Überblickt man die Literatur der letzten fünfzig Jahre, lässt sich mühelos eine starke historiographische Tradition identifizieren, die die Geschichte der Psychiatrie als eine Geschichte der sozialen Diskriminierung, der Einschließung und Verwahrung und damit auch implizit als Psychiatriekritik schreibt. In der letzten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist diese Tradition vor allem durch das Werk solcher Autoren wie Michel Foucault, Robert Castel, David Rothman und Andrew Scull artikuliert und belebt worden. Sofern diese Tradition einer aus den Federn von psychiatrischen Fachvertreter stammenden – nicht selten und zu Recht als ‚whiggish‘ oder fachlich eigennützig abgetanen – Historiographie gegenüber stand und immer noch steht, ist sie unter dem Begriff der „großen Revision“ historiographisch zusammengefasst worden. [...]
Im Laufe des 19. Jahrhunderts änderten sich die Anstellungsverhältnisse von Erzieherinnen und Lehrerinnen in Deutschland. Es galt weiterhin die zwischen dem späten 16. und 18. Jahrhundert in vielen Ländern sukzessiv verfügte Unterrichtspflicht , doch kam es nun überdies zu einer zunehmenden staatlichen Regulierung des Bildungswesens insgesamt. Infolgedessen wurde auch die Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen stärker reglementiert. So musste für jeden Arbeitsvertrag einer Erzieherin schulpflichtiger Kinder, ob in einer Familie oder als Lehrkraft einer privaten Mädchenschule angestellt, ebenfalls eine erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung nachgewiesen werden. Mitte des 19. Jahrhunderts fehlte es allerdings an entsprechenden Ausbildungseinrichtungen. So gab es beispielsweise im Königreich Sachsen bei der Einführung der Lehrerinnenprüfung am 17. Juni 1859 nur einen Ort, das Lehrerinnenseminar in Callnberg, an dem Interessentinnen eine entsprechende Ausbildung absolvieren konnten. [...]