Essays/

Sortieren nach:
  • von Dietmar Müller

    Unter Berufung auf das Recht auf nationale Selbstbestimmung entstanden im Kontext der Friedensverträge nach dem Ersten Weltkrieg mehrere neue Nationalstaaten in Osteuropa. Damit hatte sich auch dort das nationalstaatliche Prinzip durchgesetzt, wobei dem Minderheitenschutz die Funktion eines Korrektivs gegenüber befürchteten Bevormundungen ethnischer Minderheiten zukam. Da jedoch die Nation als Ausdruck eines souveränen und einheitlichen Volkes gedacht wurde und deshalb innerhalb der neuen Staaten zumeist nur der Mehrheitsethnie das Recht auf nationale Selbstbestimmung zugebilligt wurde, war der Schutz ethnischer Minderheiten gleichsam ein Fremdkörper und unterminierte die theoretische Konsistenz des Modells „einheitlicher Nationalstaat“.

  • von Holm Sundhaussen

    Die Bestimmungen und Zielsetzungen der griechisch-türkischen Konvention von 1923 und des Dayton-Abkommens für Bosnien-Herzegowina von 1995 unterscheiden sich diametral hinsichtlich der Lösung ethnonational konnotierter Konflikte. Während die Lausanner Vereinbarung die im griechisch-türkischen Krieg von 1921/22 realisierten ethnischen Säuberungen nachträglich sanktionierte und erstmals in der modernen europäischen Geschichte mittels eines obligatorischen ‚Bevölkerungsaustauschs’ weiter vorantrieb[...]