskollege Arturo Bocchini in der Reichshauptstadt Berlin eine folgenschwere geheime Übereinkunft: das sogenannte deutsch-italienische Polizeiabkommen. Das Abkommen und die beiden kurz darauf folgenden Zusatzvereinbarungen sahen eine ausgesprochen enge Kooperation bei der internationalen Verbrechensbekämpfung vor, die weit über das bis dahin gekannte Maß zwischenstaatlicher Polizeizusammenarbeit hinausgehen sollte. Der Vertragstext beinhaltete nicht nur einen umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch über verdächtige Personen. Insbesondere die Vereinbarung, dass die Polizeikräfte beider Länder Verdächtige unter „Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen“ außer Landes verbringen durften, brach mit den Grundsätzen des damals geltenden internationalen Auslieferungsrechts. Allen Akteuren war damals klar, dass es dabei um staatlich legalisierte Verschleppung über die Landesgrenzen hinweg ging. [...]
Ein Hakenkreuz – blutrot umrandet, vor einem braun gefärbten Hintergrund, auf dem Flugzeuge und aufquellende Rauchwolken zu sehen sind, darüber in großen, grell roten Lettern das deutsche Wort „Kultur“, eingerahmt von zwei spanischen Ausrufungszeichen. In das Hakenkreuz hinein montiert ist eine Folge von elf Fotografien, Bilder von Leichen und zerstörten Gebäuden. Unter der Überschrift „Fascist barbarism in Madrid“ finden sich Erläuterungen, die beschreiben und zugleich anklagen: „The fascist bombs chiefly aim at children; here is a poor child among other corpses shattered by the bombs.“ Dies beschreibt in wenigen Sätzen ein Plakat aus der Zeit des Spanischen Bürgerkriegs, das den im Herbst 1936 einsetzenden Luftangriffen auf das republikanische Madrid gewidmet ist.[...]
Mit dem Kulturabkommen vom 19. Januar 1939 vereinbarten Spanien und das Deutsche Reich Studentenaustauschprogramme, Buchausstellungen oder die Einrichtung von entsprechenden Sprachkursen an den höheren Schulen, um die Beziehungen beider Länder zu vertiefen. Das Abkommen beruhte auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit zwischen zwei augenscheinlich gleichberechtigten Partnern. Am Anfang dieser Beziehungen hat allerdings ein Hilferuf Francos an Hitler gestanden. [...]