Das Militärgericht des Militärgebiets für Sarajevo hat, vertreten durch folgende Genossen, Hauptmann Veso Jovanovic als Ratsvorsitzenden, Hauptmann Šorn Avgustin und Hauptmann Radan Danilo als Ratsmitglieder, Leutnant Radonjic Mašan als Schriftführer, in Anwesenheit des Staatsanwalts für den Kreis Sarajevo, des Genossen Leutnant Berbic Šukrija, und des Angeklagten Mašic Kasim, wegen seiner Taten nach Art. 14 der Verordnung über die Militärgerichte und nach der abgehaltenen Hauptverhandlung am 15. August 1945 in Sarajevo den folgenden Urteil verkündet: [...]
Wir sehen also erstens: daß wir uns den Krieg unter allen Umständen als kein selbständiges Ding, sondern als ein politisches Instrument zu denken haben; und nur mit dieser Vorstellungsart ist es möglich, nicht mit der sämtlichen Kriegsgeschichte in Widerspruch zu geraten.[...]
[...]Es ist ein altes Sprichwort, daß niemand länger Frieden haben könne, als seinem Nachbar beliebe oder gefalle: Solches Sprichwort, wie warhafftig es sey, hat mit ihrem Schaden in vergangenen Jaren erfahren vnd erfähret es noch täglich, die Königliche Majestät in Schweden.[...]
Wenn ihr an euren geliebten Sohn denkt und weint, so tröste euch der Gedanke, dass ich tapfer und heiter für die Ehre und Größe unseres lieben Vaterlandes in den Tod gegangen bin. Ich sterbe beseelt von der edlen und großherzigen Gesinnung, die ihr in mir wachgerufen habt, und ich erwarte und fordere von euch ebenso viel Seelenstärke, wenn ihr die schmerzhafte Nachricht erhaltet.[...]