Essays/

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  • von Patrick Bernhard

    Der Beitrag stellt die These auf, dass Interpol – eine der zentralen Organisationen heutiger europäischer und internationaler Zusammenarbeit – in seiner Vergangenheit an antiliberale Modernitätsprojekte geknüpft war, ohne dass dies kritisch reflektiert würde. Der vorliegende Text versteht sich vor diesem Hintergrund als Versuch, die Idee europäischer Zusammenarbeit im Bereich der Polizei stärker zu historisieren, das heißt die Sinnwelten der damaligen Akteure zu rekonstruieren.

  • von Sarah Frenking

    Am 14. Juli 1906 kam es am belebten modernen Grenzbahnhof der oberelsässischen Stadt Altmünsterol (Montreux-Vieux) an der Strecke zwischen Mülhausen und Belfort zu einem Konflikt. Mit Einführung des französischen Nationalfeiertags hatte sich ab 1880 ein Festtagstourismus entwickelt, bei dem die Bevölkerung des annektierten Oberelsass die Grenze in Richtung Frankreich überquerte, um an den nationalen Festlichkeiten im französischen Belfort teilzunehmen.

  • von Regula Ludi

    Als Überlebende, als Identifikationsfiguren zeitgenössischer Erinnerungspolitik, als Protagonisten der Populärkultur sind Opfer die Helden und Heldinnen unserer Zeit. Mit Rückgriff auf Max Weber könnte man ihre gesellschaftliche Position in der westlichen Welt am ehesten als Status bezeichnen: Dieser stattet Opfer mit anerkannten Ansprüchen aus; er ist mit Tabus belegt und verleiht moralische Autorität; er garantiert Prestige und verbürgt Unschuld. Diese Entwicklung stößt keineswegs auf ungetrübte Freude. Besorgte Stimmen warnen vor der „sentimentalen Solidarität erinnerter Viktimisierung“, und schon seit geraumer Zeit artikuliert sich ein Unbehagen ob der verbreiteten „Sehnsucht Opfer zu sein“. [...]

  • von Patrick Bernhard

    Am 1. April 1936 unterzeichneten der Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler, und sein italienischer Amtskollege Arturo Bocchini in der Reichshauptstadt Berlin eine folgenschwere geheime Übereinkunft: das sogenannte deutsch-italienische Polizeiabkommen. Das Abkommen und die beiden kurz darauf folgenden Zusatzvereinbarungen sahen eine ausgesprochen enge Kooperation bei der internationalen Verbrechensbekämpfung vor, die weit über das bis dahin gekannte Maß zwischenstaatlicher Polizeizusammenarbeit hinausgehen sollte. Der Vertragstext beinhaltete nicht nur einen umfassenden gegenseitigen Informationsaustausch über verdächtige Personen. Insbesondere die Vereinbarung, dass die Polizeikräfte beider Länder Verdächtige unter „Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen“ außer Landes verbringen durften, brach mit den Grundsätzen des damals geltenden internationalen Auslieferungsrechts. Allen Akteuren war damals klar, dass es dabei um staatlich legalisierte Verschleppung über die Landesgrenzen hinweg ging. [...]

  • von Markus Cerman

    Die Theorie der „Gutsherrschaft“ im frühneuzeitlichen östlichen Mittel- und Osteuropa ist mehr als 120 Jahre alt. Ein erster allgemeiner Ansatz wurde durch Georg Friedrich Knapps Buch „Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens“ geprägt. Die Absichten zeitgenössischer Sozialreform sind in seinen Schriften – er war Mitglied des Vereins für Socialpolitik – nicht zu leugnen. Sein Buch bezeichnete er als „sozialpolitische Geschichte der ländlichen Bevölkerung“ und er widmete sich den historischen Ursachen der sozialen Frage der landlosen Landarbeiter in der durch große Rittergüter dominierten Landwirtschaft im östlich der Elbe gelegenen Teil des Deutschen Reichs. Ihm zufolge verschlechterte sich dort seit der frühen Neuzeit die Situation der Bauern wegen des Machtgewinns der Stände gegenüber dem Staat (insbesondere durch die Übernahme der Gerichtsherrschaft) und der wirtschaftlichen Expansion der Eigenwirtschaft der Gutsherren auf Kosten des Bauernlandes. [...]

  • von Susan Baumgartl

    Im Prozess der Vereinigung beider deutscher Staaten sowie der Überwindung von über vierzig Jahren Teilung und Ost-West-Konflikt markiert der so genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ eine entscheidende Zäsur in der europäischen Nachkriegsgeschichte. Er regelt endgültig die äußeren Bedingungen der Wiedervereinigung, stellt die uneingeschränkte Souveränität Deutschlands auf dem Staatsgebiet der BRD und der DDR, einschließlich Berlins, wieder her und macht sie völkerrechtlich verbindlich. Mit der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Übereinkunft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den USA und der UdSSR ist ein gesonderter Friedensvertrag über die Ergebnisse des Zweiten Weltkriegs nicht mehr nötig. [...]

  • von Stephanie Schlesier

    Der vorliegende Beitrag vergleicht die staatlichen Vorschriften in Frankreich und Preußen, die im 19. Jahrhundert den organisatorischen und finanziellen Rahmen für die Ausübung der jüdischen Religion vorgaben. Die Autorin analysiert ihre Auswirkung auf die jüdischen Gemeinden in den untersuchten Gebieten Lothringens und der Preußischen Rheinprovinz. Die Bedingungen waren weder in Frankreich noch in Deutschland optimal für verstreut lebende Landgemeinden, sondern eher an den Bedürfnissen städtischer Gemeinden orientiert. Bau und Unterhaltung von Synagogen und die Bezahlung ihrer Würdenträger gestaltete sich für die jüdischen Bewohner Lothringens etwas einfacher als für ihre Glaubensgenossen in der Rheinprovinz, die in Preußen kein Anrecht auf staatliche Zuwendungen hatten. Außerdem beschäftigt sich der Beitrag mit den Unterschieden in der Religiosität und der Bereitschaft zu kultischen Reformen in der jüdischen Bevölkerung der beiden Gebiete.

  • von Thomas Raithel

    Der Beitrag vergleicht die beiden zwischen Staatsoberhaupt und Parlament durchgefochtenen Konflikte. Der preußische Verfassungskonflikt war im Wesentlichen ein Streit um die Reichweite der legislativen Funktion der Abgeordnetenkammer, die im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie in Kooperation mit dem König auszuüben war. n der Dritten Französischen Republik, die zunächst ein parlamentarisch-präsidentielles Mischsystem war, ging es 1877 um die Sicherung der bereits vorhandenen regierungstragenden Funktion der Abgeordnetenkammer.

  • von Stefan Fisch; Chantal Metzger und Florence Gauzy

    Nicht erst im Hinblick auf das bevorstehende Wahljahr 2007 haben deutsche Frankreich-Spezialisten angefangen, sich mit dem politischen System Frankreichs zu befassen. Zur Verfassungsordnung, zu den politischen Institutionen und zu den Entscheidungsprozessen im Frankreich der V. Republik besteht seit Jahren eine umfassende Literatur. Umgekehrt hat unter den französischen Deutschland-Exper¬ten die Erforschung der Bundesrepublik ebenfalls Tradition. Schließlich sind seit den 1970er Jahren auch grundlegende Gemeinschaftswerke mit einem deutlichen komparativen Inhalt entstanden, die in beiden Ländern Meilensteine der vergleichenden Regierungslehre darstellen. Zwischen länderspezifischer Politikwissenschaft und allgemeiner Zeitgeschichte verläuft gewöhnlich keine strikte disziplinäre Grenze – im Gegenteil: Der politikwissenschaftliche und der historische Ansatz bereichern sich gegenseitig.[...]

  • von Armin Heinen

    Wenige Themen US-amerikanischer Kultur wecken in Europa so viele Emotionen wie die Todesstrafe. Wollten die USA dem Europarat beitreten, so würde ihr Gesuch abgelehnt, und selbst der Beobachterstatus wäre umstritten. Der Beitrag untersucht die Geschichte der Todesstrafe als gemeinsame Geschichte einer US-amerikanisch-europäischen, westlichen Zivilisation, zeigt, dass selbst innerhalb der USA ganz unterschiedliche Traditionslinien zu beobachten sind, und entwickelt die These einer „Neuerfindung“ der USA und Europas seit dem Ende der 1960er bzw. 1980er Jahre. In beiden Fällen geht es um die „Erfindung von Tradition“, aber während die USA an das Referenzmodell der „Siedlergemeinschaft“ anknüpft, ist die Erfahrung totalitärer Staatsmacht für Europa maßgebend geworden. So stehen sich heute das „alte Amerika“ und das „neue Europa“ in der Frage der Todesstrafe „verständnislos“ gegenüber.