Quellen/

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  • VON DEM WILLEN GELEITET, das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen deren Staaten gemäß der Feierlichen Deklaration von Stuttgart vom 19. Juni 1983 in eine Europäische Union umzuwandeln, [...] SIND (die Bevöllmächtigten) nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen: [...] Die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Politische Zusammenarbeit verfolgen das Ziel, gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Wege zur Europäischen Union beizutragen. [...]

  • Das Vaterland existiert nur, wenn es auch ein fremdes Land gibt; es gibt keine „eigenen“ Landsleute, wenn es keine „Fremden“ gibt. Von dem Verhältnis zu den „Fremden“ mehr als zu den „eigenen“ Landsleuten, hängt die Gestalt des Patriotismus ab. Es steckt immer etwas Paradoxes darin, daß die Liebe zum eigenen Land und zum eigenen Volk erst durch das Verhältnis zu anderen Ländern und anderen Völkern bestimmt wird, doch ist dieses Paradoxon für jede gedankliche und gefühlsmäßige Unterscheidung charakteristisch. Wer ist das „eigene Volk“, und wer sind die „Fremden“? Worin unterscheidet sich „mein“ Land von einem, das nicht „mein“ ist? Meine Nation – von einer, die nicht die meinige ist?