Essays/

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  • von Vasilios N. Makrides

    Die Auszüge, die hier als Quelle verwendet werden, stammen aus einer kleinen Schrift, die in griechischer Sprache in Triest 1802 unter einem Pseudonym veröffentlicht wurde. Der preußische Diplomat Jakob Ludwig Salomon Bartholdy (1779–1825) – aus der bekannten deutschen Familie – suchte diese während seiner Griechenlandreise (1803–1804) aus und übersetzte sie aus dem Griechischen ins Deutsche. Angeblich war ihr Verfasser ein Mönch namens Nathanael von Neokaisareia, der zu jener Zeit auf dem Heiligen Berg Athos als Hesychast in Zurückgezogenheit lebte – so die Titelseite. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde sie aber vom Hieromönch Athanasios Parios (1721–1813), das heißt von der ägäischen Insel Paros stammend, verfasst, der zu jener Zeit der osmanischen Herrschaft vielleicht der eifrigste Gegner der Einführung von Aufklärungsideen im griechischen Raum war. [...]

  • von Gisela Bock

    Es war der 14. September 1791, als Olympe de Gouges ihr 25seitiges Büchlein mit dem Titel <em>Die Rechte der Frau</em> (<em>Les droits de la femme</em>) zum Druck gab; sein Herzstück war die „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ („Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“). Es geschah also in eben jener aufregenden Zeit, als die Nationalversammlung die Verfassung einer konstitutionellen Monarchie verabschiedete (am 3. September); an den Anfang der Verfassung stellte man die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ („Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“), welche die Nationalversammlung zwei Jahre zuvor schon verabschiedet hatte. [...]

  • von Isabella Löhr

    Bücher haben nicht nur einen intellektuellen und kulturellen Wert, sondern sie sind auch Waren, mit denen regional, national und global Handel betrieben wird. Um Autoren ein finanzielles Auskommen zu sichern, das ihnen erlaubt, Schreiben berufsmäßig zu betreiben, ist der Schutz von Urheber-, Übersetzungs- und Verwertungsrechten nötig, der garantiert, dass jedes verkaufte Exemplar Tantiemen für den Autor und Erträge für den Verleger abwirft. Das zentrale Problem eines solchen Urheberschutzes ist seine räumliche Begrenzung. Denn Recht und Gesetze sind an Staaten und damit an ein räumlich begrenztes Territorium gebunden, über das hinausgehend sie nur geschützt werden können mit Hilfe internationaler Abkommen, die die Rechte ausländischer Autoren gegenüber inländischen Verwertern anerkennen. [...]